Unterweisung Fremdfirma

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  • Hallo Kollegen,

    Bei uns gings zuletzt um das Thema

    Unterweisung der Mitarbeiter von Fremd-

    firmen. Wir unterweisen die fremden

    Mitarbeiter über allgemeine Verhaltens-

    weisen, Fluchtwege, Toiletten, Wege usw.

    Der Auftragnehmer selbst muss seinen

    Mitarbeiter ja auch unterweisen.

    Meine Frage dazu:

    Muss ich mir das nachweisen lassen,

    dass der Auftragnehmer seinen

    Mitarbeiter unterwiesen hat?

    Also Tätigkeitsspezifische / Jährliche

    Unterweisung?

    Vielen Dank :)

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  • Nein!!!

    ...das KANNST Du, beispielsweise in Fremdfirmenrichtlinien verankert, fordern. Eine solche "Verpflichtung" muss also vertraglich mit dem AN vereinbart werden.

    Ein "Muss" gibt es nicht - auch wenn einige Auditoren das gerne wollen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Du musst maximal den Fremdfirmenverantwortlichen EIN-weisen, der dann verpflichet wird, seine eigenen Beschäftigten zu UNTER-weisen. Das kannst Du dir nachweisen lassen.

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  • Ich frag mich manchmal, ob es nur mir so geht?

    Wir haben zurzeit, da wir unsere Gebäude gem. den neuen Brandschutzkonzepten brandschutzmäßig sanieren, viele Trockenbauer im Haus.

    Da kannst du froh sein, wenn der Vorarbeiter ein gebrochenes deutsch spricht. Natürlich erhält der eine Unterweisung von uns..................

    Alles was danach kommt entzieht sich unserem Wissen. Kippen auf den Baustellen sind aber ein eindeutiger Indikator. Bei uns ist in den Gebäuden das Rauchen untersagt.

    Ihr könnt jetzt gern mit Euren Dokumenten und Vorschriften wedeln, aber die Realität ist eine andere.

    Ist das bei Euch anders.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ihr könnt jetzt gern mit Euren Dokumenten und Vorschriften wedeln, aber die Realität ist eine andere.

    Ist das bei Euch anders.

    Ist bei uns nicht anders!

    Es gibt eine Fremdfirmenerklärung die vom Verantwortlichen der Fremdfirma unterschrieben werden muss. Dieser wird von uns an den Gegebenheiten im Unternehmen unterwiesen und hat dies bei seinen Arbeitern zu tun. Ob dies wirklich vom Verantwortlichen umgesetzt wird, ist fraglich.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Kippen auf den Baustellen sind aber ein eindeutiger Indikator.

    Einfach öfter Kontrollgänge durchführen, wer mit Kippe erwischt wird, fliegt für 2 Tage von der Baustelle. Die dadurch verzögerte Bauausführung geht zu Lasten der ausführenden Firma.

    Manchmal muss man Bauarbeiter erziehen, wie kleine Kinder.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Einfach öfter Kontrollgänge durchführen, wer mit Kippe erwischt wird, fliegt für 2 Tage von der Baustelle. Die dadurch verzögerte Bauausführung geht zu Lasten der ausführenden Firma.

    Manchmal muss man Bauarbeiter erziehen, wie kleine Kinder.

    Klar. Ich bin ähnlich gestrickt. Die vom Baudezernat nicht. Die sind froh, wenn überhaupt jemand auf den Baustellen ist.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Einfach öfter Kontrollgänge durchführen, wer mit Kippe erwischt wird, fliegt für 2 Tage von der Baustelle. Die dadurch verzögerte Bauausführung geht zu Lasten der ausführenden Firma.

    Manchmal muss man Bauarbeiter erziehen, wie kleine Kinder.

    Meine Freundin ist Erzieherin und seit ich Vollzeit im Arbeitsschutz tätig bin, sehe ich da so einige Parallelen :D

    Ps: die Kinder hören schneller auf die Vorgaben..

  • Ihr könnt jetzt gern mit Euren Dokumenten und Vorschriften wedeln, aber die Realität ist eine andere.

    Ist das bei Euch anders.

    Ist bei uns genauso.

    Es gibt eine Fremdfirmenerklärung die vom Verantwortlichen der Fremdfirma unterschrieben werden muss.

    Wir haben auch eine Fremdfirmenerklärung welche vorab an die Fremdfirma geschickt wird, mit dem Hinweis das diese Vertragsbestandteil ist.

    Bevor die Mitarbeiter der Fremdfirma kommen, sollte die Unterschrieben Fremdfirmenerklärung wieder bei uns im Haus sein.

    Wenn nicht, dann wird das vor Ort noch schnell erledigt.

    Manchmal ist man froh, dass überhaupt Monteure etc. kommen. Wenn diese dann diese Erklärung noch nie gesehen haben, schicken wir die auch nicht wieder heim.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Hallo,

    ich denke in dieser Frage steckt mehr dahinter, als diese eine Bestätigung und man muss das Thema etwas ausrollen. Die Fremdfirmenordnung nutze ich ebenfalls, allerdings ist es nur der eine Baustein, der die tätigkeitsbedingte Arbeit nicht abdecken kann. Bei der tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung geht es ja spezifisch um diese eine Arbeit und das kann mit der Fremdfirmenordnung alleine nicht nachgewiesen werden.

    Bedenken sollte man auch, dass man ggf. einen Erlaubnisschein zum Beispiel für feuergefährliche Arbeiten ausstellen muss oder Stichwort "Stapler".

    Daher bediene ich mich noch dem Dokument "Take 5 Stop 5". Ich denke die meisten kennen es. In diesem Dokument lasse ich mir unter anderem vom Dienstleister bestätigt, dass er speziell auf die geplante Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat und diese unterwiesen ist. Zusätzliche gibt es eine Spalte, wo die Gefährdungen dann im Dokument eingetragen werden. Darüber erfahre ich auch die Arbeitsschritte und kann ggf. intervenieren oder halt die benötigte Erlaubnisscheine ausstellen.

    Aus der Erfahrung kann ich nur teilen, dass ich Fälle kenne, wo von Auftraggebern genau solche Dokumente verlangt wurden. Hier ging es um die Fragen: "Wie wurde vor Ort unterstützt?": "Waren die Gefahren bekannt"; Wer hatte die Aufsicht und wie oft wurde geprüft?" etc.

    Um die Frage zu beantworten, ob man sich das nachweisen lassen sollte, kann ich es nur mit einem deutlichen "JA" beantworten.

  • Ecki,

    nix für ungut, aber wenn in Zusammenhang mit den aktuellen Bauernprotesten von Bürokratieabbau die Rede ist, wird das mit Menschen wie Dir nicht gelingen....

    1. SIND die Aufgaben und Verantwortungen klar geregelt.

    2. Mache ich mit solch zusätzlichem Aufwand die Arbeiten keinen Deut sicherer.

    3. Hat eine Unterschrift auf einen QM Dokument tatsächlich in den wenigsten Fällen eine A.... gerettet

    4. Fördern solche "Maßnahmen" Vertrauen weder in die eigenen Fähigkeiten, noch in die Dritter.

    5. ...hach, ich könnte mal wieder Stunden so weiter machen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...und nur noch einmal der Vollständigkeit halber: Losgelöst von den "Auswüchsen" ist die ursprüngliche Fragestellung sehr einfach und daher sehr klar zu beantworten.

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Okay dann eben nicht. Danke Michael

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (30. Januar 2024 um 14:41)

  • Michael, da versucht sich jemand in unsere rhetorisch-erotische Beziehung zu drängeln. :Lach:

    Stimmt :doppelthumbsup:

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    Gruß Mick

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  • Klar. Ich bin ähnlich gestrickt. Die vom Baudezernat nicht. Die sind froh, wenn überhaupt jemand auf den Baustellen ist.

    Das was für dich das Baudezernat ist, ist für mich unser Projektteam...

    ImZweifelsfall interessiert es mich nicht, was die denken.

    Wenn ich bei einer Baustellenbegehung jemanden bei grob sicherheitwidrigem Verhalten erwische, geht er vom Gelände, zur Not vom Werkschutz begleitet.

    Im Wiederholungsfall kriegt er die Zugangsberechtigung komplett entzogen.

    Wenn das Projektteam meckert, sage ich immer dass gute Bauleitung meine Intervention überflüssig machen würde...

    Ich habe allerdings auch den Vorteil, dass unsere GF das vollumfänglich unterstützt - aber selbst wenn sie das nicht tun würde: Als Sifa muss man so ein dickes Fell haben, dass man auch ohne Knochen stehen kann - und laut Gesetz ist man weisungsfrei und direkt dem Leiter des jeweiligen Betriebes unterstellt.

  • Ich habe allerdings auch den Vorteil, dass unsere GF das vollumfänglich unterstützt - aber selbst wenn sie das nicht tun würde: Als Sifa muss man so ein dickes Fell haben, dass man auch ohne Knochen stehen kann - und laut Gesetz ist man weisungsfrei und direkt dem Leiter des jeweiligen Betriebes unterstellt.

    Ich bin immer etwas auf Krawall gebürstet. Nie frech aber bestimmend auftretend.

    Wir haben jetzt ein Archiv umzuziehen. Der Haustechniker, wurde ganz blass, als ich erwähnte, das hier erstmal gar nichts umzieht. Nicht ohne Statement vom BA und schon gleich dreimal nicht ohne Messung.

    Er meinte, dass würde Ärger geben. Da wo ich bin, ist immer Ärger.

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