Beiträge von Tommy T

ANZEIGE
ANZEIGE

    Frank, ich stimme dir zu. Ich habe unlängst meine Bedenken geäußert auf die hier verwiesenen DIN Normen hingewiesen und meine Beratungsmöglichkeit abgegrenzt, mit dem Vermerk, sich juristisch beraten zu lassen. Für mich ist das Thema raus. Meine Intention war mir Gewissheit zu verschaffen und mich selbst nicht mit Untätigkeit belasten zu müssen, ggf. vor dem Strafgericht. Ich habe diesbezüglich ASA Protokoll, Zeugen und E-Mail - Verkehr mit gerade beschriebenen Vermerk.

    Danke für eure Teils "satirischen" Beiträge. Find ich immer gut ernst gepaart mit leichtem Sarkasmus. Gern genommen!

    Somit ist das Thema abgeschlossen!

    Schön Nachmittag noch!

    Ja, E.welin. Deshalb suche ich nach Handfesten Aussagen, damit ich die GF ggf. von der Unterlassung einer solchen Betätigung überzeugen kann. M.M.n. sollte das nicht so laufen. Nun möchte die GF selbst aber schwimmen gehen, da versuch mal diese interessierte Partei, die ja die große Chance über den Haftungsausschluss wittert, zu überzeugen, dass das so nicht ganz so toll ist.


    Ich habe das an Herrn Achtzehn von der dgfdb weitergegeben. Unsere VBG hat keinen Ansprechpartner Krank, Urlaub. Dachgebiet Bäder ist nicht zu erreichen. Also sagemal, was ist denn hier los!?

    ADR User -> Würde mir auch besser gefallen -> Personaldecke sehr dünn. Tolle Maßnahme bei euch. Da geht doch das Herz einer jeden Sifa auf!

    AxelS -> wie bist du denn so fix auf die Norm gekommen -> Danke! Das grenzt ja schonmal die Möglichkeiten belegbar ein. Diese Norm allein macht den Haftungsausschluss m.M.n. noch nicht ganz unmöglich. Ich recherchier mal weiter zum Thema Verkehrssicherungspflicht.


    Vielen Dank an alle! Wenn ich das Ergebnis habe, Teile ich das hier!

    Wünsche schonmal ein erholsames Wochenende!

    Da reden wir leider ein wenig aneinander vorbei.

    Wenn keine Kurse stattfinden, also die Schwimmhalle durch externe Kunden nicht besetzt ist, gehen UNSERE MA schwimmen. Dann ist jedoch meist kein Beschäftigter kontinuierlich vor Ort um den anderen zu beaufsichtigen. Ertrinkt er, wäre das echt doof. Sieht dann keiner.

    Nun ist die Frage, ob es zulässig wäre über eine Haftungserklärung und dem Ausloggen (Arbeitszeitunterbrechung) für die Zeit der sportlichen Betätigung, das Schwimmen zuzulassen!?

    Also, das Becken wird Hauptsächlich für Helicopter Underwater Escape Training und Sea Survival genutzt. Damit Beschäftigte der Offshore Windindustrie zu den Windkraftanlagen überhaupt rausfliegen/fahren dürfen.

    Diese Personen werden durch ihre Arbeitgeber entsendet und durchlaufen bei uns das Training. Wenn nichts los ist, nutzen einige MA das Becken gerne für sportliche Aktivitäten. Wir wollten auch schonmal Betriebssport hier einführen, mangels Personalverfügbarkeit wurde das aber wieder auf Eis gelegt.

    Auf jeden Fall ein Punkt für die ASA - Die GF muss Bescheid wissen

    Klärung der Prozesse zur Beschaffung von Maschinen/Arbeitsmittel/etc... .

    Formal auch Schriftlich den Werksattleiter über diesen Umstand aufklären. Einmal in E-Mail, hast du für dich einen Nachweis, dass du Tätig geworden bist. Bei Eklatanten (Lebensbedrohlichen Mängeln) die GF mit vor Ort nehmen und informieren. Mit dem Hinweis, dass eine Erwähnung in der regionalen Zeitung über eine schwerverletzte, bzw. tödlich verunfallte Person eine ganz schlechte Werbung ist.

    Hallo zusammen,

    gerne lese ich hier immer mit und finde das Board super.

    Daher suche ich hier mal nach Ideen, Input, Hilfestellungen, sowas in der Art.

    Wir haben auf unserem Gelände eine Schwimmhalle Beckentiefe durchgängig 4m, Beckenrand zu Wasseroberfläche 1,30m Abstand. Der Abstand, weil wir Wellen simulieren können.

    Hier geht der ein oder Andere schwimmen. Argumentiert wird hier mit Freizeitsport. Während des Schwimmens kommt es vor, dass sich kein überwachendes Personal in Hör- und Sehweite befindet. Ich finde das etwas schwierig. Der betroffene Schwimmer würde einen Haftungsausschluss akzeptieren. Wie seht ihr das. Ist das so hinnehmbar? Jemand Erfahrung damit und hat im entferntesten sinne einen Haftungsausschluss parat, der angepasst werden könnte?

    Juristische Hilfe suchen? Erstellung dieses Dokumentes durch Personalabteilung sinnvoll?

    Freue mich über jede Hilfe von Euch!

    :)

    Hallo zusammen,

    oft lese ich hier mit und lasse mich inspirieren. Gerade im Forum-Chat etwas Hilfe geholt, bin ich euch langsam eine Vorstellung schuldig.

    Ich bin der Thomas, Hallo, schön euch kennenzulernen.

    Ciao.

    So einfach geht's dann wohl doch nicht...

    also der Thomas aus Flensburg, SiFa seit gut einem Jahr in einem Dienstleistungsunternehmen, welches Schulungen zu E-H, Brandschutz, Sea Survival und mehr anbietet.

    Meine Ausbildung habe ich noch im alten System bei der VBG gemacht und freue mich immer wieder Kurse in Storkau besuchen zu dürfen. 2026? Dann wohl in Hamburg, mal sehen.

    Joa, dann freue ich ich auf weiter spannende Themen hier und eure Hilfe und hoffe, dass ich dann auch mal meinen hellen Moment habe und hier jemanden unterstützen kann.

    Die Welt ist klein, vielleicht sieht man sich ja.... oder hat sich schon gesehen!

    Grüße