Beiträge von MBischoff

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    Fragen der Arbeitssicherheit sind mitbestimmungspflichtig. Vielleicht hilft dir das ja bei deiner Argumentation gegenüber dem GF.

    Spiel mit offenen Karten, erzähl ihm, dass der BR dich eingeladen hat und dass du da aufgrund der rechtlichen Situation gar nicht anders kannst als hinzugehen.

    Zitat

    Betriebsverfassungsgesetz
    § 87 Mitbestimmungsrechte

    (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

    1.Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
    [...]

    7.Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;

    [...]

    Nein, ich persönlich konnte mein Praktikum bei meinem Arbeitgeber absolvieren, daher hatte ich kein Problem.

    Der Ausbildungsträger sollte dich bei der Suche nach einem Praktikumsplatz unterstützen können.

    Ganz klares Jain.

    ASR A2.1 schreibt dazu

    Zitat

    Befinden sich Arbeitsplätze oder Verkehrswege 0,2 m bis 1,0 m oberhalb einer
    angrenzenden Fläche oder besteht die Gefährdung des Abrutschens oder unabhängig
    von der vorgenannten Höhe die Gefährdung des Hineinfallens oder des Versinkens in
    Stoffen, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob und welche
    Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 erforderlich sind

    und

    Der Verleiher tut aber gut daran,

    • sich den ordnungsgemäßen Zustand des Arbeitsmittels bei Übernahme bestätigen und
    • sich die ausreichende Qualifikation (+Unterweisung, +Beauftragung) des Nutzers nachweisen

    zu lassen.

    Analog dazu wie es ja auch ein Mietwagen-Verleiher tut, der sich den Führerschein des Entleihers vorlegen lässt.

    Zitat

    § 5 ArbSchG

    (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

    (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

    (3) [...]

    "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung [...] vorzunehmen."

    Welchen Teil seiner Aufgaben dein AG auf dich delegiert hat, kannst du eigentlich nur von ihm erfahren.

    Grundsätzlich musst du in deinem Verantwortungsbereich jede Tätigkeit beurteilen, gleichartige können zusammengefasst beurteilt werden.

    Unterstützung dabei bekommst du von eurer Sifa. Die Beratung ist nämlich deren ureigene Aufgabe.

    Viele Informationen zum Thema GBU findest du im "Handbuch Gefährdungsbeurteilung" der BAuA unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbe…ilung_node.html

    Nun die Frage wie Ich die Ausbildung finanzieren soll ?

    Da ich mir vielleicht irgendwann mal ein 2tes Standbein damit aufbauen möchte, wird mein Chef nicht die ganze Ausbildung bezahlen.

    Wie wäre es denn, wenn du die Ausbildung bei eurer BG(HM) machst? Für Mitarbeitende der Mitgliedsunternehmen wird die Ausbildung bei den BG für gewöhnlich kostenlos angeboten.

    Und mit dem Argument "Aktuell haben wir einen Externen er würde sich also auch Kosten sparen." kannst du doch vielleicht deinen Chef überzeugen dich dort anzumelden.

    Zusätzlich noch

    Zitat

    § 2 ASiG Bestellung von Betriebsärzten

    [...]

    (2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Betriebsärzte ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz von Personen zu unterrichten, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.

    Was soll denn das Hilfspersonal sonst tun? Dafür gibt es extra das Berufsbild des Arbeitsmedizinischen Assistenten.