Beiträge von Mele

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    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage bzgl. Feuerlöschern und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    Ein Handelsunternehmen für Elektronik-Bauteile hat angefragt, welcher Löschertyp für sie in Frage kommt.
    Ich hätte spontan auf Brandklasse A getippt bzw. A und B, weil die Trägerplatten leicht schmelzen könnten.

    Was ist nun aber mit den Metallbestandteilen bzw. von solchen Leiterplatten o.ä.?

    Da bin ich mir echt unsicher...

    Danke schon jetzt für Eure Hilfe!


    Liebe Grüße
    Mele

    Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?

    Nach BGR 234 müssen Regale von mehr als 200 kg Fachlast oder mehr als 1000 kg Feldlast gekennzeichnet sein u.a. mit zulässigen Feld- und Fachlasten.

    Die DIN allerdings fordert die Angabe des max. zulässigen Gewichts der Ladeeinheit und der max. zulässigen Feldlast.

    Was muss denn nun auf einem Regal drauf sein?

    Und die nächste Frage: wie oft muss die Kennzeichnung am Regal angebracht sein?
    Reicht am Anfang und Ende einer Regalreihe, wenn es jeweils die gleichen Regale sind? Oder muss die Kennzeichnung auf jeden Fachboden?

    Danke für eure Hilfe!!!

    Viele Grüße
    Mele

    Hallo,

    so mache ich das auch immer bzw. machte ich das auch immer, aber auf der VDSI-Seite steht folgendes:
    **********
    Wiesbaden, 13. Juni 2012. Pro Kopf oder nur anteilig – wie sind Teilzeitbeschäftigte bei der neuen Regelbetreuung zu berücksichtigen? Seit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 zeigen sich die Betriebe zunehmend verunsichert. Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) stellt jetzt klar: Teilzeitbeschäftigte zählen bei der Berechnung der Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als „ganze“ Person. Er beruft sich dabei auf das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen.

    Rainer von Kiparski, VDSI-Vorstandsvorsitzender und Professor am Institut für Arbeitswissenschaft und Betriebsorganisation der Universität Karlsruhe, erklärt die Logik dahinter: „Der Schutz des Menschen ist unteilbar. Ganz gleich, ob ein Arbeitnehmer 20 oder 40 Stunden in der Woche am Fließband steht, er ist denselben Risiken und Belastungen ausgesetzt."

    Für Verwirrung sorgen die widersprüchlichen Aussagen der Unfallversicherungsträger: „Einzelne Unfallkassen und Berufsgenossenschaften stellen es den Betrieben frei, Teilzeitkräfte bei der Regelbetreuung nur anteilig zu berücksichtigen“, führt von Kiparski aus. „Das ist eine Falschauslegung der Vorschrift, die letztlich zu Lasten der Arbeitnehmer geht.“ Eine anteilige Berechnung reduziert die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten fallen zwangsläufig pauschaler aus und gehen weniger auf individuelle Bedingungen oder Bedürfnisse ein.

    Der VDSI hat Kontakt zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, aufgenommen und auf die Problematik hingewiesen. Er fordert eine offizielle Klarstellung im Rahmen der Evaluation, die für die DGUV Vorschrift 2 geplant ist.
    **********

    Und jetzt??? Bin etwas verwirrt...

    Hallo,

    ich habe widersprüchliche informationen bzgl. Teilzeitbeschäftigten - kann mir jemand weiterhelfen?

    Variante (1) Teilzeitbeschäftigte werden nur zur Festlegung des Betreuungsmodells anteilig berechnet, bei der Festlegung der Betreuungszeiten allerdings zählen Köpfe
    Variante (2) Teilzeitbeschäftigte werden sowohl zur Festlegung des Betreuungsmodells als auch zur Einsatzzeitenberechnung anteilig gerechnet

    Was ist denn nun richtig? Bzw. wie handhabt ihr das?

    Danke für eure Hilfe!

    Viele Grüße
    Mele

    Hallo,

    ja, wenn Du Dich freiwillig als Selbstständiger bei der VBG versicherst, kannst Du bis zu 4 Seminaren (hängt vom Umfang der Seminare) der VBG kostenlos besuchen. Für mich (abgesehen vom Unfallschutz) auch ein Argument für die freiwillige Unternehmerversicherung bei der VBG.

    Viele Grüße
    Mele

    Hallo zusammen,

    wie versprochen die Rückinfo zur Entscheidung der VBG - kann nicht übernommen werden, da ich selbstständig bin und damit mein Geld verdiene.

    Kann ich gut nachvollziehen und auch gut damit leben. Aber einen Versuch war es wert ;)

    Viele Grüße
    Mele

    Guten Morgen,

    danke schon mal für eure Einschätzungen. Nur kurz zur Richtigstellung: ich bin selbstständig (nicht angestellt) und freiwillig versichert. Aber ich denke, das ändert auch nichts... Ich werde den Antrag mal stellen und dann mal schauen...

    Grüße und eine schöne Arbeitswoche
    Mele

    Hallo, einen wunderschönen guten Morgen,

    ich betreue einige Unternehmen im Bereich der BGW und möchte dort gerne ein Seminar zum Thema "Medizinprodukte richtig betreiben" besuchen. Allerdings bin ich als Selbstständige bei der VBG versichert, die Seminare in diesem Bereich natürlich nicht anbietet. Hat jemand damit Erfahrungen, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen oder ob das völlig sinnlos, weil aussichtslos, ist?

    Danke für eure Erfahrungsberichte!

    Ich wünsche euch einen schönen Tag!

    Viele Grüße
    Mele

    Hallo zusammen,

    ich betreue einige Kunden, die sowohl Büro- als auch Werkstattbereiche haben. Seither habe ich immer meine Sicherheitsschuhe mitgebracht und dann teilweise mehrfach täglich mit meinen normalen Schuhen gewechselt. Einfach, weil ich die Sicherheitsschuhe hässlich finde und auch, weil sie durch meine Baustellenkunden doch schon etwas "fertig" aussehen und ich damit nicht in Büros unterwegs sein möchte.

    Hat jemand einen Tipp für mich, ob es schicke Sicherheitsschuhe für Damen gibt, die sowohl büro- als auch werkstatttauglich sind?

    Die Baustellen sind von der Frage ausgenommen; für die habe ich ja meine seitherigen.
    Theoretisch würden S1-Schuhe ausreichen, aber S2 wäre ideal.

    Danke für eure Tipps!

    Viele Grüße
    Mele