Erfassung des Arbeitssystems - Personenbezogene Leistungsmerkmale

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo miteinander und ein frohes, gesundes neues Jahr!

    In der neuen Sifa-Ausbildung werden für die Praktika Vorlagen zur Erfassung eines Arbeitssystem bereitgestellt. Während der Seminare und an dem BeiSpiel-Unternehmen lassen sich diese auch problemlos und recht einfach anwenden.

    Was mich besonders stört, ist der Teil mit den personenbezogenen Leistungsmerkmalen. Hier sollen Name, Alter, Qualifikation, ggf. Leistungsbereitschaft und auch körperliche Einschränkungen und Merkmale jeder einzelnen im Arbeitssystem mitwirkenden Person angegeben werden. Wie gesagt, für die Beispiele kein Thema, aber wie stellt die BG sich das bitte im eigenen Unternehmen vor?

    Mal abgesehen vom Datenschutz und den meiner Meinung nach hoch sensiblen Daten, die da angegeben werden sollen, ich kann doch unmöglich mehrere Dutzend Leute eines Arbeitssystems mit all deren Merkmale erfassen. Es kommen ständig neue dazu, es gehen welche... die Leute werden älter, eingeschränkter etc. Da ist man die Dokumente ja am laufenden Band am aktualisieren.

    Ich kann nachvollziehen, dass dies helfen soll die Ressourcen und Anforderungen des Arbeitssystems beurteilen zu können, aber für größere Betriebe mit komplexen und größeren Arbeitssysteme stelle ich mir das extrem umständlich vor.

    Aktuell sehe ich- zumindest für unseren Betrieb- noch keine Zukunft, in der sich diese Art der Arbeitssystem Erfassung effizient etablieren lässt.

    Mir ist bewusst, dass es in der Praxis nicht genau so durchgeführt werden muss, allerdings finde ich die (neue) Art der Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen ziemlich interessant und würde sie auch gerne in ähnlicher Form nach und nach für unseren Betrieb umsetzen. Diese baut jedoch auf diese Arbeitssystem Erfassung auf.

    Die Frage richtet sich nun eher an die Leute der neuen Sifa-Ausbildung.... Wie setzt ihr das um? Oder habt ihr euch generell schon Gedanken gemacht, wie das außerhalb der Praktika angewendet werden kann? Für das Praktikum selbst werde ich wohl strikt nach der Vorlage Arbeiten müssen und eben jene personenbezogenen Daten angeben...

    Bin auf die Diskussion gespannt!

    Viele Grüße

    Tim

  • ANZEIGE
  • Servus Tim,

    ich habe bei uns im Unternehmen die Erfassung des Arbeitssystems auch anhand der neuen Vorlagen der DGUV eingeführt. Hier habe ich aber deutliche Anpassungen vorgenommen und den Bereich mit den Mitarbeitern gestrichen.

    Wie du schon geschrieben hast, sind die Leistungsmerkmale schon wichtig, allerdings sollten die Arbeitsplätze auch für alle Mitarbeiter geeignet sein. Hierfür muss ich dann nicht genau wissen, welche "Einschränkungen" vorliegen, sondern schaue das die Arbeitsplatzgestaltung entsprechend geeignet ist, um auch Mitarbeiter mit gewissen Einschränkungen dort einsetzen zu können. Meine Meinung, die natürlich von anderen Meinungen abweichen kann ;) !

    Bei uns wird der Erfassungsbogen auch nicht andauern aktualisiert, sondern dient eher als erste Zusammenfassung / Einschätzung. Beim Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilungen bringen wir dann auch den Erfassungsbogen wieder auf Stand.

    Wie gesagt ist die Vorlage ganz gut und mit ein paar Anpassungen an das eigene Unternehmen kann man ein geeignetes Instrument schaffen.

    Gruß,

    Andreas

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Nehmt ihr da nicht was zu wörtlich?

    Wie sollten solche persönlichen Leistungsmerkmale in Firmen mit mehreren Tausend Mitarbeitern geführt werden?

    Wir arbeiten im Arbeitsschutz mit Menschen und man muss dabei auch lernen, die persönlichen Leistungsmerkmale seines Gegenübers mit einzubeziehen. Gerade durch die TRBS 1116 Qualifikation der Mitarbeiter hat man im Arbeitssystem doch Möglichkeiten die fachliche Qualifizierung mit einzuarbeiten, z. B. bei den Unterweisungen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Nehmt ihr da nicht was zu wörtlich?

    Wie sollten solche persönlichen Leistungsmerkmale in Firmen mit mehreren Tausend Mitarbeitern geführt werden?

    Wir arbeiten im Arbeitsschutz mit Menschen und man muss dabei auch lernen, die persönlichen Leistungsmerkmale seines Gegenübers mit einzubeziehen. Gerade durch die TRBS 1116 Qualifikation der Mitarbeiter hat man im Arbeitssystem doch Möglichkeiten die fachliche Qualifizierung mit einzuarbeiten, z. B. bei den Unterweisungen.

    Das wollte ich damit sagen, war etwas schlecht ausgedrückt.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • ANZEIGE
  • Hier sollen Name, Alter, Qualifikation, ggf. Leistungsbereitschaft und auch körperliche Einschränkungen und Merkmale jeder einzelnen im Arbeitssystem mitwirkenden Person angegeben werden.

    Es kommt auch darauf an, was für einen Fokus du auf die Beurteilung setzt. Geht es um den blanken Arbeitsplatz, dann macht die Angabe eines Namens in meinen Augen keinen Sinn. Wohl aber die Qualifikation (Elektriker, Staplerscheininhaber, etc...), das Alter (im Zusammenhang mit "Erwachsen oder Jugendlicher") und auch die körperliche Eignung - und hier können Sachen wie Höhentauglichkeit, Körpergewicht (250 kg in einer PSAgA hatte ich auch schon mal als Thema...) auch eine Rolle spielen... Du erstellst quasi eine Checkliste zur Auswahl für künftige Kandidaten bzw. auch Mitarbeiter, welche zwangsläufig älter werden können.

    Auf der anderen Seite hatte ich aber auch gezielt Fragestellungen, in dem es um einen ganz bestimmten Mitarbeiter an einem ganz bestimmten Arbeitsplatz ging... da wiederum macht der Name schon Sinn. Vor allem auch dann, wenn das Thema Gefährdungsbeurteilungen ganz neu mit einem etablierten und bestehenden Mitarbeiterstab angegangen wird... alle erstmal rausschmeißen geht ja nun mal nicht.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Name, Alter, Qualifikation, ggf. Leistungsbereitschaft und auch körperliche Einschränkungen

    Wie bereits erwähnt, dürfte der Name häufig irrelevant sein, außer man bewertet einen Arbeitsplatz personenbezogen, wegen bestimmter Voraussetzungen.

    In den alten Leitmerkmalmethoden (Stand 2001) gab es einmal eine Information, was als vermindert belastbare Person gilt, da wurde erwähnt: " älter als 40 oder jünger als 21 Jahre alt, "Neulinge" im Beruf oder durch Erkrankungen leistungsgemindert." Diese Ausführung kann man bei der Bewertung eines Arbeitsplatzes durchaus im Hinterkopf behalten und entsprechend berücksichtigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    sorry, dass ich erst jetzt reagiere. Danke erstmal für eure Beiträge.

    Ich glaube, so wie Mestragon es beschrieben hat, macht es am meisten Sinn. Aus der Vorlage eine eigene auf den Betrieb zugeschnittene erstellen.

    Dass für viele Bereiche die Qualifikation oder auch gewisse körperliche Eigenschaften eine Rolle spielen, ist mir auch bewusst, allerdings lernen wir es halt zur Zeit bei den SIFA-Seminaren so, dass das wirklich Personenbezogen gemacht werden soll. Und das ist, wie hier auch mehrfach gesagt wurde, nur in speziellen Arbeitsplätzen mit speziellen Voraussetzungen erforderlich.

    Mich stört hier weniger das was, sondern das wie. Also die Form, wie wir das in unseren Praktika anwenden sollen, ist halt schon etwas fernab der Realität.

  • Mich stört hier weniger das was, sondern das wie. Also die Form, wie wir das in unseren Praktika anwenden sollen, ist halt schon etwas fernab der Realität.

    Jaja, aber da müßt ihr leider durch! Bei uns war das auch so, wir waren der erste Testlauf mit der CD. Der Kurs beschwerte sich massiv bei der BAUA. Dann wurde es geändert.

    Gruß Canislupus

  • Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgt personen- und tätigkeitsbezogen. In der Dokumentation muss also ersichtlich sein, für wen die BdA gilt. Die Ausbildung hat ggf. Auswirkungen auf den Unterweisungsbedarf, Alter und Geschlecht haben ggf. Einfluss auf ein Beschäftigungsverbot, eine Behinderung kann Einfluss auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen haben. Über Motivation zu fabulieren ist hingegen unsinnig; wie soll man das als Fachkraft für Arbeitssicherheit beurteilen? (steht einem auch gar nicht zu!).

    Im eigenen Unternehmen ist das m.E. datenschutzmäßig unbedenklich. wie das im Rahmen der Sifa-Ausbildung ist, sollten Fachleute beurteilen. Fakt ist, dass man nach Abgabe der Bearbeitung nicht mehr kontrollieren kann, wer das liest. Das sollte der Lehrgangsträger aber seriös geklärt haben ......

    Der Begriff der "individuellen Leistungsvoraussetzungen" wird z.T. auch innerhalb der Dozentenschaft unterschiedlich interpretiert. Wenn man für irgendetwas einen Befähigungsnachweis (z.B. Staplerschein) benötigt, ist das nicht individuelle Leistungsvoraussetzung, sondern eine Anforderung der Stelle.

  • datenschutzmäßig unbedenklich.

    "Unbedenklich" würde ich mit einem Fragezeichen versehen. Immerhin sind das immer noch personenbezogene Daten (§26 BDSG und Artikel 5 und 9 der DSGVO), die erfaßt werden. Insofern würde ich die Dokumente zwischen Arbeitsplatz (allgemeingültig) und Person (spezifisch) trennen, und die personenbezogene GBU auch gegen die Verarbeitungsverzeichnisse abgleichen. Da hilft der Datenschutzbeauftragte.

    (Mit unserem habe ich das noch nicht besprochen. Insofern ist das erstmal nur meine eigene Einschätzung.)

    Am Beispiel des Mutterschutzes würde ich dann auch sehen, daß die personenbezogene GBU nur solange vorliegt, wie sie benötigt wird, also bis der Verarbeitungszweck entfällt. Danach wird sie datenschutzkonform archiviert und/oder vernichtet.

    Der Begriff der "individuellen Leistungsvoraussetzungen" wird z.T. auch innerhalb der Dozentenschaft unterschiedlich interpretiert.

    Definitiv! Das geht bis dahin, daß Lernbegleiter die Definitionen der Aufsichtspersonen als falsch bezeichnen und umgekehrt.

    Für die Ausbildung würde ich die Definition der LB verwenden und auch die AP (die die Praktika betreut) darauf hinweisen. Später gilt dann die offizielle Definition.

    Generell zu den Erfassungsbögen: Dort, wo reale Namen auftauchen, habe ich in der (Ausbildungs-)Dokumentation pseudonymisiert (Initialen) oder sogar anonymisiert, außer bei bestellten Funktionsträgern wie GF, Betriebsarzt, Sifa.

    Das ist bisher nicht kommentiert worden. Insofern nehme ich an, daß man dort nicht gezwungen ist, die Mitarbeiter auf den Tisch zu legen.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

    Einmal editiert, zuletzt von ThiloN (17. Januar 2024 um 13:27) aus folgendem Grund: Präzisierung zur Dokumentation

  • ANZEIGE
  • Am Beispiel des Mutterschutzes würde ich dann auch sehen, daß die personenbezogene GBU nur solange vorliegt, wie sie benötigt wird, also bis der Verarbeitungszweck entfällt. Danach wird sie datenschutzkonform archiviert und/oder vernichtet.

    Äh, mag ja sein das ich grade auf dem Schlauch stehe aber werdende oder stillende Mütter berücksichtige ich in einer tätigkeitsbezogenen GBU, denn es ist egal ob das zarte Lieschen Müller oder Frau Mustermann, Landesmeisterin im Hammerwerfen, grade ein bischen schwanger ist.

    Da benötige ich keine personenbezogenen Daten.

    (Allergiehinweis: Das Posting kann Spuren von Humor enthalten)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Da benötige ich keine personenbezogenen Daten.

    Jein. Auch da sehe ich einen arbeitsplatzbezogenen Teil, der immer gilt, und ggf. einen personenbezogenen Teil, der auf Basis der Einschätzung des Betriebsarztes oder individueller Anforderungen kommt.

    Spätestens, wenn ein Name draufsteht, ist es personenbezogen und Gegenstand einer Verarbeitung von Daten nach Artikel 5 und 9.

    Übrigens auch bei handschriftlichen Notizen.

    Wenn Du mit dem rein arbeitsplatzbezogenen Teil klarkommst, ist das super. Dann sparst Du Aufwand.

    Vergleiche auch KomNet-Dialog 25211

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Servus, bin zwar in Sachen SiFa Praxis eher ein Anfänger (Teil vom Software Team 4TY) erlaube mir aber dennoch eine Anmerkung bzw. Idee.

    Könnte man sich sog. Avatare/Profile bedienen. Also abstrakte Beschreibung von Personenprofilen.

    Ich habe da bei einem Industrieunternehmen ein Softwareprojekt begleiten dürfen, die das so ähnlich umgesetzt haben. Schwerpunkt war physische Belastung zu differenzieren.

    z.B. Person A: Männlich (für Leitmerkmalmethoden wichtig), 165-180 cm groß, bis 98 kg, keine weiteren Einschränkungen

    Person A_1 wie A, Wiedereingliederung nach Reha Schulter

    ...

    waren natürlich ein paar mehr Informationen je Profil. Ca. 30 solcher Profile. Mit denen wurden dann Arbeitsplätze / Tätigkeiten bewertet und z.B. bei Wiedereingliederung auch ausgewertet. (Die personenbezogene Zuordnung zum Profil bei Wiedereingliederung und die Auswahl der möglichen Arbeitsplätze war dann im Bereich der Personal Abteilung)

    Natürlich nicht ohne Aufwand, so eine Lösung.

    Softwerker bei 4ty

  • ANZEIGE
  • Moin Canislupus, die Fleißarbeit kann der Werkstudent schon durchführen. Aber die für das Unternehmen wichtigen Pre-Checks für relevante Belastungen auszuwählen und für die Arbeitsplätze die mindest-Anforderungen festlegen, das ist Experten-Wissen. (nochmal: Ich bin keine SiFa, geschweige denn Arzt - ich habe im IT-Projekt mit den Anforderern zusammengearbeitet und schließe daraus auf deren Arbeit).

    Für physische Belastungen wäre eine Grundlage DGUV Report 3/2020: MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physicher Belastungen am Arbeitsplatz, Band 2 | DGUV Publikationen

    (die Kollegen hab physisch falsch geschrieben :)

    In http://www.4ty.io haben wir die Leitmerkmalmethoden in die GBU-Erstellung integriert. Das erleichtert zumindest die Dokumentation.

    Softwerker bei 4ty

  • Moin,

    also jetzt speziell auf die Ursprungsfrage bezogen... Das Dokument" Arbeitssystemerfassungsbogen" mussten wir im Pra 1 1:1 übernehmen. Nicht irgendwie auf unserem Betrieb anpassen. Das war nicht Sinn und Zweck der Übung. (Aussage der Lernbegleiter) Aber mir mussten die Personenbezogen Daten, schwärzen.