@ Jörg,
eine Frage: Generalunternehmer heißt das, dass ihr Werkaufträge durchführt oder verleiht ihr eure Leute?
Ansonsten versuche ich mich mal an einer Antwort
Also grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob in deinem Unternehmen Leiharbeitnehmer hast oder ob es Fremdunternehmen sind die einen Werkauftrag durchführen. Bei den Leiharbeitnehmern ist es ganz einfach. Die werden wie eigene Mitarbeiter behandelt also kpl. unterweisen. Das heißt auch du hast denen gegenüber Weisungsbefugniss heißt sie sind ganz und gar in deinen Betrieblichen Ablauf (z.B. Arbeitszeiten, Pausenreglung) eingebunden. Und du kannst ihnen auch direkt in den Ar... treten damit sie schneller arbeiten oder auch ganz einfach mal was anderes machen lassen. Statt Montage vieleicht Lager. Alles aber im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Wichtig hierbei ist, dass eventuelle PSA wenn nicht vertraglich mit dem Verleiher geregelt von dem gestellt werden muss der auch die Gefährdung hat, also ihr. Bei uns kommen so gut wie alle Leiharbeitnehmer schon vom Verleiher mit Schutzschuhen. Meistens fehlt aber eine Regelung über Gehörschutz und Schutzhandschuhe. Die bekommen sie dann von uns.
Bei Fremdunternehmen ist es ganz was anderes. Die arbeiten nach dem sogenannten Werkvertrag. Heißt sie bearbeiten so zu sagen ein Projekt bzw. eine einzige Aufgabe. Wie sie diese durchführen ist ihnen relativ freigestellt will heißen ihr Chef bestimmt was, in welcher Reihenfolge wo und wie zu tun ist. Auch können die Pausen und Arbeitszeiten kpl. anders sein als bei euch. Da es natürlich geregelt ablaufen muß, ist das Ganze im Vorweg mit euch abzustimmen. Bedeutet alle Rahmenbedingungen und auch eventuelle Gefährdungen sind vor Arbeitsbeginn miteinander zu regeln.
Also eine Gefährdungsbeurteilung. Es muß das ganze Umfeld abgeklärt werden. So wie: stören oder gefährden die Fremden durch ihre Arbeit euch oder andere bzw gehen von euch Gefährdungen für die Fremdmitarbeiter aus. Auch ob die Fremden z.B. Stapler oder Kran oder Leitern von euch benutzen dürfen. Haben sie die dafür nötigen Scheine oder müssen noch welche durch euch ausgestellt werden (Beauftragung Stapler). Oder wo sie ihre Sachen, Materialen lagern dürfen. Ob ein Schweißerlaubnissschein nötig ist. Aber auch so Dinge wie Erstehilfe/Ersthelfer von euch. Eben alles
Ganz wichtig der Gesetzgeber verlangt hier eine Zusammenarbeit. Der Fremdunternehmr weiß ja nicht was bei euch abgeht. Das müst ihr ihm schon sagen oder vorort zeigen. Dann kann er sich drauf einstellen und seine jungs entsprechend zusätzlich wenn nötig unterweisen oder mit entsprechenden mitteln ausrüsten.
Das heißt du hast den Fremdmitarbeitern gegenüber keine Weisungsbefugniss. Das bedeutet dann, dass die Unterweisung vom Fremdunternehmer durchzuführen ist. Er hat sicherzustellen, das die Wiederholungsunterweisungen auch durchgeführt sind/worden. Es kann natürlich mal in besonderen Fällen sein, dass ihr mit dem Fremdchef die Jungs vorort unterweist. Aber wie gesagt deren Chef hat das Sagen über seine Jungs. Finger weg von den Fremdmitarbeitern. Sonst rutscht ihr in die Verantwortung mit rein. Achso eure eigen Jungs entspreched zu unterweisen wenn durch die Fremden was Besonderes anliegt ist natürlich eure Verantwortung.
Hinweisen kann man die Fremdmitarbeiter natürlich während der Durchführung immer z.B. Gehörschutz tragen. Wenn die aber nicht wollen hast du als einzige Maßnahme nur deren Chef zu informieren. Und wenn es dem egal ist oder er es seinen Jungs erlaubt - sein Ding - seine Verantwortung. Aber macht ihm im Vorwege klar, das ihr das Hausrecht habt und jeder der sich bei euch auf dem Gelände aufhält, sich an die Vorschriften zu halten hat. Wenn es wiederholt zu Probleme kommt, könnt ihr ihn im wahrtsen Sinne des Wortes vom Gelände schmeißen und er muß für die Kosten aufkommen. Das muß logischerweise vorher im Vertrag stehen.
Hat bei uns noch nie Not getan, in der Regel gehts mit Ansprechen.
Wenn z.B. bei Gehörschutz der Spruch kommt nur noch kurz oder hab ich im Auto. Einfach bitten doch gleich den Gehörschutz zu benutzen. Mit bitten klappt es meistens.
Achso bei einer Sache habt ich ganz klar das Sagen - Gefahr im Verzug - heißt Arbeit abbrechen lassen, Fremdunternehmer informieren, weiterarbeiter verhindern bis die Sache geklärt.
Dies mußte ich schon mal machen. War echt lustig wo dann plötzlich überall das Telefon klingelt.
Hier noch was zum Lesen
http://www.mmbg.de/DIENSTL/FS01/s…fremdfirmen.pdf
BGI 865 „Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen“
http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/men…g.x=35&img.y=10
BGI 580 „Arbeitnehmer in Fremdbetrieben“
http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/men…mg.x=30&img.y=7
Ist zwar nicht mehr aktuell, aber als Info warum nicht
Hoffe entweder geholfen oder die Verwirrung vergrößert zu haben
Gruß
die SiFa