Hallo zusammen,
folgendes Thema.
Bei einem Kunden wurde bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass der im Auto befindliche Feuerlöscher abgelaufen war --> Ordungswidrigkeit
Soweit so gut, jetzt aber das große ABER.
Der Feuerlöscher ist Bestandteil einer Löt-Ausrüstung im "Kofferraum".
D.h. die Mitarbeiter haben einen Feuerlöscher dabei, da Sie beim Kunden vor Ort regelmäßig Löten müssen. Und im Falle eines Brandes, können die MA dann schnell reagieren.
Meiner Auffassung nach, ist der Feuerlöscher kein Bestandteil des Fahrzeuges und somit bei einer Fahrzeugkontrolle nicht zu beachten, ergo KEINE Ordnungswidrigkeit.
Gibt es da eine Vorgabe? Hat jemand eine Idee oder Erfahrung damit gemacht?
Beste Grüße,
Quarterback