Beiträge von Ciddi

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    Moin MS3

    Die Aufgabenstellungen der BG sind alle gleich über die SiFa Lernwelt. Wenn jetzt jeder hier seine Ausarbeitung hochlädt, und alle zukünftigen SiFas auf einmal mit der Note 1 bestehen, ist der Lerneffekt gleich 0.

    Jetzt mal die Rechtlich Seite aussen vor gelassen, ist die BG auch nicht dumm. Die wissen schon, das es Plattformen wie diese hier gibt, wo sich untereinander ausgetauscht wird. Wenn auf einmal alle Lek´s mit 1 bestanden werden, müssen die Aufgabenstellungen geändert werden usw.

    Die LEK´s sind Prüfungen... die sollte man schon selber schreiben, bzw ausarbeiten.

    Moin Mick,

    gab es nicht vor Kurzen ein Urteil, wo ein MA in die Kaffeeküche gegangen und gestolpert ist? Das war als Arbeitsunfall gewertet worden, da es auf dem Betriebsgelände passiert ist.

    Also denke ich, das aufgrund der ungestreuten Fläche dich der Unfall doch interessiert, da er auf dem Gelände passiert ist.

    Wir müssen nur beachten das es keine "geschützten" Dokumente der BG´n sind,

    wenn diese allerdings "frei" (ohne Login) aus der Lernwelt verfügbar sind, auch

    wieder kein Problem...

    Die Datei habe ich nach Nachfrage soeben gelöscht. Sie kommt zwar nicht direkt aus der Lernwelt, aber war nicht zum allgemeinen Gebrauch vorgesehen. Mein Fehler. Sry

    war bei uns auch so. Aber unsere Dozenten sind auch etwas mit 3.0 ...hmm... unsicher, deswegen haben sie die Ziele als Tabellenform angehängt und es durchgewunken :) Wenn Interesse besteht, kann ich ja gerne die Schritte 5-6 auch mal als Excel hochladen.

    Moin,

    @ Mike1204: Ich denke, Free3108 meint diese Vorlage. Die haben wir als Tool für Schritt 1-4 bekommen.

    @Free308: Die Ziele sind tatsächlich sehr wichtig für die weiterführende Schritte. ( Ich bin gerade in der SOL 5 und LEK 3) . Hast du denn gerade ein konkretes Beispiel, wo du hängen bleibst? Lek1 ist die Beurteilung des Arbeitssystems "Dachreinigung" .

    Beispiel: Eine Gefährdung wäre es, das die MA zu lange der Sonneneinstrahlung ausgesetzt wären. Beurteilungsverfahren wäre der UV Index. Anhand des Indexes kannst du ja das Ziel definieren.

    S= Speziell " Schutz vor UV Strahlung

    M=Messbar "Der Index ist eine Skala, also ist die Strahlung messbar. Das Ziel als solches, der Schutz vor UV-Strahlung, ist durch Vorsorge Untersuchung messbar. "

    A=Attraktiv "Schutz vor Hautkrebs" (sollte attraktiv genug sein)

    R=Realistisch "Joar, das Ziel ist umsetztbar" (Realisierbar)

    T=Terminiert "Termin/ Umsetzung bis XX.XX.XXXX

    Und so hangelst du dich durch alle Gefährdungen und ermittelst die Ziele. Entweder sind die Ziele zb durch Technische Regeln schon vorgegeben oder du definierst deine eigenen Ziele.

    Nachtrag: Die Datei wird aus Urheberrechtlichen Gründen gelöscht.

    Moin alles-sicher,

    ich stehe kurz vor der LEK 3 und bin auch mal auf die LEK 6 und die Aufgabenstellung gespannt. Wenn es um eine Erläuterung und Ausführung eines Arbeitsschutzmanagementsystem´s geht, dann schau die doch mal das "SMS- System" der BGHM an. Das ist eine gute Basis für die Einführung eines solchen System´s. Vielleicht hilft dir das weiter.

    Moin Merle,

    ich vermute, dass das Problem so langsam häufiger auftreten wird. Viele Betriebe bleiben auf ihren Masken jetzt "sitzen" und werden wahrscheinlich zweckentfremdet wie bei deinem Arbeitgeber jetzt.

    Fakt ist, das die FFP2 Masken als PSA gegen Corona eingesetzt wurden. Wenn die jetzt als Staubschutz und Co zweckentfremdet werden, müsstest du die Maske als entsprechende PSA neu bewerten. Und die nötigen Informationen bekommst du halt nur vom Hersteller. Nur weil die Masken gegen die Verbreitung von Viren helfen sollen, muss es ja nicht heißen, das sie in anderen Bereichen auch eine Schutzfunktion haben wie die zugelassene PSA. Nicht umsonst gibt es ja die Anforderungen an den Herstellern.

    Ich würde den Einsatz der Masken als PSA in anderen Bereichen auch ablehnen. Die Frage, die dann wahrscheinlich kommt, ist: "was soll mit den Restbeständen passieren?"

    Moin,

    also mir erschließt sich das Diagramm nicht so ganz. In Summe wäre eine maximale Traglast der oberen 4 Fächer 720 Kg. Was mir sehr wenig erscheint, mit einem IPE 120 Profil bei einer Nutztiefe (NT) von 650 mm.

    Die Spalte Rechts gibt die Traglast eines IPE 80 Profil´s an. Hier 240 kg. Dann wäre eigentlich eine Fachlast von 1200 kg der Maximale Wert. Ein Fach besteht laut deinem Bild aus 5 Profilen. 5 X 240KG = 1200 KG

    Alles ohne Gewähr

    Alternativ würde ich den Regalbauer kontaktieren, bevor hier wild spekuliert wird. Dann bist du auf der sicheren Seite.

    Nachtrag:

    Bauco hat Zeitgleich geschrieben, Stimmt, die Stützlast hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.

    Moin Izelion,

    ich verstehe dein Dilemma. Hatten wir eine Zeitlang auch. Haben wir aber ganz gut in den Griff bekommen.

    Bei uns sind die EH Kästen mit einem Prüfaufkleber "Versiegelt" Das Siegel wird dann einmal im Monat geprüft, und sollte das dann geöffnet worden sein, wird halt auf Vollständigkeit geprüft. Die Kontrollen übernehmen die Ersthelfer. Und das Auffüllen und Versiegeln übernimmt eine Person, die dann auch ein Kontingent an Verbandszeug auf Lager hat. Das System funktioniert ganz gut. Aber wir sind auch nur 170 MA im Betrieb.

    Vielleicht wäre das ja ein Ansatz, um überhaupt erstmal rauszufinden, WER die Kästen bei euch plündert? Dann könnte man die MA insoweit ja mal versuchen zu sensibilisieren.

    An was für "Sprünge" hast du denn so gedacht.

    Erst einmal gibt es ja einige Einwirkungsarten. Siehe die Systematik der Einwirkungen. Das habe ich mir immer zu Anfang als Hilfe genommen

    Physische Einwirkungen wären ja Zb das Tragen der Blumenkörbe.

    Einwirkung durch Klima ist ja eigentlich klar. Die MA arbeiten draussen.

    Dann wäre da noch die Einwirkung durch Schall und Vibration. Stichwort Heckenscheere.

    jetzt müsstest du nur noch eine Beurteilungsmöglichkeit finden. Gibt es Normen zum Klima? Oder Physische Einwirkungen? Für das Klima könnte man ZB den UV Index nehmen. Für die Physischen Einwirkungen wären zb die Leitmerkmalmethoden eine Möglichkeit.

    Und dann kommt die Beurteilung mit anschließenden Arbeitsschutzziele.

    Solltest du mal keine Bewertungsmaßstäbe finden, wäre Nohl meine Wahl.

    Ich hoffe, das ich dir damit so etwas auf die Sprünge helfen konnte

    LG

    Ciddi

    Moin erstmal. Vielen lieben dank für eure Anregungen.


    @ Exeworkz. Ja, es kostet echt Nerven, vor allem deswegen, weil immer die selben Gegenargumente kommen. Da kannst du noch so deutlich sein, es wird (oder will ) nicht verstanden werden. Aber ich versuche es halt immer gerne auf dem kurzen Dienstweg und hoffe immer auf Verständnis.

    @ reinhard Wir sind nach 9001 und IATF zertifiziert. Rückverfolgbarkeit ist ein ganz großes Thema bei uns. Leider keine "Munition" für mich :)

    Ich werde jetzt die GBU überarbeiten, eine Wirksamkeitsprüfung ist eh fällig, und das ganze Thema in der ASA Sitzung ansprechen. Die findet nämlich nächste Woche statt. :) Dann habe ich auch Nachweise :)

    Moin liebe Kollegen,

    ich stehe hier gerade vor einem Dilemma und hoffe um etwas Beistand.

    Wir sind ein metallverarbeitender Betrieb und haben ein Fertigteillager und ein Rohwarenlager. Das Fertigteilelager (knapp 3000 Stellplätz) sieht so aus, das die Fertigteile (Kleinteile) in KLT´s auf Palette eingelagert und mit kleinen Spanngurten gesichert wird. Max 900 kg. Im Rohwarenlager werden Coills bis max 1000 kg ( teilweise ungesichert) gelagert. Pufferregale gibt es auch in einigen Hallen wo alles mögliche an Verbrauchsmaterial gelagert wird. Und in diesen Hallen stoße ich arg auf Wiederstand, weil ich den Mitarbeitern versuche zu erklären, das die Waren, die dort ungesichert auf den Paletten liegen, gegen herabfallen gesichert sein müssen, damit die Ware beim Auslagern nicht von der Palette fallen und jemanden verletzen kann.

    Im Moment habe ich nur die DGUV r 108-007 und die DGUV I 208- 043 als Anhaltspunkt und die DGUV 68, wo ja steht, das ab 2 Meter Höhe der Fahrer durch herabstürzende Gegenstände durch das Lastschutzgitter gesichert sein muss (Zumindest auf dem Stapler).

    Ich komme da so langsam mit der Argumentation echt an meine Grenzen, weil auch Vorgesetze teilweise sagen, brauch nicht. Lief immer gut bei uns bisher.

    Im Fertigteilelager kommt die Ware aus Gründen des Fertigungsprozesses schon gesichert an. Da ist aber auch das Bewußtsein zur Arbeitssicherheit besser ausgeprägt.

    Meine Frage: Kennt ihr noch andere Normativen oder Argumentationen, die ich vorlegen kann?

    Selbst in der BA steht schon, das die Ware nicht ungesichert eingelagert werden soll wird aber gekonnt ignoriert, weil es einfach so seit Jahren im Betrieb "gelebt" wurde. Mir ist sehr wohl bewußt, das der nächste Schritt eine Etage höher wäre( der Produktionsleiter in diesem Fall), aber ich hoffe tatsächlich immer noch auf etwas Verständniss seitens der MA.

    Im Moment bin ich noch in der Ausbildung zu SiFa, und die aktuelle SiFa hier zählt nur noch die Tage, bis sie in Rente geht.

    LG


    Ciddi

    Moin king67,

    wir haben 4 CNC Maschinen. Der Kss, der mit dem Späneförderer aus dem Kreislauf "gefördert" wird, wird bei uns wieder dem Kreislauf zugeführt. Aber das sind bei uns nur 5-6 Ltr die Woche. Ich weiß jetzt aber leider nicht, welchen Einfluss das auf den Kss hat. PH- Werte und so.

    Moin DBod

    Wie Waidmann schon geschrieben hat, sind 1,5 Jahre ein guter Ansatz. Ich bin jetzt seit einem halben Jahr in der Ausbildung zur SiFa. Insgesamt sind es 2 Jahre über die BGHM. Meine persönliche Meinung:

    Über die Qualität der Ausbildung ist wirklich der Dozent verantwortlich. Wenn der Dozent es nicht gut rüberbringen kann, ist es egal, ob du bei einem priv Anbieter bist, oder bei der BG.

    Die Kostenübernahme ist hier aber schon ein Unterschied. Wenn dein AG dich zur BG schickt, hast du kaum Kosten, da die BG alles übernimmt. Vielleicht Spritkosten, aber selbst die bekommst du von der BG wieder. Der AG selber muss dich halt freistellen, aber das sind Kosten, die der AG zu tragen hat, nicht du. Der priv Anbieter will natürlich Geld haben. Entweder von dir, oder der AG bezahlt für dich. Das musst du halt verhandeln.

    Die Inhalte sollten bei beiden eigentlich gleich sein, da der priv Anbieter sich die Unterlagen von der BG holt, wenn ich richtig Informiert bin ( und wie MaOri auch geschrieben hat). Es gibt halt Vorgaben, was vermittelt werden soll.

    Was die Ausbildungsdauer angeht, da dürften die priv Anbieter wohl klar die Nase vorne haben. Ob die Qualität jetzt dadurch schlechter ist, kann ich nicht beurteilen. Wag ich aber mal zu bezweifeln, da die BG Anforderungen an den priv Anbieter stellt, die auch kontrolliert werden.

    Mein Fazit bis jetzt nach einem Halben Jahr bei der BG. MEINE Persönliche Meinung:

    Es ist schon ein Vorteil, die Ausbildung bei der BG zu machen. Du hast dort die Ansprechpartner gleich vor Ort, die du auch in deiner weiteren Laufbahn als SiFa ansprechen kannst. Du lernst die Angebote der BG und die internen Abläufe kennen, was bei einem priv Anbieter denke ich nicht so gegeben ist. Es sei denn, der Dozent kommt von der BG.

    LG

    Moin Baghira

    Bist du in der Ausbildung 3.0? Ich bin mit SEM 3 durch und hatten auch das Pra 1 besprochen.

    Ich kann dir auch nur raten, dir ein Arbeitssystem zu suchen, wo du dich auskennst. Am Besten eines, wo du selber mal dran beteiligt warst. Oder zumindest eines, was leicht zu bearbeiten ist. Die Lernbegleiter wollen ja in Pra 1 "nur" sehen, das du es verstanden hast, ein Arbeitssystem abzutrennen. Wie du mit den Kooperationspartnern umgehst und so. Definiere richtig die Eingabe, Ausgabe, den Arbeitsgegenstand, die Einflüsse (Räumlich, Normativ, Sozial und Kulturell usw), spreche mit den Kooperationspartnern und schon hast du das Ding im Kasten. Die Lernbegleiter wollen ja auch nicht, das du durchfällst.

    Vertrau den Dingen, die du in Sem 2 gelernt hast. Dann schaffst du das schon :)

    den Bedienern von Flurförderfahrzeugen wird die Eingangsuntersuchung G25 empfohlen, bzw. den Unternehmern. Diese kann natürlich durch ärztliche Begutachtung nicht bestanden werden. Was sodann ein Tätigkeitsverbot im Rahmen der bspw. Versicherungsbedingungen nach sich zieht. Der Arbeitnehmer kann den Mitarbeiter anders einsetzen.

    Ganz genau. Der Betriebsarzt stellt fest, das der MA nicht mehr gut sehen kann. Also erfüllt ja der Fahrer nicht mehr den Anforderungen einer Beauftragung zum Staplerfahren. Ergo sollte der Arbeitgeber darauf reagieren, und ihn erst einmal woanders einsetzten. Was der MA jetzt aber machen kann, ist natürlich zu seinem eigenen Augenarzt zu gehen und sich entsprechend Behandeln lassen.