...untertage?!? Bergbau?!?! Da gilt die Bilschirmarbeitsplatzverordnung doch gar nicht...
Doch die gilt.
Allgemeine Bundesbergverordnung + Anhang! Von hinten durch das Auge. Da der Bergbau dort keine Sondergesetze verfasst hat, bzw. einfach die öffentliche Gesetzgebung 1 zu 1 übernommen hat.
Im Bezug auf Einrichtung und Körperhaltung eines Arbeitsplatzes, gilt für mich das Protokoll der Unterweisung und der ASIG Begehung. Dort wird festgehalten wie ein Büroarbeitsplatz auszusehen hat und kontrolliert wie er wirklich aussieht.
Wenn ein Mitarbeiter trotz aufklärung angibt er habe keine Beschwerden und aus diesem oder jenem Grund ist der Monitor, Stuhl o.ä. so eingestellt dann ist das sooooo.
Gruß RaBau