Der Hausmeister hat eine Wohnverpflichtung auf dem Werkgelände und hat kleine, kläffende Hunde. Beim Aufhalten der Eingangstür zu einem Verwaltungstrakt, der auch der Zugang zur Hausmeisterwohnung ist wurde eine Mitarbeitende Person von dem Hund gebissen.
Welche Möglichkeiten der Reaktion bietet sich?
Die Hunde abschaffen dürfte m. E. nicht möglich sein, da dieses in die Freiheitsrechte des Hausmeisters eingreift.