Beiträge von blacksock

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    Eine TRGS wird ja vom Ausschuss für Gefahrstoffe gebildet und in diesem sind die Vertreter der betroffenen Branchen, also die Praktiker, vertreten. Deswegen spricht man ja vom "Stand der Technik".

    Ein "Praktiker" würde hier anders vorgehen. Vermutlich sind hier mehr Theoretiker vertreten, die sich am Ende auf den größtmöglichen Kompromiss geeinigt haben.

    Aber sei es drum. Danke für alle Beiträge - es wurde unsererseits eine Entscheidung getroffen.

    Alles klar, dann sind wir uns ja soweit einig ;)

    Inwiefern das die kleinste Gebindegröße ist kann ich aktuell nicht sagen, ist mir aber ehrlich gesagt auch egal.

    Da sollte der Verordnungsgeber sich mal selber kritisch hinterfragen, inwieweit so ein "Machwerk" überhaupt in der Praxis anwendbar ist und zur Akzeptanz führt...

    Dann hast du das falsch verstanden. Die Reinigungsmittel werden gelagert. Die Behälter stehen dort original verschlossen als "Nachschub". Der in Verwendung befindliche Behälter befindet sich im Reinigungswagen. Ist dieser leer wird ins Regal gegriffen und ein Behälter entnommen.

    Demnach tritt nach meine Verständnis genau das hier zu:

    2. das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen, als für den Produktions- und Arbeitsgang angemessen; von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden, wenn der Tages-/Schichtbedarf nicht überschritten wird, oder wenn er nur überschritten wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird.

    OK, danke für die bisherigen Beiträge und die Diskussion. So hilfreich die TRGS 510 auch sein kann, manchmal kotzt sie mich einfach nur an. Das alles hätte man sehr viel kürzer und mit viel weniger Regelungswut und Anhäufung an Kompromissen gestalten können. Meiner Ansicht nach sind wir nicht nur im Arbeitsschutz mittlerweile am Regelungs- und Dokumentations-Gipfel angekommen und das steht uns in diesem Lande, insbes. auch auf wirtschaftliche Gesichtspunkte bezogen, mittlerweile an vielen Stellen selbst im Weg, da auch kaum noch einer hier ohne fachkundige Unterstützung durchblickt. * Ende der Rede zur Lage der Nation. *

    Die Forderung der TRGS 510 nach einer Rückhaltemöglichkeit gehen aus Abschnitt 4.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen hervor:

    Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen sind in eine Rückhalteeinrichtung zu stellen, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Gefahrstoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in dieselbe Rückhalteeinrichtung gestellt werden.

    Die von PeKe genannte Tabelle bezieht sich auf die Abschnitte 5 bis 13.

    Zudem ist die TRGS 510 hier zutreffend, da die Reinigungsmittel gelagert werden. Sie stehen dort teilweise über Wochen und werden irgendwann aus dem Regal genommen, in den Reinigungswagen gestellt und dann nach und nach verbraucht. Zudem habe ich auch keine Lust mehr auf Diskussionen mit der BG oder BezReg oder gar einem Auditor. Die schauen bei einer Begehung in den Raum, sehen die Flaschen im Regal stehen und dann geht die Litanei los.

    Macht das ganze Sinn? Das darf jeder für sich selber beantworten.

    Wir werden die Rückhaltemöglichkeiten fordern.

    Eine Wanne kostet im Action-Markt 1, vielleicht 2 Euro. Eine alter Schäferkiste/KLT-Behälter würde es auch tun.

    Das Regal bietet keine Rückhaltemöglichkeit, da es sich um ein herkömmliches Fachbodenregal mit flachen Böden handelt.

    Über die Sinnhaftigkeit 6 Flaschen mit Reiniger in eine Auffangwanne zu stellen kann man jetzt lange diskutieren. Mir geht es primär um die Forderung der TRGS 510, in welcher ich keine Mengenschwelle erkennen kann. Natürlich kann im Rahmen der GB davon auch abgewichen werden.

    Die Reinigungsmittel werden in einem Putzmittelraum gelagert.

    Prinzipielle Frage: Greift die Forderung der TRGS, dass sie in einer Auffangeinrichtung (z. B. Kunststoffbox) zu lagern sind? Unser Dienstleister ist anderer Meinung und meint, dass dies erst ab 200 Liter der Fall wäre...

    Das sagt die BG RCI dazu: Flüssige Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen müssen in eine Auffangeinrichtung eingestellt werden, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann.

    Das die TRGS 510: Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen sind in eine Rückhalteeinrichtung zu stellen, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Gefahrstoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in dieselbe Rückhalteeinrichtung gestellt werden.

    Ich lese da nirgends was von einer Mengenschwelle.

    Ich hol das Thema mal nach oben, da wir gerade mit einem Dienstleister, welcher bei uns im Betrieb Reinigungsmittel (teilw. kennzeichnungspflichtig) in div. Räumen lagert, diesbezüglich im Austausch sind. Es handelt sich dabei um max. ca. sechs 1-Liter-Flaschen, die in Regalen in Putzmittelräumen stehen.

    Meiner Ansicht nach sollten diese Gebinde auf Grundlage der TRGS 510 in einer Rückhalteeinrichtung (einfache, dichte Kunststoffbox mit ausreichend Volumen) eingestellt werden. Zudem wird damit auch vermieden, dass das Regal bei äußeren Anhaftungen verschmutzt.

    Wie seht ihr das?

    Persönliche Voraussetzungen (Zuverlässigkeit) mit eingeschlossen: Volle Zustimmung!

    Hi in der Firma , wo Muldenkipper und Bagger gebaut werden, wurde dies durch den Instandhalter gelöst. Sprich er ist ein Metaller, kann Schweißnähte beurteilen und ggf. reparieren und damit diese Kontrolle durchführen und dokumentieren.

    Danke für eure Beiträge - genau so ist auch unser Plan. Einen Mitarbeiter der Instandhaltung sehe ich, sofern der Background stimmt, ebenfalls als ausreichend qualifiziert an.

    Hallo zusammen,

    aktuell kam die Frage im Unternehmen auf wer Auffangwannen für Gefahrstoffe/wassergefährdende Flüssigkeiten prüfen darf. Wir haben ca. 90 dieser Wannen aus Stahl mit Gitterroste, ein Großteil mit einem Rückhaltevolumen von 200 Litern, im Einsatz. Diese werden, neben der wöchentlichen Sichtprüfung durch Mitarbeiter, jedes Jahr durch einen Dienstleister geprüft. Jetzt habe ich eine Zeit lang recherchiert, welche Anforderungen ein Prüfer haben muss um eine Stellungnahme abzugeben, ob eine solche Prüfung (Detailprüfung im Abstand von 24 Monaten) auch durch eigenes Personal erfolgen kann.

    Was man da so zu lesen bekommt ist hochinteressant. Im Grunde versuchen alle Dienstleister ihre Prüfdienstleistung zu verkaufen (legitim!) und treffen Aussagen wie z. B.. "Diese [Prüfung im Abstand von 24 Monaten] muss laut Gesetz alle zwei Jahre stattfinden und von externen bzw. unabhängigen sowie qualifizierten Prüfinstituten vorgenommen werden."

    Es geht hier nicht darum gesetzliche Anforderungen auszuhebeln, sondern einfach mal Transparenz in die Sache zu bekommen. Nach meinem Verständnis kann die Prüfung durch eine hierzu befähigte Person (BetrSichV, TRBS 1203) vorgenommen werden. Der Arbeitgeber entscheidet auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung wer entsprechend zur Prüfung befähigt ist. Merkwürdigerweise bieten auch nur wenige Organisationen, dazu zählt der TÜV Saarland, eine entsprechende Qualifizierung an.

    Von daher sehe ich einen Mitarbeiter, der eine Ausbildung im Metallhandwerk hat und sowohl Schweißnähte als auch Korrosion beurteilen kann und über eine entsprechende Ausbildung/berufliche Tätigkeit verfügt als durchaus befähigt an.

    Wie steht ihr dazu bzw. wie wird das bei euch gehandhabt?

    Danke allen für die Beiträge.

    Allgaeu : Im Grunde läuft es ja schon wie du sagst, nicht den ganzen Eimer auf einmal ausleeren. Ein Großteil de Prüfungen wird auch durch andere Abteilungen (FM, etc.) organisiert. Dennoch verbleiben natürlich viele Aufgaben bei den Führungskräften.

    Alles-Sicher : Die Idee, den Arbeitsschutz-Ordner auf dem Bildschirm zu verknüpfen finde ich nicht schlecht. Links/Prozessbeschreibungen in den Gefährdungsbeurteilungen zu integrieren war ja bei uns auch schon im Gespräch. Wir werden das mal weiter thematisieren. Danke!

    Hallo in die Runde,

    seit einiger Zeit beschäftigt mich eine zentrale Frage, auf die ich bislang noch keine zufriedenstellende Antwort habe. Wir haben im Unternehmen bereits viel im Arbeitsschutz aufgebaut: Gefährdungsbeurteilungen sind in so gut wie allen Bereichen vorhanden, es gibt ein E-Learning-Portal mit vielen Unterweisungsangeboten, teilweise werden Unterweisungen auch durch Dienstleister angeboten/durchgeführt. Es gibt eine Vielzahl von Informationen und Dokumentvorlagen (u. a. Pflichtenübertragungen, Fahraufträge, Aushänge, usw.). Aus den Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich weitere, individuell umzusetzende Maßnahmen für die Führungskräfte. Unterm Strich ist das schon eine ganze Menge an Information, Wissen und To-Do.

    Da wir kein abteilungsübergreifendes Managementsystem haben und ein Großteil der Themen, die in anderen Betrieben gerne übergeordnet geregt sind (z. B. die Verwaltung von Vorsorgekarteien), werden zusammen mit den Abteilungen Ordner im SharePoint geführt, in denen die Dokumente abgelegt sind. Wir haben Zugriff aus das gesamte Microsoft 365 Paket inkl. Copilot, aber keine spezielle Arbeitsschutz-Software. Die Gefährdungsbeurteilung ist mit Excel erstellt. Zudem gibt es von der Arbeitssicherheit auch einen Intranet-Auftritt (welcher meines Erachtens dringend konsolidiert werden müsste). Das zum Hintergrund.

    Im Gespräch mit den Führungskräften wird immer mal wieder die Bemerkung fallen gelassen, dass es unterm Strich doch sehr viele zu beachtenden Dinge sind und man schnell den Überblick verliert. Ich kann diese Aussage prinzipiell nachvollziehen, Führungskräfte haben auch noch eine Vielzahl anderer Aufgaben. Sie sind schon gewillt den Arbeitsschutz mit voran zu bringen, auf der anderen Seite ist aber die Gefahr groß, sie mit einer Lawine an Aufgaben zu "verlieren". Zumal sie sich ja auch nicht permanent mit Dingen wie der Gefährdungsbeurteilung beschäftigten.

    Daher meine Frage: wie macht ihr das? Wie bringt ihr diese Vielzahl an Infos und Aufgaben gezielt an den richtigen Adressaten? Ich habe schon überlegt eine Art Wiki im Intranet einzuführen oder die Prozesse oder den Pfad zu einem Dokument in der Gefährdungsbeurteilung kurz zu beschreiben. die MS 365 Tools sind ja teilweise ebenfalls gut geeignet, aber hier fehlt vielen Anwendern der Umgang damit. Darum haben wir uns ja auch für Excel entscheiden, kennt jeder und man muss im Grunde nur Lesen und Schreiben können und damit zu arbeiten.

    Ich bin sehr auf eure Herangehensweise/Vorschläge gespannt.

    Hallo zusammen,

    seit kurzem haben wir an einen unserer Lkw einen Mitnahmestapler. Dieser wird auch im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt. Die zuständige Behörde konnte uns keine Auskünfte geben, was genau jetzt zu tun ist (analog zum Einsatz von Frontgabelstaplern im öffentl. Verkehrsraum).

    Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema? Falls ja, wie habt ihr das gelöst?

    Hallo,

    eine kurze Frage zur LMM-HHT-E: die Tätigkeiten (Kommissioniertätigkeiten) werden von den betroffenen Beschäftigten an ca. 50 Tagen im Jahr durchgeführt. Die LMM hat einen Punktwert von 98 ergeben, es besteht also Handlungsbedarf.

    Nun kam die Frage auf, wie die LMM in der Gesamtheit zu sehen ist, wenn eine Tätigkeit nicht an jedem Arbeitstag durchgeführt wird. Ich habe darauf aktuell keine gesicherte Antwort sondern würde erst einmal aus dem Bauch heraus sagen, dass 50 Tage/Jahr, also gut 1/4 der jährlichen Arbeitsleistung, eine körperlich sehr belastende Tätigkeit schon negative Auswirkungen auf das Muskel-Skelett-System hat und Maßnahmen erforderlich sind.

    Ich würde jetzt mit der LMM-Multi-E weitermachen und die restlichen Tätigkeiten beurteilen. Oder wie seht ihr das?