Bau von Rampen und Teppen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Tag zusammen

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich suche Vorschriften, Anweisungen was beim Bau von Rampen und Treppen zu beachten sind. ( Baumaterial Holz)

    Ich bedanke mich im Voraus


    Thomas Ortmann

    Thomas Ortmann|?

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    die Angaben sind etwas spärlich.

    Daher halte ich meine Angaben mal allgemein. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Gesetze. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

    Aber mal im Ernst. Willst Du wissen, was bei der Herstellung beachtet werden muss, also in der Produktion? Oder baurechtlich?

    Oder um was geht es genau?

    Viele Grüße,

    Olli

  • ANZEIGE
  • Treppen:
    Alle notwendigen Maßgrenzen findest du u.a. in der DIN 18065, z.B. Sachen wie

    • Steigung der Treppe
    • Höhe der Stufen und Auftrittsbreite der Stufen
    • die Laufbreite der Treppe
    • u.s.w, u.s.w., ....

    Rampen:
    hier findest du die notwendigen Maßgrenzen u.a. in der DIN 18040.

    Zusätzlich zu den Maßgrenzen kann es sinnvoll sein, sich auch auf Seiten wie nullbarriere.de umzusehen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Guten Tag liebe Menschenschützer,

    ich nutze den Beitrag mal, um eine analoge Frage zu stellen:

    Unsere Firma hat vor, für die Schulung von Monteuren "Trainingsdächer" aufzubauen. Auf diesen Dächern soll dann die Montage von Solarmodulen geübt werden.

    Nun stellt sich die Frage, ob wir für die max. 2,5 Meter hohen Dächer / Podeste eine geprüfte Statik benötigen, oder ob ein Bau durch einen Zimmermann nach den Regeln der Zimmermannskunst eine sinnvolle Alternative ist.

    Danke schon mal für ein paar Infos dazu.

    Viele Grüße

    EHS Mann

  • Moin.

    das Thema passt nicht ganz in diese Topic, hättest ein neuen Threat aufmachen können.

    Gegenfrage: Benötigt nicht jeder Solarmodulaufsteller eine Statik, damit er diese Aufstellen/Montieren darf?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Nun stellt sich die Frage, ob wir für die max. 2,5 Meter hohen Dächer / Podeste eine geprüfte Statik benötigen,

    Die Frage dürfte entsprechend dem länderspezifischen Baurecht zu beantworten sein. Dort wird man auch finden, ob hier eine Baugenehmigung notwendig ist, diese Übungsdächer überhaupt errichtet werden dürfen usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    sorry, hatte ich nicht so deutlich geschrieben. Die Übungsdächer sollen in einer Halle aufgebaut werden und stellen ja somit keine Konstruktion nach Baurecht dar.

    Auf diesen Dächer / Podesten sollen ca. 4 bis 6 Module Platz finden

    Gruss

    EHS Mann

  • Hallo,

    ohne die rechtlichen Details zu kennen:

    Für mich fällt das dann unter begehbare Plattform und bei uns im Betrieb würde man eine Statik fordern (belastbarkeit/qm). Ob das ein Zimmermansmeister liefern kann/darf weiß ich nicht.

    Gruß,

    Carsten

  • In der Reha am Arbeitsplatz gibt es auch solche Teilkonstruktionen von Dächern, an dem die Patienten arbeitsplatznah unter Aufsicht üben können.

    Für eure belange muss es ja die Solaranlage entsprechend auch "tragen" können.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • In der Reha am Arbeitsplatz gibt es auch solche Teilkonstruktionen von Dächern, an dem die Patienten arbeitsplatznah unter Aufsicht üben können.

    Für eure belange muss es ja die Solaranlage entsprechend auch "tragen" können.

    Genau - der Zimmermann hat eine Software für die Planung, die Belastungswerte sollten somit klar sein. Es ist mir halt nur nicht klar, ob da nochmal ein Statiker prüfend drüber gucken sollte.

    Sind denn Eure Konstruktionen statisch geprüft?

    Gruss

    EHS Mann

  • ANZEIGE
  • Die wurden bei der Firma entsprechend konstruiert. Ist aber nicht mehr mein Kunde, deshalb habe ich dazu keine Daten.

    Dort ging nur der Rekonvaleszent auf die Dachsparren.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo EHS Mann,

    vorweg, die Ausgabe der Software ist eine statische Berechnung, somit eine Statik ;)

    Die statische Berechnung durch den Zimmermann ist ausreichend, sollte aber als Dokument vorliegen. Eine Eingabe nur in das Programm lässt eine Prüfung nicht zu. Und die ist aus Haftungsgründen sehr empfehlenswert. Der Ersteller einer Statik ist nämlich dafür auch zivil und strafrechtlich haftbar.

    Eine Prüfstatik ist jedoch nicht notwendig, ein Prüfstatiker somit entbehrlich. Der Ersteller kann sie selber prüfen.

    Ein Bauantrag könnte trotzdem notwendig werden, da eventuell eine Nutzungsänderung der Halle vorliegt. Dann wiederum ist eventuell (landesabhängig) eine Statik von einem nachweisberechtigten Ingenieur zu erstellen... Da aber lediglich eine "Plattform" im Gebäude errichtet wird, reicht auch hier meist eine prüffähige Statik zur Vorlage beim Amt aus.

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin.

    das Thema passt nicht ganz in diese Topic, hättest ein neuen Threat aufmachen können.

    Gegenfrage: Benötigt nicht jeder Solarmodulaufsteller eine Statik, damit er diese Aufstellen/Montieren darf?

    Und nein, es wird nicht generell eine Statik vor der Installation einer Solaranlage auf einem Wohnhaus benötigt, zumindest nicht in NRW !

    Da ich z.Zt. eine Solaranlage auf unserem Dach plane und schon einen regionalen Anbieter habe, hatte ich im Vorfeld schon schlau gemacht. Ein befreundeter Statiker und auch der Anbieter haben mir beide versichert, das dies bei normalen Wohnhäusern nicht nötig ist !

    Grüße und ein schönes Wochenende gewünscht ;)

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach