Haftungserklärung (Freizeit-) Sport zwischen der Arbeit

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  • Hallo zusammen,

    gerne lese ich hier immer mit und finde das Board super.

    Daher suche ich hier mal nach Ideen, Input, Hilfestellungen, sowas in der Art.

    Wir haben auf unserem Gelände eine Schwimmhalle Beckentiefe durchgängig 4m, Beckenrand zu Wasseroberfläche 1,30m Abstand. Der Abstand, weil wir Wellen simulieren können.

    Hier geht der ein oder Andere schwimmen. Argumentiert wird hier mit Freizeitsport. Während des Schwimmens kommt es vor, dass sich kein überwachendes Personal in Hör- und Sehweite befindet. Ich finde das etwas schwierig. Der betroffene Schwimmer würde einen Haftungsausschluss akzeptieren. Wie seht ihr das. Ist das so hinnehmbar? Jemand Erfahrung damit und hat im entferntesten sinne einen Haftungsausschluss parat, der angepasst werden könnte?

    Juristische Hilfe suchen? Erstellung dieses Dokumentes durch Personalabteilung sinnvoll?

    Freue mich über jede Hilfe von Euch!

    :)

    VBG, BGHW

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  • Also, das Becken wird Hauptsächlich für Helicopter Underwater Escape Training und Sea Survival genutzt. Damit Beschäftigte der Offshore Windindustrie zu den Windkraftanlagen überhaupt rausfliegen/fahren dürfen.

    Diese Personen werden durch ihre Arbeitgeber entsendet und durchlaufen bei uns das Training. Wenn nichts los ist, nutzen einige MA das Becken gerne für sportliche Aktivitäten. Wir wollten auch schonmal Betriebssport hier einführen, mangels Personalverfügbarkeit wurde das aber wieder auf Eis gelegt.

    VBG, BGHW

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  • Aber wenn die Leute während ihrer Schulung noch "Sport" in dem Becken machen, ist es doch Arbeitszeit. Sollte es da irgendwelche Bedenken von euch geben, den Arbeitgeber der sowas bucht, darauf hinweisen das solche Aktivitäten in der Schulung verboten ist und dann ist es doch gut. Und wenn Erwachsenen Menschen gesagt wird, oder mit einem Schild, Sport ist hier verboten, dann hat sich jeder daran zu halten.

    Oder macht weniger Pausen!"

  • Da reden wir leider ein wenig aneinander vorbei.

    Wenn keine Kurse stattfinden, also die Schwimmhalle durch externe Kunden nicht besetzt ist, gehen UNSERE MA schwimmen. Dann ist jedoch meist kein Beschäftigter kontinuierlich vor Ort um den anderen zu beaufsichtigen. Ertrinkt er, wäre das echt doof. Sieht dann keiner.

    Nun ist die Frage, ob es zulässig wäre über eine Haftungserklärung und dem Ausloggen (Arbeitszeitunterbrechung) für die Zeit der sportlichen Betätigung, das Schwimmen zuzulassen!?

    VBG, BGHW

  • Bietet es doch offiziell, mit Beaufsichtigung, als "bewegte Pause" zu festen Zeiten für Interessierte an.

    Wir haben das, mit Bewegungs- und Gymnastikübungen, nicht Schwimmen, vor kurzem eingeführt, und das wird, gerade von der Produktion, sehr gut angenommen.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Wir "durften" das auch schon als Werbung für Lippe / OWL auf Video veröffentlichen.

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    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Nun ist die Frage, ob es zulässig wäre über eine Haftungserklärung und dem Ausloggen (Arbeitszeitunterbrechung) für die Zeit der sportlichen Betätigung, das Schwimmen zuzulassen!?

    Um die Verkehrssicherungspflicht wirst Du nicht herum kommen. Als Stand der Technik dürfte die Norm EN 16582 gelten, in der anscheinend diverse Vorgaben zu finden sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ADR User -> Würde mir auch besser gefallen -> Personaldecke sehr dünn. Tolle Maßnahme bei euch. Da geht doch das Herz einer jeden Sifa auf!

    AxelS -> wie bist du denn so fix auf die Norm gekommen -> Danke! Das grenzt ja schonmal die Möglichkeiten belegbar ein. Diese Norm allein macht den Haftungsausschluss m.M.n. noch nicht ganz unmöglich. Ich recherchier mal weiter zum Thema Verkehrssicherungspflicht.


    Vielen Dank an alle! Wenn ich das Ergebnis habe, Teile ich das hier!

    Wünsche schonmal ein erholsames Wochenende!

    VBG, BGHW

  • Wenn die MA "ausgestempelt" sind, ist das ja schon mal kein Arbeitsschutzthema mehr.

    Die "Verkehrssicherungspflicht" trifft den AG hier m.E. nur soweit es die Beschaffenheit und die Erkennbarkeit des Schwimmbeckens betrifft. So lange da niemand versehentlich reinfallen kann, weil das Becken übersieht und solange das Becken technisch i.O. ist, hätte ich mir darüber gar keine Gedanken gemacht. Denn: der MA geht in seiner Freizeit wissentlich und freiwillig zum schwimmen.

    Aber wie geschrieben, ist das kein Arbeitsschutzthema und ich bin kein Jurist.

  • Die "Verkehrssicherungspflicht" trifft den AG hier m.E. nur soweit es die Beschaffenheit und die Erkennbarkeit des Schwimmbeckens betrifft.

    Das sehe ich ein wenig erweitert.

    Das Becken stellt zunächst einmal eine Gefahrenstelle dar. Arbeitsrechtlich müsste es somit abgeschrankt werden, also Geländer darum. Das Becken hat dann noch die Besonderheit eines hohen Randes, da kann ich mir vorstellen, kommt man nicht überall vom Wasser aus dem Becken heraus. Ob man sich festhalten und dann zur Ausstiegstelle entlanghangeln kann ist mir nicht bekannt, ich gehe einmal davon aus, das ist nicht der Fall. Somit kann man nur schwimmend den Ausstieg erreichen, was für mich eine erhöhte Gefahr des Ertrinkens darstellen würde und ohne Aufsicht oder technische Überwachung wäre das Becken für mich somit tabu. Das ist jetzt Verkehrssicherungspflicht bei der geplanten Nutzung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Siehe auch KomNet Dialog 13440:

    Die empfehlen da auch mindestens 2 MA die mindestens Erste Hilfe Einleiten können.

    Ich würde einen ggf. vorhanden Betriebsrat mit einbinden und klare Regeln festlegen wie z.B. Freischwimmen ist keine Arbeitszeit - nur wenn 2 Ma zusätzlich da sind - und natürlich Abmahnung wenn dagegen verstoßen wird. So eine Art "Quid pro quo"

    Alleine würde ich da niemand reinlassen *IroAN* wenn einer ertrinkt wird das Wasser schlecht *IroAus*

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Wir "durften" das auch schon als Werbung für Lippe / OWL auf Video veröffentlichen.

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    Gruß

    Ralf

    Lippe Detmold, meine Heimat :doppelthumbsup:|?

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • *IroAN* wenn einer ertrinkt wird das Wasser schlecht *IroAus*

    ... so ironisch finde ich das jetzt nicht wirklich... Würde ich als Unternehmer den Ma erlauben als Freizeitsport im Hochregallager Indoor-Klettern erlauben? Oder im Werk am Wochenende an den Rampen Inlineskaten ermöglichen?

    Was, wenn dabei etwas beschädigt wird, wer kommt dafür auf? Kann ich mich herausreden, wenn Montags früh jemand im Becken treibend vorgefunden wird (War ja privat da...). Erlaube ich das allen Mitarbeitern gleichermaßen, ausschließlich den dort tätigen Ma oder nur 1-2 handverlesenen Mitarbeitern und könnten sich einige dann nicht beschweren?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Ja, E.welin. Deshalb suche ich nach Handfesten Aussagen, damit ich die GF ggf. von der Unterlassung einer solchen Betätigung überzeugen kann. M.M.n. sollte das nicht so laufen. Nun möchte die GF selbst aber schwimmen gehen, da versuch mal diese interessierte Partei, die ja die große Chance über den Haftungsausschluss wittert, zu überzeugen, dass das so nicht ganz so toll ist.


    Ich habe das an Herrn Achtzehn von der dgfdb weitergegeben. Unsere VBG hat keinen Ansprechpartner Krank, Urlaub. Dachgebiet Bäder ist nicht zu erreichen. Also sagemal, was ist denn hier los!?

    VBG, BGHW

  • ...also ich frage mich gerade, wie es denn bei Hotelschwimmbecken so läuft - also versicherungstechnisch. Da war ich in den meisten Fällen allein und ohne Aufsicht...

    Anyway,

    was Tommy nicht erwähnt hat ist die Tatsache, dass ich in dieser Halle, i.d.R. (!), auch noch Wellen machen und Gewitter und Sturm simulieren kann. Das macht Spass aber...uiuiuiuiuiui!!!

    Axel: Aus dem Becken muss ich gar nicht rauskommen - da sind Rettungsinseln verfügbar, in die ich jederzeit reinklettern kann! Den Abstieg von der Bühne über das Netz oder eine Abandonment schaust Du am besten gar nicht an, da Dir dann ein Herzinfarkt sicher sein wird!

    So, Spass beiseite!

    Tommy: Ich glaube nicht, dass diese Diskussion im Verantwortungsbereich einer SiFa zielführen ist und ausreichend sicher beantwortet werden kann. (Zumal "Rechtssicherheit" ja eh eine Illusion ist!)

    Du solltest dem GF Deine persönliche Sicht der Dinge darlegen, Pro und Contra diskutieren und für weitere Klärung an einen Juristen verweisen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)