Beiträge von Olli_75

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    Moin,

    Hochregallager ab 7,5 m sind Sonderbauten mit je nach Bundesland definierten Anforderungen. Eine Löschanlage ist ab dieser Höhe kaum umgänglich, sofern man sich in der Nutzung nicht einschränken möchte (definiertes nicht brennbares Lagergut).

    Guten Morgen J.H.J

    mir geht es hierbei weniger um die Überschreitung von 7,5 m. Das ist mir soweit klar.

    Aber hier steht die Aussage im Raum, dass die max. Lagerhöhe 3,5 m beträgt und dafür suche ich die rechtliche Grundlage, auf die diese Aussage gestützt wird.

    Viele Grüße,

    Olli

    Hallo zusammen,

    im Hochregal mit ESFR-Deckensprinklern wird oft von einer maximalen Lagerhöhe von 7,5 m gesprochen.

    Jetzt wurde ich mit folgender Aussage vom VDS konfrontiert:

    Zitat

    Die zulässige Lagerhöhe von 5m bezieht sich ausschließlich auf Metallteile in Kartonage. Das vorgefundene Lagergut hat sich stark verändert und stellt eine Mischlagerung dar. In der aktuellen Zusammensetzung beträgt die zulässige Lagerhöhe maximal 3,5m. Wir empfehlen die zusätzliche Installation von Regalschutzsprinklern.

    Leider wurde keine Norm oder VDS-Richtlinie erwähnt, in der diese Angabe festgelegt ist.

    Kann mir einer aufgrund von dieser Aussage mehr zu dem Thema sagen?

    Eine nachträgliche Installation von Regalschutzsprinklern bedeutet natürlich einen enormen Kostenaufwand und die Lagerhöhe auf 3,5 m zu reduzieren wäre platzmäßig nicht möglich.

    Auch die Wortwahl: sie empfehlen ist ja im Grunde nur eine Empfehlung. Der Mängel wurde mit B bewertet.

    Viele Grüße,

    Olli

    Guten Morgen,

    die Personalunion Führungskraft und SIFA ist zwar generell möglich, aber bitte denke stets daran, dass Du dann die ermittelten Gefährdungsfaktoren höchstverantwortlich beseitigen musst. Du bist dann halt nicht mehr "nur" beratend tätig, sondern hast ja die volle Verantwortung, was im Zweifelsfall bei der Haftung (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit trotz besserem Wissens) eine große Rolle spielen kann.

    Viele Grüße,

    Olli

    Nein, die Bestandsschutzregelung ist eindeutig. In Bestandsgebäuden darf auch länger ohne Tageslicht und Sichtverbindung gearbeitet werden.

    Der Punkt 3b des Anhangs 1 gilt für neuere Gebäude. Auch dort kann man Räume ohne Sichtverbindung nach außen und Tageslicht errichten, diese sind allerdings nur eingeschränkt als Arbeitsräume zulässig, sofern sie nicht unter die Ausnahmen fallen. Beispiele für solche Räume wären z.B. Abstellräume in die man gelegentlich geht und etwas abstellt oder entnimmt, aber dort keine dauerhaften Tätigkeiten durchführt. Auch Elektroräume als Verteiler- oder Schalträume wären ein Beispiel oder Maschinenräume in denen Maschinen laufen, die nur gelegentlich überprüft werden müssen.

    Hallo AxelS

    woraus schließt Du, dass die Auflagen des Anhang 2 der ASR A3.4 im Rahmen des Bestandschutzes nicht anzuwenden sind?

    Viele Grüße,

    Olli

    Hallo zusammen,

    in der neuen Fassung der ASR A3.4 wird aktuell das Thema Sichtverbindung nach Außen stärker betrachtet.

    Hier heißt es unter anderem, dass Gebäude, die vor dem Dez. 2016 erbaut worden sind, die Anforderungen erst einmal nicht erfüllen müssen, außer wenn es wesentliche Änderungen geben würde, z.B. eine neue Außenfassade, etc.

    Somit ist ein älteres Lager erst einmal außen vor.

    Wie greift aber der Punkt 3 b vom Anhang 1? Da ist ein nur kurzzeitiger Aufenthalt in Räumen ohne Sicht nach außen gefordert. Konkretisiert steht hier: nicht mehr als zwei Stunden an einem Arbeitstag.

    Bedeutet das jetzt für ein Lager, dass ein Kommissionierer im Grunde nicht mehr länger als zwei Stunden pro Tag kommissionieren darf und dann an einem anderen Ort eingesetzt werden muss?

    Während der beiden Pausen besteht ja die Möglichkeit, Tageslicht zu tanken.

    Viele Grüße,

    Olli

    Hallo,

    die Angaben sind etwas spärlich.

    Daher halte ich meine Angaben mal allgemein. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Gesetze. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

    Aber mal im Ernst. Willst Du wissen, was bei der Herstellung beachtet werden muss, also in der Produktion? Oder baurechtlich?

    Oder um was geht es genau?

    Viele Grüße,

    Olli

    Hallo,

    ich habe die Ausbildung zweimal beim TÜV Süd gemacht.

    Die Inhalte waren identisch, die Dozenten lagen aber fachlich sehr weit auseinander.

    Bei der ersten Ausbildung hatte ich das Glück, dass der Dozent ein Feuerwehrkommandanten der Augsburger Feuerwehr war. Dieser hat uns sogar die Besichtigung der Feuerwehr ermöglicht.

    Beim zweiten Mal hatte ich Glück, dass ich bereits einiges an Vorkenntnissen hatte.

    Ich würde halt darauf achten, dass die Ausbildung nach den Grundlagen des VDS ist und das ist sie beim TÜV Süd normalerweise.

    Dann sind es natürlich schon viele Informationen, die da auf einen zukommen. Aber wenn man sich dafür interessiert, ist es nicht schwer und die mitgelieferten Unterlagen vom TÜV Süd waren echt gut.

    Viele Grüße,

    Olli

    ... Aber es heißt ja nicht umsonst Begehung...

    Ungeachtet dessen, dass ich Dir Recht gebe, wurde der Begriff wohl bereits geprägt, bevor es die digitalen Möglichkeiten gab.

    Die Aufnahme durch Sinne (Gerüche, Geräusche, Blendungen) sind übrigens "online" auch sehr schwer bis gar nicht möglich. Ich würde daher in den meisten Fällen davon abraten.

    Zur Wirksamkeitskontrolle kann so etwas aber je nachdem ausreichend sein und spart dann natürlich Zeit und Kosten.

    Hallo zusammen,

    es geht um ein ca. 19 Jahre altes elektrisches / kraftbetriebenes Schnelllauftor.

    Scheinbar war zur Zeit der Errichtung die Sachlage so, dass die maximale Kraft an der Hauptschließkante nicht festgelegt war.

    Jetzt steht in der DTUV Information 208-022, dass die maximale dynamische Kraft kleiner / gleich 1400 N sein darf.

    Scheinbar gibt es hier auch keinen Bestandsschutz.

    Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass bei der jährlichen Wartung ein Mangel festgestellt werden müsste, der zu beseitigen wäre.

    Oder habe ich etwas übersehen?

    Viele Grüße,

    Olli