Beschaffung Gefahrstoffe

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  • Guten Abend,

    ich befinde mich aktuell in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und hätte ein paar Fragen an euch.

    Wie läuft bei euch das Thema "Beschaffung von Gefahrstoffen" ab? Muss ein Freigabeformular erstellt werden? Wie muss man die Substitutionsprüfung nachweisen?

    In meinem Unternehmen werden verschiedene Produkte im Supermarkt erworben (z.B. Reinigungsmittel) ist das überhaupt gestattet? Könnt ihr mir ein paar Tipps zur Lagerung geben? Wir haben maximal 20 Liter pro Stoff an verschiedenen Ölen, diese stehen alle zusammen in einer Wanne. Und ein Regal, wo alles zusammensteht an z.B. WD40, Bremsenreiniger, Loctite Schraubensicherung, Klebstoffe ....

    Vielen Dank im Voraus.

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  • Hallo CHris95,

    irgendwie hat dir noch niemand geantwortet. Ich bin auch noch nicht lange beim Sifaboard und bin durch Zufall über deine Fragen gestolpert. Sind die noch aktuell?

    Das Thema "Umgang mit Gefahrstoffen" ist auch bei uns ein immer wiederkehrendes Thema. Mittlerweile haben wir eine zentrale Beschaffung, sodass nicht mehr jeder Mitarbeiter einfach bestellen kann. Denn damit war es bei uns vorher sehr unübersichtlich und macht die Arbeit zu Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung, Unterweisung etc. sehr aufwändig.

    Unsere Beschaffung hat eine Anweisung erhalten, dass vor der Bestellung erst einmal eine Prüfung erfolgen soll: Gibt es den Gefahrstoff schon im Unternehmen (hierzu dient bei uns das Gefahrstoffverzeichnis)? Wenn ja, darf er bestellt werden mit einer kurzen Info an den SiFa/SiBe, die das Gefahrstoffverzeichnis evtl. aktualisiert. Ist der Gefahrstoff neu, erfolgt von SiFa/SiBe erst einmal eine Prüfung des Stoffes hinsichtlich Gefährdungen und der vorhandenen Maßnahmen im Betrieb.

    Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV). Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beinhaltet auch die Substitution. SiFa/SiBe berät mit den betreffenden Abteilungsleitern zu möglichen Alternativen und Maßnahmen (nach STOP-Prinzip).

    Ist die Prüfung durch SiFa/SiBe durch, wird der Beschaffung das "ok" gegeben. Das geschieht bei uns ohne Formular. In größeren Firmen kann aber ein Freigabeformular sinnvoll sein.

    Bei neuen Gefahrstoffen erstelt SiFa/SiBe die Betriebsanweisung und legt einen neuen Eintrag im Gefahrstoffverzeichnis an. Unsere Beschaffung hat noch den Auftrag, zurvor das Sicherheitsdatenblatt abzufragen. Für das Gefahrstoffverzeihnis leitet die Beschaffung auch Informationen zu Menge, Gebindegröße, Verwendungszweck, Einsatz-/Lagerort an SiFa/SiBe weiter. Ggf. werden die Infos auch von den Abteilungsleitern mitgeteilt. Wichtig: Vor Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss es eine spezifische Unterweisung zu dem spezifischen Gefahrstoff geben (unbedingt an den Unterweisungsnachweis denken). Die Unterweisung soll anhand der vorher erstellten Betriebsanweisung erfolgen. Die Unterweisung führt der Abteilungsleiter und/oder SiFa/SiBe bei uns durch.

    Wie wir des denn bei euch geregelt?

  • Zur Substitutionsprüfung:

    Die Substitutionsprüfung ist immer Pflicht, außer bei geringen Gefährdungen. Bei uns sieht es da etwas mau aus. Gerade auch mit der Dokumentation.

    In der GefStoffV steht, dass der Arbeitgeber Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen hat, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind. Ein Ablaufschema gibt’s in der TRGS 600. Die Substitutionsprüfung geht wieder nach dem STOP-Prinzip vor. Das GHS-Spaltenmodell ist außerdem sehr hilfreich.

    Eine gute Zusammenstellung zur Substitutionsprüfung findest du hier:

    https://www.haufe.de/arbeitsschutz/…_96_564878.html

  • Zum Thema Gefahrstoffe aus Supermärkten:

    Gerade wenn ihr Gefahrstoffe einsetzt, die für den privaten Endverbraucher erhältlich sind (Supermarkt, Baumarkt, ...), fallen viele Punkte weg (Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung, Eintrag in Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung). Denn dann besteht nur eine geringe Gefährdung (z.B. bei Geschirrspültabs, Spülmittel, Glasreinger).

    Wichtig ist aber, dass die Gefahrstoffe auch unter den für Haushalte üblichen Bedingungen verwendet werden: geringe Menge und kurze Expositionsdauer.

    Dazu findest du hier hilfreiche Links:

    https://betriebsarzt.online/de/blog/muss-z…rstellt-werden/

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6596

  • Gerade wenn ihr Gefahrstoffe einsetzt, die für den privaten Endverbraucher erhältlich sind (Supermarkt, Baumarkt, ...), fallen viele Punkte weg (Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung, Eintrag in Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung). Denn dann besteht nur eine geringe Gefährdung

    Nein, denn die geringe Menge + Exposition und daraus resultierend die geringe Gefährdung muss für jeden Stoff und Einsatz explizit festgestellt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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