Zitat von »MiMau« Dann greif doch mal zum Gesetzestext und lies nach!
zu welchem?
Die Regelung der FaSi und des Betriebsarztes wird gefunden im: ASiG
Und um ganz genau zu sein: §7 Abs. 1 ASiG
Und die Sonderregelung nach §7 Abs. 2 ASiG - hier jedoch eindeutig mit der Anforderung einer ausreichenden Qualifikation
Noch einmal: Wer diese Qualifikation nicht mitbringt kann die Ausbildung bei der BG üblicherweise gar nicht machen, bei anderen Ausbildungseinrichtungen nur zur persönlichen Fortbildung...
Die Tätigkeit als Fachkraft ist damit jedoch nicht zulässig...