Beiträge von torki

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    Hallo Michael,

    ich sehe Frage der Verantwortung genauso wie Du. Der Evakuierungshelfer ist in meinen Augen eher ein "spezieller" Sicherheitsbeauftragter - ohne Verantwortung und ehrenamtlich.

    Aus einem BG-Vortrag zum Thema habe ich aber folgendes entnommen:

    "Eine geleistete Unterschrift auf der Pflichtenübertragung bedeutet volle
    Übernahme der Verantwortung für Durchführung der übertragenen Arbeitsaufgaben und letztendlich auch Haftung im Schadensfall bei Nichtbeachtung festgelegter Sicherheitsmaßnahmen bzw. ungenügender Einflussnahme und der sich daraus ergebenden Folgen für die eigene Person!" X(
    Gruß
    torki

    [quote]Original von MST
    Guten Morgen,
    Ich benötige einen Vordruck zur Ernennung / Bestellung zum Evakuierungsbeauftragten.

    Hallo Fachkollegen,

    leider ist die eigentliche Frage zum Ernennungs- / Bestellungsvordruck bisher nicht beantwortet worden.
    Wir haben damit auch gewisse Probleme weil der Beauftragte mit so einer Bestellung automatisch in eine rechtliche Haftung kommt.
    Die zu bestellenden Mitarbeiter machen dies aber eigentlich eher "ehrenamtlich" wie z. B. ein SiBeauftragter.
    Wie regelt man außerdem die Vertretung?

    Gruß
    torki

    Zitat

    Original von blacksock
    dann lies dir bitte mal das angehängte pdf dokument durch...

    grüss

    tino

    In dem Artikel hat der Autor aber etwas übersehen!!
    Das abgebildete CE-Zeichen ist gar keins! :o045:

    Siehe Artikel

    Wir ziehen bei uns die Erstprüfung durch, unabhängig davon dass immer einige Geräte durchrutschen. Ansonsten gibt es die folgende neue Festlegung:

    " ... Darüber hinaus müssen alle eingesetzten ortsveränderlichen Betriebsmittel mit dem CE-Zeichen versehen sein.
    Bei fehlender GS – Kennzeichnung entscheidet die entsprechende befähigte Person für die OVG Prüfung, ob ein solches ortsveränderliches Betriebsmittel zur Nutzung zugelassen werden kann."

    Halllo,

    ich will z. Z. die befähigten Personen unseres Bereiches zusammenstellen.

    In einer Liste der BGFW über zu prüfende Arbeitsmittel (01/05) steht in einer Spaltenüberschrift "Befähigte Person" (gemeint ist sicherlich der jeweils Ausführende).
    Darunter finden sich dann aber:
    Sachkundiger, unterwiesene Person, Fahrer, Maschinenführer, Sachverständiger ....

    Ist z. B. der Fahrer eines Fahrzeugs durch die arbeitstägliche Prüfung seines Fahrzeugs eien Befähigte Person? ?(

    Gruß
    torki

    Verkehrsunfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit können auch dann als Wegeunfälle anerkannt werden, wenn sie durch rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten verursacht wurden.
    Eine Verletztenrente steht dem Unfallverursacher dann jedoch nicht zu. Das entschied der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts am 22. 11. 2006. (Pressemeldung des Landessozialgerichts Hessen in Darmstadt).

    Gruß torki

    Wir müssen zwischen Arbeitskleidung und PSA unterscheiden!

    Unter Schutzkleidung versteht man Kleidung, die gegenüber Gefahren bzw. Risiken einen Schutz bietet. Beispiele für Schutzkleidung sind:
    Chemikalienschutzanzug
    Schweißerschutzanzug
    Maschinenschutzanzug
    Warnkleidung
    Schutzkleidung gegen Kälte
    Feuerwehrkleidung
    usw.
    Bei Schutzkleidung ist es notwendig, dass die Kleidungsstücke in einem geeigneten Prüflabor hinsichtlich verschiedener Eigenschaften geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt für die meisten Schutzkleidungen eine so genannte Zertifizierung durch eine zugelassene Stelle. Bei der Prüfung der Schutzkleidung werden sowohl die Gestaltung ⁄ Ausführung als auch die Schutzwirkung überprüft. Beispielsweise muss ein Maschinenschutzanzug an den Armen und Beinen eng geschnitten sein; Taschen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Kleidung genäht werden. Das spezielle Design ist notwendig, damit der Mitarbeiter nicht in eine Maschine mit schnell drehenden Teilen eingezogen werden kann. Ähnlich verhält es sich auch mit anderen Schutzkleidungsarten. Die Kosten für Schutzkleidung werden vom Arbeitgeber getragen.

    Im Gegensatz zur Schutzkleidung wird bei der Arbeitskleidung keine spezielle Schutzwirkung ausgelobt. Im Wesentlichen wird diese Kleidung getragen, um Verschmutzungen o. ä. von der Privatkleidung fern zu halten. Teilweise wird auch so genannte Zunftkleidung als "Arbeitskleidung" getragen. Neben dem Effekt, die Privatkleidung zu schonen, wird hierdurch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe gezeigt. Die Kosten für Arbeitskleidung müssen im Gegensatz zur Schutzkleidung nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

    Gruß torki

    Danke für die schnelle Antwort Michael.

    So hab ich mir das auch gedacht. 8)
    Die Reinigung wird bei uns aber im Moment den Nutzern überlassen. X(

    Das heißt aber z. B. für Nomex (was wir für Elektrikerschutzanzüge verwenden):
    Waschen bei 60°C oder 95°C, ggf. im Schonwaschgang mit verringerter Beladung, um übermäßige Knitterbildung zu vermeiden
    • Feinwaschmittel ohne optischen Aufheller verwenden
    pH-Wert der Waschflotte darf nicht über pH10 liegen
    • keinen Weichspüler verwenden; nicht Chlorbleichen
    • nach der Wäsche gut ausspülen, damit keine Rückstände im Gewebe verbleiben, die den Flammenschutz beeinträchtigen können
    • Chemischreinigen mit verringerter Beladung möglich, allerdings muss gut gespült werden, um eventuelle Reste von Lösungs-mitteln zu entfernen, die den Flammenschutz beeinträchtigen können
    • Tumblertrocknung im Schongang bei mäßiger Hitze und bei verringerter Beladung möglich (nicht übertrocknen)
    • Bügeln mäßig heiß (max. 180°C) auf mittlerer Einstellung

    Wie soll das eine normale Hausfrau beherrschen!? ?(
    Gruß
    torki

    Hallo,

    bestimmte Arbeitsschutzkleidung wie Elektriker- oder Schweißeranzüge müssen nach bestimmten Vorgaben gewaschen bzw. gereinigt werden, damit sie Ihre z. B. flammhemmenden Eigenschaften nicht verlieren.

    Besteht hier die Pflicht des Arbeitgebers die Reinigung zu organisieren/bezahlen?
    Ist das irgendwo direkt geregelt oder nur aus der Pflicht des AG zur Bereitstellung von PSA abzuleiten?

    Gruß
    torki

    Hallo Herbert,

    danke für den Hinweis. Leider auch hier kein Erfolg.

    "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen keine Industrie-Anstoßkappe nach EN 812 aus Polyethylen anbieten können, da diese nicht geprüft ist. X(
    Grundsätzlich können Sie unsere Schutzhelme aus PE einsetzen, da diese nicht nur die 440 Vac sondern eine 1000 V –Kennzeichnung haben."

    Gruß torki

    Hallo Sifa-Gemeinde,

    die BGR 193 ist überarbeitet herausgekommen und beschreibt Industrie-Anstoßkappen für besondere Gefährdungen.

    Unter anderem Gefährdungen durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440V.

    Leider habe habe ich solch ein Produkt noch nie gesehen. :evil:

    Kennt sich jemand besser als ich auf dem Markt aus?
    Woher kann man solche Kappen beziehen?.

    Gruß
    torki

    Hallo Michael,

    ich habe gerade meine Praktikumsarbeit zum Thema Begehen von unterirdischen Kabelziehschächten geschrieben.
    Mal ein paar Stichworte:
    BGR 117, 119,125, 190, 198, 199

    Gefährliche Arbeit = mind. 2 Personen (1 = Sicherungsposten)
    SiPo bleibt immer draußen mit ständigem Kontakt und Notrufmöglichkeit
    Befahrerlaubnisschein ausstellen
    Messen der Atmosphäre (Sauerstoff, Kohlendioxid, Ex-Gemische) vorher
    und während der Arbeiten
    Ggf. technische Lüftungsmaßnahmen
    Schutztrennung/-kleinspannung
    Rettungsbock vor Ort
    Rettungsgurt beim Einsteigenden angelegt
    Absperrmaßnahmen um Öffnung

    Für´s Erste soll das mal reichen.
    Gruß torki

    Hallo an alle!

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen zu o. g. Thema?

    In einer normalen kleinen Werkstatt mit größeren und kleineren Maschinen, z. B. Ständerbohrmaschinen ist die Frage aufgetaucht, für welche Maschinen müssen Not-Aus-Schalter installiert werden.

    Vielleicht ist die Antwort ganz einfach, ich habe aber keine Ahnung wo ich ansetzen soll.

    Gruß torki

    Hallo gladis,

    herzlichen Glückwunsch zu 1 ganzen Jahr unfallfreies Arbeiten!

    Das habt ihr sicherlich anständig gefeiert. :tr:Starke Leistung! :X:

    Wir arbeiten noch an 1 ganzen Monat unfallfreies Arbeiten! ... :45:

    Mit unseren Anzeigetafeln entwickelt es sich in die Richtung von einer über das Netzwerk gesteuerten Variante. Die einfachen elektronischen Anzeigegeräte sind so teuer, dass man auch an TFT´s denken kann.

    Gruß
    torki