Beiträge von MiMau

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    Nun, die Rückmeldungen sind hier sehr gestreut...

    Erst einmal klargestellt: Ich habe niemanden direkt angegriffen - wenn sich jemand auf den Schlips getreten fühlt - bitte auf die Sachebene zurück gehen...

    Mir ist aber wichtig das jeder versteht, welche Verantwortung eine FaSi übernimmt - und Verantwortung beinhaltet eben auch Verpflichtungen... fehlen Grundvoraussetzungen sollten diese geschaffen werden.
    Weiterhin möchte ich den Status unseres Berufsbildes bewahren - das sollte auch im Interesse von "Euch" sein...

    Aussagen wie "das Thema ist abgeschlossen" kann ich nicht nachvollziehen - das Thema kann im Board als beendet markiert werden... aber ist es damit wirklich beendet? Eher nicht...

    Fragen, was ich juristisch meine...
    Das soll kein Exkurs werden - aber in der Ausbildung erfährt man, welche Grundvoraussetzungen gefordert werden, was die Gesetzeslage verlangt usw.
    Wer also als FaSi tätig wird ohne dieses zu erfüllen und ohne Ausnahmeregelung: handelt vorsätzlich (wider besseren Wissens)
    Hier steht nicht einfach ein Organisationsverschulden im Raum (na ja, gegenüber dem Arbeitgeber - welcher nicht geprüft hat - schon)...
    Kommt jetzt noch eine Falschberatung dazu - es reicht schon eine Änderung wie beispielsweise eine neue ASR, welche (noch) nicht bekannt war - bestehen zivil- und strafrechtlich Angriffsmöglichkeiten...
    Berufshaftpflichtversicherung? Nein - kann sich exculpieren... Man hat ja vorsätzlich gehandelt...
    Was das bedeuten kann - soll sich jeder selbst ausmalen...

    Und für jeden, der sich jetzt angegriffen fühlt - nein... rein sachlich...

    Die Realität zeigt anderes - NEIN

    Tatsächlich wird von vielen Arbeitgebern nicht geprüft ob die Eignungskriterien tatsächlich erfüllt sind... Erstaunlich was passiert wenn die BG nach §2 DGUV V2 mal den Nachweis einfordert...

    Noch anders sieht es bei den Fachkräften aus, die sich selbständig gemacht haben - wenn hier die Eignungskriterien nicht erfüllt sind könne empfindliche juristische Probleme auftreten...

    Ich spreche niemandem seine Eignung ab - ich stelle lediglich fest, dass das ASiG hier ganz klare Vorgaben macht!

    Was mir allerdings gewaltig gegen den Strich geht: Wenn jemand bei der BG aufgrund fehlender Eignung abgelehnt wird... bei einem anderen Ausbildungsträger die Ausbildung macht UND danach als FaSi tätig wird.

    Dadurch wird
    a) die Qualität der Leistung insgesamt gemindert
    b) ein Preisdumping eingeläutet welches keinem von uns gefallen dürfte
    c) die Qualifikation der ASiG-konformen FaSi herabgewürdigt
    uvm.

    Im übrigen ist aus meiner Sicht eine rechtliche Beleuchtung durchaus ein substantieller Beitrag - in der heutigen Zeit mehr den je...

    Nein, sehe ich nicht so...

    wenn ich von einer Reinigungskraft spreche ist kein Meister gemeint (welcher im übrigen auch nicht ausreichend wäre)...
    Aber um das noch einzugrenzen - nach ASiG wird ein technischer Beruf vorausgesetzt... Das ist bei einer Reinigungskraft nicht gegeben... übrigens auch nicht bei einem Diplom-Philosophen...

    Es wird von der BG sogar schon grenzwertig betrachtet, wenn ein Chemiker (Ingenieur) zur FaSi-Ausbildung geht... hier wird bereits eine Einschränkung im künftigen Tätigkeitsumfeld gemacht...
    vgl. Anforderungen nach §6 ASiG

    Es liegt mir fern, eine Berufsgruppe zu verunglimpfen - aber die Eingangsvoraussetzungen sind nun einmal klar abgegrenzt...

    Zitat von »MiMau« Dann greif doch mal zum Gesetzestext und lies nach!
    zu welchem?

    Die Regelung der FaSi und des Betriebsarztes wird gefunden im: ASiG

    Und um ganz genau zu sein: §7 Abs. 1 ASiG
    Und die Sonderregelung nach §7 Abs. 2 ASiG - hier jedoch eindeutig mit der Anforderung einer ausreichenden Qualifikation

    Noch einmal: Wer diese Qualifikation nicht mitbringt kann die Ausbildung bei der BG üblicherweise gar nicht machen, bei anderen Ausbildungseinrichtungen nur zur persönlichen Fortbildung...
    Die Tätigkeit als Fachkraft ist damit jedoch nicht zulässig...

    Servus...

    mit hat geholfen einen völlig anderen Ansatz zu fahren...
    Wenn man als Lösung für bestehende Probleme auftritt und nicht selbst als Teil des Problems erkannt wird...

    Oft erscheint es als ob man nur kostet - diesen Ansatz gar nicht erst aufgreifen...
    Zeig gleich auf, wie Deine Arbeit die Kosten tatsächlich überschaubar hält!
    Was kostet der Ausfall eines Mitarbeiters... bei größeren Unfällen wird durch die Ermittler sogar der gesamte Betrieb lahm gelegt... Leiharbeiter kosten, müssen eingelernt werden, machen Fehler...
    Mitarbeitermotivation, Gesunderhaltung => positive Auswirkungen auf die Produktivität...

    Dazu noch Prestigegewinn in der Öffentlichkeit möglich...

    uvm.

    Servus,

    eigentlich sollte es Dir jetzt immer einfacher fallen...
    Der Kreis beginnt sich schließlich immer weiter zu schließen ... wortwörtlich (Handlungsschritte)...

    Viele Begriffe sollten aber auch aus der Meisterschule schon bekannt sein...

    Also ich bin auch kein Ingenieur, auch kein Meister, aber ich habe 30 Jahre Berufserfahrung. Erst als Baustellenreinigerin, dann als Kolonnenführerin, dann als Objektleiterin (auch zuständig für nicht Baustellen) und später dann Betriebsleiterin. Als Solche habe ich dann die Ausbildung bei der BG Bau gemacht. Nun bin ich als SiFa auf einer Baustelle. Also nur noch SiFa. Titel ist eigentlich wurscht. (Ingenieur, meister, techniker) Wenn ich denn einen führen sollte, würde anhand meiner Berufserfahrung das letztere dann zählen. Durch meine Qualifikation bei der BG Bau und duch bestandene Prüfungen und Praktikum habe ich alle voraussetzungen erfüllt um die Tätigkeit auszuüben. Dass ich bei einem Gewerbeaufsichtsamt zugelassen werden müßte ist mir neu.


    Dann greif doch mal zum Gesetzestext und lies nach!
    Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Lass mal einen tödlichen Unfall passieren... dann möchte ich nicht in dieser Haut stecken...

    Moin,

    ... ja, es nervt :D , denn Du hast vielleicht nicht gründlich hier im Forum gesucht :whistling:
    Schau mal u.a. hier
    [Frage] Sifa mit Ausnahmegenehmigung
    [Frage] Bestellung
    [suche Hilfe] Fasi ohne Ingenieur, Meister oder Techniker???

    Und, nein, nicht die BG entscheidet über die Zulässigkeit Deiner Tätigkeit als SiFa, sondern Gewerbeaufsicht / Amt für Arbeitsschutz; diese werden sich erfahrungsgemäß NICHT gegen die Einschätzung der BG stellen, aber formal sauber ist eine schriftliche Erlaubnis der Gewerbeaufsicht / des Amtes für Arbeitsschutz.

    Dem kann ich nur zustimmen - die Voraussetzungen werden vom ASiG geregelt ... sind also gesetzlich (!) geregelt...
    Das (kann) also nur von Amts wegen erfolgen - Landesamt für Arbeitsschutz...

    An all jene, die die Voraussetzungen nicht mitbringen und dennoch die Ausbildung haben: Wenn die Ausnahmeregelung vom Amt nicht vorliegt (und die ist i.d.R. tätigkeitsbeschränkt), ist die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit offiziell NICHT MÖGLICH...
    Wenn der Arbeitgeber das nicht geprüft hat - hmm...
    Aber was glaubt Ihr, wie wird ein Staatsanwalt oder Richter handeln wenn ein schwerer Unfall passiert...