Frank, ich stimme dir zu. Ich habe unlängst meine Bedenken geäußert auf die hier verwiesenen DIN Normen hingewiesen und meine Beratungsmöglichkeit abgegrenzt, mit dem Vermerk, sich juristisch beraten zu lassen. Für mich ist das Thema raus. Meine Intention war mir Gewissheit zu verschaffen und mich selbst nicht mit Untätigkeit belasten zu müssen, ggf. vor dem Strafgericht. Ich habe diesbezüglich ASA Protokoll, Zeugen und E-Mail - Verkehr mit gerade beschriebenen Vermerk.
Danke für eure Teils "satirischen" Beiträge. Find ich immer gut ernst gepaart mit leichtem Sarkasmus. Gern genommen!
Somit ist das Thema abgeschlossen!
Schön Nachmittag noch!