Hallo,
ist es möglich, ohne Ingenieursstudium, Techniker oder Meister-Ausbildung eine Ausbildung zur Fasi zu machen und dann ggf. auch von anderen (als der eigenen) BG anerkannt zu werden?
Danke für eure Hilfe
Fasi ohne Ingenieur, Meister oder Techniker???
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Hallo Mele,
ja ist es. Bei mir war es damals so, dass sie es anerkannten, daß ich seit 1995 in "Meisterähnlicher Funktion" tätig war. Danach habe ich noch bei anderen BG'en die Zulassung nach Seminar und Prüfung erhalten. Inzwischen bin ich allerdings Meister bzw. kuz vor meinem Ing.. für manche Abläufe ist es einfach besser etwas mehr zu wissen
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Hallo Mele,
bei mir war es ebenso. Ich habe mit Ing./ Meister/ Techniker auch nichts am Hut. Mein Chef meinte mich zur Ausbildung schicken zu müssen und so habe ich bei meiner BG einen Antrag gestellt und dieser wurde genehmigt. Im Dez. 2009 habe ich mit der Ausbildung begonnen und im Kurs haben etwa 80 % der Teilnehmer die geforderten beruflichen Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Einfach ist es nicht, zum Lernen braucht man dann halt mehr Zeit (da stimme ich guard voll zu).Wenn du aber die Chance zur Ausbildung bekommst nutze sie.Um von anderen Bg`en anerkannt zu werden, muss man eine branchenspezifische Prüfung, der jeweiligen BG, ablegen. Das ist unterschiedlich geregelt: von Selbststudium bis zum Kurzseminar, jeweils mit Prüfung (so haben wir es im Seminar gehört).
LG, Lars
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Und wie macht man das dann wegen der Bestellung? Lt. ASiG ist ja folgendes gültig:
§ 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
(2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.
Oder ist das hinfällig, wenn die BGen einen zur Aubildung bzw. zur branchenspezifischen Prüfung zulassen? Sind das die zuständigen Behörden, von denen die Rede ist?Danke für eure Hilfe
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Ich denke, es kommt auf das jeweilige Einsatzgebiet an und man muss nicht unbedingt Si-Ing. sein, um einen Büroarbeitsplatz zu beurteilen.
Das kann auch eine Kauffr. (******duck und weg*****)Wenn es zu speziell wird, holt sichh auch ein Si-Ing. Hilfe von aussen. Insofern würde ich hier vermuten, dass §7 Abs.2 zum tragen kommt. Aber frag doch einfach bei Deiner BG nach, wenn Dich zur Ausbildung zu lassen, wie das nachher mit der Bestellung aussieht.
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Hallo mele,
1. wenn Du von der BG zur Ausbildung zugelassen wirst und diese absolviert hast, hast Du die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde!
2. mit diesem Nachweis meldest Du Dich über Deine Firma bei der BG als zuständige Fasi an. In der Regel wird dies so akzeptiert, da Du die Fachkunde besitzt.
3. Du kannst dann die Position als Fasi (Sicherheitstechn., Sicherheitsmeister, Sicherheitsing.) besetzen darfst Dich aber nicht Sicherheitsmeister, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsingenieur nennen, da Dir hierzu dann die berufliche Ausbildung fehlt.Alles klar? *schmunzel*
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2. mit diesem Nachweis meldest Du Dich über Deine Firma bei der BG als zuständige Fasi an. In der Regel wird dies so akzeptiert, da Du die Fachkunde besitzt.
ich bin mir nicht sicher, ob die BG verbindlich entscheiden kann, ob die Tätigkeit als SiFa für einen Betrieb dann zulässig ist - meiner Meinung nach ist die entscheidende Behörde das Gewerbeaufsichtsamt bzw. Staatl. Amt für Arbeitsschutz - das sollte als erstes geklärt werden.
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Also ich bin auch kein Ingenieur, auch kein Meister, aber ich habe 30 Jahre Berufserfahrung. Erst als Baustellenreinigerin, dann als Kolonnenführerin, dann als Objektleiterin (auch zuständig für nicht Baustellen) und später dann Betriebsleiterin. Als Solche habe ich dann die Ausbildung bei der BG Bau gemacht. Nun bin ich als SiFa auf einer Baustelle. Also nur noch SiFa. Titel ist eigentlich wurscht. (Ingenieur, meister, techniker) Wenn ich denn einen führen sollte, würde anhand meiner Berufserfahrung das letztere dann zählen. Durch meine Qualifikation bei der BG Bau und duch bestandene Prüfungen und Praktikum habe ich alle voraussetzungen erfüllt um die Tätigkeit auszuüben. Dass ich bei einem Gewerbeaufsichtsamt zugelassen werden müßte ist mir neu.
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Kann mich meiner Vorschreiberin nur anschliessen...
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Ich möchte mich auch noch anschliessen. Ich stehe momentan vor der LEK 3, sprich der Präsentation zum Praktikum. Ich bin ebenfalls kein Ingenieur, Meister oder Techniker, sondern Diplom Biologe. Trotzdem kann ich die SiFa Ausbildung bei der BG Metall durchlaufen, was mir auch keine großen Schwierigkeiten bereitet. Das soll jetzt kein Eigenlob sein, man muß sich nur für das Thema interessieren, dann klappt das auch mit dem Lernen.
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Dass ich bei einem Gewerbeaufsichtsamt zugelassen werden müßte ist mir neu.
Ich habe mich jetzt bei meiner BG kundig gemacht: die BG lässt auch geeignete Mitarbeiter zu, die vorzugsweise technische Vorbildung haben (Biologen sind wohl schon eine große Ausnahme ) ; entscheiden würde dies der TAB vor Ort.
Die GAA /StAfA muss nicht gefragt werden, weil diese i.d.R. dem BG-Beschluss folgen.
Dennoch sei es empfehlenswert, die GAA /StAfA über solch einen SAchverhalt zu informieren.
"Meine" GAA hat dies gerade bestätigt: wenn die BG die Ausbildung übernimmt und den Mitarbeiter als SiFa zulässt, hat man nichts dagegen. -
wenn die BG die Ausbildung übernimmt und den Mitarbeiter als SiFa zulässt, hat man nichts dagegen.
Mein ich doch.man muß sich nur für das Thema interessieren, dann klappt das auch mit dem Lernen.
volle Zustimmung. Leider ist das nicht bei jeder Sifa zu beobachten. Das Interesse sollte nicht nur zum lernen da sein, sondern auch später bei der Ausübung des Jobs. Lernen tut man sowieso immer wieder neues. -
*seufz* ach Andrasta du sprichst mir aus der Seele
Griasle aus Stormarn
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Hallo,
es ist möglich ohne Ingenieursstudium, Techniker oder
Meister-Ausbildung eine Sifa-Ausbildung machen oder als Sifa zu arbeiten.In der BGV-A2 steht:
§ 4 Sicherheitstechnische Fachkunde
(1) Der Unternehmer kann die erforderliche
sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit als
nachgewiesen ansehen, wenn diese den in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten
Anforderungen genügen.…….
(4) Sicherheitstechniker erfüllen die
Anforderungen, wenn sie- eine Prüfung als staatlich anerkannter
Techniker erfolgreich abgelegt haben, danach eine praktische
Tätigkeit als Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben
undeinen staatlichen oder
berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang
oder
einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten
Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg
abgeschlossen haben.
Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter
Techniker mindestens vier Jahre lang als Techniker tätig war und einen
staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen
staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang eines
anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.(5) Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen, wenn sie
- die Meisterprüfung erfolgreich abgelegthaben,
- danach eine praktische Tätigkeit als
Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben
und - einen staatlichen oder
berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang
oder
einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten
Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg
abgeschlossen haben.
Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre
lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen
staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen
staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang eines
anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.Grüße aus dem Norden
Sven
- eine Prüfung als staatlich anerkannter
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Danke euch allen - dann mach ich mir mal weiter keine Sorgen
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wirklich gern geschehen....
meiner meinung nach gibt es ohnehin meh sogenannte "ausnahmeregelungen" als echte meister, techniker oder ingenieure.
wichtig ist doch, dass man zunächst die ausbildung mal macht. wo bekommt man schon "umsonst" (BG) die qualifikation. schließlich ist dies einem sogenannten eigenem berufsabschluss gleich zu sehen. allerdings aber erst dann, wenn man die formalen voraussetzung - meister, techniker... hat.
ich darf also erst auf dem markt als dienstleister auftreten, wenn ich die voraussetzungen hab. ansonsten gilt die "ausnahme" nur in dem jeweiligen betrieb, in dem man beschäftigt ist.
gruß aus nürnberg
thomas
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Bist du sicher? Zu uns hiess es im Seminar, dass wir uns danach auch damit selbständig machen dürften und bei uns ist ausser einem keiner Meister oder dergleichen.
LG s wölvieh
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Zu uns hiess es im Seminar, dass wir uns danach auch damit selbständig machen dürften
Hallo SiFas,das Thema Anerkennung der Fachkunde wurde schon mal diskutiert: Klick mich
-> Die oberste Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes hat die Entscheidungshoheit. Die BGen müssen sich dem fügen. Ich kenne aber keinen Fall aus der Praxis, wo die Arbeitsschutzbehörde anderer Meinung war wie die jeweilige BG.Auch das Thema "Selbständig als SiFa" wurde schon mal diskutiert: Klick mich auch
Gruß, Niko.
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Also ich bin auch kein Ingenieur, auch kein Meister, aber ich habe 30 Jahre Berufserfahrung. Erst als Baustellenreinigerin, dann als Kolonnenführerin, dann als Objektleiterin (auch zuständig für nicht Baustellen) und später dann Betriebsleiterin. Als Solche habe ich dann die Ausbildung bei der BG Bau gemacht. Nun bin ich als SiFa auf einer Baustelle. Also nur noch SiFa. Titel ist eigentlich wurscht. (Ingenieur, meister, techniker) Wenn ich denn einen führen sollte, würde anhand meiner Berufserfahrung das letztere dann zählen. Durch meine Qualifikation bei der BG Bau und duch bestandene Prüfungen und Praktikum habe ich alle voraussetzungen erfüllt um die Tätigkeit auszuüben. Dass ich bei einem Gewerbeaufsichtsamt zugelassen werden müßte ist mir neu.
Dann greif doch mal zum Gesetzestext und lies nach!
Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!Lass mal einen tödlichen Unfall passieren... dann möchte ich nicht in dieser Haut stecken...
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Dann greif doch mal zum Gesetzestext und lies nach!
zu welchem? -