Beiträge von sifa.online

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    Hi,

    ich hatte mal elektronischene Unterweisungen von verschiedenen Anbietern getestet. Sind zum Lernen sehr gut - aber als Unterweisung finde ich sie zu umfangreich und auch nicht auf das Unternehmen abgestimmt. Auch halte ich eine persönliche Unterweisung für viel wirkungsvoller -> Rückfragen.

    Sinnvoll sind sie da, wenn Mitarbeiter, wie Aussendienst, nicht greifbar sind weil sehr lange im Ausland. Da kann man damit via Internet zu mindes die Pflicht erfüllen.

    @ Flo,


    ich würde die Sache erstmal anlaufen lassen.
    Wir haben bei uns schon längerem (könnten schon 6 Jahre sein) angepassten Gehöhrschutz. Und bisher sind nur 4 verloren gegangen.

    In allen Fällen haben die Mitarbeiter ohne Probleme einen Neuen bekommen. Natürlich mit dem Hinweis, das die Dinger nicht ganz billig sind. Aber das wussten sie schon vorher. Sonst wären schon mehr weg :D

    Kannst ja den Mitarbeitern auch erklären, dass die Dinger keine selbstverständlichkeit sind - es würden ja auch Einwegstöpsel ihren Dienst tun.


    @ Frank,

    sehe es auch wie Volkini - bei den großen sollte es kein Thema sein.
    Das was unter deinem Link angeboten wird ist ja auch angepasster Gehörschutz. Von daher eine etwas agressieve Werbung.

    Hi,

    ich kann bestätigen, dass UVEX bei uns am Ort auch mit Fielmann zusammenarbeitet. Sie arbeiten aber auch mit einem weiter entfernten "kleineren" Optiker zusammen. Einfach mal bei UVEX nachfragen.
    Die nenen dann jemand in der Nähe.

    Ich handhabe das so, dass UVEX immer zum Anpassen zu uns ins Unternehmen kommt. Geht auch für 1 oder 2 Mann/Frau. Wenn die Brille dann kommt (per Post) sollte sie von einem Optiker eingestellt (Bügel biegen) werden. Besonders bei Gleitsicht empfohlen. War bisher nur bei ganz wenigen Mitarbeitern nötig. Die meisten biegen sich eh die Bügel nach :)

    Achja, bisher hat auch noch niemand das nach justieren bei seinem Optiker extra bezahlen müssen. Geht alles so.

    Viel Grüße

    die SiFa

    Hi,

    bei uns werden den Brillenträgern schon seit längerem Korrektionsschutzbrillen angeboten. Werden sehr gerne genommen.
    Die Dinger sind vergleichbar mit "normalen" Schutzbrillen. Heißt wo ein Visier oder die "Taucherbriller" ( z.B. flüssige gefährliche Gefahrstoffe) verwendet wird sollte dies auch ein Brillenträger verwenden.

    Wir nehemen die von UVEX mit Spezial-Kunststoffgläsern.
    Je nach Einsatzfall halten die locker ein paar Jahre.
    Bisher mußten nur 2 wegen zerkratzt ausgetauscht werden.
    Die anderen erneuern sich bei einer Stärkenänderung sowieso.

    Die Kosten hängen vom Augenfehler und der Dioptrie ab.
    Die Gestelle kannst du vernachlässigen.

    Als Beispiel.
    Kurzsichtig mit keinem oder geringem Achsenfehler oder auch nur als Lesebrille (Weitsichtig) kasten die Brillen mit Gestell so um die 70 Euro.
    Ein Kurzsichtiger mit Achsenfehler hat auch schon mal 130 Euro gekostet. Und am teuersten sind immer die Gleitsichtbrillen. Die kommen ohne Problem auf 200 oder mehr. Wie gesagt alles abhängig von dem einzelnen Werten. Als Tip: nur jemandem Gleitsicht geben, der auch privat eine Gleitsichtbrille trägt. Sonst ist das rausgeschmissenes Geld.

    Wir setzen die Brillen im KSS Bereich, Entgratarbeiten sowie im Stahlbau ((leichtere Flexarbeiten) ohne Probleme ein. Für sehr grobe Flexarbeiten und beim Umgang mit gefährlichen flüssigen Gefahrstoffen würde ich aber einem Visier oder der Taucherbrille (obwohl die an den Bügeln drücken kann) empfehlen.

    In Selbst-Versuchen habe ich die Verschiedensten Varianten für Brillenträger getestet. Von Aufsteck über Überbrille bis Schutzbrille mit Korrektionseinsatz (Sehstärkengläser hinter den Kunststoffgläsern - sozusagen innen) und eben die Korrektionsschutzbrille, die sich wie eine normale Brille trägt.

    Da wo es möglich ist, die beste Wahl.

    Zitat

    Original von BerndK
    eine Schriftform ist zwingend nötig, kein Amt für Arbeitsschutz erteilt eine Mündliche Genehmigung. Sie wäre sowieso nicht Rechtsgültig..

    Also bei mir war es tatsächlich nur mündlich.
    Das Ganze war in gegenseitiger Absprache Amt und BG abgenickt worden, so dass ich nach der P1 als SIFA für mein Unternehmen tätig werden durfte.

    Kein großes Gewese und auch keine Kohle nötig.
    Scheinbar gibt es doch noch verständige Beamte.
    Zum Glück bei mir :D :D :D

    Gruß

    die SiFa

    Zitat

    Original von BerndK
    ... und mir hat die Gewerbeaufsicht noch mitgeteilt, das dieser gewaltige Verwaltungsakt 600 Euronen kostet!!!
    Wenn man eine Monopolstellung hat ist das eben eine Lizenz zum Gelddrucken.. :D

    Hammer - für was einen Verwaltungsakt wollen die Geld haben X(
    Das ist doch nur ein Kpofnicken, die Verantwortung trägt doch sowieso der Unternehmer.
    Wie sind den die Genossen bei der sonstigen Zusammenarbeit?

    Viele Grüße

    die SiFa

    Hi,

    bei uns bin ich eher ein wandelnder Kummerkasten.
    Denn in Gesprächen gibt es halt nicht nur Dinge die direkt was mit der Arbeitssicherheit zu tun haben. Kann da nicht immer direkt helfen, muß ich glaube ich auch gar nicht. Einige sind schon zu frieden, wenn ihnen mal jemand zu hört. Es gibt aber auch Ober-Nerver da muß man halt mal abblocken oder an die entsprechende Stelle verweisen.
    Da sollte man auch aufpassen, die mißbrauchen einen gerne als Mittelsman bzw. Böser Bube. Soll heißen Mitarbeiter mag seinen Chef nicht oder ist bei ihm mit einer Sache abgeblitzt und will nun seinen Kummerkastenman oder Frau vorschicken ins Minenfeld.

    Solche Kollegen könnten die Idee mißbrauchen. Für alle anderen ist es sicher eine gute Sache. Wenn die Sache dann noch an eine neutrale Stelle geht wird es sicher angenommen.

    Viele Grüße

    die SiFa

    Hi,

    da freu ich mich mal.
    Bei mir war es nur ein Gespräch mit meinem TAB und ein Telefonat mit der Gewerbeaufsicht. Null Probleme. Schon durfte ich SiFa sein. Ernannt wurde ich dann auch gleich. Das ist das einzige Schriftstück.

    @ cu102
    Frag doch mal deine Ansprechpartner ob sie nach was brauchen, oder ob du loslegen kannst. Vieleicht sind die ja auch unkomliziert.

    Viele Grüße

    die SiFa

    @ Jörg,

    eine Frage: Generalunternehmer heißt das, dass ihr Werkaufträge durchführt oder verleiht ihr eure Leute?

    Ansonsten versuche ich mich mal an einer Antwort :D

    Also grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob in deinem Unternehmen Leiharbeitnehmer hast oder ob es Fremdunternehmen sind die einen Werkauftrag durchführen. Bei den Leiharbeitnehmern ist es ganz einfach. Die werden wie eigene Mitarbeiter behandelt also kpl. unterweisen. Das heißt auch du hast denen gegenüber Weisungsbefugniss heißt sie sind ganz und gar in deinen Betrieblichen Ablauf (z.B. Arbeitszeiten, Pausenreglung) eingebunden. Und du kannst ihnen auch direkt in den Ar... treten damit sie schneller arbeiten oder auch ganz einfach mal was anderes machen lassen. Statt Montage vieleicht Lager. Alles aber im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Wichtig hierbei ist, dass eventuelle PSA wenn nicht vertraglich mit dem Verleiher geregelt von dem gestellt werden muss der auch die Gefährdung hat, also ihr. Bei uns kommen so gut wie alle Leiharbeitnehmer schon vom Verleiher mit Schutzschuhen. Meistens fehlt aber eine Regelung über Gehörschutz und Schutzhandschuhe. Die bekommen sie dann von uns.

    Bei Fremdunternehmen ist es ganz was anderes. Die arbeiten nach dem sogenannten Werkvertrag. Heißt sie bearbeiten so zu sagen ein Projekt bzw. eine einzige Aufgabe. Wie sie diese durchführen ist ihnen relativ freigestellt will heißen ihr Chef bestimmt was, in welcher Reihenfolge wo und wie zu tun ist. Auch können die Pausen und Arbeitszeiten kpl. anders sein als bei euch. Da es natürlich geregelt ablaufen muß, ist das Ganze im Vorweg mit euch abzustimmen. Bedeutet alle Rahmenbedingungen und auch eventuelle Gefährdungen sind vor Arbeitsbeginn miteinander zu regeln.
    Also eine Gefährdungsbeurteilung. Es muß das ganze Umfeld abgeklärt werden. So wie: stören oder gefährden die Fremden durch ihre Arbeit euch oder andere bzw gehen von euch Gefährdungen für die Fremdmitarbeiter aus. Auch ob die Fremden z.B. Stapler oder Kran oder Leitern von euch benutzen dürfen. Haben sie die dafür nötigen Scheine oder müssen noch welche durch euch ausgestellt werden (Beauftragung Stapler). Oder wo sie ihre Sachen, Materialen lagern dürfen. Ob ein Schweißerlaubnissschein nötig ist. Aber auch so Dinge wie Erstehilfe/Ersthelfer von euch. Eben alles :D
    Ganz wichtig der Gesetzgeber verlangt hier eine Zusammenarbeit. Der Fremdunternehmr weiß ja nicht was bei euch abgeht. Das müst ihr ihm schon sagen oder vorort zeigen. Dann kann er sich drauf einstellen und seine jungs entsprechend zusätzlich wenn nötig unterweisen oder mit entsprechenden mitteln ausrüsten.

    Das heißt du hast den Fremdmitarbeitern gegenüber keine Weisungsbefugniss. Das bedeutet dann, dass die Unterweisung vom Fremdunternehmer durchzuführen ist. Er hat sicherzustellen, das die Wiederholungsunterweisungen auch durchgeführt sind/worden. Es kann natürlich mal in besonderen Fällen sein, dass ihr mit dem Fremdchef die Jungs vorort unterweist. Aber wie gesagt deren Chef hat das Sagen über seine Jungs. Finger weg von den Fremdmitarbeitern. Sonst rutscht ihr in die Verantwortung mit rein. Achso eure eigen Jungs entspreched zu unterweisen wenn durch die Fremden was Besonderes anliegt ist natürlich eure Verantwortung.

    Hinweisen kann man die Fremdmitarbeiter natürlich während der Durchführung immer z.B. Gehörschutz tragen. Wenn die aber nicht wollen hast du als einzige Maßnahme nur deren Chef zu informieren. Und wenn es dem egal ist oder er es seinen Jungs erlaubt - sein Ding - seine Verantwortung. Aber macht ihm im Vorwege klar, das ihr das Hausrecht habt und jeder der sich bei euch auf dem Gelände aufhält, sich an die Vorschriften zu halten hat. Wenn es wiederholt zu Probleme kommt, könnt ihr ihn im wahrtsen Sinne des Wortes vom Gelände schmeißen und er muß für die Kosten aufkommen. Das muß logischerweise vorher im Vertrag stehen.

    Hat bei uns noch nie Not getan, in der Regel gehts mit Ansprechen.
    Wenn z.B. bei Gehörschutz der Spruch kommt nur noch kurz oder hab ich im Auto. Einfach bitten doch gleich den Gehörschutz zu benutzen. Mit bitten klappt es meistens.

    Achso bei einer Sache habt ich ganz klar das Sagen - Gefahr im Verzug - heißt Arbeit abbrechen lassen, Fremdunternehmer informieren, weiterarbeiter verhindern bis die Sache geklärt.

    Dies mußte ich schon mal machen. War echt lustig wo dann plötzlich überall das Telefon klingelt. :D


    Hier noch was zum Lesen

    http://www.mmbg.de/DIENSTL/FS01/s…fremdfirmen.pdf

    BGI 865 „Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen“
    http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/men…g.x=35&img.y=10

    BGI 580 „Arbeitnehmer in Fremdbetrieben“
    http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/men…mg.x=30&img.y=7
    Ist zwar nicht mehr aktuell, aber als Info warum nicht :D


    Hoffe entweder geholfen oder die Verwirrung vergrößert zu haben ;)

    Gruß

    die SiFa

    Hi schnecke,

    Fremdfirmen nicht unterweisen - einweisen was bei euch abgeht, damit sie selbst die eigenen Jungs/Mädels unterweisen können.

    Hast du Leiharbeitnehmer, dann mußt du sie wie deine eigenen Mitarbeiter betrachten und alles unterweisen was nötig ist. Einschließlich Einstellungs- bzw. Grundunterweisung.

    Oder sucht du was lesbares, das du dem Fremdunternehmer geben kannst.
    So in der Art Umgang mit Fremdunternehmen mit Bestätigungsunterschrift, Schweißerlaubnis usw...?

    Wenn 3 gewünscht, könnte ich nächste Woche mal unseren Papierkram anonymisieren und zur Verfügung stellen. geht nicht vorher, da ich gerade Urlaub habe :D

    Gruß

    die SiFa

    Hi,

    lassen sich die Auffangwannen nicht so bauen (Auflagemöglichkeiten), dass ein Latterrost draufgelegt werden kann? Zum Säubern kann der Lattenrost dann entfernt werden. Meisten sind die Wannen ja Massanfertigung (zumindest bei uns).
    So könntest du die Inkontines der Maschinen zwar nicht beseitigen aber eindämmen und gleichzeitig den Lattenrost für die Mitarbeiter erhalten.

    Die vorgeschlagenen Gummiematten hatten wir auch mal probiert.
    Liefern ein super angenehmes Stehgefühl. Sind aber nicht so gut bei Spänen und Klecker-KSS. Im Lager setzten wir sie aber auf Betonboden vor den Paternoster ein.

    Gruß

    die Sifa

    Hi MichaelD,

    GB alleine weil es bei uns so richtig keinen interessiert X(

    Damit überhaupt was in gange kommt habe ich bisher mich ausschließlich damit beschäftigt. Meinst du mit Tätigkeiten was ich bei der GB-Erstellung mache oder welche Tätigkeiten ich aufnehme? Im ersten Fall bin ich noch am Aufnehmen der Tätigkeiten und ermitteln der Gefährdungen. Einige Maßnahmenvorschläge gibt es auch schon. Falls du wissen möchtest was für Tätigkeiten bei uns anfallen - Maschinenbau mit Zerspanung und Stahlbau.

    Achja auf die täglichen Ereignisse kann ich natürlich kaum bis garkeinen Einfluss nehmen. Bin ja nicht der Chef und nicht zu jederzeit an allen Orten

    Aber ich arbeite an der Zellteilung dann kriege ich das auch noch hin. :D

    Mit dem wie weit gehen/tolerieren hast du Recht, daher gilt im Moment für mich melden macht frei und den Verantwortlichen verstärkt auf die Füsse treten.

    Gruß

    die SiFa

    Hi ramilus,
    danke für die Info.

    Die Untersuchung ist kein Problem. Eigentlich sollen alle Mitarbeiter aus dem Produktionsbereich sowieso regelmäßig (ca. alle 2 Jahre) zur G20. Geht meistens nur im üblichen Stress unter. Muss einfach mehr mit Fix-Terminen arbeiten :D Die Kollegen mit Beeinträchtigungen kann ich ohne Problem dann auch jedes Jahr zur Kontrolle schicken.

    Sehe ich das richtig, dass wenn ein Hörgerät abregelt sozusagen nur der Ton leiser gedreht wird aber keine Schalldämmung vorhanden ist?

    Wir bieten für die "Normal-Hörenden" den angepassten Gehörschutz an. Da ist ja ein Filter drin der nur bestimme Frequenzbereiche (Sprache) durch läßt. Ist sowas auch mit Hörgeräten auch möglich? Oder gibt es Hörgeräte mit Schalldämmung?

    Ist es überhaupt möglich Hörgeräte und Gehörschutz praktisch zu kombinieren? Denn Stopfen geht ja nicht, dann hört er sicher gar nichts mehr. Bei der Kapsel kann ich mir vorstellen, das je nach Hörgerätemodell es eventuell nicht passt oder drückt. Und wenn es gar ein Brillenträger mit Hörgerät ist, was dann? Gibt es einen speziellen Gehörschutz für solche Fälle?


    Gruß

    die SiFa

    Hi,

    kennt sich einer mit Hörgeräten aus?
    Wir haben bei uns Mitarbeiter, die auf einem oder beiden Ohren Hörgeräte tragen. Sie arbeiten nun in einem Bereich wo Gehörschutz empfohlen wird (so um die 80 dBA). Ich habe mal gelernt, dass Hörgeräte kein Gehörschutz sind.
    Nun soll es auch in dem Bereich die neuste Technik geben, die wie bei elektronischen Kapseln die Schalspitzen weg regelt. Würde das als Schutz reichen? Und die Frage ist nun, wie kann ich sicher sein, dass die Jungs auch solche haben. Am besten währe ein technisches Datenblatt von den Hörgeräten, aber wie bekommen, ohne den Jungs unangenehm auf die Füsse zu treten. Oder kann man etwas an der Typenbezeichnungen oder so... ablehsen?

    Ne Mickymaus über den Hörgeräten habe ich zwar noch nicht getestet, stelle ich mir aber als unangenehm (zumindest bei dem Kollegen mit dem Emfänger hinter dem Ohr) vor.

    Bin für jeden Tipp dankbar.

    Gruß

    die SiFa

    Hi,

    was Geld doch aus macht :D in diesem Fall das Ausbleiben

    Ich hatte gestern eine vorsichtige Anfrage gestartet ob es nicht sinnvoll währe auch bei uns die Zielvorgaben zu erweitern.
    Das gab leider sofort einen Absage :evil: - was soll denn noch alles da rein --
    naja werd ich es halt später noch mal probieren :D

    Jetzt wird erstmal eine neue Verfahrensanweisung erstellt.
    Das Nette daran, es wird deutlich die Verantwortung der Führungskräfte beschrieben. Ich bin dann halt die "Petzte" wenn es nciht klappt. :D

    to be continued :D :D :D