so unterschiedlich kann das alles sein
Einsatz als SiFa vor Ende der Ausbildung?
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Sam_Malone -
11. März 2008 um 11:00 -
Geschlossen
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Tja, sollte das nicht wie sonst üblich in DL schön ordentlich geregelt sein?
Warum machen die einen einen Akt daraus und die anderen nicken nur??
Aber verlass dich nicht auf den Handschlag, das ist wie bei den Pferdehändlern, das Pferd wird extra berechnetcu102, lass mich mal wissen welches Gewerbeaufsichtsamt das kostenlos erledigt hat. Ich warte noch auf die mir angedrohte Rechnung und hätte dann eine Vergleichsmöglichkeit.
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soweit ich weiss kannst du vorher schon als sifa tätig sein . es muss nur von der bg und vom gewerbeamt die zustimmung da sein.
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Aber den Gebührenbescheid bekommt ihr wahrscheinlich selber nicht zu sehen.
ich habe meinen heute bekommen, die Rechtliche Begründung liefere ich nach.
Der gewaltige Verwaltungsakt kostet tatsächlich genau 600,- nich etwa 599,98.. neee genau 600,-!
Ein Schelm der da an Abzocke denkt...@ CU102 eine Schriftform ist zwingend nötig, kein Amt für Arbeitsschutz erteilt eine Mündliche Genehmigung. Sie wäre sowieso nicht Rechtsgültig..
Schriftform und Gebührenbescheid gehen Adressiert an die Geschäftsleitung
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Zitat
Original von BerndK
eine Schriftform ist zwingend nötig, kein Amt für Arbeitsschutz erteilt eine Mündliche Genehmigung. Sie wäre sowieso nicht Rechtsgültig..Also bei mir war es tatsächlich nur mündlich.
Das Ganze war in gegenseitiger Absprache Amt und BG abgenickt worden, so dass ich nach der P1 als SIFA für mein Unternehmen tätig werden durfte.Kein großes Gewese und auch keine Kohle nötig.
Scheinbar gibt es doch noch verständige Beamte.
Zum Glück bei mirGruß
die SiFa
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toni
2. Mai 2022 um 15:27 Hat das Thema aus dem Forum Alles über die SiFa Ausbildung nach Allgemein verschoben. -