Beiträge von EHS-Mann

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    Moin,

    Sobald aber Beschäftigte von 2 Unternehmen auf der Baustelle sind und eines der obig genannten Dinge zutrifft ist ein SiGe-Plan erforderlich.

    auch dann gilt der§1 mit der Definition UND der §2 mit den 30 Arbeitstagen für den SiGe Plan + SiGeKo.

    Siehe auch hier: BauA

    Eine Koordination ist natürlich in jedem Fall erforderlich, nach DGUV V1 und Arbeitsschutzgesetz.


    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo,


    in §1 steht was eine Baustelle ist und in §2 unter welchen Bedingungen auf der Baustelle eine Vorankündigung UND ein SiGeKo notwendig sind.

    Also: wenn die Bedingungen beider Paragraphen erfüllt sind wird ein SiGeKo gefordert.

    Im Anhang werden dann die Arbeiten für die Baustelle spezifiziert - das hebelt aber nicht den §2 aus.


    Von der Grundidee her soll ein SiGeKo die Koordination mehrere Gewerke auf großen Baustellen so koordinieren, dass ein unfallfreies Zusammenarbeiten notwendig ist.

    Nur weil jemand PSAgA trägt ist kein SiGeKo nötig,

    nur weil ein Kran zum Einsatz kommt ist kein SiGeKo nötig...usw


    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo,


    nach Deinen Angaben wäre es (aus meiner Sicht) keine Baustelle nach Baustellenverordnung. Dort steht auch für die Vorankündigung und den SiGeKo:


    §2

    ...

    (2) Für jede Baustelle, bei der
    1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
    2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet

    ...


    Es sind demnach die Arbeiten "nur" (nach DGUV V1 und Arbeitsschutzgesetz) zu koordinieren.


    Viele Grüße

    EHS Mann

    Liebe Foristen,


    bei uns hat sich gerade eine kleine Diskussion entsponnen, was alles ein Gefahrstoff ist - und somit unter die entsprechenden Regelungen fällt. Zur Diskussion stehen Produkte wie z.B. Spezialfolie oder Lötmaterialien.

    Diese Produkte sind feste Stoffe, die bei uns in der Produktion weiter verarbeitet werden. Nun geht es darum, ob bei einem Import aus dem Nicht-EU Ausland dafür ein UFI Code notwendig ist (und wer für dessen Erstellung verantwortlich ist).

    Aufgekommen ist die Diskussion durch die Aktualisierung der CLP Verordnung zum 01.01.2024.

    Danke schon mal für ein paar wegweisende Infos zu dem Thema.


    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo Mitstreiter,


    meine Frage passt eigentlich ganz gut hier mit hin (glaube ich):

    Für unsere Aufzüge im Bürogebäude ist der Termin der Zwischenprüfung um einen Monat überschritten. Ein Prüfung wird erst im Januar möglich sein.

    Was kann man in der Zwischenzeit tun? Kann man die Aufzüge trotzdem weiter nutzen, oder müssen die bis zur Prüfung außer Betrieb gehen?

    In der BetrSichV habe ich immer nur gelesen, dass der Termin der Hauptprüfung nicht überschritten werden darf - gibt es bei der Zwischenprüfung einen Spielraum?

    Danke schon mal für sachdienliche Hinweise. :)


    Viele Grüße

    EHS Mann

    In der Reha am Arbeitsplatz gibt es auch solche Teilkonstruktionen von Dächern, an dem die Patienten arbeitsplatznah unter Aufsicht üben können.

    Für eure belange muss es ja die Solaranlage entsprechend auch "tragen" können.

    Genau - der Zimmermann hat eine Software für die Planung, die Belastungswerte sollten somit klar sein. Es ist mir halt nur nicht klar, ob da nochmal ein Statiker prüfend drüber gucken sollte.

    Sind denn Eure Konstruktionen statisch geprüft?


    Gruss

    EHS Mann

    Hallo,

    sorry, hatte ich nicht so deutlich geschrieben. Die Übungsdächer sollen in einer Halle aufgebaut werden und stellen ja somit keine Konstruktion nach Baurecht dar.

    Auf diesen Dächer / Podesten sollen ca. 4 bis 6 Module Platz finden


    Gruss

    EHS Mann

    Guten Tag liebe Menschenschützer,


    ich nutze den Beitrag mal, um eine analoge Frage zu stellen:

    Unsere Firma hat vor, für die Schulung von Monteuren "Trainingsdächer" aufzubauen. Auf diesen Dächern soll dann die Montage von Solarmodulen geübt werden.

    Nun stellt sich die Frage, ob wir für die max. 2,5 Meter hohen Dächer / Podeste eine geprüfte Statik benötigen, oder ob ein Bau durch einen Zimmermann nach den Regeln der Zimmermannskunst eine sinnvolle Alternative ist.

    Danke schon mal für ein paar Infos dazu.


    Viele Grüße

    EHS Mann

    Guten Tag in die Runde,


    wir wollen bei uns die Ursachen für Kurzschlüsse auf Leiterplatten ermitteln. Dazu kommen die defekten Bauteile in Werk. Diese Bauteile sind teilweise verschmort, tragen einen schwarzen Belag und einen (starken) Brandgeruch.

    Wie kann ich hier die noch vorliegenden Gefährdungen ermitteln?

    Durch den schwarzen Belag auf den Leiterplatten sind aus meiner Sicht Handschuhe bei de Arbeit sinnvoll aber was ist mit dem Geruch? Ist der gesundheitsschädlich oder "nur nervig"? - gibt es eine (einfache) Möglichkeit das genauer zu ermitteln?

    Danke schon mal für ein paar Hinweise zur weiteren Rechercherichtung.


    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo liebe Mitstreiter,


    da aktuell viel über PFAS-Stoffe (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) diskutiert wird, wurde auch an mich die Frage herangetragen:

    Sind in unseren Gefahrstoffen PFAS-Verbindungen enthalten?

    Nun stehe ich etwas auf dem Schlauch, woran man das "auf den ersten Blick" erkennen kann. Gibt es da eine Such- oder Sortiermöglichkeit? Eventuell über die SDB?


    Danke schon mal für ein paar hilfreiche Antworten


    Viele Grüße

    EHS-Mann

    Hallo 6prozent,


    wir haben bei uns auch solche Arbeitsplätze mit wechselnden Lärmbelastungen. Da ist dann unter dem Gebotszeichen ein Zusatz...z.B. "Bei Schleifarbeiten" oder "Bei Nutzung Hydraulikhammer"...halt so wie im Straßenverkehr ja auch die Schilder mit Zusatzschildern versehen sein können.


    Gruss

    EHS Mann