BGV A3/BetrSichV: Prüfung vor Inbetriebnahme

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Etwas befremdlich ist deine Aussage meiner Meinung nach schon.
    Bis jetzt sieht es danach aus wie Schütze ich meinen Arbeitgeber vor Arbeitssicherheit.

    Zudem deine 2:1 Aussage sich auf Nachfolgende Prüfungen bezieht .
    Wo klar hervorgehoben wird das bei Geräten die Nachweislich keine Beschädigungen bei den Messungen haben (Toaster, Kaffemaschine, Computer, usw.) die Fristen dann nach hinten verschoben werden. Diese Erfahrung kann man aber häufig nicht auf Bohrmaschinen, Trennschleifer usw. umlegen da diese wirklich Ortsveränderlich sind.

    Meine Meinung habe ich ja oben schon geschrieben.
    Alla BGTFE 5 Minuten für die Sicherheit.
    Eine einfache Banale und leicht durchzuführende Prüfung mit 2 Messgeräten und einer sicheren Erfassung aller gekauften E-Betriebsmittel.
    Dadurch ein bisschen Rechtssicherheit für den Arbeitgeber damit auch wirklich alle E-Betriebsmittel überprüft werden können.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • ANZEIGE
  • hallo,

    dann hast du meine aussage leider missinterpretiert. es ging mir sicherlich nicht darum den arbetgeber vor arbeitsschutz zu bewahren. in dem fall sollte ich wohl besser meinen job kündigen.

    eine prüfung jedweder arbeitsmittel vor inbetriebnahme ist sicherlich das optimum. mir ist auch klar, dass leider einige geräte auf den markt sind, welche zu unrecht das ce- oder gs-zeichen tragen, wie z. b. mehrfachsteckdosen.

    man muss aber auch noch das auge für die realität haben. für viele betriebe, gerade auch solche die nicht einen elektriker vor ort haben, stellt es einfach einen zu grossen aufwand da die neu angeschafften geräte prüfen zu lassen.

    wenn die mitarbeiter dahingehend sensibilisiert werden die geräte vor benutzung auch mal genauer anzuschauen, die maschinen sorgsam zu behandeln und die regelmässigen prüfungen laufen, dann ist das meiner meinung nach vollkommen ausreichend.

    unternehmen die den elektriker vor ort haben sollten bei neuanschaffungen auch die geräte prüfen lassen. wie du schon sagtest, das ist relativ schnell erledigt.

    ich will damit sagen, dass man hier den einzelfall betrachten sollte, so wie es die betrsichv auch verlangt. führe eine gefährdungsbeurteilung durch und bestimme die prüffristen.

    solange man hochwertige e-geräte im fachhandel kauft kann man durchaus davon ausgehen, dass diese bis zur nächsten wiederholungsprüfung sicher für die angestellten zu benutzen sind und keine gefährdung darstellen.

    aber bei diesen thema scheinen nicht nur die experten-meinungen auseinander zu gehen.

    gruss

    tino

  • Hallo tino,

    meines erachtens hast Du die Lösung schon aufgeführt.

    Auf die Prüfung kann Du verzichten wenn du eine entsprechende Bestätigung vom Hersteller erhälst.

    Diese Bestätigung ist nicht mit der Lieferbestätigung zu verwechseln. Der Rest des Absatzes bezieht sich eben auf die Lieferbestätigung und nicht auf die erforderliche Bestätigung des Herstellers oder Errichters.

    Warum die DA sich solange darüber auslässt was nicht ausreicht , keine Ahnung".

    Viele Grüße

    kuddel

  • Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie nach einer Ortsveränderung vorgenommen werden.

    Echt? Nach jeder Ortsveränderung?
    Also wenn ich meine Dreifachsteckdose aus dem Keller hole und im Arbeitszimmer anschließe, muss ich die deswegen prüfen lassen, auch wenn die letzte Prüfung eine Woche zurückliegt?
    :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ANZEIGE
  • Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie nach einer Ortsveränderung vorgenommen werden.


    also ich muss ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach einer Ortsveränderung prüfen, wo steht das denn. ?( Also wenn die Verlängerungsschnur 6 x am Tag ortsverändert wird, heißt das 6 x prüfen :?: , so etwas würde sogar den Gesetzgebern nicht einfallen. ^^
    Is denn schon der 1. April :whistling: :?:

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Ich möchte jetzt nocheinmal zusammenfassen.

    Die BGV A3 sagt aus, dass Elektrogeräte VOR Inbetriebnahme geprüft werden müssen, was deutlich mehr zum Inhalt hat, als nur eine reine Sichtprüfung.
    Nun gibt es noch mehrere andere und teilweise missverständliche Ausführungen in DA´s etc. die diese Formulierung "ankratzen", aber nicht zurückstellen.
    D. h. dass ich meine neuen Geräte, so ich denn auf der sicheren Seite weilen möchte, tunlichst VOR Inbetriebnahme prüfen lassen muss.
    Habe ich einen Stammlieferanten von dem ich größere Mengen an Geräten abnehme, so besteht durchaus die Möglichkeit mit ihm zu vereinbaren, dass der Lieferant die Geräte vor Auslieferung oder bei Anlieferung (besser) prüft und mir die Prüfung dokumentiert.
    Dann kann ich auch gleich den Stecker in die Dose stecken.
    Die Aussage, dass ortsveränderliche Elektrogeräte nach einer Ortsveränderung geprüft werden müssen ist grundsätzlich auch so zu sehen, doch sollte eine Gefährdungsbeurteilung vorangehen.

    Beispiel:

    1. Ich ziehe mit meiner Teeküche von Werk 1 nach Werk 2 um (Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeevollautomat, Wasserkocher etc.). Dazu ist erforderlich alles abzubauen, zu verpacken, in Gitterboxen mit dem Stapler quer über das Areal zu transportieren, das Zeug wieder auszupacken und aufzustellen.
    In diesem Fall muss ich vor erneuter Inbetriebnahme eine Prüfung durchführen lassen.
    2. Die Mehrfachsteckdose im Büro wird durchschnittlich 2-mal am Tag in der Aufstellung verändert. Keine besondere mechanische Belastung oder sonstige Gefährdung durch Nässe etc.. Ich stelle fest, dass ich das Teil nur einmal jährlich prüfen lassen muss.
    3. Die Kabeltrommel und die Handbohrmaschinen für meinen Montagetrupp werden unter härtesten Baustellenbedingungen eingesetzt. Alle Arten von Belastungen und Verschleiß sind denkbar und treten in der Praxis auch auf. Ich habe eine tägliche Prüfung nach BGV A3 eingerichtet in der die Elektrogeräte an jedem Feierabend geprüft werden.

    So und nun sind wir wieder am Anfang angelangt.
    Die Verordnung sagt dass .. die Gefährdungsbeurteilung konkretisiert und die Arbeitsanweisung/Betriebsanweisung/Unterweisung definiert und weist an.

    Viele Grüße
    Andreas


  • also ich muss ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach einer Ortsveränderung prüfen, wo steht das denn. ?( Also wenn die Verlängerungsschnur 6 x am Tag ortsverändert wird, heißt das 6 x prüfen :?: , so etwas würde sogar den Gesetzgebern nicht einfallen. ^^
    Is denn schon der 1. April :whistling: :?:


    In der Tat könnte man Schelm sein Pitterpöses denken, wenn der Prüftechniker so etwas sagt.
    Aber ich unterstelle hier ein Missverständnis: Selbstverständlich muss nach jedem Ortswechsel geprüft werden. Aber per Sichtprüfung. Und ich unterstelle jetzt mal dem Neustädter, dass er das gemeint hat an der speziellen Stelle.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Prüfungen von ortfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln sind zweierlei.

    In der Ausgangsfrage ging es zunächst um Handbohrmaschine und Kaffemaschine.

    Die Antworten (VDE 100-610) beziehen sich oft auf feste Installationen und Anlagen.

    Selbstverständlich wird eine Flex nicht bei jedem Ortswechsel neu geprüft nach VDE 701-702
    Selbstverständlich wird eine 3 t Hydraulikpresse nach jedem Ortswechsel neu installiert und geprüft.

    Dazwischen gibt es noch eine Grauzone von z.B. Einbaukühlschränken, denen man den Stecker abgeschnitten hat und diese dann fest angeschlosen hat. Das ist dann wieder ein eigenes Thema.

    Ich bin also für die Spaltung des Themas in
    - feste Installation
    - ortsveränderliche Geräte
    - Was ist ortsveränderlich

    Grüße
    Flügelschraube

  • ANZEIGE
  • Ich möchte / muss dieses leider immer noch aktuelle Thema mal aus der Versenkung holen. Gibt es eurerseits neue Erkenntnisse bzw. Vorgehensweisen?

    Die TRBS 1201 schreibt ja mittlerweile eine Prüfung vor Inbetriebnahme von ortsfesten elektr. Arbeitsmittel vor (Anlage Tabelle 1).

    Die DGUV V3 lässt sich ja immer noch unverändert zum Thema "Prüfung vor Inbetriebnahme" wie folgt aus:

    Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich,wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischenAnlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschriftentsprechend beschaffen sind.

    Durchführungsanweisung:

    Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierteoder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nurvom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebendenUmgebungs- und Einsatzbedingungen kennt.Zu unterscheiden von der hier geforderten Bestätigung ist die Lieferbestätigung des Herstellersoder Lieferers bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln. Fürdiese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer auf Verlangen nachweist,dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetzentspricht, z.B. durch eine Konformitätserklärung, in der die Einhaltung der einschlägigenelektrotechnischen Regeln bestätigt wird.

    Gehen wir einmal von der Neuanschaffung einer Kaffeemaschine, einer Handbohrmaschine oder eines Computer-Monitors aus. Demnach müsste ich mir vom Hersteller bestätigen lassen, dass das Gerät den Forderungen der DGUV V3 genügt. Was bitte ist eine Lieferbestätigung i. S. der DGUV V3?

    BetrSichV und TRBS 1201 fordern, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen und Prüfumfang ermittel werden. Also gut, dann sagt der Unternehmer eines kleinen bzw. mittelständischen Betriebes, dass eine Sichtprüfung der o. g. Arbeitsmittel bei Neuanschaffung ausreicht. Einen eigenen Elektriker haben wir nicht, der kommt nur bei Störungen bzw. zur wiederkehrenden Prüfung der Arbeitsmittel ins Haus.

    Wie verfahrt ihr aktuell mit diesem Thema?

  • Hallo,

    Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Ja.

    Was macht der Hersteller? Der sagt, er habe nach CE produziert, also die Normen eingehalten und gibt dafür eine Bescheinigung. Eine Bescheinigung für 100.000 Geräte.
    Er gibt kein spezielles Prüfprotokoll für die Kaffeemaschine mit der S/N 123456789, die du jetzt im Einsatz hast. Das kann der Hersteller auch nicht stemmen. Ein Artikel, der 50 Euro kostet soll zusätzlich und einzeln noch für xx Euro überprüft werden?

    Ergo:
    Bekommst du genau für DEIN Gerät ein Prüfprotokoll, dann hast du eine Prüfung für den Ersteinsatz. Doch eben die wirst du nachweisen müssen!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,
    ich find das allerdings auch komisch, es würde ja auch niemand auf die Idee kommen einen fabrikneuen PKW erstmal zum TÜV zu schieben. oder?

    Gruß
    Moritz

    Edit:

    @MrH Da hast du natürlich recht. Bin ich ein wenig kurz gesprungen...

    Einmal editiert, zuletzt von moritz_p (8. Juli 2016 um 13:26)

  • Hi Moritz,

    nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ;).

    Beim PKW wird tatsächlich jeder PKW vor seiner Auslieferung im Werk komplett durchgecheckt und alles geprüft. Bei kleinen Elektrogeräten ist das nicht wirtschaftlich darstellbar, deswegen werden diese nur stichprobenartig (z.B. 1 von 10.000 Kaffeemaschinen) kontrolliert und der Großteil der Geräte verlässt ungeprüft das Werk. Weil bei diesen ungeprüften Geräten fehlerhafte Geräte dabei sein können gibt es die Vorgabe, jedes elektrische Betriebsmittel vor Inbetriebnahme zu prüfen (um tödlichen Stromschlägen vorzubeugen).
    Es gibt Geräte, da bietet der Hersteller beides an (Ware vom Band und Ware mit Einzelprüfzertifikat) und wenn eine Bestätigung des Herstellers über die Prüfung vor Inbetriebnahme vorliegt muss das Gerät nicht nochmal extra geprüft werden.

    schöne Grüße,

    Markus

  • ANZEIGE
  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Ja.

    Was macht der Hersteller? Der sagt, er habe nach CE produziert, also die Normen eingehalten und gibt dafür eine Bescheinigung. Eine Bescheinigung für 100.000 Geräte.
    Er gibt kein spezielles Prüfprotokoll für die Kaffeemaschine mit der S/N 123456789, die du jetzt im Einsatz hast. Das kann der Hersteller auch nicht stemmen. Ein Artikel, der 50 Euro kostet soll zusätzlich und einzeln noch für xx Euro überprüft werden?

    Genau das meine ich ja - praxisferner geht´s doch nicht. Also ihr unterzieht jedes neu beschaffte Arbeitsmittel einer messtechnischen und Sicht-Prüfung. Große Firma - kein Problem. Bürobetrieb mit 30 Mitarbeitern - schon schwieriger. Ist dem Gesetzgeber aber egal.

    Die Lieferbestätigung (gemeint ist damit wohl die techn. Dokumentation sowie die Konformitätserklärung) reicht demnach also nicht aus? Tut mir leid, aber diesen Absatz der DGUV verstehe ich nicht so ganz.

    Gibt es eigentlich Urteile diesbezüglich, z. B. dass ein Mitarbeiter einen elektr. Schlag erlitten hat oder ein Elektrogerät für das Abbrennen eines ganzen Unternehmens verantwortlich ist?

  • Ja,

    so ist es, leider.

    Der Unternehmer muss quasi nachweisen, dass das Gerät, das er einsetzt einzeln geprüft wurde. Als Nachweis gilt nicht etwa eine Plakette, die jetzt darauf klebt (nice to have), sondern das Prüfprotokoll! Dieses beinhaltet auch die Daten des Gerätes. Damit geht nicht ein Protokoll in Kopie für 100 Maschinen, sondern ein Gerät und ein Protokoll.

    Um die Erstprüfung kommst du also nicht rum.

    Anders sieht es bei der Wiederholungsprüfung aus. Hier ist es möglich über die Fehlerquote und eine GB den Prüfungszeitraum zu dehnen.

    Große Firma und Bürobetrieb, deine Beispiele, sehe ich genau andersrum. Im kleineren Bürobetrieb ist es überschaubarer. Da kennt man die Lampen und Wasserkocher noch persönlich. Im Großbetrieb eher nicht. Ob und wer das Ganze jetzt durchzieht (prüft), hängt vom Kopf der Firma ab. Vielleicht eben auch keiner.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Die Lieferbestätigung (gemeint ist damit wohl die techn. Dokumentation sowie die Konformitätserklärung) reicht demnach also nicht aus? Tut mir leid, aber diesen Absatz der DGUV verstehe ich nicht so ganz.

    Wenn mir das bitte noch jemand mal genauer erläutern könnte... Danke!

  • Gilt die wieder? Die BGV A 3???????????

    Die BGV A3 sagt aus, dass Elektrogeräte VOR Inbetriebnahme geprüft
    werden müssen, was deutlich mehr zum Inhalt hat, als nur eine reine
    Sichtprüfung.
    Nun gibt es noch mehrere andere und teilweise missverständliche
    Ausführungen in DA´s etc. die diese Formulierung "ankratzen", aber nicht
    zurückstellen.
    D. h. dass ich meine neuen Geräte, so ich denn auf der sicheren Seite
    weilen möchte, tunlichst VOR Inbetriebnahme prüfen lassen muss.

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen Zusammen, ich will diesen Betrag nicht überstrapazieren und zu weit von der Ursprungsfrage abrücken. Vielleicht eröffne ich demnächst auch einen neuen Beitrag dazu. Ich warte aber noch auf die Konkretisierungen der neuen BetrSichV. Ihr solltet wissen, das die neue BetrSichV noch einmal neuen Drive auf die DGUV V3 bewirkt. Denn die DGUV V3 gilt nur für Versicherte (DGUV)! Mir liegt eine Präsentation einer renommierten Prüfgesellschaft vor, die ich hier nicht nenne, mit der ich derzeit kontrovers diskutiere weil die die Wirtschaft "wuschig" machen. Im Kern behauptet diese Gesellschaft, dass die Prüfung vor Inbetriebnahme eines elektrischen AM mit einer DGUV 3 Prüfung nicht mehr rechtssicher sei, weil erst die Prüfung im Sinne der BetrSichV (abgeleitet aus § 3 - Gefährdungbseurteilung) die DGUV 3 Prüfung vervollständigt. Ich habe große Probleme mit dieser Interpretation, wenngleich einige Argumentationen nicht verkehrt sind. Richtig ist, das BetrSichV/ TRBS staatliches Recht sind und für alle gelten und nicht nur für Versicherte (DGUV). Die "verkaufen" nun einen "neuen" Standard die beide Prüfungen enthält mit einer Plakette "DGUV V3/ TRBS", die Dokumentation ist auch gleich die Gefährdungsbeurteilung. Sieht auch professionell aus, ich habs mir zeigen lassne, die haben eigens eine Software entwickeln lassen. Geprüft wird durch eine "zur Prüfung befähigte Person". Hier gibt es übrigens seit März einen neuen Standard, die VDI 4068 Blatt 1 "Zur Prüfung befähigte Person". Und ihr wisst ... VDI ist "Stand der Technik".

    Fazit: Ich lass mich noch nicht anstecken, bei uns ist das bei einem Betrieb mit 4500 Beschäftigte deutschlandweit an zig Standorten direkt mit großem Aufwand verbunden. Wir machen derzeit noch keine Prüfung vor Erstinbetriebnahme. Wir kaufen im nur im Fachhandel und stützen uns auf die "mitgebrachte Sicherheit" der CE Konformität, das übrigens nach der Kommentierung der neuen BetrSichV erlaubt ist. Da sie aber kein Indiz für die Arbeitssicherheit in der "Verwendung" ist, leben wir die Prüfung durch den Beschäftigten (Befähigte Person) auf Aufnahme jeder Tätigkeit auf augenscheinliche Mängel. Ich weiß, dünnes Eis, aber ich versuche es einfach mal mit GMV (Gesunder Menschenverstand). Denn -Leute- was soll den an einem handgeführten Arbeitsmittel gefährliches passieren? Zu gefühlten 99 Prozent sind es beschädigte Zuleitungen, meist an den Zugentlastungen. Und die kann man sehen, die brauche ich nicht messen. Und Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV machen wir nur an Arbeitsmittel von denen schädigende Eigenschaften ausgehen können. Die Deregulierungsfolgen tragen ihre Früchte. Mehr Freiheit für den Arbeitgeber, aber auch mehr Eigenverantwortung. Eine Freiheit mit der wir, scheinbar kulturhistorisch bedingt, immer noch Probleme haben. Ich sag immer, man muss jetzt auch mal einen "A..." in der Hose haben im Arbeitsschutz ... (Das ist aber nur meine persönliche Meinung).

    Beste Grüße und schönen Sonntag

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • .......... ich drücke die Daumen. |?

    Da dieses Dauerthema für viele interessant ist (und auch teuer ist), wäre es nett, wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest.

    Danke.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)