Begehung von Arbeitsplätzen virtuell / online

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  • Hallo zusammen,

    ist es rechtlich zulässig Arbeitsplätze oder - stätten online zu begehen? Sprich der Mitarbeiter vor Ort filmt und die Sifa am anderen Ende sagt ihm telefonisch was sie sehen will. Besprechungen und ASA-Sitzungen sind online mittlerweile Standard. Aber Begehungen habe ich persönlich so noch nicht gemacht oder was davon gehört.

    Diese Fragestellung steht grad bei uns im Raum, da eine Arbeitsstätte (Büro) weiter weg ist.

    Gruß

    Gerd

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  • Hierzu gab es mal einen Thread über ASA-Sitzung, wo auch dein Thema ausgiebig diskutiert wurde.

    ASA-Sitzung Online

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Bei zu viel online sieht man dann aber den Betrieb nicht wirklich, da ein Filtern von Informationen sehr vereinfacht wird. Ich bin lieber vor Ort und höre auch den Feedback der Leute im Arbeitsprozess.

    Und man sollte auch darüber nachdenken, wofür man dann eigentlich noch bezahlt wird. Bei der durchschnittlichen Beliebtheit der SiFa wird dieser Aspekt dann ganz schnell auftauchen. Ebenso, wenn da mal was böse daneben geht und man persönlich nie da war...

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • meine Meinung: erst durch ein physische Begehung bekommt man ein umfassendes und realistisches Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen in den Arbeitsstätten. Wir sind interne Sifa's und betreuen über 140 verschiedene Dienststellen unterschiedlicher Größe. Vom klassischen Büro bis zu Schwerpunktfeuerwachen; alles in Berlin. Da gab es schonmal den Versuch, vor uns den ein oder andere Raum zu verheimlichen....Die Diensstellen kann man gar nicht alle so genau kennen. Und da ähneln sich die Tätigkeiten, wie z.B die Feuerwachen oder die Büros. Aber die Dienststellen an sich sind sehr unterschiedlich, teilweise auch in der Ausstattung...Wir arbeiten in unsere Protokollen auch gern mit Bildern der Mängel, soll heißen wir fotografieren auch. Das alles online wäre mir als Sifa zu kompliziert. Teilweise wird im Internet eine Befragung von Beschäftigten an den Arbeitplätzen als zentraler Teil einer Begehung beschrieben. Wäre das alles online machbar? Letztendlich stehst Du als Sifa in der Bringeschuld gravierenste Mängel erkannt zu haben und ggf. sofort durch den Verantwortlichen abstellen zu lassen. Rechtlich finde ich keinen beschriebenen Aussschluß das online durchzuführen, Aber es heißt ja nicht umsonst Begehung...

  • Ich denke man sollte dem Fortschritt hier nicht im Wege stehen.

    Teilweise online zu begehen wäre schon machbar. Natürlich ist eine Vor Ort Begehung immer besser. Wäre evtl von Fall zu Fall zu entscheiden.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • ... Aber es heißt ja nicht umsonst Begehung...

    Ungeachtet dessen, dass ich Dir Recht gebe, wurde der Begriff wohl bereits geprägt, bevor es die digitalen Möglichkeiten gab.

    Die Aufnahme durch Sinne (Gerüche, Geräusche, Blendungen) sind übrigens "online" auch sehr schwer bis gar nicht möglich. Ich würde daher in den meisten Fällen davon abraten.

    Zur Wirksamkeitskontrolle kann so etwas aber je nachdem ausreichend sein und spart dann natürlich Zeit und Kosten.

  • meine Meinung: erst durch ein physische Begehung bekommt man ein umfassendes und realistisches Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen in den Arbeitsstätten.

    Auch bei einer Begehung erhälst du in der Regel kein umfassendes Bild. Selbst die Unfallversicherungsträger weisen in ihren Begehungsberichten darauf hin.

    "Bitte beachten Sie, dass durch eine Betriebsbegehung nicht alle sicherheitstechnischen und organisatorischen Defizite offenkundig werden."

    Zum Thema:

    Ich würde mich nicht gerne per iPad durch die Gegend schleppen lassen. Einzelene Arbeitsplätze habe ich aber auch schon per Fotosichtung "begangen".

    Gruß Roland

  • Wie bindest du denn die anderen Teilnehmer ein? Neben FK und Sicherheitsbeauftragten sind ja Betriebsarzt und Betriebsrat dabei? Die wollen vielleicht etwas anderes sehen als die Sifa? Bei uns hat jeder seinen eigenen Schwerpunkt während der Begehung.

    Wie ermittelst du, ob Abstände, Flächen, Verkehrswege etc. passen, wenn die Kamera durch den Bürotrakt schwenkt? Wie beurteilst du, ob die Vorgaben der ArbStättV bezüglich Lärm, Beleuchtung, Lüftung eingehalten werden?

    Bei der Begehung soll die Sifa die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen. Manche Parameter kann aber nicht über das Kamerabild beurteilen.

  • Auch bei einer Begehung erhälst du in der Regel kein umfassendes Bild. Selbst die Unfallversicherungsträger weisen in ihren Begehungsberichten darauf hin.

    "Bitte beachten Sie, dass durch eine Betriebsbegehung nicht alle sicherheitstechnischen und organisatorischen Defizite offenkundig werden."

    Zum Thema:

    Ich würde mich nicht gerne per iPad durch die Gegend schleppen lassen. Einzelene Arbeitsplätze habe ich aber auch schon per Fotosichtung "begangen".

    Ja, die Begehung kann nur eine Stichprobe sein. Aber die Qualität dieser Probe sinkt, wenn die Beurteilung mancher Faktoren schon methodisch ausgeschlossen wird.

    Und ja, für einzelne Arbeitsplätze und einzelne Faktoren ist das sehr gut möglich.

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  • Wir haben während Corona Fern-Begehungen via Kamera ausprobiert (Begehung via Videotelefonie und der Kameramann lenkte den Blick der Kamera dort hin, wo es die Sifa haben wollte) und sind schnell wieder davon abgekommen. Probleme u.a.:

    - Räume und unsichere Maschinen können einfach ausgeblendet werden. Die Führung der Kamera beeinträchtigt und beschränkt die Sicht der Sifa auf die Firma / die Anlage enorm.

    - Faktoren wie z.B. Lärm, Staub, Gefahrstoffe (Geruchsbelästigung). Beleuchtung, Rutschhemmung können via Videoübertragung nicht erfasst werden.

    - der direkte Kontakt vor Ort entfällt, dabei erfährt man oftmals Interessantes / Relevantes bei Gesprächen mit den Beschäftigten "im Vorbeigehen".

    - unsichere oder nicht vorschriftsgemäße Zustände können nur schwer ermittelt werden (z.B. Höhe des Geländers als Absturzsicherung messen, Maße von Treppenstufen prüfen), da die Kameraperspektive die Sicht verzerren kann und sich die Anleitung zum Nachmessen an den Kameramann vor Ort schwierig gestalten kann.

  • Eine virtuelle Begehung ist auch ein Begehung oder doch eine Führung?

    Wie MrH hab ich in der besagten Zeit einer Begehung mittels Telefon zugestimmt. Ergebnis: Man sieht während der Führung ein Bild, aber es wirken keinerlei Eindrücke. Mein Bauchgefühl habe ich umgesetzt = nie wieder.

    Du als Sifa möchtest ganz was anderes im Blick haben, als der Kameraführer.

  • Schwert,

    Um auf Deine Frage einzugehen...

    Meines Wissens ist diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten, da weder Regelungen, noch entsprechende Urteile dazu existieren.

    Du kannst also mit den gegebenen Ratschlägen machen was Du möchtest, am Ende triff einfach eine Entscheidung. Im Zweifel gilt dann: "Ob du Recht hast (bekommst) oder nicht, sagt dir gleich..."

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Ich habe das noch nicht gemacht.

    Wenn das Verhältnis zum Kunden gut ist, kann er vielleicht mit der Kamera gezielt zu einer bestimmten Stelle gehen und der Sifa sagen "Hier, guck mal. Was hälst Du davon?"

    Das mag funktionieren, aber ansonsten teile ich alle hier schon beschriebenen Vorbehalte gegen generelle virtuelle Begehungen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Während der Pandemie hattest du gar keine andere Möglichkeit bei einem Audit.

    Die Begehung fand dann virtuell statt.

    Das ist ein Argument. Audits stehen über Pandemien und den Göttern und können nicht verschoben werden ... ;) .

    Wir hatten in der Pandemie ATEX-Audits, in denen nur Dokumente per Teams besprochen und digital ausgetauscht wurden. Das ist auch nicht gut.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar (6. Juli 2023 um 10:03)

  • Wie soll das dann mit der Kommunikation Deiner Kooperationspartner gehen?

    Wenn Du 20 Mal da warst und alle persönlich gut kennst könntest Du vlt. im Notfall das mal machen. sonst würde ich die Finger davon lassen...

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  • Die Kommunikation wäre schon machbar.

    Hier ein Blick in die Zukunft:

    Hr.Otto bewegt sich durch die Flure und schiebt dabei einen EKG-Ständer vor sich her.

    Auf dem Ständer sind 5 Kameras befestigt.

    Beim Dienstleister 400km entfernt sitzen die externe Sifa, BA und sonstige in Ihrem SharedSpace mit VR Brille und steuern die angebrachten Brillen. Die Kommunikation ist ebenso möglich, da sich alle im metavers befinden. Ja, der Geruch wird auch übertragen..

    Ich hoffe, das dauert noch 20 Jahre

    Aber nun zurück ins Jahr 2023: Polizei - Stuttgart - Präsentation der virtuellen Tatortbegehung mit VR-Brille - Panorama - SZ.de (sueddeutsche.de)

  • Machbar ist vieles, da wäre dann auch die SiFa schnell mal durch eine KI ersetzt, da diese dann solche Gefahrstellen auch erkennen können. Personalkosten gespart, die KI implementiert die Maßnahmen automatisch in ein Abarbeitungssystem.

    Alternativ lassen sich dann bestimmt auch ferngelenkte Dronen in ehemals Unfallträchtigen Betriebsteilen einsetzen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ohje, dann sind wir arbeitslos.

    Unfallträchtige Bereiche werden extern vergeben. Die Verwaltung von heute wird es nicht mehr geben.

    Genug OT.

    Nach aktuellen Erkenntnissen: Ich bin dagegen und ob es im nachhinein ausreicht ( #12) wird sich zeigen. Aber es spricht einiges dagegen.