Guten Morgen zusammen,
ich hätte mal eine Frage:
In meiner alten Firma hatte der BA eine medizinische Assistenz, die die "G"-Untersuchungen durchgeführt hat. Das Ergebnis wurde durch den BA mit dem Mitarbeiter besprochen. In der jetzigen Firma läuft es ähnlich. Unser BA war letztes Jahr gesundheitsbedingt insgesamt 7 Monate nicht im Haus und es sind einige Untersuchungen aufgelaufen. Die holt er zwar relativ zügig nach, aber er wird von seiner Frau, einer Physiotherapeutin, bei einfachen Untersuchungen (G20 & G37) unterstützt. Die Ergebnisbesprechung führt er selbst durch. Das unser Standortleiter nebenher erfahren. Jetzt will der von mir wissen ob das überhaupt rechtlich zulässig ist das er hier unterstützt wird oder ob er die Untersuchungen auch selber durchführen muss.
In der ArbMedVV §§ 6 & 7 habe ich hierzu keine klare Aussage gefunden.