hallo,
müssen neu gekaufte, anschlussfertige elektrische betriebsmittel, z. b. kaffeemaschine, handbohrmaschine, usw. vor inbetriebnahme elektrisch geprüft werden?
in der kommentierung der bgv a3 steht dazu folgendes:
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, daß neue elektrische Anlagen
und Betriebsmittel sicher betrieben und benutzt werden können.
Er ist daher gut beraten, wenn er sich vom Errichter oder Hersteller
ausdrücklich bestätigen läßt, daß die von ihm errichteten Anlagen
und hergestellten Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechen.
Um diese Bestätigung abgeben zu können, werden elektrische Niederspannungsanlagen
(bis 1000 V Wechselspannung) deshalb vor
der Inbetriebnahme entsprechend der VDE-Bestimmung 0100-610
„Prüfungen, Erstprüfungen“ geprüft.
Bei elektrischen Betriebsmitteln ist durch Prüfungen, die in den jeweiligen
elektrotechnischen Regeln aufgeführt sind, festzustellen,
ob sie den elektrotechnischen Regeln entsprechen.
Als Ersatz für eine Bestätigung des Herstellers kann für anschlußfertige
elektrische Betriebsmittel ein Prüfzeichen wie das „GS”-Zeichen
angesehen werden. Gleiches gilt für das „CE”-Zeichen, wenn
in der zugehörigen Konformitätserklärung auf die eingehaltenen
Normen verwiesen wird.
im komnet habe ich aber das dazu gefunden:
[...] Diese elektrischen Betriebsmittel müssen vor Inbetriebnahme gemäß BGV A3 geprüft werden. In der Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 BGV A3 ist nicht die Konformitätserklärung gemeint. In der Durchführungsanweisung wird eine Bestätigung des Herstellers oder Errichters gefordert. Diese muss für die betriebsfertig installierten oder angeschlossenen Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen abgegeben werden und geht über die Konformitätserklärung hinaus. [...] http://komnet.nrw.de/callcenter/prg…6%26;;%26ARB%26
also wie jetzt? das ce-zeichen bescheinigt doch die konformität. wenn auf die eingehaltenen normen verwiesen wird kann man nach der kommentierung der bgv a3 auf eine prüfung vor inbetriebnhame verzichten.
auch die betrsichv verlangt nur eine prüfung vor inbetriebnahme, wenn die sicherheit des arbeitsmittels von den montagebedingungen abhängt.
wie macht ihr das in eurer firma?
gruss
tino