ZitatAlles anzeigenOriginal von blacksock
und nun?Aktuelles Interview: Festlegung von Prüffristen für Arbeitsmittel vom 11.03.2008 auf haufe.de:
"[...] Nach BetrSichV wird dem Arbeitgeber aber auch die Möglichkeit eingeräumt, längere Prüffristen festzulegen, wenn dies das Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung zulässt. [...]"
schau einer an. bisher steht es 2:1 gegen eine prüfung vor inbetriebnahme.
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was soll das ganze jetzt: ich fand es mal interessant zu sehen, wie unterschiedlich die ansichten der arbeitsschutzexperten so sind. eine klare aussgae zum thema scheint derzeit nicht möglich zu sein. bleibt eigentlich nur auf einen trbs zu hoffen, die dieses thema etwas ausführlicher behandelt.
gruss
tino
Etwas befremdlich ist deine Aussage meiner Meinung nach schon.
Bis jetzt sieht es danach aus wie Schütze ich meinen Arbeitgeber vor Arbeitssicherheit.
Zudem deine 2:1 Aussage sich auf Nachfolgende Prüfungen bezieht .
Wo klar hervorgehoben wird das bei Geräten die Nachweislich keine Beschädigungen bei den Messungen haben (Toaster, Kaffemaschine, Computer, usw.) die Fristen dann nach hinten verschoben werden. Diese Erfahrung kann man aber häufig nicht auf Bohrmaschinen, Trennschleifer usw. umlegen da diese wirklich Ortsveränderlich sind.
Meine Meinung habe ich ja oben schon geschrieben.
Alla BGTFE 5 Minuten für die Sicherheit.
Eine einfache Banale und leicht durchzuführende Prüfung mit 2 Messgeräten und einer sicheren Erfassung aller gekauften E-Betriebsmittel.
Dadurch ein bisschen Rechtssicherheit für den Arbeitgeber damit auch wirklich alle E-Betriebsmittel überprüft werden können.
Gruß RaBau