Beiträge von Bavariandragon

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    Ich kann dir aus Erfahrung sagen das in Schottland das max. zulässige Gewicht zum Heben bei 25kg liegt. Bin dort mal auf Montage gewesen und beim zurückfliegen musste ich meinen Werkzeugkoffer auf verschiedene Taschen aufteilen. Von der netten Dame am Schalter wurde mir erklärt das in Schottland (evtl ganz Großbritannien?) nicht schwerer gehoben werden darf. Nicht mal 25,1kg wurden akzeptiert...

    Was man machen kann? Substitution: Den Vorgesetzten austauschen. Wenn der eine Maschine startet während ein Azubi noch seiner angewiesenen Tätigkeit nachgeht dann hat er nicht die Befähigung als Ausbilder.

    So liest sich das ganze jedenfalls für mich anhand der Beschreibung.

    Was wird denn eigentlich gebohrt (Material, Bohrdurchmesser und -tiefe) das nach so kurzer Zeit der Bohrer geschliffen werden muss?

    Bei uns werden alle Arbeits-, Bagatell- und Beinaheunfälle gemeldet und an alle Standorte weltweit verteilt. Es sind enthalten: Ereignisbeschreibung, Ursachen, Abstellmaßnahmen (Sofort und langfristige), Fotos usw... kommen wöchentlich ca. 20 Stk. Und bei ganz wenigen konnte ich einen Bezug zu uns herstellen und hier was ableiten/verbessern.

    De Betriebssicherheitsverordnung unterscheidet nicht nach Eigentumsverhältnissen, sondern regelt das zur Verfügung stellen von Arbeitsmitteln. Die eigenen Maschinen und Werkzeuge unterliegen damit auch der BetrSichV, wenn der AG deren Benutzung erlaubt

    Und hier dürften die Juristen zum diskutieren anfangen: wenn private Arbeitsmittel verwendet werden dann erlaubt mir der AG die Heimarbeit mit meinen Geräten, aber er stellt sie mir nicht zur Verfügung. Kann er nicht, da sie dazu in seinem Eigentum sein müssten.

    Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen

    Bezieht sich das "verwenden lassen" jetzt auf den Fall für zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel oder generell auf Arbeitsmittel?

    Ich musste mir mal in jungen Jahren auf Montage vor Ort Werkzeug ausleihen da mein Werkzeugkoffer irgendwo auf der Welt war nur nicht bei mir. Und von unseren Servicemonteuren weis ich das auch heute noch gängige Praxis ist da Ausleihen billiger ist. Dieses Werkzeug wird ja auch nicht vom AG zur Verfügung gestellt sondern von einem Dritten ohne Zugriffsmöglichkeit durch den AG.

    Wenn mich an einer Situation mit einem Kollegen/Vorgesetzten etwas stört dann bin ich immer direkt auf den zugegangen und hab gesagt: "Pass mal auf. Dies und das bringst du so rüber. Ich habe den Eindruck das... Was stört dich... Wie können WIR es anders machen" Oft hilft ein klärendes Gespräch. Das bringt normal das Gegenüber auch zum umdenken und anders handeln.

    Wenn sich nix ändert dann würde ich wie PeKe geschrieben hat: Beweise sammeln (Notizen mit Datum, Uhrzeit, Vorfall) und damit zum BR. Aber dem gleich sagen das du eine schnelle Klärung willst und wenn sich innerhalb einer gewissen Frist nichts ändert du zu einem Anwalt gehst. Habe schon Fälle erlebt wo der BR gesagt hat: "Das kann nicht sein, da täuschst du dich, du übertreibst" und nichts unternommen hat. Nicht einmal nach einem psychischen Zusammenbruch des Betroffenen. Erst als auch der BR ein Schreiben vom Anwalt bekommen hat ist er in die Gänge gekommen.

    Die Kollegen müssten auf der öffentichen Straße ca. 300 m über eine öffentliche Straße mit Werkzeug- und Materialwägen um zum Einsatzort zu gelangen. Die Stellfläche ist ansonsten nur über eine schmale Treppe zu erreichen. Der Höhenunterschied beträgt ca. 2,5 m. Und die Werkzeugwägen mit ca. 150 kg die Treppe hoch wuchten ist schwer, für manche MA unmöglich. Aber das Thema hat sich erledigt. Nachdem ich Tage lang bzgl. einer Rampe mir den Mund fransig geredet habe ist gestern, kurz vor Feierabend ein besagter Werkzeugwagen die Treppe runter gefallen. Das Elektrowerkzeug ist Schrott und der GF hat ein paar Bügelfalten in seinen Dienstwagen bekommen. Jetzt ist eine befahrbare Gerüstkonstruktion kein Problem mehr :44:

    spielt der Beschäftigte bei der Präsenzveranstaltung an seinem Smartphone oder fällt in den Verdauungsschlaf nach der Mittagspause oder ist mal kurz zur Toilette

    Mit dem Unterschied das ich das mitkriege und die Handysüchtigen so in die Veranstaltung einbauen kann das sie nicht mehr dazu kommen damit zu spielen. Und wenn einer zur Toilette geht dann krieg ich das mit und kann ein wichtiges Thema auf den Zeitpunkt verschieben wo alle da sind.

    Aber das ist ein Thema wo man endlos diskutieren kann und für jedes Argument ein Gegenargument findet.

    In diesem Sinne: Wochenende steht vor der Tür, laßt die Weißbiergläser klingen! :138:

    Ja und?!?!? Was ist denn daran, insbesondere im Bereich Unterweisung, schlimm?!?!? Wohin uns diese umfassende Konformität bringt, sehen wir jedennTag auf's Neue.

    Wenn ich unterweise dann hat das einen Zweck und ich will das die Unterweisung bei den MA ankommt und verstanden wird. Bei Onlineunterweisungen hast du (noch) zuviele Unsicherheiten im System. Beispiel: FK unterweist die jährliche Gefährdungsbeurteilung mit einer neuen Gefährdung, erklärt die Maßnahmen. Genau zu dem Zeitpunkt klingelt es bei MA XY an der Tür, der Pizzaservice ist da. Nachdem der wieder weg ist denkt sich der MA: wenn ich schon stehe könnte ich gleich noch zur Toilette. Nach 15 Minuten sitzt er wieder am PC und macht die Unterweisung fertig. Die Woche drauf erleidet der MA genau wg. der neuen Gefährdung einen Unfall mit bleibenden Schäden. Bei der Unfallanalyse mit der BG kommt raus das er davon nichts gewusst hat weil er eben anderweitig beschäftigt war. Er hat aber das Unterweisungsprotokoll unterschrieben. Wer hat jetzt Schuld? Die FK oder der MA? Abgesehen davon wäre mir als SiFa wichtiger das die MA wieder gesund heimkommen.

    Das ganze ist also nicht nur ein rechtliches Problem, sondern auch ein kulturelles Problem der Mitarbeiter. Solange die nicht verstehen wollen das dies wichtig ist, solange darf sich in meinen Augen das auch nicht ändern.

    Und das Verständnis für Unterweisungen nimmt in meinen Augen ab. Anfang des Jahres habe ich z.B. zusammen mit einer FK eine Menge Zeit in Mikrounterweisungen gesteckt, also anstatt einen großen Block mehrere kleine Blöcke. Das Feedback der Leute war: es ist zwar besser als eine große Unterweisung aber sie fühlen sich durch die Häufigkeit der Unterweisungen belästigt(!).

    Oder bei unserer allgemeinen Erstunterweisung, die jeder neue MA zum Einstieg erhält (hier werden allgemeine standortspezifische Sicherheitsthemen, Verantwortung im AS, BG-Zugehörigkeit, Ansprechpartner usw. erläutert): "muss ich mir das anhören, das muss ich doch nicht wissen. Da kann ich doch nachfragen wenn ich es wirklich mal brauche"... Das Feedback der FK nach der tätigkeitsbezogenen Unterweisung ist oft: "schon wieder eine Unterweisung? Hab doch gerade eine bekommen. Für was brauch ich denn das?"...

    Und solange die Leute nicht anfangen zu denken und erkennen das dies eigentlich für ihre Gesundheit und Sicherheit gedacht ist solange sollte das Thema Präsenzunterweisung auch nicht wirklich abgeschafft werden.

    Aber mein Eindruck ist das sich die Thematik mit fortschreitenden Generationen eher verschlechtert als verbessert.

    1. Wissenstransfer bei Gesetzgebern, Rechtssprechenden, Aufsichtsbehörden etc.:

    Das es ohne "persönliche" Unterweisung nicht geht wird von Generation zu Generation zu 100% weiter gegeben

    Das Ergebnis das ich bei einer Änderung befürchte: Jeder macht was er will, keiner was er soll und alle machen mit...

    5. Gesetzestreue

    Niemand kommt auf die Idee, hier entsprechend zu "revoluzzern"

    Im Worst-Case kostet das Geld, auch privates. Und während mir das Geld der Firma relativ egal ist bin ich nicht bereit auch nur 1 Cent von meinem Schmerzensgeld (als Lohn kann man das nicht bezeichnen) für die Firma zu geben.

    Ich bin mir sicher, es wird in die Richtung Onlineunterweisung laufen mit den Jahren. Aber dazu muss sich viele ändern. Engstirnigkeit bei den Regelmachern und Kulturell bei den Regelumsetzern. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen.

    Die Container (ca. 65 t) werden mittels zwei Autokränen gehoben. Die kommen auf Abruf. Kostenpunkt ca. 800€/Std. Einsatzzeit je Hebevorgang ca. 4 Std inkl. Anfahrt.

    Ein Notstromcontainer kriegt einen Prüflauf, je nach Kundenanforderung, zwischen 1 & 12 Std. Der Verbrauch liegt bei ca. 1200 ltr. Diesel pro Stunde...

    Und ja! Die 3000€ sind ein Problem!!!

    Mahlzeit zusammen,

    ich bräuchte mal das Schwarmwissen bzw. das Wissen erfahrener SiFas:

    Bei uns gibt es ein Außenprüffeld auf dem die Notstromcontainer (4m x 4m x20m) geprüft werden. Dahinter ist ein Kiesplatz, ca. 2,5 m erhöht zur Bodenebene des Außenprüfstandes. Auf diesem Platz werden Container mit Fehlteilen zwischen gelagert da sonst die Montagehalle aus allen Nähten platzen würde. Es gibt hier eine Böschung mit ca. 20% Steigung. Der einzige Zugang vom inneren des Betriebsgeländes führt über eine schmale Treppe (ca. 60 cm Breite). Diese ist ca. 200 m von der Stellfläche der Container entfernt. Das eine Problem, das die MA über die Böschung gehen weil es kürzer ist, ist Erziehungssache. Da wird auch schon daran gearbeitet.

    Das was mir ein bischen zu denken gibt ist das Materialien und Werkzeugwägen der Mitarbeiter ca. 300 m über eine öffentliche Gemeindestraße passiert: beim Haupttor raus, auf die Gemeindestraße und dann bei einem Nebentor auf den Kiesplatz (ehemaliger Parkplatz). Abgesehen davon das das Fahren von Material- und Werkzeugwägen auf Kieswegen eher suboptimal ist habe ich Bedenken wegen dem Weg über die öffentliche Straße.

    Gibt es hier etwas rechtliches das ich anführen kann damit die ca. 3000€ für eine brauchbare Rampe investiert werden?

    Schon mal dank :)

    Ich denke die Beurteilung wird ziemlich subjektiv sein, je nach Mitarbeiter.

    Wir haben verschiedene Ergonomiethemen (Laufband, Tischfahrrad, Balance Board, Sitzball etc." vor über einem Jahr mit unserem Ergonomiecoach eines externen Dienstleisters besprochen da aus den Bürobereichen entsprechende Feedbacks kamen. Aber selbst der DL hat für die ganzen Vorschläge gemeint das ganze wäre noch eher als "Wellbeing" für die MA zu sehen als das man einen tatsächlichen Nutzen erkennen bzw. bewerten könnte. Die verfügbaren Studien und Artikel seien nicht wirklich repräsentativ da bei den wenigen hier zum einen noch keine Langzeiterkenntnisse vorliegen und zum anderen die negativen Punkte zu wenig betrachtet werden. Vielleicht gibt das da in naher Zukunft was.

    Und es hängt auch viel vom Mitarbeiter selber ab. Während ich mit dem Laufband kaum arbeiten konnte störte das Geräusch vom Deskbike meinen Kollegen im Büro. Mit dem Laufband verschlimmerte sich aber mein Knie. Dann habe ich einen Kniestuhl ausprobiert und eine Stehhilfe. Der Kniestuhl ging auch aufs Knie mit der Zeit. Bin bei der Stehhilfe hängen geblieben und glücklich damit. Mein Kollege dagegen ist wegen seinem Rücken auf einen Sitzball umgestiegen.

    Von daher würde ich mich nicht auf eine Maßnahme festlegen sondern die Mitarbeiter unter mehreren Varianten auswählen lassen wenn eine Einführung geplant ist.

    Was meiner Ansicht nach noch gegen Online-Unterweisungen spricht:

    - was ist mit PSA Kat. 3? Wie soll die Online unterwiesen werden?

    - Unterweisungen sollen einen Praxisbezug haben. Darunter verstehe ich das man auch vor Ort an Geräten, Maschinen und Anlagen unterweist

    - Team-Gedanke: es ist für die MA motivierender gemeinsam in einem Raum zur Unterweisung zu sein als jeder für sich am PC zu sitzen und die "dumme Unterweisung" alleine zu machen.

    Was mich zum nächsten Gedanken bringt: wer garantiert mir das MA XY über seinen Account die Unterweisung und den anschließenden Test macht und nicht MA XZ für den Account XY? Das System habe ich früher selbst oft genug ausgehebelt bei unwichtigen Schulungen...

    - Gefahrstoffe müssen per Gesetz mündlich anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen werden. Eine "Delegation" an eine Software ist somit nicht gestattet.

    Zusätzlich finde ich das es für die Führungskräfte besser ist wenn sie selber unterweisen. Da beschäftigten sie sich mit der Thematik und müssen selbst aktiv werden und kennen die Inhalte. Bei der Software sehe ich die große Gefahr das diese nur gestartet wird um zu testen ob diese funktioniert. Die Inhalte werden da wenige interessieren.

    Die Diskussion "Onlineunterweisung" wird garantiert noch lange geführt werden. Aber solange der Faktor "Mensch" zuviele Einflußfaktoren hat sehe ich in dieser Hinsicht keinen Vorteil bei Onlineunterweisungen. Denn: was ist mir wichtiger? Die Mitarbeiter sauber unterweisen und das bestmögliche dafür tun das die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter erhalten bleibt ODER das die "lästige Pflicht" der Unterweisung auf eine Software abgewälzt wird.

    Hab dazu das hier im Forum gefunden: Aufbewahrungsfristen

    Allerdings habe ich in dem Artikel nichts zu den SiFa-Jahresberichten gefunden.

    Mir wurde mal gesagt: wenn es keine gesetzliche Vorgabe gibt dann halte dich an die interne Vorgabe zur Dokumentation. Wenn es hier auch nichts gibt dann macht es Sinn immer die Vorgängerversion parat zu haben. War dann am überlegen bzgl. dem Managementreview. Hier ist der SiFa-Bericht auch Teil davon. Aber auch hier gibt es, ausser bei IATF 16949, keine vorgegebenen Aufbewahrungsfristen.

    ABER: in der heutigen Zeit wo alles elektronisch abgelegt wird und die Berichte 100KB bis 2MB groß sind, je nach Umfang... Solange ich eine gute Ablagestruktur habe hebe ich mir alles auf, auch Mails. Speicherplatz ist günstig und braucht wenig räumlichen Platz (Verhältnis meiner Daten in Ordner zu elektronischem Speicher).