Beiträge von holgi

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    Hallo,

    es gibt wohl tatsächlich keine gesetzlichen Regelungen, die es direkt verbieten Kerzen abzubrennen. Es wird immer auf die Gefährdungsbeurteilung verwiesen, die dann hoffentlich zu einem eindeutigen Ergebnis kommt.
    Aber es gibt die VdS 2000 "Brandschutz im Betrieb",die unter Punkt 6.1.6 brennende Kerzen, Öllämpchen, usw. in Betrieben verbietet.
    ...und mit seinem Versicherer sollte man sich wirklich nicht anlegen.

    Hallo Zusammen,

    das Beispiel mit den Sicherheitsschuhen ist trivial.

    Es wird interessant, wenn zwischen Geschäftsleitung und BR echte Interessenkonflikte entstehen, z.B. die Einführung von Geschwindigkeitskontrollen auf dem Werksgelände, weil gerast wird oder Alkoholtests, weil Mitarbeiter betrunken zum Dienst erschienen sind. Hier entscheidet oft der Unternehmer für Überwachungsmaßnahmen, während der BR auf Selbstkontrolle der Mitarbeiter setzt, z.B. durch Aufklärung, Seminare, usw.

    Hier ist der Part der Mitbestimmungsrechte/-Pflichten im BetrVG in meinen Augen zu allgemein gestrickt.

    Hallo Zusammen,

    schöne Diskussion. Da kann ich auch noch ein bisschen Öl ins Feuer giessen:

    Ich habe meine Ausbildung bei der Steinbruch-BG gemacht (die gibt es nicht mehr), später bei der Chemie BG und schließlich bei der BG ETEM. Es wurde vom Kunden und dessen BG immer der fachspezifische Teil nachgefordert. Auch ist es für manche Kunden wichtig, ob man Meister, Techniker oder Ing. ist. Damals wurde selbst bei der Chemie BG unterschieden in Sifa Kurse für Meister und Techniker und Sifa Kurse für Ing.

    Heisst das ich Umkehrschluss, dass ich als Techniker keine Ingenieurstätigkeit beurteilen darf/kann? ?(

    Mein Kollege mit der alten Sifa Ausbildung hat einen 3 Tage Auffrischungskurs für Gefährdungsbeurteilungen gemacht und darf universell eingesetzt werden (so damals die Aussage), während ich bei allen Bg´en anklopfen muss, um den fachspezifischen Teil zu bekommen. :cursing:

    Noch eine Anmerkung zur Anforderung der fachspezifischen Kurse eine Anekdote, die ich immer wieder gerne erzähle:

    Bei der BG ETEM (hervorgegangen aus BG Elektro/Textil/Druck und Papier/Energie) sass im fachspezifischen Teil ein Tierpräparator neben mir und wir beide hörten uns einen Vortrag über elektrische Wellen und Strahlung an. Der Mann war total überfordert, musste aber das über sich ergehen lassen.

    Hallo Zusammen,

    ich finde in den Statistiken der DGUV immer nur die 1000 Mann Quote. Mein Chef will aber den LTIF (Lost Time Injury Frequency) haben. Gibt es da einen Umrechnungsfaktor, wenn man die Anzahl der Unfälle hat?

    BG Bau 2013: 105248 Unfälle; 1000Mann Quote: 57,32

    Mein Ansatz: über Unfälle und Quote mit Dreisatz zu Gesamtanzahl der Mitarbeiter (1.84 Mio.) Dann verließen sie ihn... ?(

    Hallo Zusammen,

    von der Theorie könnte es vielleicht so passen, aber GB von den Arbeitsplätzen machen.

    Mir wäre nicht wohl bei der Sache. Ich gebe zu bedenken, dass sich durch die Schweißrauche auch immer viel Dreck auf solchen Regalen absetzt und diese Rauche sind z.T. hochbelastet mit Schwermetallen (je nachdem was geschweißt wird). Also das muss dann auch wieder regelmäßig sauber gemacht werden.

    Auch mal den Hersteller von den Vorhängen fragen, ob die nur Sichtschutz oder auch vor Funkenflug schützen.

    Hallo Zusammen,

    ich stimme da Flügelschraube zu. Wie immer Einzelfallbetrachtung und GB. Zunächst sollte der Mitarbeiter mal von seinem Allergiearzt einen Allergiepass mitbringen. Außerdem ist, wenn er ein starker Allergiker ist, das Mitführen von Antihistamin als Spritze Pflicht. Daher Werksarzt einschalten. Hat der Mitarbeiter dies nicht oder weigert er sich, so ist er vielleicht nur neurotisch und will Aufmerksamkeit. Ich habe in den letzten 5 Jahren zweimal Mitarbeiter mit allergischem Schock gehabt, von denen der zweite 7 Tage auf der Intensivstation lag. Der Notarzt vor Ort hat den in Minuten aufgeschwollenen Körper gesehen und alles was an Antiallergikum im Auto verstaut war in den Mann injiziert. Das hat ihm wahrscheinlich das Leben gerettet. Aber - das waren Arbeitsplätze im Freien (Bauarbeiter). Da genügt kein Fliegengitter. Was macht er, wenn sich eine Wespe aus dem Nachbarbüro verirrt? Was macht der Mann in seiner Freizeit draußen? Die BG sagt allgemeines Lebensrisiko. Allerdings wurden die Wespenstiche als Arbeitsunfall, zumindest bei Bauarbeitern, anerkannt.

    Vielen Dank für den fleißigen und nützlichen Beitrag - also: Ausreden gibt es nicht, keine Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Belastungen durchzuführen, weil "man angeblich kein geeignetes Werkzeug findet", oder?


    Hallo Hilde,

    wir haben uns, weil wir es gut machen wollten zu einem Update der BG Bau Software "Kompendium Arbeitsschutz" entschieden, mit der wir unsere bisherige Gefährdungsbeurteilung schon gemacht haben. In der 2014 Version fehlt der Teil mit psychischen Faktoren bei der GB komplett. Eine Nachfrage beim Verlag ergab, dass die psychischen Faktoren wohl "vergessen" worden seien und versprach eine Ergänzung in der nächsten Ausgabe.

    Das Ergebnis war viel Handarbeit mit unserem Werksarzt, um die psychischen Faktoren zu benennen, einzupflegen und die GB zu erstellen. Die 149€ hätte ich mir sparen können. Von einem Verlag der der BG nahesteht, hätte ich sowas nicht erwartet.

    Hallo Bernd,

    zuerst habe ich beim Lesen gedacht: lustig

    Wenn man darüber nachdenkt ist es nicht mehr so lustig. Mir fehlt bei deinen Ausführungen das Tätigkeitsprofil des Sonderlings. Es gibt einige Hinweise in den Vorschriften, die den Begriff "geeignetes Schuhwerk" beinhalten. So eine LASI Veröffentlichung zu Steharbeitsplätzen. Hinzu kommt eine grundsätzliche Überlegung zur Haftung. Übernimmt die BG Kosten, wenn er barfuss auf dem Betriebsgelände in einen Nagel, o.ä. tritt? Das musst du in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Auf Grund allgemeiner Regeln beim Umgang mit Kunden (wie z.B. in Banken) gibt es häufig einen Dresscode, der auch geeignetes Schuhwerk vorsieht. Ich wollte keinen Kollegen mit Stinkefüßen neben mir sitzen haben.

    Hallo Thoko,

    grundsätzlich gilt: Werden mehrstrangige Anschlagmittel mit unterschiedlichen Neigungs- und Spreizwinkeln
    der einzelnen Stränge eingesetzt und/oder ist der Schwerpunkt der Last ungleichmäßig
    verteilt, müssen die Anschlagpunkte so ausgewählt werden, daß ein einzelner Anschlag-
    punkt in der Variante 1-Strang 90° die gesamte Last tragen kann.

    Ich würde eine Traverse nehmen und einen größeren Transportbügel mit 12 oder 15t.

    Mir gefällt diese Seite hier immer ganz gut.


    Hallo Simon,

    ja das ist tatsächlich so. Ich habe letztes Jahr an so einem Dinner teilgenommen. Der meistgebrachte Spruch war: Ich kann noch nicht mal meine Hand vor Augen sehen. Man bekommt auch das Handy und selbst die Uhr mit Leuchtziffern abgenommen. danach geht es mit einer Polonaise in den Raum und man wird an seinen Tisch gesetzt.

    • Aber: es ist ständig mindestens eine Kellnerin mit einem Nachtsichtgerät im Raum, die das Licht einschalten kann.
    • Der Raum ist relativ klein (ca. 30qm)
    • Die Anzahl der Gäste ist auf 20 begrenzt.
    • Die Fenster sind mit schwarzer Pappe verhängt, die im Notfall gleich entfernt werden kann.
    • Der Raum ist ebenerdig
    • Den Straßenlärm konnte man draußen hören, die Fluchtrichtung zum Fenster also klar.


    Abgesehen davon, dass man leicht sein Glas umwirft und seinen Salat vom Tisch isst, weil man ihn unweigerlich mit dem Besteck außerhalb der Schale plaziert hat, war es lustig. Also scheint es wirklich Ausnahmen zu geben. Allerdings sind 250 Leute im Karneval eine andere Nummer.

    Hallo,

    wir hatten das gleiche Problem. Die stationäre Augendusche muss ans Trinkwasser angeschlossen werden. Wenn das ein toter Strang ist, steht das Wasser ab und es kann zu Verkeimungen kommen. Dafür gibt es Geräte, die regelmäßig die Leitung spülen. Eigentlich öffnen sie in einem voreingestellten Intervall einen Hahn und lassen das Wasser ausfließen, so dass immer frisches Wasser in der Leitung steht. Bei uns ist die Intervallschaltung auf 24h eingestellt. Die Wassermenge berechnet sich aus der Leitungslänge, die gespült werden muss.