Wege- oder Arbeitsunfall bzw. gar nichts?

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  • Hallo,

    jetzt bin ich ein Stückweit irritiert.

    MAin geht zur Raucherecke. Müssen auch ausstechen. Nachdem Rauchen ist die Kollegin auf einer eisigen Fläche ausgerutscht und gefallen.

    Unabhängig davon, dass die Fläche nicht gestreut war, interessiert mich der Unfall nicht. Oder ist das ein Wegeunfall?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin Mick,

    gab es nicht vor Kurzen ein Urteil, wo ein MA in die Kaffeeküche gegangen und gestolpert ist? Das war als Arbeitsunfall gewertet worden, da es auf dem Betriebsgelände passiert ist.

    Also denke ich, das aufgrund der ungestreuten Fläche dich der Unfall doch interessiert, da er auf dem Gelände passiert ist.

  • Hallo Mick,

    Ich habe bei der Unfallkasse Hessen folgendes dazu gefunden. Ich musste selbst mal gucken, weil ich mir bei "Raucherpause" etwas unsicher war.

    UK Hessen:
    Bei Zigaretten und Alkoholkonsum ist der Gesetzgeber streng: Beschaffung und Konsum von Genussmitteln wie Zigaretten und Alkohol werden der Nahrungsaufnahme niemals gleichgestellt. Beides ist ganz allein dem privaten Bereich zuzurechnen und damit nicht versichert. Auch bei vom Arbeitgeber geduldeten Raucherpausen und auf den Wegen zum Rauchen besteht kein Versicherungsschutz.

    Somit denke ich zählt der Sturz nicht als Wegeunfall.

    ...Bequemlichkeit führt zu einem Mangel an

    Sicherheit und hinterher ist datt Geschrei wieder groß.

  • Moin Mick,

    gab es nicht vor Kurzen ein Urteil, wo ein MA in die Kaffeeküche gegangen und gestolpert ist? Das war als Arbeitsunfall gewertet worden, da es auf dem Betriebsgelände passiert ist.

    Also denke ich, das aufgrund der ungestreuten Fläche dich der Unfall doch interessiert, da er auf dem Gelände passiert ist.

    Das sehe ich nur bedingt so, da die MAin ausgestochen hatte. Auf dem Weg zum Kaffeeautomaten steche ich nicht aus.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Hallo Mick,

    Ich habe bei der Unfallkasse Hessen folgendes dazu gefunden. Ich musste selbst mal gucken, weil ich mir bei "Raucherpause" etwas unsicher war.

    UK Hessen:
    Bei Zigaretten und Alkoholkonsum ist der Gesetzgeber streng: Beschaffung und Konsum von Genussmitteln wie Zigaretten und Alkohol werden der Nahrungsaufnahme niemals gleichgestellt. Beides ist ganz allein dem privaten Bereich zuzurechnen und damit nicht versichert. Auch bei vom Arbeitgeber geduldeten Raucherpausen und auf den Wegen zum Rauchen besteht kein Versicherungsschutz.

    Somit denke ich zählt der Sturz nicht als Wegeunfall.

    Das sehe ich mittlerweile auch so. Danke für deine Mühen.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Auch bei vom Arbeitgeber geduldeten Raucherpausen und auf den Wegen zum Rauchen besteht kein Versicherungsschutz.

    Das ZUM macht mich jetzt aber doch nachdenklich... In der Pause... kein Versicherungsschutz... Weg zur Pause... leuchtet mir ein... Weg von der Pause wäre jetzt wieder interessant...Sie befand sich ja auf dem Weg zum Arbeitsplatz... somit nicht mehr privatwirtschaftlich unterwegs... wäre also versichert...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (22. Januar 2024 um 16:02) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler ausgemerzt...

  • Rauchen dient nicht der Erhaltung der Arbeitskraft, somit sind meines Wissens beide Wege (und das Rauchen an sich) nicht versichert.

    Viele Grüße aus Bayern

    Krieg ist Verbrechen!

  • Rauchen dient nicht der Erhaltung der Arbeitskraft, somit sind meines Wissens beide Wege (und das Rauchen an sich) nicht versichert.

    Viele Grüße aus Bayern

    der Hinweg von der Wohnung zum Arbeitsplatz aber auch nicht.

    Die Mitarbeiterin war auch noch in der Pause. Es wird immer komplizierter.

    Was passiert eigentlich, wenn die Kollegin jetzt hergeht und geht den AG an wegen nicht gestreuter Verkehrswege?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Es gab auch mal den Fall, dass ein Versicherter auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg gefahren ist, weil er zum Bäcker wollte. Auto geparkt, 100m gelaufen und dann gesehen, dass die Schlange vorm Bäcker zu lang ist und er nicht pünktlich auf der Arbeit ankommen würde.

    Auf dem Weg zurück zum Auto ist er dann verunfallt und dies ging auch so durch.

    Habs damals auch nicht verstanden.

    Und heute macht es nur Sinn, wenn der "Rückweg" tatsächlich versichert wäre.

    Gruß Roland

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  • Bei uns sind die Wege von und zur Pause versichert, die Pause selbst nicht. Allerdings bedienen wir keine Zeiterfassung für Pausen. Rauchen dürfte identisch gesehen werden, außer da bei deinem Fall explizit ausgestochen war. Letztendlich entscheidet doch die BG darüber.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Dabei hängt die Definition ja eher an "Pause" und nicht am "Rauchen gehen".

    Bei der Pause mit möglicherweise Essenaufnahme ist die Regelung "Essen Privat", also nicht versichert, und "Weg hin zu zurück" versichert.

    Beim Rauchen wird dort ausgestempelt und man ist zum Rauchen weg. Ist keine betriebliche Pause, da sie ja aus der Arbeitszeit ausgekoppelt wird.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Das ZUM macht mich jetzt aber doch nachdenklich... In der Pause... kein Versicherungsschutz... Weg zur Pause... leuchtet mit ein... Weg von der Pause wäre jetzt wieder interessant...Sie befand sich ja auf dem Weg zum Arbeitsplatz... somit nicht mehr privatwirtschaftlich unterwegs... wäre also versichert...

    ....das ist in der Tat ein sehr interessanter Aspekt. Wie sieht es mit dem Rückweg aus? Dazu habe ich bei der UK Hessen leider auch nichts gelesen.

    ...Bequemlichkeit führt zu einem Mangel an

    Sicherheit und hinterher ist datt Geschrei wieder groß.

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  • Zitat der Unfallkasse NRW:

    "Das Rauchen an sich ist eine sog. unversicherte Tätigkeit, da sie allein eigenwirtschaftlich ist und das Rauchen als Konsum sog. Genussmittel nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu Rauchen trifft jeder Versicherte für sich ganz persönlich.

    Auch die dafür erforderlichen Wege stehen nicht unter Versicherungsschutz. Daran ändert auch ein Rauchverbot, das den Raucher zwingt, den Arbeitsplatz zu verlassen und im Raucherraum oder im Freien zu rauchen, nichts.

    Diese Wege werden anders beurteilt als die Wege zur Essenseinnahme, weil es sich bei der Essenseinnahme um ein für jedem Versicherten notwendiges Bedürfnis handelt. Daher kommt bei diesen Wegen neben den privaten Bedürfnissen auch der durch die versicherte Tätigkeit vorgegebenen Notwendigkeit, Wege zur Essenseinnahme zurückzulegen, eine den Versicherungsschutz rechtfertigende Bedeutung zu. Da aber das Rauchen auf der persönlichen Entscheidung eines jeden einzelnen Versicherten beruht, kann einem eventuell bestehenden Rauchverbot keine besondere Bedeutung für das Zurücklegen dieses Weges beigemessen werden."

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Was passiert eigentlich, wenn die Kollegin jetzt hergeht und geht den AG an wegen nicht gestreuter Verkehrswege?

    Du meinst Schmerzensgeld o.ä.?

    Dazu hier ein Urteil des BGA:

    Az. 43/19 - Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/ersatz-eines-personenschadens-haftungsprivileg-des-%c2%a7-104-abs-1-satz-1-sgb-vii/

    Mein persönliches Rechtsgefühl geht da mal wieder in eine andere Richtung.

    Aber auch hier gilt: Gerichtsurteile sind immer Einzelfallurteile.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Dazu hier ein Urteil des BGA:

    Az. 43/19 - Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    Das greift hier aber nicht, weil es kein Versicherungsfall ist.

    Die Frau war privat unterwegs und hat geraucht - was in dem Betrieb offensichtlich eine gängige Praxis darstellt.

    Der Weg war nicht geräumt und gestreut => AG ist Garant und seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, hat also schuldhaft zum Sturz beigetragen.

    Also greift das BGB mit der Möglichkeit Schadensersatz und Schmerzensgeld vom AG zu bekommen. Strafrechtlich wäre noch eine Anzeige wegen "fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen" gegen den AG möglich.

    Wenn es ein Arbeits- oder Wegeunfall gewesen wäre, würde das Haftungsprivileg nach SGB greifen, so aber nicht.

    In diesem Falle hat die Verunfallte den selben Status wie eine zufällige Passantin.

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  • Letztendlich entscheidet doch die BG darüber.

    GuMo,

    so ist es. Von daher lass ich mich bei solchen Fragen gar nicht mehr verunsichern. Auch im Zweifelsfall gebe ich eine Unfallanzeige ab und was die BG damit macht, dem werde ich mich fügen. Eigene Ansprüche sind entsprechend Zivilrechtlich zu erstreiten.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Der Weg war nicht geräumt und gestreut => AG ist Garant und seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, hat also schuldhaft zum Sturz beigetragen.

    Kommt darauf an. Der AG kann durchaus Wege auf seinem Betriebsgelände definieren, die bei entsprechender Wetterlage nicht geräumt werden. Wird dies für die Beschäftigten allgemein publiziert, kann er auch da aus der Haftung sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich hatte solch einen Unfall selbst schon. Ausgestochen, rausgegangen, ausgerutscht, Knie angeschlagen und Hose zerrissen.

    Kein Arbeitsunfall, allerdings hat mir mein Arbeitgeber die kaputte Hose ersetzt.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!