Einsatz als SiFa vor Ende der Ausbildung?

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  • Hallo an alle,
    bei mir steht evtl. demnächst die Berufung zur SiFa ins Haus, idealerweise schon bevor ich die letzte LEK absolviert habe.

    Momentan stehe ich vor der Präsenzphase 3.2 und meine in einem der vorherigen Lehrgänge davon gehört zu haben, daß eine Berufung unter bestimmten Umständen schon vor Abschluss der Ausbildung möglich ist.

    Leider kann ich weder hier im Forum noch im Internet irgendwelche Infos dazu finden.

    Hat vielleicht hier schon jemand von dieser Problematik gehört?


    Danke im Voraus
    Peter

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  • Hi,

    im Download Bereich unter download/sontiges (SiFa) ist eine Beispiel Beauftragung zu finden. Ansonsten gibts die auch auf der DVD/CD der BG.

    Gruß

    die SiFa

    Eine SiFa muß so ein dickes Fell haben, dass sie auch ohne Knochen stehen kann :D

  • Eine Berufung ist im Einzelfall schon nach Beendigung der 2. Präsenzwoche durch eine Sondergenehmigung möglich, so handhabt es die BGETF jedenfalls, ob eine Genehmigung z. B. des jeweiligen Gewerbeaufsichtsamt notwendig ist kann ich leider nicht sagen. Das Asig läßt diese Ausnahme auch im Einzelfall zu. ;)

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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  • Hi,

    das mit der Berufung vor Bendigung der Ausbildung hängt von deiner AP und dem Kollegen von der Gewerbeaufsicht ab.
    Ich wurde schon nach dem Besuch von P1 berufen, weil mein Vorgänger ja so plötzlich in Rente gegangen ist :D

    Am besten mit beiden sprechen.
    In der Regel ist sollte das kein Problem sein.

    Gruß

    die SiFa

    Eine SiFa muß so ein dickes Fell haben, dass sie auch ohne Knochen stehen kann :D

  • ich hab ja alles in petto, aber so sollte es wohl gehen ;)

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo, ich habe die Präsenzphase II hinter mir und >darf< schon als SiFa bei uns im Unternehmen agieren. Die alte SiFA ist leider nicht so aktiv, wie es eine SiFa sein sollte und zählt schon seine Tage bis zur Rente. In klaren Worten, es wird ohne Kommentar und Berufung von der GL vorausgesetzt, dass ich die SiFa - Aufgaben schon übernehme. Kann so ein vorgehen rechtliche folgen nach sich ziehen? WEr kann mir hier Tips geben?

  • Hi cu102,

    ne Rechtsberatung kann ich dir leider nicht geben, bin kein Anwalt.
    Aber vieleicht kann ich ein bischen helfen.

    Als SiFa kann man ja nur für fahrlässiges Handeln - ich weis das was nicht OK ist und sage oder tue nix - bzw. für Falschausagen wo man es eigentlich hätte besser wissen müssen, belangt werden.

    Hoffe den Satz versteht Jemand :D

    Nach meiner Einschätzung würde ich davon ausgehen, wenn es Ärger geben sollte dann bekommt ihn der Geschäftsführer. Denn er muß dich ja beauftragen. Wenn er es nicht tut und dich schon arbeiten läßt - sein Ding -

    Trotzdem empfehle ich dir schon mal mit den Kollegen von der BG und Gewerbeaufsicht zu reden. Besser ist die wissen bescheid. Und vielleicht können sie so rein zufällig (wie so bestellte Zufälle immer laufen :D ) anregen dich zu beauftragen.

    Wielange hat denn dein Vorgägner noch? Und kann er nicht sonst die Geschichte vorschlagen?
    Wie ist denn so der Draht nach oben? Wenn gut dann vieleicht ein Gespräch suchen. Oder sonst das Thema so zufällig in der nächsten ASA unter sonstiges als Vorschlag einbauen.

    Hoffe ich habe jetzt nicht zu viel Verwirrung gestiftet.

    Achso, nicht das du jetzt Angst bekommst schon vorab als SiFa berufen zu werden. Einfach Augen auf und den gesunden Meschen Verstand ein dann klappt es. Ansonsten in Ruhe in dem Vorschriften Wald suchen oder die Jungs von der BG nerven ;). Wenn du gar nicht weiter kommst - einfach Meldung ich weis nicht weiter brauche Experten. Denn Melden macht frei. Und als Anfänger darf man so was immer :D

    Gruß

    die SiFa

    Eine SiFa muß so ein dickes Fell haben, dass sie auch ohne Knochen stehen kann :D

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  • Hi sifa online,
    danke für deine Hilfe und die Anregungen. Ich muss mal schauen, wie ich das thema am besten anbringe. ich werde wohl den zufälligen weg gehen. Mein Vorgänger hat noch so ca. 280 Tage (er zählt schon) und er hat die SiFa Ausbildung nach altem Schema erhalten. Sein Draht nach oben ist recht dürftig. Überhaupt wurde das Thema Arbeitsschutz bei uns bisher nur auf den Part Arbeitsschutzschulung durch die BK reduziert. Welche Aufgaben / Stellung eine SiFa heutzutage in einem Unternehmen übernimmt, ist nicht wirklich bekannt. Da habe ich noch sehr viel Aufbauarbeit vor mir. Und das Ganze dann natürlich als Teilzeit-SiFa. Aber ich denke, mit gesundem Menschenverstand und ein wenig Ruhe werde ich das schon hinbekommen. (Außerdem bekomme ich hier ja super Unterstützung) Danke!

    Gruß cu102

  • Das kommt mir sehr bekannt vor ;(
    Bei mir war es damals genauso, Arbeitsschutz musste zwar sein aber keiner wollte wirklich etwas davon hören, ausser bei einer positiven Unfallentwicklung. Kontakt nach oben würde nur begrenzt gewährt, Rückendeckung war nicht da. Jetzt sind wir übernommen worden von jemanden dem das Thema Arbeitssicherheit und Umweltschutz sehr wichtig ist (Franzose). Nun bin ich welcher der das Thema in der Vergangenheit nicht richtig angefasst hat. Rückendeckung für die SiFa heute gleich 0. Die neu geschaffene Position, H&S Koordinator hat dafür allerhand an Befugnisse bekommen und sitzt auch oft beim Chef auf dem Schoß. Beim Ganzen scheint aber nur die Forderungen aus Frankreich wichtig zu sein und was wir an positiven Punkten dorthin melden können, alles andere ist in den Köpfen der Herren so geblieben wie es war.

    Hoffe dir ergeht es anders, viel Glück dabei!

    Gruß Ralph

    (Leider gibts die SiFa nicht in Frankreich nicht, daher kann ich da auf Unterstützung nicht hoffen)

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hallo,

    ich hatte das gleiche Problem und habe mich mit der VBG in Erbindung gesetzt.
    Dort sagte man mir, dass ein Einsatz vor Abschluß der Ausbildung nur mit Genehmigung der Gewerbeaufsicht und der entsprechenden BG zulässig ist.

    Gruß
    B.C.

    B. Christ

  • Hi,
    ich habe eure Ratschläge befolgt und mich mit der BG und dem Amt für Arbeitsschutz (ehem. Gewerbeaufsicht) in Verbindung gesetzt und ich muss sagen, dass ich vor dort die nötige Unterstützung bekomme.
    Gruß cu102

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  • Das ist nach der LEK1 mit Sondergenehmigung möglich, habe ich soeben hinter mir.
    Es müssen die nötigen Unterlagen wie Begründung, Tätigkeitsnachweise
    und Bestätigungen in doppelter Ausfertigung vorgelegt werden.

    Für Fragen dazu gib mir eine kurze Nachricht.

    Gruß
    Bernd

    Wenn Dein Handy nicht klingelt bin ich das ...

    2 Mal editiert, zuletzt von BerndK (16. April 2008 um 22:05)

  • Hi,

    wenn Du mir diese Unterlagen zur Verfügung stellen würdest, wäre das sicherlich sehr dienlich. Bisher wurden mir diese Unterlagen nicht abgefordert. Aber im Falle ...

    Bis dahin Gruß cu102

  • Hi,

    meine Unterlagen würden dir nicht helfen ;)
    Das Amt für Arbeitsschutz wollte folgende Unterlagen:

    - Antragsschreiben der Geschäftsleitung
    "Sehr geehrte.. bla.. hiermit beantragen wir eine Ausnahmegenehmigung nach §18 ASIG für unseren Mitarbeiter XY.
    Herr XY ist in ... Funktion tätig, ist Meister oder Ing. hat die SiFa Ausbildungsstufen .... abgeschlossen.
    Die Ausbildung wird zeitnah fortgesetzt und bis xx.xx.200x beendet.
    Der Arbeitgeben verpflichtet sich dem Mitarbeiter
    Unterschrieben von GL und Personalleitung

    - Kopien der Teilnahmebescheinigungen der SiFa Ausbildungen
    - eventuelle Titel (Tech, Ing. etc)
    - eine Tätigkeitsbeschreibung in der Firma.
    - ein Befürwortungsschreiben des TAB

    Wenn du eine ausgebildete SiFa als Backup hast hilft das auch noch.

    schönen Gruß
    Bernd


    § 18 Ausnahmen
    Die zuständige Behörde kann dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen.

    Wenn Dein Handy nicht klingelt bin ich das ...

  • Hi,

    da freu ich mich mal.
    Bei mir war es nur ein Gespräch mit meinem TAB und ein Telefonat mit der Gewerbeaufsicht. Null Probleme. Schon durfte ich SiFa sein. Ernannt wurde ich dann auch gleich. Das ist das einzige Schriftstück.

    @ cu102
    Frag doch mal deine Ansprechpartner ob sie nach was brauchen, oder ob du loslegen kannst. Vieleicht sind die ja auch unkomliziert.

    Viele Grüße

    die SiFa

    Eine SiFa muß so ein dickes Fell haben, dass sie auch ohne Knochen stehen kann :D

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  • ... und mir hat die Gewerbeaufsicht noch mitgeteilt, das dieser gewaltige Verwaltungsakt 600 Euronen kostet!!!
    Wenn man eine Monopolstellung hat ist das eben eine Lizenz zum Gelddrucken.. :D

    Wenn Dein Handy nicht klingelt bin ich das ...

  • Zitat

    Original von BerndK
    ... und mir hat die Gewerbeaufsicht noch mitgeteilt, das dieser gewaltige Verwaltungsakt 600 Euronen kostet!!!
    Wenn man eine Monopolstellung hat ist das eben eine Lizenz zum Gelddrucken.. :D

    Hammer - für was einen Verwaltungsakt wollen die Geld haben X(
    Das ist doch nur ein Kpofnicken, die Verantwortung trägt doch sowieso der Unternehmer.
    Wie sind den die Genossen bei der sonstigen Zusammenarbeit?

    Viele Grüße

    die SiFa

    Eine SiFa muß so ein dickes Fell haben, dass sie auch ohne Knochen stehen kann :D

  • Hallo!
    Danke für die Tips.
    Ich hatte zwischenzeitlich mit der Gewerbeaufsicht einen persönlichen Termin. Wir haben dort alles nötige geklärt, einer schriftform bedurfte es nicht. Man hat mir dort auch Hilfe und Unterstützung für mein tägliches handeln zugesagt. Ich bin hoch begeistert!!