Bestellung als Sifa

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  • Hallo zusammen,


    folgende Frage: Ich bin mitten in der Sifa Ausbildung. Habe über die Sondergenehmigung und Gespräche mit der TAB ganz normal die Zusage bekommen (Qualifiaktionsnachweis erfüllt). Habe ich am Ende der Ausbildung Probleme bzgl. der Bestellung? Reicht es wenn der AG das vorhält oder was muss beachtet werden? Viele Grüße

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  • Welcher Deiner Posts zählt denn jetzt? ;)

    Bring die Ausbildung zu Ende und lass Dich vom AG bestellen. Deine BG wird dafür ein Standardformular haben, dass der AG nehmen kann. Wenn die TAP mit im Boot ist, ist alles gut.

    Viel Erfolg.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Das ist die Ansprechpartnerin, die Dir Deine Frage beantworten kann.

    Über die Ausnahme bei der Zulassung entscheidet aber in der Regel nicht die BG, sondern die staatliche Stelle. Wenn aber die BG bereits bei der Zulassung zur Ausbildung zugestimmt hat, dürfte die staatliche Stelle in der Regel keine Einwände haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Über die Ausnahme bei der Zulassung entscheidet aber in der Regel nicht die BG, sondern die staatliche Stelle. Wenn aber die BG bereits bei der Zulassung zur Ausbildung zugestimmt hat, dürfte die staatliche Stelle in der Regel keine Einwände haben.

    Habe halt mit der TAP gesprochen und mich normal bei der BGW angemeldet. Habe die Nachweise dementsprechend eingereicht und die zusage bekommen - Anerkennung. Muss ich mir also keine Gedanken machen?

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  • Über die Ausnahme bei der Zulassung entscheidet aber in der Regel nicht die BG, sondern die staatliche Stelle. Wenn aber die BG bereits bei der Zulassung zur Ausbildung zugestimmt hat, dürfte die staatliche Stelle in der Regel keine Einwände haben.

    Der TE fragte nach der Bestellung, nicht nach der Zulassung für die Ausbildung, die hat er ja.

    Natürlich hat die Behörde die Entscheidung, hält sich aber in der Regel, wie von dir beschrieben, an die Entscheidung der BG. Es ist sogar üblich, dass die Behörden entsprechende Anfragen an die jeweilige BG weiter leiten. Daher ist diese halt die zu fragende Stelle.

  • Hallo Peter,

    wenn du deine Ausbildung zur SiFa über die BG machst, erhälts du nach erfolgreichem Abschluss eine Abschlussurkunde. Danach ist das Einreichen deiner schriftlichen Bestellung bei dieser BG reine formsache und stellt keine wirklichen Probleme mehr dar. Die Bg hält sogar für die schriftliche Bestellung eine Vorlage bereit.

    Solltest du bei einem anderem Unternehmen anfangen, welches nicht deiner ursprünglichen BG zugeordnet ist, bei der du deine Ausbildung gemacht hast. Wird man von dir verlangen, dass du den BG spezifischen Teil (ALT Ausbildungsstufe III P5 / NEU Lernfeld 6 LEK6) der neuen BG absolvierst, damit du dort auch schriftlich bestellt werden kannst.

    Viele Grüße

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  • Das kann ja Jahre dauern!

    Glaubwürdig ist das für mich nicht.

    Für die Grundbetreuung ist die Branchenausbildung meines Wissens ohne Bedeutung.

    Die DGUV V2 gibt zu dieser Fragestellung eine ziemlich eindeutige Antwort:

    §4 DGUV V2

    (7) Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III
    (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III.

    Ob das jetzt für dich glaubwürdig ist oder nicht ist da eher irrelevant. 🤷‍♂️

  • Das kann ja Jahre dauern!

    Glaubwürdig ist das für mich nicht.

    Für die Grundbetreuung ist die Branchenausbildung meines Wissens ohne Bedeutung.

    Extern geht das recht flott, ansonsten geht es auch meist recht zügig sollte ein Betrieb dich anmelden, sodass du die Betreuung übernehmen kannst. Habe bisher immer nur mitbekommen, dass die Anmeldung erfolgt, Betreuung startet und sobald ein Termin frei ist die branchenspezifische Ausbildung stattfindet.

  • Hi,

    Für die Grundbetreuung ist die Branchenausbildung meines Wissens ohne Bedeutung.

    da im Rahmen der Grundbetreuung i.d.R. branchenübliche Problemstellungen auftauchen und behandelt werden, ist auch für die Grundbetreuung die branchenspezifische Ausbildung oder alternativ die Anerkennung der bereits vorhandenen Fachkunde beim zuständigen Unfallversicherungsträger erforderlich.

    Bei externen Dienstleistern kann ggf. die Möglichkeit bestehen, dass ein Kollege ohne Branchenspezifik den Betrieb zusammen mit einem anderen Kollegen, der bereits über die nötige Branchenspezifik verfügt, betreut.

    schöne Grüße

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  • Extern geht das recht flott, ansonsten geht es auch meist recht zügig sollte ein Betrieb dich anmelden, sodass du die Betreuung übernehmen kannst. Habe bisher immer nur mitbekommen, dass die Anmeldung erfolgt, Betreuung startet und sobald ein Termin frei ist die branchenspezifische Ausbildung stattfindet.

    Jupp, das war bei mir auch so.

    Mit dem "Segen" der VBG.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Für die Grundbetreuung ist die Branchenausbildung meines Wissens ohne Bedeutung.

    Das ist definitiv falsch. Kommt wohl daher, dass man vorzeitig, also vor Abschluss der Fachkunde mit Zustimmung der Behörde als SiFa bestellt werden kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.