Beiträge von florian1100

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    Guten Morgen,


    sehr interessante Alternative. Wenn ich die TRBS 2121 richtig interpretiert habe, scheint das erstmal nicht grundsätzlich verboten zu sein, davon ausgehend, dass es sich hierbei um eine Verwendung als hochgelegener Arbeitsplatz bei einer Standhöhe zw. 2 und 5 Meter, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden.

    Aufgrund der Aufstellung im öffentlichen Straßenland werden in der TRBS auch noch weitergehende Maßnahmen beschrieben. Ich sehe zwar auch den Gurt auf den Bildern, frage mich aber dennoch wo dieser befestigt werden soll. An der Leiter oder an der Ampel wird das wohl eher nicht funktionieren.

    Die Zweifel aber bleiben... Allein die Einflüsse aus der Witterung (Wind) oder auch die Gefährdungen aus dem Straßenland (vorbeifahrende Fahrzeuge oder mögliche Verkehrsunfälle durch ein auffahrendes Fahrzeug) machen es mir als Sifa echt schwer das so durchzuwinken.

    Als Feuerwehrangehöriger und Sifa in der entsprechenden Behörde möchte ich schon empfehlen die ansässige Feuerwehr im Vorfeld einzuladen. Ohne zu wissen, ob auf genau diesem Campingplatz schon solche Veranstaltungen stattgefunden haben, kann es für die Wehr schon interessant sein, wie die Anfahrt ist und wie lange, wird die Löschwasserversorgung mittels Brunnen oder Zisterne sichergestellt (einen See scheint es ja nicht zu geben), oder gibt es gar keins von beiden und die Wehr hat lange Strecken zur Wasserversorgung zu überbrücken...usw.

    Es geht hierbei garnicht nur um klassische Vorschriften sondern einfach nur darum, dass sich die Wehr drauf vorbereiten kann.

    Davon ausgehend das es sich ggf. um eine Freiwillige Feuerwehr handelt, sollten die Kameradinnen/Kameraden die Möglichkeit bekommen sich "ihren Ausrückebereich" nochmal ohne Stress und Zeitdruck anzuschauen und alles zu prüfen was für einen möglichen Einsatz relevant wäre. Und wenn die Wehr um den Termin weiß, vielleicht organisieren die sich dann so, dass sich die Einsatzkräfte für den Abend im Gerätehaus zur Bereitschaft treffen.


    Interessant wäre auch wie Du "in der Regel genug Feuerlöscher" definierst. Schaue ich kurz in die ASR A2.2 (nur zum Vergleich, was die für eine Arbeitsstätte empfehlen würden), empfiehlt man dort für 1.000 m² Grundfläche 36 Löschmitteleinheiten, bei mind. 6 LE pro Löscher sind das 6 Feuerlöscher, dann für je weitere 250 m² immer 6 LE usw. Und das mitten auf der Wiese zwischen etlichen Zelten...Respekt. Auch wenn ich lese, dass Du Brandschutzbeauftragter bist, musst Du Dir deiner Ausführungen ziemlich sicher sein. Im WorsteCase findet man deinen Namen in den Unterlagen?!

    Ich bin von dem Urteil mehr oder weniger entäuscht. Natürlich entziehe ich demjenige die Möglichkeit Geld zu verdienen und damit seine Familie zu ernähren. Aber letztendlich muss man doch die Frage nach einer Eignung zum Führen von Fahrzeugen stellen. Wer zweimal bei Alkoholfahrten erwischt wird, ist aus meiner Sicht erstmal auch völlig ungeeignet ein Fahrzeug mit solch erheblichen Gefährdungspotenzial - vor allem für andere - führen zu können.

    Ich konnte den Artikel nicht in Gänze lesen, weil kein Abo. Auch deswegen kann ich das mit der positiven Prognose nicht ganz nachvollziehen.

    Im Netz gibt es einen ähnlichen Bericht aus 2019 wo ein 25 jähriger Landwirt seinen Traktorführerschein behalten dürften und nur mit einer Geldbuße belegt wurde. Nach einer einmaligen Alkoholfahrt, wo er seinen Wagen gegen ein Brücke fuhr.


    Ich kenne solche gerichtlichen Abwägungen natürlich, insbesondere von Leuten die im Aussenhandel unterwegs sind und ihren Führerschein während eines Urlaubes abgeben. Aber nicht im Kontext mit Alkohol, glaube ich zumindest.

    Wohl wahr. Beileid an die Hinterbliebenen.


    beim lesen reift bei mir die Erkenntnis, dass das Prüfen von Regalen eben doch seine Berechtigung hat. Manche unserer Führungskräfte meinen, wir Sifas wollen uns nur wichtig machen, wenn wir bei den Begehungen auf die Einhaltung der Lasten drängen...

    In der Änderung geht es m.E. vorrangig um die Umsetzung bzw. die Einführung der elektronischen Unfallanzeige. Wir versprechen uns viel davon, auch wenn der Weg noch weit ist und wir weder mit einer Art digitalen Akte geschweige denn mit einer Signatur zum Unterschreiben arbeiten (können). Wir bekommen per Dienstpost 7 (!!) Ausfertigungen einer UA, unterschreiben alle und versenden diese an die entsprechenden Beteiligten. Da die Dienstunfallfürsorge des Landes Berlin auch nicht digital arbeitet, erhoffen wir uns irgendwie einen positiven Synergieeffekt. Aber wenn ich es richtig behalten habe, gibt es eine Übergangsfrist bis 2027, da fließt also noch viel Wasser die Spree runter...

    Diese Geräte haben dann doch auch immer den Bügel zum Festhalten dran, wo auch das Bändsel angeschlossen ist. Also freistehende Maschine.

    Wenn die das Gerät aber an den Schreibtisch stellen wollen, kann dieser Bügel nicht mehr dranbleiben.Und das Bändsel hat dann wieder die Gefahr, wenn du unbedacht weggehst, hält es dich schlagartig auf ;)

    Ich meine im Netz gelesen zu haben, dass Geräte wo Geschwindigkeiten bis 12 km/h zwingend den Bügel haben müssen. Die Geräte bis 6 km/h kommen wohl ohne aus.

    Grundsätzlich kann ich das ja nachvollziehen. Aber was ist die Alternative? Ist jeder MA in der Lage nach 8 Std. Büro oder länger ins Gym zu fahren? Hat jeder AG Platz für firmeneigene Fitnessräume? Fakt ist doch die meisten sitzen viel zu lange rum und bewegen sich kaum: die Kaffemaschine am Arbeitsplatz statt in einer Teeküche, der Drucker auf dem Schreibtisch statt im extra Raum usw. Aber Arbeiten sollen sie alle bis 67... hier ist doch ein Umdenken gefragt. Wie erhalten ich mir in Zeiten von Fachkräftemangel die teuer bezahlte Bürokauffrau oder den IT Spezialisten?

    Wir bei uns konnten Kooperationen abschließen (lassen). Zusammen mit der Senatsverwaltung gibt es Kostenzuschüsse für Fitnessstudios, kostefreie Nutzung der Bäderbetriebe für unsere Angehörigen, Tischtennisplatten, Massagesessel für die hochbelastete Leitstelle der BF. Und es wird angenommen und mehr Unfallanzeigen gab es deswegen auch nicht.

    Bei Siemens in Berlin wird zu Pausenzeiten im extra Raum auch Mal Tischtennis gespielt...


    Das mit dem Joggen auf dem Werksgelände ist in der Ausführung sicherlich grenzwertig, aber was wäre wenn man ein Rundkurs findet, wo nur gejoggt wird?

    An sich finde ich die Idee nicht ganz so verkehrt. Da ich selbst mit einem Rückenleiden gesegnet bin, weiß ich wie anstrengend ein Bewegungsmangel auch sein kann.


    Diese Laufbänder z.B. für unter den Schreibtisch gibt es mit Geschwindigkeiten von max 6 km/h. Das Ziel ist ja nicht dass die Leute 8 Stunden am Tag auf den Dingern laufen oder rennen und dabei kiloweise an Gewicht verlieren sollen, sondern vielmehr das man mal einen Bewegungswechsel vornimmt. Ich für meinen Teil habe so ein kleines Balancekissen wo ich barfuss draufstehe. Das mache ich natürlich nur wenn es meine aktuelle Tätigkeit erlaubt, also wenn was zu lesen ist oder während einer Telefonkonferenz. Die Leute werden sich individuell diese Laufbänder nehmen und nutzen, wenn sie merken es stört nicht bei der Arbeit.


    Die Kunst an der GB wird sein, die Wechselwirkungen mit den Tätigkeiten aber auch mit den Arbeitsplatzbedingungen zu erkennen. Ich denke da an die Verkehrsflächen & Lautstärken lt. ASR, Prüffristen, Wartungs- und Nutzungsbedingungen beschreiben u.a. Ich würde mich wie bei jeder Beschaffung von Arbeitsmitteln an die klassische Vorgehensweise zur Erstellung einer GB halten. Da gibt es diverse Leitfäden und Muster-GBs.

    Oder suche nach Alternativen zum Laufband, wie wärs z.B. mit einem Sitz-Ergometer

    Es soll ja auch der Dokumentation dienen. Auch hier ist ganz klassisch der §3 der ArbStättV zu zitieren. Ansonsten halte ich an meiner Aussage fest. Es ist nunmal eine Arbeitsstätte die von dem Unternehmen eingerichtet und betrieben wird.

    Ein Blick in die ArbStättV hätte dir die Antwort gegeben. Ja. Das heißt nicht das Du das Rad neu erfinden musst. Orientiere Dich an den Vorlagen wie sie zum Beispiel die BG Verkehr herausgibt.

    Guten Morgen,


    als erstes stellt sich mir die Frage, ob sie noch ihre Tätigkeiten mit Sonnenbrille ausübt oder ihr dann eine Ruhephase zugestanden werden kann. Je nach auszuübender Tätigkeit werden ja nicht umsonst entsprechende Beleuchtungsstärke (siehe ASR A3.4) empfohlen.

    Bewegt sich die Dame mit der Sonnenbrille durch das Haus und sieht daher evtl. Gefahrenstellen zu spät oder garnicht?

    meine Meinung: erst durch ein physische Begehung bekommt man ein umfassendes und realistisches Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen in den Arbeitsstätten. Wir sind interne Sifa's und betreuen über 140 verschiedene Dienststellen unterschiedlicher Größe. Vom klassischen Büro bis zu Schwerpunktfeuerwachen; alles in Berlin. Da gab es schonmal den Versuch, vor uns den ein oder andere Raum zu verheimlichen....Die Diensstellen kann man gar nicht alle so genau kennen. Und da ähneln sich die Tätigkeiten, wie z.B die Feuerwachen oder die Büros. Aber die Dienststellen an sich sind sehr unterschiedlich, teilweise auch in der Ausstattung...Wir arbeiten in unsere Protokollen auch gern mit Bildern der Mängel, soll heißen wir fotografieren auch. Das alles online wäre mir als Sifa zu kompliziert. Teilweise wird im Internet eine Befragung von Beschäftigten an den Arbeitplätzen als zentraler Teil einer Begehung beschrieben. Wäre das alles online machbar? Letztendlich stehst Du als Sifa in der Bringeschuld gravierenste Mängel erkannt zu haben und ggf. sofort durch den Verantwortlichen abstellen zu lassen. Rechtlich finde ich keinen beschriebenen Aussschluß das online durchzuführen, Aber es heißt ja nicht umsonst Begehung...

    Mahlzeit,


    bei uns funktioniert das ähnlich wie mika2013 geschrieben hat. Neben dem Attest des Facharztes muss bei uns der Betriebsarzt das Ganze bestätigen und anschließend wird der Antrag bei der beschaffenden Stelle eingereicht. Ja nach Finanzlage (Berliner Feuerwehr - Land berlin :/ ) gibt es den Schreibtisch zeitnah oder dauert halt. Mittlerweile ist man dazu übergegangen, bei der Neuausstattung von Büros grundsätzlich höhenverstellbare Schreibtische (sogar elektrisch!) zu beschaffen.

    Hallo Holger, hallo Kollegen,


    ich hatte da mal bei KomNet was gefunden. Vielleicht helfen Dir die Links weiter:


    Zitat:

    KomNet Dialog 5490 (https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5490)

    Stand: 06.02.2015


    Auf den Seiten des europäischen Arbeitsschutznetzwerkes (https://osha.europa.eu/de) und der International Labour Organization (http://www.ilo.org) kann man sich über die jeweiligen nationalen Arbeitsschutzbestimmungen informieren. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bietet auf ihrer Seite eine Übersicht über die nationalen Focal-Points der EU-Länder an und liefert hinsichtlich der zuständigen Behördenorganisationen weitergehende Informationen an (http://osha.europa.eu/de/oshnetwork/focal-points).