Servus,
Schau mal hier: https://www.cece.eu/stream/cece-gu…ve-200642ec.pdf
Wenngleich das die Meinung des Branchenverbands darstellt, kann es doch hilfreich sein.
LG, C.
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Neues Benutzerkonto erstellenServus,
Schau mal hier: https://www.cece.eu/stream/cece-gu…ve-200642ec.pdf
Wenngleich das die Meinung des Branchenverbands darstellt, kann es doch hilfreich sein.
LG, C.
Servus,
...und/oder ein bisschen mehr Erläuterung bei Komnet: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2618
Wahrscheinlich wirst Du tatsächlich schon in der OStrV und deren zugrundeliegenden Richtlinie 2006/15/EG (Anhang I) fündig.
Gruss, C.
Servus,
Die Eur. Kommission scheinen ihre Webseite gerade grundlegend umzustellen. Auf Englisch ist alles verfügbar, inkl. ein neuer Report von heute.
https://ec.europa.eu/consumers/cons…stNotifications
Gruss, C.
Sergus,
Harte gesetzliche Regelungen sind wohl Fehlanzeige. In dieser DGUV Info wird jedoch ganz gut auf die zu beachtenden Parameter eingegangen (Kap. 7.2): http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/215-410.pdf
Gruss, C.
Servus,
TRGS 727 §7.1-7.6 stimmt schon. Hier http://www.bgrci.de/exinfode/ex-sc…e-1-zu-stellen/ steht's auf dem Punkt gebracht.
Insbesondere:
"In Bereichen der Zone 0 und in Bereichen, in denen mit einer Sauerstoffanreicherung oder mit dem Auftreten von Stoffen der Explosionsgruppe IIC zu rechnen ist, darf nur ableitfähige Kleidung getragen werden.
Die ableitfähige Eigenschaft der Kleidung darf, z. B. durch Waschen, nicht beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls ist die Kleidung wieder neu zu behandeln."
Gruss, C.
Servus,
Anbei nochmal eine ganz gute Zusammenfassung dazu: https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ein…mIonenAkkus.pdf
Ein Metallbrand im eigentlichen Sinne ist es nicht, da sich in den Zellen Li-Metallsalze, und kein metallisches Li befinden. Entsprechend wird regelmässig mit Wasser gelöscht, was insbesondere die erforderliche Kühlung der Zellen ermöglicht.
Die entshehenden Brandgase sind mitunter hochtoxisch, da hier teilweise u.A. Flusssäure freigesetzt werden kann.
Gruss, C.
Servus,
Da sind wir vor etwa 4 Jahren - mitten in der Ornilux/Drachenfels Diskussion - auch durch...
Derzeitiger Stand auf der NABU Webseite: https://www.nabu.de/tiere-und-pfla…ngen/11932.html
Derzeitiger Stand beim LBV: http://www.lbv.de/ratgeber/vogel…CFW4R0wodflwBVA
Kritische Stimmen: http://www.taz.de/!5288243/
Da scheint noch einiger wissenschaflicher Klärungsbedarf zu bestehen.
LG, C.
Servus,
Nach dem (S)TOP Prinzip greift hier die Frage nach möglicher Substitution: "Braucht's das wirklich?"
Dazu kommt der Rechtfertigungsgrundsatz, der sich aus § 4 StrlSchV ergibt.
Die regelmässige Antwort für zivile Nutzung von Tritium-Gaslichtquellen an Land ist daher: "Nö!"
Gruss, C,
Servus,
Versuch's ansatzweise doch mal mit den Berufsbezeichnungsdatenbanken ISCO-08 (engl. von der ILO) oder der deutschen Fassung Ö-ISCO-08. Ich kann mir zwar denken, dass Du etwas viel Weitergehendes suchst (Qualifikationsdatenbank), aber vielleicht ist es ein Startpunkt...
Beste Grüsse, C.
Servus,
Siehe z.B. hier: https://www.bghm.de/fileadmin/user…en_ohne__CE.pdf
Es gibt keinen Bestandsschutz für Altmaschinen. Unbesehen weiterverwenden ist also nicht.
Gruss, C.
Mir hätte es eigentlich gereicht, wenn man halt gleich im Titel und ohne weiter Klicks hätte sehen können was, wo, und ob Kosten anfallen.
Aber -zugegeben- habe ich über die Antwort herzlich lachen müssen...
Gruss, C
Servus,
Ich sehe das ähnlich wie Bauco. Wenn plötzlich ein Übereifriger das ganze Seminarprogramm seines Arbeitgebers eingibt, dann haben wir den Salat, kriegen das nicht mehr weg und sperren dann womöglich den Bereich wieder zu. Ich könnte mir vorstellen, dass man einerseits keine eigenen (inkl. des eigenen AG) kostenpflichtigen Seminare einstellen darf, und dass man Bezahlseminare mit einem vorangestellten [P] o.Ä. in Titel zwingend kennzeichnet.
In die Klammer könnte man der Übersicht halber als zweites Argument auch noch den Bundesland-Code (BW für ...) einfügen.
Beste Grüsse,
Chrimu
Servus,
So, dann ham wir die Sache ja also soo einfach vom Tisch
Diese Wikiseite erklärt die Sache eigentlich ganz gut:
https://en.wikipedia.org/wiki/Lasers_and_aviation_safety
Darüber hinaus ist es mir bei einem Endanflug als Passagier (also seitlich!) schon selbst passiert, und es war im negativen Sinn beeindruckend. Nicht, dass ich bleibende Schäden davongetragen hätte, oder dem Flugzeug ein Flügel "abgesägt" worden ware, aber die Blendwirkung (Raleigh- oder Streustrahlung) ist schon bei zittrig kurzen "Treffern" erheblich, und hält auch einige Augenblicke an. Je nach Ausgangsleistung und Kollimation braucht es keine (lange) Nachführung.
Wenn man dann sieht, welche Laser "frei" oder einfach unerkannt verkauft, bzw. importiert werden, dann reden wir hier meist nicht über Kleinkram. Einfach mal in der "Bucht" Laserpointer eingeben, schon gibt's den als Laseklasse III B (sogar gelabelten) Stift aus CN für unter 10.-EUR.
Wer sich ernsthaft damit auseinandersetzen möchte, sollte bei ICAO.org oder Aviation Week weiterlesen.
Beruflich schicken wir 4x20W sichtbar durch die Atmosphäre, da haben wir uns schon etwas tiefer mit der Materie befassen müssen.
Gruss, C.
Servus,
Hier steht was dazu geschrieben :
http://www.bgbau-medien.de/zh/z428/4_4.htm
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&did=6631
In wie weit second-hand Boxen (erster Link) den Kennzeichnungsanforderungen entsprechen, kann man wohl nur durch Inaugenscheinnahme herauskriegen.
Insgesamt sind die Boxen m.W. keine Lastaufnahmemittel in Sinne der MRL, sonder Lasten unter ProdSiG.
Gruss, G.
Servus,
Es kann keine sein, da der Hersteller -bzw sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter- die Konformität erklären muss, nicht sein Prüfknecht.
Gruss, C.
Servus Cooley,
Um nochmal auf Deine Frage zu kommen: Ich hab' mal bei der TU-KL meinen Abschluss (Dipl.-Ing. Arch.) gemacht, und war auch selbst damit zufrieden; Arbeitgeber waren das bislang auch. Diplomarbeit ging über baulichen Brandschutz, ist aber lange her. Insofern muss man sich m.E. (wohlgemerkt) über Ausbildungsqualität, auch im Brandschutz, eigentlich keine übertriebenen Gedanken machen. Zeit und Kosten sind eine sehr persönliche Angelegenheit...
Gruss, C.
PS: Betreue dort als Co-Corrector auch grad' eine Masterarbeit im Brandschutz-Fach.
Servus,
Bau-BG "Bausteine" C-364, ziemlich am Ende: IP 54 für stationäre Maschinen, Schutzkleinspannung oder Schutztrennung für Handgeführtes.
Gruss, C.
Servus,
Wenn ich höre es gibt für solche Wasserspender herstellerseitig weder Betriebsanleitung noch Hygienehinweise und man möchte sie -trotz hygienebedingter Ausserbetriebnahme- sicher (!) weiterbetreiben (bzw wieder in Betrieb setzen), dann kommen mir doch Zweifel.
Ich fürchte das kann nichts werden...
Gruss, C.
Servus,
Der Hinweis auf §63 LBO (Hessen) ist ja schon gekommen. Unter Abs. 2 sind nichttragende Bauteile ausserhalb von Rettungswegen, für welche keine feuerhemmende Bauart (behördlich) gefordert ist als genehmigungsfrei beschrieben.
Wer sich also unter diesen Voraussetzunen heranmacht eine F-irgendwas Trockenbauwand irgendwo einzuziehen, braucht IMHO dafür erstmal keine Genehmigung. Serverräume sind so ein Beispiel, wo das eher öfter auch so praktiziert wird.
Gruss, C.
Servus,
'Mal bei den Schweizern nachgucken, die machen das öfter:
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/f…r-syllabus.html
Auf Seite 3.3.1-1 gibt's die Lärmexpositionswerte.
SUVA hat auch einiges dazu, siehe hier: suva.ch
Desweiteren verweisen sie auf den o.g. Syllabus.
Gruss, C.