Beiträge von Ecki

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    Hallo,

    ich denke in dieser Frage steckt mehr dahinter, als diese eine Bestätigung und man muss das Thema etwas ausrollen. Die Fremdfirmenordnung nutze ich ebenfalls, allerdings ist es nur der eine Baustein, der die tätigkeitsbedingte Arbeit nicht abdecken kann. Bei der tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung geht es ja spezifisch um diese eine Arbeit und das kann mit der Fremdfirmenordnung alleine nicht nachgewiesen werden.

    Bedenken sollte man auch, dass man ggf. einen Erlaubnisschein zum Beispiel für feuergefährliche Arbeiten ausstellen muss oder Stichwort "Stapler".

    Daher bediene ich mich noch dem Dokument "Take 5 Stop 5". Ich denke die meisten kennen es. In diesem Dokument lasse ich mir unter anderem vom Dienstleister bestätigt, dass er speziell auf die geplante Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat und diese unterwiesen ist. Zusätzliche gibt es eine Spalte, wo die Gefährdungen dann im Dokument eingetragen werden. Darüber erfahre ich auch die Arbeitsschritte und kann ggf. intervenieren oder halt die benötigte Erlaubnisscheine ausstellen.

    Aus der Erfahrung kann ich nur teilen, dass ich Fälle kenne, wo von Auftraggebern genau solche Dokumente verlangt wurden. Hier ging es um die Fragen: "Wie wurde vor Ort unterstützt?": "Waren die Gefahren bekannt"; Wer hatte die Aufsicht und wie oft wurde geprüft?" etc.

    Um die Frage zu beantworten, ob man sich das nachweisen lassen sollte, kann ich es nur mit einem deutlichen "JA" beantworten.

    Hallo,

    ich würde kein Problem darin sehen, dass eine SiBe die Unterweisung durchführt, nur die Spielregeln sollten man hier klar definieren. Wie bereits geschrieben, sind die Führungskräfte gem. Pflichtenübertragung die Unternehmer und haben somit die Verantwortung. Hier würde ich darauf bestehen, dass die jeweilige Führungskraft bei den Unterweisungen anwesend ist und die Veranstaltung eröffnet sowie beendet. Somit sollte klargestellt sein, wer welche Rolle hat und die Verantwortung dennoch bei der FK ist. Des Weiteren sollte man nicht unterschätzen, dass man als SiBe oder SiFa hier auch unterstützt (berät) und somit der Führungskraft vielleicht eine höhere Akzeptanz abringen kann.

    Gruß

    Volker

    Hallo,

    sicherlich ein schwieriges Thema an der Stelle, da wie bereits geschrieben, eigentlich der BR einer der besten Freunde im Arbeitsschutz sein sollte. Im übrigen regelt die Unterstüzung und Beteiligung auch BetrVG §89.

    Dort ist auch geschrieben, dass:

    (5) Der Betriebsrat erhält vom Arbeitgeber die Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen er nach den Absätzen 2 und 4 hinzuzuziehen ist.

    Daher sollte er den gewünschten Anspruch an den Unternehmer richten und dich eher dabei unterstützen, als dich jetzt ins Messer laufen zu lassen Man könnte auch eine Betriebsvereinbarung/Protokollnotiz darüber machen, wie die DGUV V2 umgesetzt wird.

    Gruß

    Volker

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten und Hinweise. |?|?|?Es ist sehr aufschlussreich und einige Argumentationen bezüglich Austausch etc sind super und ich finde es auch sehr wichtig und Vorteilhaft für ein Unternehmen und natürlich für die Person selbst.

    Grüße und ein schönes Wochenende

    Volker

    Hallo zusammen,

    zurzeit beschäftige ich mich mit dem Thema SiBe Ausbildung. Ich denke, dass wir alle das gleiche Problem haben, sobald die BG oder andere Institute Kurse dazu anbieten, sind die auch gleich wieder alle augebucht oder in Regionen, wo man eine halbe Weltreise machen muss.

    Jetzt habe ich bei WEKA gesehen, dass es dort eine Lösung zu kaufen gibt, wo man SiBe selbst ausbilden kann. (siehe Link unten)

    Ich bin jetzt etwas überrascht, da ich bisher davon ausgegangen bin, es dürfen nur Unfallversicherungsträger oder Bildungseinrichtungen wie TÜV, DEKRA etc. ausbilden. (SGB VII §23 und § 20 der DGUV Vorschrift 1).

    Wer von euch hat Erfahrungen mit dieser WEKA Schulung und bildet ihr als SiFa´s ebenfalls selbst aus?

    Vielen Dank!

    Grüße

    Volker

    Link:

    WEKA Media - Sicherheitsbeauftragte selbst ausbilden!

    Hallo Ulrich

    das Thema BBS wird bei der BG unter dem Begriff "Nudging" (ETEM) beworben, daher findet man es vielleicht nicht direkt unter dem bekannten Begriff.

    Das Problem an BBS ist sicherlich, wie man es im Unternehmen umsetzt und so wie bei allen Themen, man es am Leben halten kann. Ich hab eine Strategie daraus gemacht und nun ist diese seit 2018 ein Teil unserer Unternehmensstragie. Mit welchem Erfolg? Wir haben seit 2 Jahren keine meldepflichtigen Unfälle mehr und die Mitarbeiter fühlen sich mehr als Teil der Betriebes und bei einige Themen abgeholt.
    Der Meinung, dass das keinen Sinn macht, kann ich aus meinen Erfahrungen daher nicht teilen. Letzendlich sollten wir alles versuchen, zum Schutz und Gesundheit am Arbeitsplatz alle Maßnahmen anzuwenden. Verhalten ist keine Projekt wo einen Anfang und ein Ende hat, sondern dafür braucht es Zeit und einen guten Prozess dahinter. Behavior Based Safety sollte nach meiner Meinung mehr ein Teil des "Standards" zum Arbeitsschutz werden.

    Hallo zusammen,

    ich habe sehr gute Erfahrung damit gemacht, als Einstieg den Film "schwarzer Freitag" von der SUVA zu zeigen.

    Danach die Aufgaben der Führungskräfte mit den Aufgaben zur Minimierung des Haftungsrisikos zu verknüpfen.

    Danach haben es die meisten verstanden und eigentlich gemerkt das in der Pflichtenübertragung nur das steht was sie eigentlich schon tun.

    Grüße

    Der HRP hat genau diesen Film in der Schulung enthalten und lässt diesen dann ausdiskutieren.:)

    War auch mein erster Gedanke...

    Was meint ihr mit "Gschmäckle"? Schleichwerbung?

    Das ist es bestimmt nicht. Aber in der Vergangenheit haben wir viele Möglichkeiten getestet und meistens war es zu trocken oder nachher wollen die Führungskräfte die Rolle nicht mehr übernehmen. Nun haben wir eine Lösung gesucht und da wir mit dieser Firma den Verhaltensorientierten Arbeitsschutz machen war es naheliegend da mal zu Fragen.

    Die Ressonanz der FK war seht gut und es ist was für die Praxis hängen geblieben.

    Danke für die Willkommensgrüße.

    Meine Spezialgebiete umfassen die Normen (9001;14001;18001;50001), da ich als Auditor in diesen Normen unterwegs bin und auch selbst als Beauftragter (14001 und 18001) verantwortlich bin.
    Hinzu kommt, dass ich als Trainer und Seminarleiter Prozessoptimierungsmethodiken unterrichte und Menschen in Projekten unterstütze.

    Hallo Zusammen,

    so kurz vor dem Jahreswechsel, möchte ich mich als neues Mitglied vorstellen.
    Mein Name ist Volker und ich komme aus Kehl. Beruflich bin ich bei einem großen Konzern angestellt, bei dem ich nun an einem Standort die Tätigkeit des SiFa übernehmen darf. Dazu mache ich jetzt die
    Ausbildung bei der BG ETEM und habe am 15.2 die LEK1 Prüfung. :thumbup: Daher werde ich bestimmt dazu die eine oder Frage hier noch einstellen. Natürlich nur dann, wenn diese nicht bereits beantwortet im Forum zu finden ist. :saint:
    Aber ich kann sicherlich in vielerlei Themen ebenfalls Infos geben, da meine Erfahrungen und Arbeitsspektrum weitreichend sind. Also kurzum, freue mich auf interessante Beiträge und Konversationen.

    Gruß

    Volker