Hallo Kollegen,
Bei uns gings zuletzt um das Thema
Unterweisung der Mitarbeiter von Fremd-
firmen. Wir unterweisen die fremden
Mitarbeiter über allgemeine Verhaltens-
weisen, Fluchtwege, Toiletten, Wege usw.
Der Auftragnehmer selbst muss seinen
Mitarbeiter ja auch unterweisen.
Meine Frage dazu:
Muss ich mir das nachweisen lassen,
dass der Auftragnehmer seinen
Mitarbeiter unterwiesen hat?
Also Tätigkeitsspezifische / Jährliche
Unterweisung?
Vielen Dank