Beiträge von blacksock

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    Meine Idee wäre zwischen den Wechselbrücken Laufwege mit Zugang und Geländer zu den Wechselbrücken. (4m höhe) Die Geländer werden im Rechteck um die Wechselbrücken erweitert. Die Sparversion, da der Zugang gewährleistet ist, wäre nur ein Geländer im Rechteck über jeder Wechselbrücke. Die Geländer werden auf 2-3 Stahlstützen montiert.

    Bei Kollisionsgefahr in der Höhe mit dem Kran, wird das Geländer Klappbar, wie am Siloauflieger ausgeführt. Im besten Fall mit in den Sicherheitskreis des Krans eingebunden.

    Da beim einparken wahrscheinlich etwas Toleranz ist, würde ich das Geländer ~2,80m breit positionieren. Abstand zwischen Geländer und Auflieger von <30cm sollte verhindern, das jemand hindurch fällt. Gerüstbau üblich - GBU selbstverständlich.

    Die Idee mit den Laufstegen hatten wir auch schon, aber aufgrund der Gefahr des Anfahrens erst einmal zurückgestellt. Ich werde das aber noch einmal zur Diskussion stellen, da auch ich eine solche Lösung grundsätzlich für durchführbar und wirksam halte.

    ist eine Schrittweise Sicherung der Ladung möglich? So wäre immer ein Platz für eine technische Lösung im LKW, also Ware rein sichern und wieder Ware rein und sichern

    Guter Vorschlag, das geht leider nicht. Diesbezüglich wurden schon diverse Möglichkeiten besprochen, die aber aufgrund der Unterschiedlichkeit der Ladung nicht, oder nur in sehr seltenen Fällen, umsetzbar sind.

    Hallo zusammen,,

    ich benötige mal die Schwarmintelligenz des Forums. Folgendes Problem:

    Wir haben einen Verladebereich mit vier nebeneinanderliegenden überdachten Laderampen. Die Lkw sind mit Wechselbrücken beladen und fahren rückwärts an die Laderampen bzw. die Brücken werden an der Rampe abgestellt. Die Beladung erfolgt, je nach Ware, mittels Kran oder Stapler. Zur Ladungssicherung müssen die Kollegen dann final auf die Ware, wobei das Dach der Brücke geöffnet ist. Der sichere Aufstieg ist gewährleistet, es besteht jedoch die Gefahr, dass jemand beim Aufenthalt auf der Ladung abstürzen kann. Hierfür suchen wir gerade nach einer Lösung.

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    Bislang erörterte Möglichkeiten: Verwendung von PSAgA (würde funktionieren, ist aber von der Disziplin der Beschäftigten abhängig, Pendelsturz wahrscheinlich, da die Anschlagpunkte aufgrund der über den Brücken befindliche Kranbahnen seitlich angebracht werden müssten). Von daher präferieren wir eine technische Lösung, wie beispielsweise ein klappbares Netz/Gitter o. ä., welches zwischen den Stellplätzen angebracht werden könnte und eine abstürzende Person auffängt. Der Raum zwischen den Stellplätzen dafür ist allerdings sehr beengt, zudem soll die Konstruktion auch nicht nach einer Woche beim Rangieren abgefahren werden. An den Seiten (orangefarbene Flächen) könnte man leicht ein Netz anbringen.

    Habt ihr Lösungsvorschläge?

    Schau mal hier:

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    Von daher hätte ich ebenfalls meine Bedenken, dass dies eine vollständige Ausbildung ist. Nach meinem Verständnis wird mit diesem Zertifikat lediglich der theoretische Teil der Ausbildung bestätigt.

    Ich würde mit dem Kranfahrer ein Gespräch führen um festzustellen, wie sattelfest er in der Theorie ist. Wenn das passt holt die praktisch Ausbildung nach und dokumentiert diese. Ansonsten würde ich den Kollegen noch einmal die vollständige Ausbildung durchlaufen lassen. Falsch macht man damit definitiv nichts.

    Hallo zusammen,


    eine Fachabteilung bei uns führt mehrmals im Jahr Kundenautos durch. die Mitarbeiter halten sich dabei zeitweise in Produktionsbereichen auf, in denen Gehörschutz getragen werden muss. Die Personen müssen sich in dem Fall über die Situation vor Ort austauschen. Mit den handelsüblichen Gehöschutzstöpseln wird es schwierig, da das Gesagte teilweise nicht richtig verstanden und dann der Gehörschutz herausgenommen wird.

    Eine Lösungsmöglichkeit wäre angepasster Gehörschutz mit entsprechendem Filter. Gibt es darüber hinaus auch wieder verwendbare passive Stöpsel mit Filter zur Sprachverständigung? Ich kenne so etwas aus dem Bereich Erzieher/KiTa oder auch Musik (für Konzerte).

    Ein aktiver Kapselgehörschutz wäre die letzte Option.

    Mal eine Frage zum Inhalt der Beauftragungen: welche Daten zum Flurförderzeug werden bei euch darin aufgeführt? Staplerart, Hersteller, Typenbezeichnung, Tragfähigkeit, Antriebsart, ...?

    Wir sind auch gerade dabei die Vorlage für den Fahrauftrag neu zu gestalten und das möglichst unter Vermeidung von Bürokratie. Im Unternehmen sind Stapler verschiedener Hersteller und Typen im Einsatz, zudem kommt es ja immer mal wieder vor, dass ein Stapler entsorgt oder ein Nachfolgemodell beschafft wird.

    @mika2013 Vielen Dank für den Link zum Projektbericht, welcher sicherlich für den einen oder anderen hier im Board sehr hilfreich ist . Aufgrund eines Arbeitgeberwechsels hat sich die Thematik für mich erledigt.

    Meine Empfehlung: lasst eine Messung durchführen, dann habt ihr ZDF als Grundlage für ggf. zu treffende Maßnahmen und weitere Entscheidungen. Wenn ihr die Akzeptanzkonzentration unterschreitet sollte auch die Behörde Ruhe geben.

    Viele Grüße

    Im geschlossenen Sicherheitsschrank wird kein Luftwechsel erreicht. Daraus folgt eine potentielle Anreicherung der Dämpfe aus brennbaren Flüssigkeiten, die zur Überschreitung der unteren Explosionsgrenze führen kann.

    Das ist ja auch meine Vermutung und die Antwort auf meine Frage - danke.

    Statische Entladung ist fast überall möglich. Schaltfunke z.B. beim Lichtschalter ist oft auch möglich.

    Dafür muss aber eine Ex-Atmosphäre bestehen. Stichwort: Eintrittswahrscheinlichkeit.

    Ich würde das so betrachten wie hier beschrieben:

    BG RCI - EX-Schutz Wissen - Zonen in einem Sicherheitsschrank

    Ein durchaus gangbarer Weg.

    Aber wie läuft es denn oftmals: ein Ex-Schutz-Dokument wird erstellt. Alle Maßnahmen werden bestätigt und das Dokument wird abgelegt. Ende.

    Bevor aber das Problem noch von der 29. Seite betrachtet wird: Für mich ist viel relevanter, was in der Praxis läuft, also dass der Schrank innen sauber ist, keine Anhaftungen an den Gebinden sind und diese fest verschlossen gehalten werden. Lüftungsöffnungen sind vorhanden, innen stinkt es nicht und in den Auffangwannen sind keine Rückstände. Also alles gut. Natürlich schön säuberlich in der GB dokumentiert.

    Ob es dann och ein ExSchutz-Dokument gibt oder nicht ist doch nebensächlich. Zudem wurde der ExSchutz in der GB betrachtet. Vielleicht nicht so umfänglich wie sich das man einer wünscht, aber dafür läuft die betriebliche Umsetzung.

    Ein Umweltschrank ist üblicherweise als Säure/Laugenschrank ausgeführt und somit nicht für die Lagerung von brennbaren Stoffen gedacht. Packe ich da jetzt brennbare Flüssigkeiten dazu, erhöhe ich das Gefahrenpotential.

    Üblicherweise... Bei uns stehen dort einige wenige Spraydosen und einige Gebinde mit enzzündbaren Flüssigkeiten mit einer Gesamtmenge < 5 l.

    Zusammenlagerungsverbote werden beachtet.

    Die Zündquellenfrage ist irrelevant bei der EX-Zoneneinteilung!

    Die Zone 2 beim unbelüfteten Sicherheitsschrank wird in der Regel darüber definiert, dass einmal geöffnete Gebinde wieder in den Schrank gestellt werden und da möglicherweise Anhaftungen oder Undichtigkeiten vorhanden sein können.

    Das ist mir klar. Für die Zoneneinteilung schon, aber im Rahmen einer Gefährdung schon ziemlich relevant. Und bei jedem anderen Schrank machen Anhaftungen kein Problem? Ich frage deshalb etwas provokant nach, weil ich diese Einstufung nicht nachvollziehen kann. Warum wird explizit der Sicherheitsschrank angesprochen? Luftwechsel < 0,4-fach?

    Wie dem auch sei... Wird entsprechend in der GB dokumentiert. Wenn für Kellerräume ein 0,4-facher Luftwechsel angenommen werden kann, dann gilt der auch für einen natürlich belüfteten Schrank --> kein Ex-Bereich.

    Was haben die brennbaren Flüssigkeiten im Umweltschrank zu suchen?

    Ansonsten musst Du über die GBU festlegen ob Ex-Bereich oder nicht.

    Wir bei uns haben hier in der Regel keinen Ex-Bereich definiert, da verschlossene Originalgebinde.

    Was spricht dagegen geringe Mengen in einem Umweltschrank zu lagern? Die Gebinde sind natürlich verschlossen. In einem Sicherheitsschrank habe ich trotz verschl. Gebinde Zone 2.

    Mache dir Gedanken über die Lagerung, bringe sie hintereinander. In der GB wird das dann vielleicht schon deutlicher. Dazu gehört auch ein sachgemäßer Ort. Benzinreserven hat man ja auch nicht im Frischhaltebeutel.

    Genau diese Gedanken mache ich mir ja gerade. Aber warum soll ein Sicherheitsschrank ohne Absaugung in Zone 2 eingestuft werden? Woher sollen die Zündquellen kommen? Mich interessiert einfach nur der Hintergrund. Es kann ja nur ein einem relativ dichten Abschluss = geringem Luftaustausch liegen.

    Die Anforderungen an die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten sind mir schon bekannt...

    Hallo zusammen,

    gem. BG RCI ist das Innere eine nicht technisch belüfteten Sicherheitsschrankes ein ex-Bereich:

    2.9 Welche Zonen liegen in einem Sicherheitsschrank vor? - BG RCI

    Wie verhält es sich aber mit einem Umweltschrank bzw. einem Stahlschrank, in dem entzündbare Flüssigkeiten gelagert sind (natürlich unter Beachtung der TRGS 510)? Diese Schränke sind natürlich nicht so "hermetisch" dicht wie ein Sicherheitsschrank, aber auch hier gibt es Exemplare, die relativ dicht schließen und nicht belüftet sind.

    Alternaiv würde ich mich an DGUV-R 113-001, Pkt. 2.11.1 orientieren:

    Läger in Räumen mit Ausnahme von Sicherheitsschränken (siehe 2.11.2)

    Hallo zusammen,

    hat hier jemand Erfahrungen mit Anfahrschutz aus Kunststoff? Konkret geht es um einen Anfahrschutz für Säulen. Die Aussagen, die ich bislang über diese At des Anfahrschutzes gehört habe waren weniger positiv, das ist allerdings schon ein paar Jahre her. Ggf. hat sich da mittlerweile einiges getan.

    Ansonsten empfehle ich immer im Boden verankerten Anfahrschutz aus Metall.

    Viele Grüße

    Danke für den Input.

    Es kommt durchaus vor, das solche Masken im Rahmen der Sonderzulassung vom Bund in großen Mengen beschafft worden sind und immer noch an Kommunen und Städte ausgegeben werden. Die Sonderzulassung ist ausgelaufen, d. h. aber nur, dass es kein gesondertes Zulassungsverfahren mehr möglich ist und solche Masken nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Eine Ausgabe Seitens des Bundes/Landes ist kein Inverkehrbringen.

    Grüße