Moin,
Hochregallager ab 7,5 m sind Sonderbauten mit je nach Bundesland definierten Anforderungen. Eine Löschanlage ist ab dieser Höhe kaum umgänglich, sofern man sich in der Nutzung nicht einschränken möchte (definiertes nicht brennbares Lagergut).
Guten Morgen J.H.J
mir geht es hierbei weniger um die Überschreitung von 7,5 m. Das ist mir soweit klar.
Aber hier steht die Aussage im Raum, dass die max. Lagerhöhe 3,5 m beträgt und dafür suche ich die rechtliche Grundlage, auf die diese Aussage gestützt wird.
Viele Grüße,
Olli