Moin,
Sobald aber Beschäftigte von 2 Unternehmen auf der Baustelle sind und eines der obig genannten Dinge zutrifft ist ein SiGe-Plan erforderlich.
auch dann gilt der§1 mit der Definition UND der §2 mit den 30 Arbeitstagen für den SiGe Plan + SiGeKo.
Siehe auch hier: BauA
Eine Koordination ist natürlich in jedem Fall erforderlich, nach DGUV V1 und Arbeitsschutzgesetz.
Viele Grüße
EHS Mann