Gerüste / Gerüstabnahme

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  • Hallo liebe FASI!

    Heute wurde mir mitgeteilt, dass ein Unternehmer, der sein eigenes Gerüst mitbringt, aufbaut, und nur selber benutzt, keine Freigabe für dieses Gerüst braucht.

    Ist das richtig?

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hi,

    wie kommt er denn auf dieses schmale Brett?

    Ist das Gerüst fertig, muss der Unternehmer, der das Gerüst erstellt hat, dieses auf die ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion hin prüfen lassen. Die Prüfung darf nur von einer hierzu befähigten Person durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert werden. Am besten in Form eines Prüfprotokolls, und sind mindestens drei Monate über die Standzeit des Gerüstes hinaus aufzubewahren. Nach Fertigstellung und Prüfung ist das Gerüst an gut sichtbarer Stelle zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat mindestens Angaben über den Ersteller, die Gerüstbauart, die Last- und Breitenklasse und allgemeine Sicherheitshinweise zu enthalten. Hat sich der Gerüstersteller vom ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes überzeugt, kann er es an den Nutzer übergeben. Es ist ratsam, die Übergabe gemeinsam mit dem Nutzer durchzuführen und z. B. in dem Prüfprotokoll zu dokumentieren.

    Grüße awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Grüße awen

    Hat sich der Gerüstersteller vom ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes überzeugt, kann er es an den Nutzer übergeben. Es ist ratsam, die Übergabe gemeinsam mit dem Nutzer durchzuführen und z. B. in dem Prüfprotokoll zu dokumentieren.

    Hallo awen!
    Danke für die schnelle Antwort.
    Auch wenn ich dies nicht so auswendig daher sagen kann, ist genau das mein Kenntnisstand.
    Allerdings möchte ich nochmal konkret anmerken, dass das Gerüst nicht übergeben wird, sondern selbst genutzt.
    Verschiebt das eventuell die Formalitäten? Immerhin kann man hier "Die Schuld" keinem Dritten in die Handschuhe schieben.

    Sorry, dass ich nochmal nachfrage, aber es könnte ja auch noch ein Verständigungsproblem bestehen.
    Du bist nicht speziell auf diesen Fall eingegangen.


    Viele Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Flügelschraube,

    die Antwort lautet nein!

    zu erst der blick in die BetrSichV:

    § 10 Prüfung der Arbeitsmittel
    (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.....

    Es ist wohl unstrittig, dass die Sicherheit eines Gerüst von den Montagebedingungen abhängt.

    § 11 Aufzeichnungen
    Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach § 10 aufzuzeichnen.

    Der 2. Blick sollte der TRGS 2121-T1 gelten:
    5.2 Prüfung nach der Montage
    Der Gerüstersteller hat sicherzustellen, dass das Gerüst nach Abschluss der Montagearbeiten, d. h. vor der Übergabe an den Gerüstbenutzer durch die befähigte Person nach Abschnitt 4.7.2 geprüft wird.

    5.3 Prüfung vor der Benutzung
    Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten benutzen lässt, hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu ermitteln, ob eine Prüfung vor der Benutzung erforderlich ist......
    Die Prüfung hat den Zweck, sich von der sicheren Funktion in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung der Gerüste zu überzeugen.

    5.6 Dokumentation der Ergebnisse
    Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen zu dokumentieren. Die Dokumentati-
    on sollte über einen angemessenen Zeitraum, mindestens jedoch drei Monate über die
    Standzeit des Gerüstes hinaus, aufbewahrt werden. Am Gerüst ist ein Nachweis über
    die Durchführung der letzten Prüfung anzubringen.

    Also, als Ersteller hat er das Gerüst sowieso zu prüfen und als Nutzer kann es sich die die Prüfung vor der Benutzung nur sparen wenn er sicherstellt, dass vor der Nutzung (wäre möglich wenn die Nutzung unmittelbar auf der Prüfung nach Montage erfolgt)oder bei Nutzungsunterbrechungen (Feierabend und morgen geht es am Mittag weiter) keine schädlichen Einflüsse auf das Gerüst einwirken können. Auf welcher Baustelle ist das denn zu realisieren?

    Viele Grüße

    kuddel

  • Hallo kuddel!

    Auch Dir schönen Dank!
    Es gibt Gerüste, die nicht auf Zement-Baustellen errichtet werden.
    Hier eine zu pflegende Bohrstelle, die erst in 2,5 m Höhe ihren Zugang hat.

    Selbstverständlich kann ein "kleines Gerüst" aufgestellt werden, welches 3 Stunden später bereits für Messzwecke genutzt wird.
    Es wird gemessen und Schluss. Man muss keine Steine, Stahlträger oder Fertigzement transportieren.
    am nächsten Tag ist das Gerüst möglicherweise schon im Abbau (nicht wirklich Vergangenheit).

    Die wirklichen Betonbauer würden solch ein Problem vielleicht mit der Leiter lösen?

    Grüße
    Flügelschraube

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Flügelschraube,

    wie beide kollegen schon beschrieben haben, es spielt keine rolle ob nun kurzfristig oder langwierig ob fahrbares- oder fassadengerüs, eine prüfung durch einen sachkundigen muss erfolgen.

    hier mal zwei links die dir etwas helfen könten:

    http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_45/b_45.htm
    http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_23/b_23.htm

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • ...war das Stichwort bei uns.

    Moin zusammen.

    Wir sind öfter genau in der Situation, doe Flügelschraube in seinem Posting beschreibt.

    Wir besitzen Gerüste, die wir auf unseren Baustellen selbst aufstellen und selbst benutzen. Dazu haben wir, nach Beratung der BG Bau folgenden Weg eingeschlagen:

    1.) Wir haben geeignete MA zum Fachseminar bei der BG geschickt, damit sie als befähigte Personen ihr Grundwissen erhalten

    2.) Wir haben diese MA auf unseren speziellen Gerüsttyp eingewiesen

    3.) Wir bauen damit gemäß Montageanweisung des Gerüstherstellers nur das Standardgerüst auf, also nix Wildes mit Kragarmen und Gerüstbrücken. Die befähigten Personen überwachen den Gerüstaufbau und

    4.) dokumentieren mittels Checkliste den ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes vor der internen Benutzung. (Unsere Art der Gerüstfreigabe)

    Dann kommt es häufiger vor, dass auch einer unserer NU auf unserem Gerüst arbeiten muss (z. B. Eisenflechter):

    5.) Mit dem Aufsichtführenden des NU wird eine Gerüstübergabe vorgenommen und dokumentiert. (Hier hat der NU die Möglichkeit Nachbesserungen für seine Leute zu fordern)

    Die Verwendung unseres Gerüstes beschränken wir auf einfache, übersichtliche Einsätze. Sobald es komplizert wird, lassen wir einen "richtigen" Gerüstbauer die Arbeit machen. (Dann fehlen uns sowieso die richtigen Teile :D )

    Fazit: Gerüstaufbau und -freigabe durch nachweislich befähigte (und schriftlich von der GF beauftragte) Person und Dokumentation der Freigabe und weiterer Übergaben.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin.
    Also ich bin z. Zt. auf einer Großbaustelle. Hier werden alle Gerüste grundsätzlich nur von einer Gerüstbaufa. aufgebaut und abgenommen. Dieses wird sichtbar, in einer Gelben Hülle mit Klarsichthülle angehängt. Darin befindet sich der Gerüstbegleitschein. Alle Daten des Grüstes drauf vermerkt, Unterschrift der befähigten Person für die Übergabe, Unterschrift des Ubernehmenden. Wenn dieser Schein aus der Hülle entfernt wird, ist automatisch das "Unbefugtes Betreten verboten" zu sehen und das Gerüst darf nicht mehr betreten werden. Kann dann sogar Baustellenverbot für die betreffende Person bedeuten!
    Ein Unternehmer KANN GAR NICHT garantieren, dass nur seine Leute auf dem Gerüst rumtoben. Was ist während einer Kontrolle durch Regierung, Gewerbeauficht oder BG? Die gehen auch da hoch. Vllt auch der Bauherr etc. Damit muss das Gerüst eindeutig gekennzeichnet und freigegeben, bzw. gesperrt sein.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Nochmal vielen Dank! Da hab Ihr ja einiges an Fakten zusammengetragen.
    Das hilft natürlich jedem Fragesteller hier enorm.

    kuddel
    Man wundert sich, dass man beim zweiten oder dritten Lesen dann immer noch Feinheiten oder Neuigkeiten entdeckt.


    Ein schönes WE für alle Aktivisten dieser Seite

    Flügelschraube

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  • Ein schönes WE für alle Aktivisten dieser Seite

    Aktivisten sind toll!:


    Wünsche ebenfalls allen ein schönes WE!!!

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Muss mich einmal diesem alten Thema anhängen.
    Wo schickt man am besten Leute zu einer Schulung zur Befähigung in NRW?
    Haben jetzt das Problem das unser Kunde zusätzlich zu der abnahme des Gerüstbauers immer eine eigene Abnahme von uns fordert.
    Sage nur Papierkrieg lässt grüßen.

  • Danke Martin für die schnelle Antwort.
    Mein kleines Problem ist das wir bei der BG ETEM sind. Die hat ihre nächsten Termine erst wieder im November.
    Bei der BG Bau müsste man erst wieder ein Antrag fürs übernehmen der Kosten stellen.
    Denke das dauert.

    Gruß Braben

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  • Moin,

    Mein kleines Problem ist das wir bei der BG ETEM sind. Die hat ihre nächsten Termine erst wieder im November.
    Bei der BG Bau müsste man erst wieder ein Antrag fürs übernehmen der Kosten stellen.

    jou, das dauert und kostet daher.
    Frag' mal nach, was es kostet, wenn Ihr als Selbstzahler teilnehmt ... die paar Euro fuffzig sind sicher weniger, als wenn man einen Kurs bei irgendeinem TÜV macht ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ich werfe hier die Frage nach der Befähigten Person im Gerüstbau noch mal auf.

    Und zwar behauptet hier jemand dass jeder Benutzer der Gerüste die im Auftrag des Bauherrn errichtet werden (Nach bestellung durch die Auftragnehmer) wiederum bei der täglichen Überprüfung vor Benutzung dies durch eine befähigte Person durchführen lassen muss.

    Die Erstabnahme erfolgt gemeinsam mit dem Gerüstbauer und einer befähigten Person des Bauherrn.

    Jetzt herrschen hier mehrer unterschiedliche Meinungen.

    1. Nur der Gerüstbauer benötigte eine befähigte P. zur abnahme.
    2. Gerüstbauer und Auftraggeber (in meinem Fall der Bauherr) müssen beide eine befähigte P. zur Abnahme haben.
    3. Benutzer der Gerüste müssen bei erster Übergabe durch den Bauherr eine gefähigte P. haben.
    4. Benutzer müssen bei der Täglichen Prüfung vor Benutzung (es sind teilweise verschiedene Firmen) jeder seine befähigte Person hierfür haben.
    5. Tägliche Prüfung kann von jedem Mitarbeiter, Polier durchgeführt werden und muss nicht befähigt oder beauftragt sein.

    was stimmt denn nun, solangsam bin ich irritiert dass jeder die Regeln so auslegt wie ihm das passt. Ich möchte aber wenn ich mit argumentieren will nicht auch mit Vermutungen und falschem Verständnis zu Regeln, Verordnungen, Grundsätzen mich in die Nesseln setzen.

    büttö zu hülf.. :/

  • Moin,
    ich kenne es genauso, bis auf 4:

    Solange am Gerüst weder etwas verändert wird durch Mensch, Umwelt oder Sachen, dann genügt die tägliche Kontrolle durch den Nutzer. Das kann, muss aber keine befähigte Person sein.

    1. und 2.:
    EINE befähigte Person muss das Gerüst abnehmen. Woher die jetzt kommt, egal. Es könnte ja auch ein Dritter (Externer) sein, wenn weder Gerüstbauer, noch Auftragnehmer eine haben.

    Alle Prüfungen kurz schriftlich in einem Protokoll festhalten.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (29. Juli 2016 um 07:26)

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  • Andrasta,

    na das Du Dich durch sowas noch verwirren laesst...

    Also, wenn ich ein Gerüst beim Fachmann bestelle, dann kann und muss ich auch eine entsprechende Abnahme vor Übergabe erwarten. Ansonsten brauch ich keinen Fachbetrieb, oder? Deine elektrischen Handwerkzeuge werden regelmäßig durch einen Sachkundigen geprüft; tut der dies auch täglich vor jedem Einsatz?!?

    Als Bauherr werde ich also keine "befähigte Person" zum Thema Gerüstbau vorhalten, um den Fachbetrieb fachlich zu prüfen. Damit würde ich ja u.A. die Betreiberverantwortung übernehmen, für die ich den Gerüstbauer gut bezahle. Ich kann, darf und muss mich hier auf die Freigabe verlassen. Selbstverständlich kann ich eine tägliche Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel und Beschädigungen vornehmen. Psst: Das ich im Betrieb jemanden habe, der durchaus auch etwas Ahnung von gerüsten hat, muss ich meinem Gerüstbauer ja nicht sagen, gelle...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • @'Waldmann

    danke, genauso habe ich das bisher auch immer gesagt wenn ich gefragt wurde. Die tägliche Kontrolle kann ich auch so machen ohne explitzit befähigt zu sein.

    Dokumentation, ja, hängt dann auch am Gerüst. Und wenn ein Gerüst geändert werden muss, wird es gesperrt und neu abgenommen durch die befähigte Person des Bauherrn mit dem Gerüstbauer zusammen und bekommt eine neue dokumentierte "Freigabe".

  • ........wenn es denn so ist.

    Ich schaue aus dem Fenster und sehe eine Baumassnahme der öffentlichen Hand. Schön eingerüstet. Kontrolle? Zettel?
    Nichts da, war auch nicht da.

    In NRW laufen diese Landesbaustellen über den BLB. Das ist dann der Auftraggeber und auch der Besitzer. Die Bauaufsicht liegt ebenso in der Hand dieser Leute, die auch regelmässig kommen. Mehr nicht.
    Angeblich wird dort auch ein SiGeKo gestellt. Unterlagen oder einen Menschen habe ich noch nie gesehen.

    Wir sind Nutzer. Während der Baumassnahme dürfen wir die Baustelle nur nach Terminierung betreten. Rechte haben wir da nicht. Hilfe von Menschen, die ja ohnehin vor Ort sind, wird abgelehnt. Warum auch, würde ja nichts kosten.
    Das sieht dann sogar so aus, das die oberste Bauaufsicht neben einem Kettensäger (in kurzer Hose und sonst nichts) steht und sich interessiert die Schnittfähigkeit anschaut. Irgendwelche Kommentare? Glaubt ihr doch wohl selber nicht.

    Es ist, sorry, zum Kotzen.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)