Beiträge von landy51

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    Hallo SimonSchmeisser,

    ich bin einem Problem auf der Spur, wo ich bisher nirgends eine ordentliche Aussage gefunden habe. Auch die DIN 14210 sagt nix dazu. Muss ich nicht, wenn ich einen Löschteich habe, mal danach sehen, wie viel Wasser noch drin ist??? Einmal könnte durch versickern/undichtheiten der Wasserspiegel sinken, wenn es nicht Nachschub von oben gibt (z.B. Folienteich) und andererseits sammelt sich eingeschlemmtes und "kompostiertes" Natur-Material am Grund wenn der Teich über Jahre besteht( und dazu noch mit reichlich ausgesetzten Gold-Fischen usw. besetzt ist). Es müsste doch eine Methode geben, mit der wir die Höhe der Verschlammung prüfen und dann den Teich reinigen müssen.

    Würde mich freuen, wenn Berufskollegen(Ich vor der Wende: 20 Jahre Brandschutzinspektor im VEB Weimar-Werk mit 6500 Beschäftigten und Betriebsfeuerwehr) da mal was dazu äußern würden.

    Damals waren die beiden Löschteiche sogar ein "Werksbad" wo wir nach Feierabend kostenlos schwimmen konnten. Na ja "Damals war´s ..."

    Ich arbeite seit vielen Jahren mit PC-Kaufmann Komplettpaket von SAGE (https://sifaboard.de/www.pc-kaufmann.de) , das ist nicht unbedingt ein Geschenk bei der Anschaffung vom Preis her, aber es hat auch verschiedene Kontenrahmen davon einer für Freiberufler. Da ist Buchhaltung Rechnungswesen, Artikelverwaltung(mit Preisgestaltung/Staffelung), Kundenverwaltung, Zahlungsverkehr und Offene Posten sowie Mahnwesen alles mit drin, Aktualisierungen kommen regelmäßig, auch die ganze Umsatz- und Vorsteuererklärung kommt aus dem ff. Jahresabschluss geht wie von selbst mit Buchung der Privatanteile bei Telefon und PKW. Für Angebote, Lieferscheine und Rechnungen gibt es fertige Formulare, aber auch einen Editor, wo du deine eigenen Rechnungen gestalten kannst, mit Logo usw.. Die regelmäßigen Updates, meist jährlich, sind dann aber nicht mehr so kostenintensiv. Fehlbuchungen verhindert das Programm schon von sich aus.

    Ich habe mal gerade nachgerechnet, ein C-Schlauch 20 m voll Wasser wiegt ungefähr 45 kg, da kommt man nicht sehr hoch. Er könnte für die Räumung des Gebäudes Bewohner in Not zum Sammelplatz fliegen, oder er gibt oben Fallschirme aus für Base-Jumping (8-).

    Ich habe dazu gefunden: DGUV I. 213-084 in der Anlage 3

    Kennzeichnung mit GHS 02(Flamme), Transport Gefahrklasse 2 Nr. 2.2(Nicht giftige Gase) und Nr. 2.1(entzündbare Gase) von Packstücken mit Druckgaspackungen, die wie folgt eingestuft sind:

    • CLP-V mit den H-Sätzen H222 oder H223 gekennzeichnet werden,
    • die nach Gefahrgutrecht der UN-Nummer 1950 zugeordnet sind.

    Vielleicht konnte ich helfen.

    Es ist erstaunlich, das das Amt für Arbeitsschutz erst jetzt dorthin gefunden hat, nach 4 Jahren. Die BG wird doch sowieso erst aktiv wenn einer in der Zerlegung alle Sehnen durch hat, weil er kein Kettenhandschuhe getragen hat. Was sich da in den Kleinunternehmen als UNTERNEHMER tummelt ist wirklich sehr erstaunlich, Ein Gründerkurs hätte vielleicht einiges verhindert. Wenn mit lange bestehenden Regeln im Arbeitsschutz, also kein neues Zeugs (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Explosionschutzdokument, Gefahrstoffmanagement usw.) so gearbeitet wird taucht bei mir gleich die Fragen nach Hygiene, Finanzamt und Buchführung auf(Es gibt nix Besseres als Bargeld in der Ladenkasse!). Aber er hat ja ein Hintertürchen bei einem anderen Unternehmen. Vielleicht hatte er so viel Angst vor PAPA zu sagen - Ich will die Bude nicht!!!

    Bei uns wird eine GBU vom Amt für Arbeitsschutz im Netz bereitgestellt, die muss der Unternehmer mit seiner Sifa ausfüllen und dorthin senden, sobald er von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt. Habe das Formblatt mal angehängt, müsste es bei Euch auch geben. Im Ergebnis dieser GBU kann unter VI. ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. War bei den von mir betreuten mobilen Pflegediensten jedes mal das Ergebnis.

    Also ich war vor Kurzem bei einer Feuerlöschschulung (Praktischer Teil der Branschutzhelferausbildung). Da wurde zum krönenden Abschluss eine Gaspatrone für Lötlampen oder Campingkocher in dem kleinen Sicherheitskäfig auf dem Simulator abgefeuert. Ein schöner Feuerball mit Knall natürlich aus sicherer Entfernung. Der "Ausbilder" nimmt keine Sprayflaschen mehr, weil irgendwo in Deutschland eine Mensch bei einer derartigen Vorführung die Ventileinheit mit Steigrohr ins Auge bekommen hat und bei der Propangaspatrone keine Teile sich unerlaubt entfernen können sollen.

    8o Ich sehe hier eher ein Problem bei der Entladung. Denn CO2-Löscher sind Brandklasse B. Bei B kann es zu explosionsfähigen Dampf-Luft-Gemischen kommen wenn eine brennbare Flüssigkeit heiß ist. Kann der Entladungsfunken etwa eine Zündenergie haben, die Ausreicht beim "Klub der blauen Flamme!" zu landen?

    Also es ist erst mal die Fragen was für Metrial (von Werner) ihr da erodiert und härtet? Ich betreue ne Härterei und einen Werkzeugbau, die haben ne etwas größere Waschstation(Fettfrei) und dann ne Trockenstation, da wird das ganze Zeugs durchgefahren. Kaltreiniger mit Druckluft zu zerstäuben(Da kommste ganz leicht auf Ex-Zone 1 stellenweise) ist nicht wirklich schön!!! Naja und Aerosole einatmen, ist Lungengängig (8-) und setzt sich in der ganzen Halle ab als "Peek"(gibt es auch in der Küche zu Hause, wo wirklich gekocht wird auf allen Einbauten!). Den krigste nicht so leicht von dem Inhalt der Halle wieder ab!

    Ich bin ja nun auch viel auf Baustellen unterwegs, aber als ich von dem Buch "Heul doch!" erfuhr und gleich mal bei Amazon gesucht habe, habe ich mir Das gleich bestellt. Als Insider kann ich nur sagen: "Ja so isses!!!" Das ganze Thema finde ich sehr gut in lustige Worte gefasst, eigentlich eine Pflichtlektüre für die Künstler am Bau(Architekten) und die Profis, wie Sifas, BL, AG, AN, NAN und natürlich frische SiGeKo´s. Zur Warnung sollte das Buch auch in bulgarisch, rumänisch und die anderen osteuropäischen Sprachen übersetzt werden und von der Bau-BG kostenlos von Bauherren abgerufen werden können. Ein Mecker gibt es noch, es ist nicht als E-Book erhältlich, das ich es auch auf meinem TAB mitnehmen und lesen kann. :thumbup:

    Es sollte immer unterschieden werden zwischen Evakuierung und Räumung des Objekt´s. Alles was Ihr selber durchführt, Übung oder Ernstfall ist eine Räumung!!! Eine Evakuierung wird immer nur durch die Feuerwehr, Polizei, THW, usw. also Einsatzkräfte durchgeführt.
    Analog zu Unterweisungen, Brandschutzschulungen sollte dies mindestens jährlich durchgeführt werden, da die dem Menschen eigenen körperlicher Schutzfunktionen dafür sorgen, das Wissen was nicht regelmäßig abgerufen wird in Vergessenheit gerät(der Rechner soll halt nicht überlastet werden :S ). Außerdem gibt es neue Kollegen die dann evtl. nicht bescheid wissen?!

    Also mit Galvanik habe ich nicht zu tun. Aber ich habe einen "Handschuhplan" von KCL GmbH, wo die Eigenschaften der verschiedensten Schutzhandschuhe beschrieben sind. Bei Google habe ich dann bei Bildern mal nach "Handschuhplan" gesucht und da kommen dann echt viele verschiedene, vielleicht wirst Du da fündig? 8o

    Seit vielen jahren suche ich ein Klemmbrett zum Umhängen. Ich muss ja auch mal wohin klettern und meine Nase reinstecken, da braucht man schon zwei freie Hände, Gerüst, Wartungsbühne o.ä.. Durch zufall bin ich nun darauf gekommen was mir fehlt: ein "Feldbuchrahmen" in A4, so heist das Dingens. Sogar mit eine Acrylglasscheibe auf einer Seite, das bei Regen nicht gleich alles durchweicht und zwei Stifthaltern. Musste für Euch Menschenschützer gleich mal ein Foto reinstellen, vielleicht ist es das was so mancher schon gesucht hat. Bei Regen schreibt man übrigens mit Bleistift am allerbesten. Meine Baustellencheckliste passt hervorragend da rein.

    Also einige von uns (Sifa´s), insbesondere Einzelkämpfer stehen auch in den Gelben Seiten, wenn nicht in der Rubrik Arbeitssicherheit oder Arbeitsschutz dann unter Ingenieurbüros. Da muss Du Dich halt durchlesen. Bei der BG oder dem Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht haben sie auch Listen. Man kann auch bei Unternehmen die dem Eigenen ähnlich sich mal Fragen, wer dort den Arbeitsschutz macht.

    Schau doch einfach mal in die DGUV V. 2; § 4, ich meine da ist alles gesagt, wer was darf. Neben den Lehrgängen bei den BG´n ist eine gewisser fachliche Praxis(z.B. 2 Jahre oder 4 Jahre) immer Voraussetzung. Ein Mediziner mag auf seinem Gebiet Ahnung haben, aber technische bzw. arbeitspraktische Erfahrung ersetzt das noch nicht so richtig ist meine Meinung. Die Katze sollte sich nicht selbst in den Schwanz beißen (8-)