Guten Morgen,
sehr interessante Alternative. Wenn ich die TRBS 2121 richtig interpretiert habe, scheint das erstmal nicht grundsätzlich verboten zu sein, davon ausgehend, dass es sich hierbei um eine Verwendung als hochgelegener Arbeitsplatz bei einer Standhöhe zw. 2 und 5 Meter, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden.
Aufgrund der Aufstellung im öffentlichen Straßenland werden in der TRBS auch noch weitergehende Maßnahmen beschrieben. Ich sehe zwar auch den Gurt auf den Bildern, frage mich aber dennoch wo dieser befestigt werden soll. An der Leiter oder an der Ampel wird das wohl eher nicht funktionieren.
Die Zweifel aber bleiben... Allein die Einflüsse aus der Witterung (Wind) oder auch die Gefährdungen aus dem Straßenland (vorbeifahrende Fahrzeuge oder mögliche Verkehrsunfälle durch ein auffahrendes Fahrzeug) machen es mir als Sifa echt schwer das so durchzuwinken.