Fremdfirma durch Hallenvermieter

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  • Guten Morgen in die Runde,

    ich wusste nicht wie ich mein Thema überschreiben sollte, daher der etwas schwammige Titel. Aber zur Sache.Wir sind mit unserem Unternehmen auf einem GElände einer Ehemaligen Betonfertigteilfirma. Wir haben die Gebäude von der von dieser Firma gegründenen Vermietungs mbH gemietet.

    Gestern machte ich die erschreckende Entdeckung, das da ein paar Menschen an der Dachrinne in ca. 15 Meter Höhe vom Dach aus ohne Sicherungen die Rinne säuberten. Ich habe Sie natürlich sofort vom Dach gepfiffen und unterasagt so weiter zu Arbeiten. Da diese Mitarbeiter sich dann an eine nicht einsehbarer Stelle aufs Dach zurückgezogen haben, glaube ich nicht daran das Sie irgendwelche Maßnahmen getroffen. Aber heute habe ich eine Drohen dabei...

    Zur Frage. Dieses Herrschaften wurden von dem Vermietungunternehmen beauftragt, sie sind ohne Unterweisung und mit TÜV abgelaufendem Steiger einfach aufs Dach geganngen, Wer trägt hier die Verantwortung? Wir als Mieter, oder das beauftragende Unternehmen?

    bin gespannt auf euer Antworten

    lg der Izelion

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  • Erst mal derjenige, der den Auftrag ausgestellt und unterzeichnet hat. Du hast da nur im Rahmen "Gefahr im Verzug" reagiert.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Arbeiten die Mitarbeiter der Fremdfirma in dem von Deiner Firma angemieteten Bereich?

    Ja, wie beschrieben es sind unsere angemieteten Produktionshallen deren Dächer gereiningt werden. Ich bin ja prinzipiell der Meinung das niemand ohne eine Unterweisung durch uns, dass Firmengelände betreten sollte, auch wenn Olaf Scholz den Auftrag erteilen würde :29:

  • Erst mal derjenige, der den Auftrag ausgestellt und unterzeichnet hat. Du hast da nur im Rahmen "Gefahr im Verzug" reagiert.

    Hallo,

    ich schließe mich Hafensifa an. Du bist weder Auftraggeber der Tätigkeit, noch Eigentümer der Liegenschaft. Deine Reaktion war richtig, aber denen mit einer Drohne nachgehen, damit beschäftigst du dich nur ohne, dass du es in Wahrheit wissen willst. Wenn dann würde ich den Hausverwaltungsdienst informieren, so das der reagieren kann und keiner sagen kann, dass du weggesehen hättest.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

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  • Hallo,

    ich schließe mich Hafensifa an. Du bist weder Auftraggeber der Tätigkeit, noch Eigentümer der Liegenschaft. Deine Reaktion war richtig, aber denen mit einer Drohne nachgehen, damit beschäftigst du dich nur ohne, dass du es in Wahrheit wissen willst. Wenn dann würde ich den Hausverwaltungsdienst informieren, so das der reagieren kann und keiner sagen kann, dass du weggesehen hättest.

    Gruß Andy

    Naja, interessiert ob meine Ansage gefruchtet hat, hätte es mich schon. Aber das mit der Drohne war natürlich ein Scherz. A. Darf man das jasowieso nicht so ohne weiteres, selbst mit Drohnenschein nicht und B. liegt unserer Firma in der verlängerten Einflugschneise einens Flugplatztes und da muss man zum fliegen 5000m weg bleiben.

    Den Hausverwalter kontaktiere ich auf jedenfall, ich meinte ja eigentlich wie das generell ist. Sind wir als Betreib nicht der Unterweisung pflichtig, wenn einen Fremde Person das Firmengelände betritt?

    Vielen Dank für Deine / Eure ausführungen

    Lg

    :winki:

  • Wir haben die Gebäude von der von dieser Firma gegründenen Vermietungs mbH gemietet.

    Habt Ihr die ganzen Gebäude inkl. Grundstück gemietet oder nur die Räume im Gebäude? Relevant ist da der konkrete Inhalt des Mietvertrages. Auch ist relevant, was für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Gebäudesubstanz im Mietvertrag zu finden ist. Wahrscheinlich ist der Vermieter dafür zuständig, somit auch für die Reinigung der Dachrinne. Ein Zutrittsrecht für den Vermieter bei notwendigen Arbeiten ist eigentlich gängige Praxis, allerdings in der Regel nur nach vorheriger Anmeldung. Diese könnte ja z.B. gegenüber der GF erfolgt sein und wurde nur intern nicht weiter geleitet.

    Dieses Herrschaften wurden von dem Vermietungunternehmen beauftragt, sie sind ohne Unterweisung und mit TÜV abgelaufendem Steiger einfach aufs Dach geganngen, Wer trägt hier die Verantwortung? Wir als Mieter, oder das beauftragende Unternehmen?

    Der Auftraggeber ist hier primär verantwortlich.

    Sind wir als Betreib nicht der Unterweisung pflichtig, wenn einen Fremde Person das Firmengelände betritt?

    Sofern von Eurem Betrieb entsprechende Gefährdungen aus gehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Habt Ihr die ganzen Gebäude inkl. Grundstück gemietet oder nur die Räume im Gebäude? Relevant ist da der konkrete Inhalt des Mietvertrages. Auch ist relevant, was für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Gebäudesubstanz im Mietvertrag zu finden ist.

    Das ist ein sehr guter Hinweis :thumbup:

    Zitat:" Diese könnte ja z.B. gegenüber der GF erfolgt sein und wurde nur intern nicht weiter geleitet."

    Nein, im Haus wahr keiner Verantwortlichen Stelle eine Information zugetragen worden, das Arbeiten ausgeführt werden sollten.

    Ich werde mal sehen, ob ich an den Mietvertrag kommen kann, danke :winki:

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  • Sind wir als Betreib nicht der Unterweisung pflichtig, wenn einen Fremde Person das Firmengelände betritt?

    Grundsätzlich würde ich die Frage schon mal mit JA beantworten ...

    ABER was steht in eurem Mietvertrag? Seid ihr oder der Inhaber für die Arbeiten am Dach zuständig? Müssen sich diese Fremdfirmen dann bei euch anmelden?

    Was ich aus deinen bisherigen Informationen rauslesen konnte, ist der Inhaber für diese Arbeiten zuständig und ihr bekommt keine Information wenn die Arbeiten durchgeführt werden. Somit sehe ich die Unterweisungspflicht beim Inhaber.

    Natürlich würde ich aber auch die Arbeiter auf die fehlende Sicherheit hinweisen und den Inhaber darüber informieren. Dies auch schön dokumentieren, damit man im Notfall einen Nachweis hat.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Guten Morgen in die Runde,

    entschuldigt bitte das es jetzt etwas länger gedauert hat. Also ich habe mich in dieses Sache mit der BG beraten. Die meinten auch das mal Grundsätzlich der Arbeitgeber ja sowieso unterweisungspflichtig wäre. Sprich wenn die Firma XY Dächer reinigt, dann sollten die Mitarbeiter auch durch diese Firma in dem Bereich geschult sein.

    Grundsätzlich ist aber so, das jedes Unternehmen welches den Grund unseres Unternehmens betritt, als Fremdfirma zu werten sei und somit mzu unterweisen. Zumindest mal allgemein.

    Klar, wenn man natürlich nicht weiss das jemand kommt, kann man nicht unterweisen!

    Der Auftraggeber hingegen, in diesem Fall unser Vermieter, muss eigentlich dafür sorge tragen das die Arbeiten korrekt und nach dem Stand der Sicherheit erledigt werden. Er hat quasi die Aufsichtspflicht, kann diese aber an seine Mieter übertragen.

    Aber ich habe natürlich, wie jeder andere auch das recht bei Gefahr im verzug die Arbeiten sofort einzustellen.