Hund beißt Mitarbeitende

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Der Hausmeister hat eine Wohnverpflichtung auf dem Werkgelände und hat kleine, kläffende Hunde. Beim Aufhalten der Eingangstür zu einem Verwaltungstrakt, der auch der Zugang zur Hausmeisterwohnung ist wurde eine Mitarbeitende Person von dem Hund gebissen.

    Welche Möglichkeiten der Reaktion bietet sich?

    Die Hunde abschaffen dürfte m. E. nicht möglich sein, da dieses in die Freiheitsrechte des Hausmeisters eingreift.

  • ANZEIGE
  • Moin,

    schwierige Kiste, aber definitiv ein Thema für die Rechtsabteilung. Hatte so einen ähnlichen Fall in der Vergangenheit. Der Geschädigte sollte nichtsdestotrotz Anzeige erstatten, da Bisswunden sowieso gemeldet werden müssen. Ggf. erfolgt ein "Wesens-Test" für den Hund.

    Aber m.M. nach wichtig: Rechtsabteilung! Dünnes Eis sich als Sifa da "einzumischen"

    Beste Grüße

  • Da had Volker D. schon Recht, sie lösen aber nicht dein Problem ;)

    Wenn ich jetzt mal so ins Blaue hinein überlege gäbe da schon Möglichkeiten die man anwenden könnte:

    Technisch: Maulkorb

    Organisatorisch: Zeitfenster festlegen

    Persönlich: ??

    Es muss halt auch der Hausmeister einsichtig sein, sonnst wird´s eher schwierig...

    VG

    TiTo

    Krieg ist Verbrechen!

  • Man kenn den Halter schon anhalten seine Hunde so zu halten, das sie Mitarbeiter nicht angreifen können. Substitution geht nicht, da der Hausmeister ja da wohnen muss. Es gibt Gitter für Kleinkinder, die an der Haustür angebracht werden können um die Mitarbeiter zu schützen.

    Wichtig finde ich, das es erstmal so versucht wird in kleinem Rahmen zu lösen. Beißende Hunde werden sonst eh einkassiert, wenn es sich häuft.

    Rechtsabteilung hinzuziehen, wenn es keine Einigung gibt.

    Ohne Kaffee, ohne mich. :49::D

  • Solltest Du um eine Stellungnahme gebeten werden ("Was hat das mit Arbeitsschutz zu tun?"), kannst Du auf den Gefährdungskatalog der BAuA verweisen:

    7 Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

    7.4 Unzureichende Gestaltung der Arbeitsstätte

    7.4.1 Art der Gefährdungen und ihre Wirkungen

    Gefährdungsfaktor Sonstige Einwirkungen

    - Tiere, z. B. beißen, treten, quetschen, schlagen, stechen

    Ansonsten, wie oben schon gesagt, überlass den drohenden "Kindergeburtstag" den Verantwortlichen. Sehr unschönes Thema.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ANZEIGE
  • Also:

    Der Hund macht ja primär nix falsch: Er schützt sein Revier bzw. Wohnung.

    Der Halter ist in der Pflicht, dass der Hund niemanden beisst bzw. beissen kann. Wenn er das nicht gewährleisten kann, muss er Maßnahmen ergreifen: Maulkorb. Dies kann, bei einer Anzeige, auch dem Halter auferlegt werden. Jedoch schwierig, da ja der Hund "im heimischen Umfeld" war. Dies wird bei der Bewertung berücksichtigt.

    Als Unternehmer würde ich sagen: Hund ja, außerhalb der Wohnung nur mit Maulkorb.

    SiFa ist meines Erachtens raus. Das ist ein Thema zwischen Vermieter und Mieter (bei Dienstwohnung Unternehmer und Mitarbeiter).

    Gruß

    dwein112

  • Moin zusammen,

    also in SH ist es folgender Maßen: Verletzte macht Anzeige. Hund muss zum Wesenstest. Bei uns kostet der Test ca. 700 €. Allerdings wenn noch Trainerstunden dazu kommen kann es schon ordentlich teuer werden.

    Der Halter hat immer die Verantwortung für seine Tier. Als Sifa wäre ich da auch raus, obwohl ist es nun ein Arbeitsunfall oder nicht?

    Gute Frage...

  • Hallo,

    wie bereits erwähnt: Der Hund macht nix falsch. Er sieht den EIndringling ggf. in einer anderen Person.

    Nicht zu verwechseln mit einem Beissvorfall in öffentlichen Bereichen.

  • ANZEIGE
  • Als Sifa wäre ich da auch raus, obwohl ist es nun ein Arbeitsunfall oder nicht?

    Ich sehe nichts, was einen Arbeitsunfall verneinen würde.

    Und ja, ich kenne die Problematik mit diesen fehlerzogenen Beissratten, die keine Grenzen kennen und grundsätzlich alles und jeden als Angriff sehen - selbst die Zeitung, die durch den Türbriefkasten geschoben wird.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Verantwortlich ist der Halter. Dann muss er die Hunde anleinen oder hochnehmen oder einen Maulkorb verpassen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Ach Mick, dass kannst du doch dem armen Puschi nicht antun ...

    sprachs, nahm Puschi hoch und wurde dafür kräftig gezwickt ...

    Sie hat's bis heute nicht begriffen, dass Puschi sagt, wo's lang geht und Vergehen ganz nach Dreckstöleart Hundeart bestraft.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Selbstverständlich bin ich als SiFa bei dem Thema dabei. Hausmeister hat Wohnrecht auf Werksgelände, Zugang Verwaltung und seine Wohnung gleich, BAuA kennt 11. Sonstige Gefährdungen und ich kenne eine Matrix GEfährdungsfaktoren mit 11.3-Gefährdungen durch Tiere

  • Selbstverständlich bin ich als SiFa bei dem Thema dabei. Hausmeister hat Wohnrecht auf Werksgelände, Zugang Verwaltung und seine Wohnung gleich, BAuA kennt 11. Sonstige Gefährdungen und ich kenne eine Matrix GEfährdungsfaktoren mit 11.3-Gefährdungen durch Tiere

    Klar, präventiv. Aber der Biss war und wahrscheinlich liegt keine GBU diesbezüglich vor....daher ist es in der Rechtsabteilung zu klären. Präventiv empfehle ich immer: keine Haltung von Haustieren, da dies ein nicht einzuschätzende Gefährdung ist.

    Wir können uns hier wahrscheinlich dumm und dämlich diskutieren, aber Fakt ist: folgt eine Anzeige durch den Betroffenen, ist und bleibt es juristisch und hat mit der Sifa nichts zu tun. Meine Meinung.

  • ... Wohnverpflichtung auf dem Werkgelände ... Eingangstür zu einem Verwaltungstrakt, der auch der Zugang zur Hausmeisterwohnung ist... Mitarbeitende Person von dem Hund gebissen....

    Kann direkt ein Arbeitsunfall sein, wenn Mitarbeitende Person mit bestimmter Tätigkeit befasst war oder aber ein Wegeunfall wenn MA gerade auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz war...

    In jedem Fall den Vorgang dokumentieren.

    "Werksgelände" suggeriert, dass Publikumsverkehr ausgeschlossen ist, richtig? Also ist der Unternehmer in der Verantwortung da was zu unternehmen. Klingt für mich auch, dass der Hund außerhalb des privatrechtlichen Bereiches der Hausmeister-/Werkswohnung unterwegs war.

    Ist für mich kein reines "der Hausmeister muss da was unternehmen", sondern in gewissem Umfang auch ein Arbeitsschutzthema...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ANZEIGE
  • Der Halter ist in der Pflicht, dass der Hund niemanden beisst bzw. beissen kann. Wenn er das nicht gewährleisten kann, muss er Maßnahmen ergreifen: Maulkorb. Dies kann, bei einer Anzeige, auch dem Halter auferlegt werden. Jedoch schwierig, da ja der Hund "im heimischen Umfeld" war. Dies wird bei der Bewertung berücksichtigt.

    ist bei uns auch passiert nur das es ein Pferd war das eine Pflegekraft gebissen hat. Meine Reaktion war etwas schwammig. Unterweisung der Mitarbeiter und anfertigen eines Merkblattes...

  • Pferde dürfen das.

    by the way - unserem externen SiGeKo (wird immer beauftragt von uns) wurde von seinem Esel ein Daumen komplett abgebissen. Er wird trotzdem weiter beauftragt........ :Lach: :Lach: :Lach: :Lach: :44: :44: :44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick