Hallo zusammen,
bei einem meiner Kunden hat die Aufsichtsperson der BG die Kennzeichnung der Feuerlöscher beanstandet (schriftlicher Bericht liegt noch nicht vor) - das Schild F05 "Feuerlöscher" soll nicht den richtigen Abstand zum Feuerlöscher gehabt haben.
Ich habe das in allen meinen Praxisjahren noch nicht gehört, habe mich aber dennoch auf die Suche nach einer diesbezüglichen Quelle begeben: BGR 133 und BGV A8 machen dazu außer in BGV A8 § 10 "... Sicherheitszeichen müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden. Sie müssen aus solchen Werkstoffen bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sind. Durchführungsanweisung: Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe – fest oder beweglich – anzubringen sind..." keine konkreten Angaben.
Sind da jemandem Angaben in metrischer Dimension bekannt??
mfg.