;)Herzlich Willkommen hier
Beiträge von tommygm
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ich würde die Kriterien wie bei jedem anderen Stellenangebot setzen, Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Arbeitsklima
Das was man hat weiß man, was kommt weiß man nie, aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt, wenn du es Dir zutraust und von Dir überzeugt bist, warum nicht??????
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ich werde wieder vorbeischaun, freu mich schon
ist noch jemand auf dem Kongress der BGETE, Branchenverwaltung Energie und Wasserwirtschaft, ehem BGFW??????
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ich wollte damit zum Ausdruck bringen wie so etwas bei so einem Arbeitgeber, der ja mit dem öffentlichen Dienst zu vergleichen ist, möglich ist. Da sollten doch für die Durchführung solcher Tätigkeiten alle technischen und organisatorischen Vorraussetzungen vorhanden sein, jedenfalls sollte man das doch mal annehmen. Ebenfalls sind die weiteren äußeren Umstände doch eher als idial anzusehen, Witterungsunabhängig und keine Feuchtigkeit, da im warmen Fernsehstudio
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Herzlich Willkommen hier bei uns
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Absturzsicherung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
######### EDIT ################
Hallo Tommy,bitte schreibe doch einen kompletten beitrag zum thema, oder lieber doch nur lesen!
Stichwörter alleine macht nicht wirklich viel Sinn.
Gruß
Toni############ EDIT ENDE ##############
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auch von mir Herzlichen Glückwunsch
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Herzlichen Glückwunsch!!!!!!!!!!
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für neue Stapler gibt es schon tolle innovative Systeme, die wurden uns heute auf einer Unterweisung vorgestellt
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man muss schon vorher die örtlichen Bedingungen beurteilen und an den Arbeitsplätzen Messpunkte festlegen so das man auch vergleichsmöglichkeiten hat, und natürlich berücksichtigen zu welcher Zeit welche Lärmquelle aktiv ist
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voll korrekt
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ja, diese Festlegungen müssen schon getroffen werden
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bei der BGETE gibt es das auch, Fachausbildung unterteilt nach branchen, so wird es die BG Bau auch wohl handhaben
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...bis sie denn auch fusionieren...
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Zitat
Original von Ralph-HF
Bei der Suche nach Aufbewahrungsfristen bin ich darauf gestoßen das Untersuchungsberichte den ausscheidenden Mitarbeiter auszuhändigen ist! Weiß allerdings nicht mehr wo das stand.Bei uns ist es so das der untersuchte Mitarbeiter bei der G 25 Untersuchung einen Brief nach Hause geschickt bekommt, macht unser Arzt so. In diesem Brief ist eine "Arbeitgeberbescheinigung" drin und eine "Bescheinigung für Beschäftigte/n" In der Arbeitgeberbescheinigung steht nur drin was relevant für die Tätigkeit ist, z.B. keine gesundheitlichen Bedenken, muss eine Brille tragen, Stapelhöhe darf nicht höher als 2,5 m betragen oder gesundheitliche Bedenken. Mehr steht da nicht drin.
Laut Aussage unseres Mediziners darf er die Arbeitgeberbescheinigung nach einer BV auch ohne Zustimmung des MA an die Firma schicken.Zur Zeit ist es so das wir hinter den Bescheinigungen oder den Bescheinigungen für die Gesichtsfelduntersuchung her laufen müssen. Es stand daher schon zur Diskussion die Mitarbeiter die ihre Arbeitgeberbescheinigung oder das Ergebnis der Gesichtsfelduntersuchung nicht abgeben das führen eines Gabelstaplers zu verbieten.
Würde aber bedeuten das manche MA nicht mehr einsatzfähig wären und die Produktion mitunter gefährdet wäre, daher wird hier eine BV angestrebt.Gruß Ralph
das sehe ich genau so, derzeit wird bei uns auch an einer BV zu dieser Thematik gefeilt
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z. B., leider finden Unterweisungen viel zu oft sehr statisch nach Shema F statt
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auch von mir ein Herzlich Willkommen hier
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auch wenn die Gefährdungsbeurteilung mit Auswahl der Maßnahmen eher Thema für Führungskräfte/Vorgesetzte ist, kann das eine Möglichkeit zum sensibiliesieren sein
Dadurch haben die Azubis vielleicht eher ein offenes Ohr bei Unterweisungen/Einweisungen ect.
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wesentliches Kriterium ist hierbei die Gefährdungsbeurteilung
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;)dafür sind wir hier