ungeprüfter Feuerlöscher im Auto, welcher nicht zu Ausrüstung des Fahrzeugs gehört

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  • Hallo zusammen,

    folgendes Thema.

    Bei einem Kunden wurde bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass der im Auto befindliche Feuerlöscher abgelaufen war --> Ordungswidrigkeit

    Soweit so gut, jetzt aber das große ABER.

    Der Feuerlöscher ist Bestandteil einer Löt-Ausrüstung im "Kofferraum".

    D.h. die Mitarbeiter haben einen Feuerlöscher dabei, da Sie beim Kunden vor Ort regelmäßig Löten müssen. Und im Falle eines Brandes, können die MA dann schnell reagieren.

    Meiner Auffassung nach, ist der Feuerlöscher kein Bestandteil des Fahrzeuges und somit bei einer Fahrzeugkontrolle nicht zu beachten, ergo KEINE Ordnungswidrigkeit.

    Gibt es da eine Vorgabe? Hat jemand eine Idee oder Erfahrung damit gemacht?

    Beste Grüße,

    Quarterback

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  • Moin.

    ich gehe mit deiner Auffassung d'accord, sofern es sich um einen PKW und keinen Gefahrguttransporter handelt. Beim Löten sind natürlich die Anforderungen feuergefährlicher Arbeiten zu befolgen, welche wiederrum einen Feuerlöscher fordern, der sodann nicht abgelaufen sein darf. Dies tangiert aber nicht den Wirkungsbereich des Ordnungsamtes.

    Kleinen Widerspruch einlegen.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Würde ich auch Widerspruch einlegen, da er zu Werkzeugausrüstung (Handwerkertransport) und nicht zum Fahrzeug gehört. Ist wie bei Auditoren... nicht alles, was denen einfällt, muss richtig sein.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Wie würde die Ordnungswidrigkeit begründet? Meiner Meinung nach ist das ein Verstoß gegen das ADR, also Gefahrgutrecht. Eigentlich müsste da noch ein entsprechender Anhörungsbogen kommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Habt Ihr denn die schriftliche Handwerkerregelung für die mitzuführenden Gefahrstoffe?

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Der Kunde hatte im Kofferraum eine Lötstation, also auch eine Sauerstoffflasche. Demnach ist beim Transport nach ADR ein 2kg feuerlöscher notwendig.

    Der Feuerlöscher war abgelaufen -> Ordnungswidrigkeit

    Feuerlöscher lose im Kofferraum -> Ordnungswidrigkeit

  • Der Kunde hatte im Kofferraum eine Lötstation, also auch eine Sauerstoffflasche. Demnach ist beim Transport nach ADR ein 2kg feuerlöscher notwendig.

    Der Feuerlöscher war abgelaufen -> Ordnungswidrigkeit

    Feuerlöscher lose im Kofferraum -> Ordnungswidrigkeit

    Hallo mika2013,

    es gilt die Handwerkerregel -->

    Die sogenannte Handwerkerregelung gilt nur für den jeweiligen Handwerker zur Beförderung zum Einsatz-Arbeitsort zur unmittelbaren Verwendung.

    Genau das wird getan. Einladen, zum Kundne fahren, möglicherweise Löten und wieder zurück.

    Somit kein ADR Transport.

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  • ...gefühlt 95% all derer, die geblitzt werden, reichen dieses Schreiben an ihren Anwalt mit dem Auftrag Einspruch einzulegen weiter.

    Also bevor ich hier Zeit mit dem Lesen wildester Mutmaßungen verbringen würde, würde ICH eine der folgenden 2 Möglichkeiten auswählen:

    1. Ich sag: "Sch... drauf, ich zahle!"

    2. Oder ich reiche das wie oben beschrieben weiter.

    ...Ende Gelände... ;)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Seit froh das nur das gefunden wurde! Wenn ich lese im Kofferraum, komme ich ins grübeln.

    Der Feuerlöscher war abgelaufen, Das ist dann auch im Bussgeldbescheid begründet worden. Was

    steht den darüber drin? Was ist mit der zweiten Flasche? Nur mit Sauerstoff kann man nicht löten?

    Wenn die Kontrolle nicht über Flaschensicherung und Belüftung des Kofferraumes wusste, könnt ihr glücklich sein.Soll er dankbar sein das damit sein Defizit entdeckt wurde! Zahlen und durch! Hätte er einen Schaden beim Kunden und das würde rauskommen, entfällt zu 100% der Versicherungsschutz auch wenn er funktioniert hätte.Das ist eben Lehrgeld!

    Gruß Canislupus

  • Seit froh das nur das gefunden wurde! Wenn ich lese im Kofferraum, komme ich ins grübeln.

    Der Feuerlöscher war abgelaufen, Das ist dann auch im Bussgeldbescheid begründet worden. Was

    steht den darüber drin? Was ist mit der zweiten Flasche? Nur mit Sauerstoff kann man nicht löten?

    Wenn die Kontrolle nicht über Flaschensicherung und Belüftung des Kofferraumes wusste, könnt ihr glücklich sein.Soll er dankbar sein das damit sein Defizit entdeckt wurde! Zahlen und durch! Hätte er einen Schaden beim Kunden und das würde rauskommen, entfällt zu 100% der Versicherungsschutz auch wenn er funktioniert hätte.Das ist eben Lehrgeld!

    Also mit Kofferraum meinte ich den Laderaum des Transporters, bei dem selbstverständlich alles gesichert ist. Sorry für die Ungenauigkeit.

  • Wenn der gewerblichen Transport von Gasflaschen (nicht von Privatpersonen für den häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport) durchgeführt wird, muss mindestens ein Feuerlöscher (Brandklasse A, B, C) mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg mitgeführt werden.

    Also seit froh daß das Bussgeld nicht auf einen Verstoß gegen ADR abziehlt.

    Feuerlöscher bei Gefahrguttransporten gem. ADR 2013

    Nach ADR 2013, Abschnitt 8.1.4, wird geregelt, welche Feuerlöschausrüstung für Gefahrgutfahrzeuge beim Gefahrguttransport mitzuführen ist. Bei Gefahrgutkontrollen wird immer wieder festgestellt, dass es bei Kraftfahrern sehr unterschiedliche Sichtweisen hinsichtlich der Anzahl und Größe der mitzuführenden Feuerlöscher gibt.

    Ebenso wird hin und wieder die Meinung vertreten, dass keine Feuerlöscher an Bord zu sein brauchen, wenn es sich um nicht kennzeichnungspflichtige Transporte handelt, obwohl Gefahrgut (umgangssprachlich = Mindermengen oder unter 1.000 Punkte) geladen wurde. Dem ist eben nicht so!

    Die manchmal recht kompliziert formulierten Vorschriftentexte im ADR 2013 sind in folgender Tabelle vereinfacht darstellt. Dabei handelt es sich in dieser Übersicht um die vorgeschriebene Mindestausstattung eines Gefahrgutfahrzeuges.

    Zul. Gesamtgewicht Beförderungseinheit

    nicht kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit:

    kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit:

    bis 3.500 kg. 1 x 2 kg. Pulverlöscher 2 x 2 kg. Pulverlöscher
    ab 3.501 kg. – 7.500 kg. 1 x 2 kg. Pulverlöscher 1 x 2 kg. + 1 x 6 kg. Pulverlöscher
    ab 7.501 kg. 1 x 2 kg. Pulverlöscher 2 x 6 kg. Pulverlöscher
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  • es gilt die Handwerkerregel -->

    ...

    Somit kein ADR Transport.

    Auch wenn man unter der Handwerkerregel fährt, ist es ein ADR Transport.

    Allerdings kann ein abgelaufener Druckbehälter (hier der Feuerlöscher) in der Regel nicht unter befreienden Ausnahmen gefahren werden.

    Der Feuerlöscher war Ladung und der geschlossene Transporter nicht entsprechend belüftet und wahrscheinlich an der Tür auch nicht gekennzeichnet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Schon interessant, was alles ins Blaue hinein vermutet wird ...
    8)

    vor allem, ohne den konkreten Wortlaut des behördlichen Vorwurfs zu kennen.

    Ach so, wenn wir schon dabei sind, noch eine Bitte.

    Wenn Dokumente zu einem Thema verlinkt werden, sollten diese auch dem aktuellen Rechtsstand entsprechen. Dokumente mit Rechtstand 2007 helfen 2023 nicht mehr. wirklich.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Auch wenn man unter der Handwerkerregel fährt, ist es ein ADR Transport.

    Allerdings kann ein abgelaufener Druckbehälter (hier der Feuerlöscher) in der Regel nicht unter befreienden Ausnahmen gefahren werden.

    Der Feuerlöscher war Ladung und der geschlossene Transporter nicht entsprechend belüftet und wahrscheinlich an der Tür auch nicht gekennzeichnet.

    Guten Morgen,

    im ADR unter Punkt 1.1.3 Freistellung weiterführend unter 1.1.3.1 steht unter Punkt c folgendes :

    Im Rahmen der Lieferung für oder Rücklieferung von Baustellen oder in Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten ist der Transport von Gefahrgütern in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und „1000-Punkte“ gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschreiten, von den Vorschriften freigestellt. Voraussetzung ist, dass Maßnahmen getroffen wurden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des gefährlichen Stoffes verhindern (z.B. geeignete Ladungssicherung).

    Heißt zusammengefasst:

    Handwerkerregelung (Beförderung nach ADR 1.1.3.1c)

    • Im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit dürfen bis max. 1000 Punkte mitgeführt werden.
    • Die Einzel-Verpackung darf 450 Liter nicht überschreiten
    • Die mitgeführte Menge sollte dem Tagesbedarf entsprechen
    • Alle weiteren Bestimmungen des ADR sind nicht anwendbar, d.h. kein/e: Feuerlöscher, Beförderungspapier, Kennzeichnung, Fahrerausbildung usw.

    Zu erfüllende Bedingungen:

    • Maximalmenge < 1000 Pkt.
    • Max. Grösse pro Verpackungseinheit = 450 Liter
    • Ladungssicherung (Freiwerden vom Inhalt vermeiden)
    • Beförderung erfolgt nicht zur internen/externen Versorgung

    Nicht nötig sind:

    • keine ADR-Fahrerausbildung
    • kein Beförderungspapier
    • keine erhöhte Haftpflichtversicherung
    • keine spez. Fahrzeugzulassung
    • keine orange Tafel
    • keine ADR-Fahrzeugausrüstung (kein Feuerlöscher)
  • Hi,

    neben dem Gefahrgutrecht bei Gefahrguttransporten ist eine weitere Möglichkeit der Ordnungswidrigkeit der Verstoß gegen die BetrSichV (ordnungswidrig handelt, wer ein Arbeitsmittel nicht oder nicht rechtzeitig prüfen lässt).

    schöne Grüße

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  • In Ergänzung der Beiträge des Frittenquälers (#10) und des Schnabeltiers (#15) bestünden weitere Ordnungswidrigkeiten, wenn der Fahzeugführerim absoluten Haltverbot das Fahrzeug zum Stehen gebracht hat, nachdem er eine rote Lichtsignalanlage im berauschten Zustand überfahren hat.

    Bei der Ampel könnte man ihm zugutehalten, dass er sie nicht sehen konnte, weil sein Joint in den Fußraum gefallen war und er hin gerade aufhob. Eventuell wurde das Fahrzeug auch wegen der abgelaufenen TÜV-Plakette oder des fehlenden vorderen KFZ-Kennzeichens angehalten, wenn es nicht die überlaute Musik war, die aber wenigstens den defekten Auspuff übertönt hat.

    Ich vermute aber eher, dass es die Rauchfahne war, die aufgrund des Heizöls im Tank die halbe Fahrbahn vernebelte, die den Ordnungshütern Anlass gab, das Fahrzeug zu stoppen.

    Gruß Frank :rolleyes:

    Spekulatius ist eher etwas für die Adventszeit.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo, wie bekomme ich 5 Feuerlöscher zur Wiederinstandsetzung bzw Neubefüllung und Prüfung von meinem Lager zur Prüfstelle? Mit Transporter und natürlich gesichert. Kriege ich dann so ein Knöllchen bei einer Verkehrskontrolle? Das kann doch nicht sein. Viele Grüße

  • Rücktransport zur Prüfung und Befüllung ist in gewissen Grenzen zulässig, aber nicht der Transport unter der Handwerkerregel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.