Augenspülung

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  • Hallo zusammen,

    wer kennt eine Regelung/Vorschrift, oder eine Empfehlung welche eine Angabe zur Wassertemperatur

    bei den Augenspülungen macht.

    Das Wasser aus der Leitung ist bei der Anwendung doch recht kalt und unangenehm.

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  • Das Wasser aus der Leitung ist bei der Anwendung doch recht kalt und unangenehm.

    Hallo ronola,

    das ist auch ganz gut so!

    siehe BGI 850 Sicheres Arbeiten im Labor:


    6.6.2 Augennotduschen


    6.6.2.1 Allgemeine Anforderungen
    ......Eine Temperierung des Wassers auf Temperaturen oberhalb der Raumtemperatur ist
    wegen der Gefahr der Verkeimung nicht geeignet.

    Viele Grüße

    kuddel

  • Kuddels Punkt der Verkeimung ist das Enstscheidende.
    Aber so unangenehm ist das gar nicht was Kaltes aufs Auge zu bekommen, wenn das brennt. Das bringt eher Schmerzlinderung.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    ich glaube, dass im Falle einer Augenverletzung die Temperatur des Wassers, mit dem das verletzte Auge gespült wird, das geringste aller Probleme ist. (Es sei denn, es ist so heiß, dass man sich daran verbrüht)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hi...

    ein Punkt, der aber in Freianlagen zu beachten ist, ist das einfrieren der Leitungen.
    In Freianlagen macht es daher sinn eine "sanfte" Begleitheizung mit anzubrignen. Diese wird von den gängigen Lierfanten von Augenduschen und Notduschen oft mit angeboten. Da muss dann nur auf ein regelmäßiges Freispülen geachtet werden.

    Bei Augenspülflaschen in Freianlagen gibt es noch zusätzlich Kästen mit kleinem Heizgerät für den Winter (oder einen etwas kühleren Sommer ;) )

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Also das wusste ich auch noch net. Mit dem Einfrieren versteh ich ja aber ich habe mir noch NIE Gedanken um die Temperatur des Wassers gemacht, wenn ich mal wieder beim Kochen zu blöd war und nachdem ich eine Chili mit den Fingern zerdrückt und eingestreut hatte das Auge gerieben habe. Da war mir Temperatur eigentlich VOLLKOMMEN EGAL :) Und das Kochen auch zeitweise ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (13. Juli 2012 um 16:47)

  • Da war mit Temperatur eigentlich VOLLKOMMEN EGAL

    Ist sie auch. Es soll nur wirken!

    Ich denke die erste Antwort (also die von kuddel) gepaart mit dem sinnvollen Einwand von Thorsten sind die wesentlichen Punkte.

    Ich persönlich habe schon mehrere eingefrorene Augenduschen und Notduschen gesehen. Trotz leichter Begleitheizung. Vielleicht zu leicht? Naja, ich weiss nicht. Vielleicht einfach nur nicht gut durchdacht. Das Wasser gefror natürlich direkt an der Austrittsstelle. Ein täglicher Probelauf nützt hier auch nicht weiter. Bei der Augendusche hat man sich damit beholfen sie einfach durchlaufen zu lassen...

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hallo zusammen,

    wir haben für diesen Fall extra Augenspülflaschen und kleine Spüllösungen. Jeweils versiegelte Einmal-Produkte mit Haltbarkeitsdatum. Die werden im Verbandskasten aufbewart, bzw. die größeren Flaschen stehen daneben. Ergo sind die Dinger, da versiegelt, keimfrei und temp.mässig auch nicht so kalt. Sie stehen ja in einem Raum, der auch geheizt wird.

    Vielleicht ist das ja eine Lösung?

    Tschau,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo ronola,

    ich kann mich den Kollegen nur anschließen. Wir haben bei uns im Labor die Augenduschen am normalen Kaltwassernetz hängen. Die Temperatur ist dann ja auch ein bisschen jahreszeitabhängig. Aber zu kalt war es den Mitarbeitern, die sie schon einmal benutzen mussten, noch nicht. Im Gegenteil, Mitarbeiter berichteten von einer angenehm kühlenden Wirkung.
    Jedoch kenne ich (zum Glück) bis dato nur zwei Fälle. Und das Wärme- Kälteempfinden ist ja auch subjektiv.
    Aber wie gesagt, bis heute hat sich noch niemand an der Temperatur gestört. Beide waren froh, dass die Augenduschen vorhanden waren - und natürlich auch sind.

    Zu Beachten ist die regelmäßige Funktionsprüfung und deren Dokumentation. Wir prüfen sie alle 4 Wochen.

    Viele Grüße, securitatem

    Bohre den Brunnen, ehe du Durst hast.

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  • ...Zu Beachten ist die regelmäßige Funktionsprüfung und deren Dokumentation. Wir prüfen sie alle 4 Wochen....


    Das genügt den gesetzlichen Vorschriften, ich empfehle bei uns immer die wöchentliche Betätigung. Derjenige, der am Montag als erster ins Labor kommt, aktiviert die Augendusche, hängt selbige ins Waschbecken (wir haben Augenduschen mit Schlauch) und nach ca. 5 Minuten wird die Augendusche wieder an ihren Platz gehängt, abgetrocknet, Deckel drauf und das dann in der Liste dokumentiert.
    Wöchentlich empfehle ich daher, da man sich dies einfacher einprägen kann und es somit leichter "ins Blut" übergeht, als alle 4 Wochen, wo man dann doch immer nachsehen muss, sind es jetzt 4 oder doch erst 3 Wochen seit der letzten Prüfung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi


    wir haben für diesen Fall extra Augenspülflaschen und kleine Spüllösungen. Jeweils versiegelte Einmal-Produkte mit Haltbarkeitsdatum. Die werden im Verbandskasten aufbewart, bzw. die größeren Flaschen stehen daneben. Ergo sind die Dinger, da versiegelt, keimfrei und temp.mässig auch nicht so kalt.


    Da hätte ich doch glatt mal eine Anschlussfrage:
    in der BGI850 steht:

    Zitat

    In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Das Stellteil der Ventile muss leicht erreichbar, verwechslungssicher angebracht und leicht zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zulässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten. Im Sinne dieser Regeln ist Trinkwasser auch nach Führung über einen Rohrtrenner zur Speisung von Notduschen zulässig. Die Wasserstrahlen müssen eine Höhe von wenigstens 15 cm und nicht mehr als 20 cm oberhalb der Wasseraustritte erreichen.


    Das heißt: es muss ein gewisser Druck erzeugt werden und eine gewisse Menge vorhanden sein. Bei 10 Minuten spülen mit 6 l / Minute brauch ich 60 l.
    Die Augenspülflasche hat 0,5 l.
    Dennoch steht sie in vielen Laboren als einzige Waschmöglichkeit die Augenwaschflasche oder die Sterilpackung.
    Einen Spielraum (Gefährdungsbeurteilung) sehe ich in der BGI nicht (außer, wenn kein Wasser vorhanden ist).
    Ich hab in solchen Fällen (selten benutzes Labor u/o kaum/kein Umgang mit ätzenden Substanzen) häufig die Mini-Augenduschen empfohlen, hab aber gerade diesen Linkdazu entdeckt, der die Mini-Augenduschen als ungeeignet ansieht.
    Ist es wirklich Sinn der Sache, eine Augennotdusche zu installieren, wenn ausgesprochen selten im Labor gearbeitet wird? (*)

    Waldmann:
    Wenn ich solche Augenspülflaschen/Sterilpacks in Klein-/Gelegenheitslaboren sehe, weiß ich darauf hin, sie weder in einen Verbandkasten zu stellen, noch die schicke Umverpackung dran zu lassen.
    Hast du mal versucht, halb oder ganz blind, irgendwas aus einer Packung zu fummeln?
    Diesbzgl. sind die Aussagen der BGI auch eindeutig und meiner Meinung nach auch ohne Diskussionsbedarf.

    Zur Verkeimung noch ein link: Mikrobielle Belastung Augendusche

    LG A

    (*) Edit: um das zu konkretisieren: in den wenigsten Apotheken gibt es spezielle Augenduschen. Die Regel sind Augenwaschflaschen. In den Rezepturen, wo ja auch mit Chemikalien gearbeitet wird (und zwar öfter als im Labor), gibt es in der Regel keine Augenwaschmöglichkeit.

  • Salve,

    bei Augenverletzungen sollte vorzugsweise mit "kühlem" Wasser gespült werden.

    Dies findet seine Begründung u.a. mit dem Verhalten der Poren (Natürlich nur bei der Haut) die sich bei warmen Wasser weiten und eine Gefahrstoffaufnahme in den Körper beschleunigen.

    Zum Spülen wird, bei richtiger Durchführung, das Auge für mind. 15 min. gespült. Bei weiter anstehender Kontamination auch länger.

    Für eine Spülung bei ätzenden Flüssigkeiten ist ein Wasserbedarf von +120 Liter zu veranschlagen. Hier sollten nach Möglichkeit osmotische Spüllösungen zum Einsatz kommen wie auch bei Giftstoffen.

    Nach erfolgreicher Erster Hilfe sollte ein Augenverband über BEIDE Augen erfolgen, paralell zu diesen Maßnahmen bitte von einem Kollegen der Rettungsdienst über "112" verständigen.


    Viele Grüße

    Jörn

    "Ein Einbrecher nimmt sich aus Ihrer Wohnung das was Er gebrauchen kann.
    Ein Feuer nimmt sich alles!"

  • ...Ist es wirklich Sinn der Sache, eine Augennotdusche zu installieren, wenn ausgesprochen selten im Labor gearbeitet wird? (*).

    Wenn man die BGI 850-0 als Verfahrens und Stoffspezifisches Kriterium (VSK) betrachtet, ist eine entsprechende Augendusche erforderlich. Abweichungen sind nur über eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erlaubt und im Schadensfalle wird die BGI wohl als allgemein anerkannte Regel der Technik gelten. Hätte das Augenlicht möglicherweise mit einer Augendusche gerettet werden können, aber mit einer Augenspülflasche nicht, hat der AG ein Problem.

    bei Augenverletzungen sollte vorzugsweise mit "kühlem" Wasser gespült werden.

    Dies findet seine Begründung u.a. mit dem Verhalten der Poren (Natürlich nur bei der Haut) die sich bei warmen Wasser weiten und eine Gefahrstoffaufnahme in den Körper beschleunigen.

    Zum Spülen wird, bei richtiger Durchführung, das Auge für mind. 15 min. gespült. Bei weiter anstehender Kontamination auch länger. ...


    Kaltes Wasser hat noch weitere Vorteile: bei der Verdünnung von Säuren oder Laugen wird oft erhebliche Wärme frei. Diese ist natürlich mit entsprechend kälterem Wasser besser zu beseitigen, als mit vorgewärmtem. Chemische Reaktionen verdoppeln ihre Geschwindigkeit als Faustregel ca. alle 10°C. => niedrigere Temperatur, verringerte chemische Reaktion.

    Die 15 Minuten Vorgabe der Augenspülung halte ich allerdings für nicht durchführbar. Schon einmal 15 Minuten kaltes Wasser ins Gesicht geschwemmt? Auch das bereitet Schmerzen. Ich plädiere für eine möglichst lange Spülung, so lange man es eben bei diesen Temperaturen aushält. Eine feste Zeit vorzugeben halte ich für nicht sinnvoll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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