Guten Tag zusammen
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich suche Vorschriften, Anweisungen was beim Bau von Rampen und Treppen zu beachten sind. ( Baumaterial Holz)
Ich bedanke mich im Voraus
Thomas Ortmann
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Neues Benutzerkonto erstellenGuten Tag zusammen
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich suche Vorschriften, Anweisungen was beim Bau von Rampen und Treppen zu beachten sind. ( Baumaterial Holz)
Ich bedanke mich im Voraus
Thomas Ortmann
Hallo,
die Angaben sind etwas spärlich.
Daher halte ich meine Angaben mal allgemein. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Gesetze. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Aber mal im Ernst. Willst Du wissen, was bei der Herstellung beachtet werden muss, also in der Produktion? Oder baurechtlich?
Oder um was geht es genau?
Viele Grüße,
Olli
Fragst Du als Hersteller oder als Prüfer, der so ein Teil beurteilen muss?
Statik, Brandschutz, Arbeitsschutz und Architektur.
Hallo,
schau dir die Bausteine bei der BG Bau mal an, da findest du einige Infos die hilfreich und weiterführend sind.
A026 Verkehrswege auf Baustellen (Treppen sind darin mit enthalten)
Treppen:
Alle notwendigen Maßgrenzen findest du u.a. in der DIN 18065, z.B. Sachen wie
Rampen:
hier findest du die notwendigen Maßgrenzen u.a. in der DIN 18040.
Zusätzlich zu den Maßgrenzen kann es sinnvoll sein, sich auch auf Seiten wie nullbarriere.de umzusehen.
Guten Tag liebe Menschenschützer,
ich nutze den Beitrag mal, um eine analoge Frage zu stellen:
Unsere Firma hat vor, für die Schulung von Monteuren "Trainingsdächer" aufzubauen. Auf diesen Dächern soll dann die Montage von Solarmodulen geübt werden.
Nun stellt sich die Frage, ob wir für die max. 2,5 Meter hohen Dächer / Podeste eine geprüfte Statik benötigen, oder ob ein Bau durch einen Zimmermann nach den Regeln der Zimmermannskunst eine sinnvolle Alternative ist.
Danke schon mal für ein paar Infos dazu.
Viele Grüße
EHS Mann
Moin.
das Thema passt nicht ganz in diese Topic, hättest ein neuen Threat aufmachen können.
Gegenfrage: Benötigt nicht jeder Solarmodulaufsteller eine Statik, damit er diese Aufstellen/Montieren darf?
Nun stellt sich die Frage, ob wir für die max. 2,5 Meter hohen Dächer / Podeste eine geprüfte Statik benötigen,
Die Frage dürfte entsprechend dem länderspezifischen Baurecht zu beantworten sein. Dort wird man auch finden, ob hier eine Baugenehmigung notwendig ist, diese Übungsdächer überhaupt errichtet werden dürfen usw.
Hallo,
sorry, hatte ich nicht so deutlich geschrieben. Die Übungsdächer sollen in einer Halle aufgebaut werden und stellen ja somit keine Konstruktion nach Baurecht dar.
Auf diesen Dächer / Podesten sollen ca. 4 bis 6 Module Platz finden
Gruss
EHS Mann
Hallo,
ohne die rechtlichen Details zu kennen:
Für mich fällt das dann unter begehbare Plattform und bei uns im Betrieb würde man eine Statik fordern (belastbarkeit/qm). Ob das ein Zimmermansmeister liefern kann/darf weiß ich nicht.
Gruß,
Carsten
In der Reha am Arbeitsplatz gibt es auch solche Teilkonstruktionen von Dächern, an dem die Patienten arbeitsplatznah unter Aufsicht üben können.
Für eure belange muss es ja die Solaranlage entsprechend auch "tragen" können.
In der Reha am Arbeitsplatz gibt es auch solche Teilkonstruktionen von Dächern, an dem die Patienten arbeitsplatznah unter Aufsicht üben können.
Für eure belange muss es ja die Solaranlage entsprechend auch "tragen" können.
Genau - der Zimmermann hat eine Software für die Planung, die Belastungswerte sollten somit klar sein. Es ist mir halt nur nicht klar, ob da nochmal ein Statiker prüfend drüber gucken sollte.
Sind denn Eure Konstruktionen statisch geprüft?
Gruss
EHS Mann
Die wurden bei der Firma entsprechend konstruiert. Ist aber nicht mehr mein Kunde, deshalb habe ich dazu keine Daten.
Dort ging nur der Rekonvaleszent auf die Dachsparren.
Hallo EHS Mann,
vorweg, die Ausgabe der Software ist eine statische Berechnung, somit eine Statik
Die statische Berechnung durch den Zimmermann ist ausreichend, sollte aber als Dokument vorliegen. Eine Eingabe nur in das Programm lässt eine Prüfung nicht zu. Und die ist aus Haftungsgründen sehr empfehlenswert. Der Ersteller einer Statik ist nämlich dafür auch zivil und strafrechtlich haftbar.
Eine Prüfstatik ist jedoch nicht notwendig, ein Prüfstatiker somit entbehrlich. Der Ersteller kann sie selber prüfen.
Ein Bauantrag könnte trotzdem notwendig werden, da eventuell eine Nutzungsänderung der Halle vorliegt. Dann wiederum ist eventuell (landesabhängig) eine Statik von einem nachweisberechtigten Ingenieur zu erstellen... Da aber lediglich eine "Plattform" im Gebäude errichtet wird, reicht auch hier meist eine prüffähige Statik zur Vorlage beim Amt aus.
VG
Stephan
Moin.
das Thema passt nicht ganz in diese Topic, hättest ein neuen Threat aufmachen können.
Gegenfrage: Benötigt nicht jeder Solarmodulaufsteller eine Statik, damit er diese Aufstellen/Montieren darf?
Und nein, es wird nicht generell eine Statik vor der Installation einer Solaranlage auf einem Wohnhaus benötigt, zumindest nicht in NRW !
Da ich z.Zt. eine Solaranlage auf unserem Dach plane und schon einen regionalen Anbieter habe, hatte ich im Vorfeld schon schlau gemacht. Ein befreundeter Statiker und auch der Anbieter haben mir beide versichert, das dies bei normalen Wohnhäusern nicht nötig ist !
Grüße und ein schönes Wochenende gewünscht