Moin Forum,
ich mal wieder mit einer Frage.
Folgende Situation: Bei Einrichtung unserer Baustellen werden von unserem Bauhof per LKW u. a. auch Büro-/Unterkunfts-/Materialcontainer auf die Baustelle geliefert, und dort mittels Bagger oder Kran abgeladen.
Manchmal fehlt dann vor Ort ein Kettengehänge in ausreichender Länge. Es wird dann improvisiert, und die zu kurzen Rundstahlketten mit weiteren Ketten gleicher Tragfähigkeit verlängert.
Die einschlägige Literatur (soweit sie kostenlos zugänglich ist) kommt gar nicht auf die Idee das Thema richtig zu behandeln, allenfalls wird auf mögliche Kombination verschiedener Anschlagmittel eingegangen.
Gibt es irgendwo eine Vorschrift, die das Verlängern gleichartiger Anschlagmittel mit identischer Tragfähigkeit regelt/verbietet?
Irgendwie habe ich kein gutes Gefühl bei solchen "Verlängerungen", kann aber, weil ja auch die Kombination unterschiedlicher Anschlagmittel möglich ist, die Verlängerung gleichartiger Anschlagmittel (in meinem Fall Rundstahlketten) nicht kategorisch ausschließen.
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
Gruß aus dem Norden
nj 1964