Auf jeden Fall ist es auch für Betriebsärzte hier interessant.
Beiträge von AS-Paul
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Das habe ich bei KomNet gefunden:
KomNet Dialog 43775
Stand: 13.09.2024
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen
Frage:
Müssen Auffangwannen für Gefahrstoffe geprüft werden? Wie oft und gemäß welcher Anforderungen?
Antwort:
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei verschiedenen Rechtsgebieten unterschieden werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Umwelt-/ Wasserrecht. Zu der Thematik des Umwelt-/Wasserrechts bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Behörde.
Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:
In der TRGS 510 wird an verschiedenen Stellen auf Rückhalteeinrichtungen - hierzu zählen auch die Auffangwannen - eingegangen.
Unter Nummer 5.9 Überprüfungen und Kontrollen ist u.a. Folgendes nachzulesen:
"(1) Ortsbewegliche Behälter sind regelmäßig auf Beschädigungen zu kontrollieren, die Kontrollfristen sind in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften, der Art des Behälters sowie der besonderen Lagerbedingungen (z.B. im Freien, in Gebäuden, Lagertechnik) festzulegen.
(2) Alle Lagereinrichtungen müssen erstmalig und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen auf ihre ausreichende Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit kontrolliert werden. Zu kontrollierende Einrichtungen sind z.B.
1. Lagereinrichtungen für Gefahrstoffe, z.B. Einhaltung von Fach- und Feldlasten von Regalen mit Gefahrstoffbehältern oder die Unversehrtheit von Regalteilen,
2. Rückhalteeinrichtungen, z.B. Dichtigkeit und Belegung von Tassen und Wannen,
3. Entsorgungseinrichtungen, z.B. Dichtigkeit und Unversehrtheit von Lösemittelabfallbehältern,
(...)
(3) Das Ergebnis der Kontrollen ist in geeigneter Form zu dokumentieren. Prüfungen nach anderen Rechtsbereichen, wie z.B. gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Bauordnungen der Länder, Arbeitsstätten- oder Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt. Soweit sich die Kontrollen mit Prüfanforderungen aus anderen Rechtsbereichen decken, gelten die Kontrollen damit auch als erfüllt. Die Kontrollen können sich auf diese Prüfergebnisse gegebenenfalls abstützen."
Besonders hervorzuheben ist der Abschnitt 7.2 Absatz 3 Nummer 2:
"Die Rückhalteeinrichtung muss für das Lagergut undurchlässig sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Materielle Anforderungen an die Beschaffenheit und Größe der Rückhalteeinrichtung sind in den wasserrechtlichen Bestimmungen geregelt."
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Hallo,
SIFA und BR haben unterschiedliche Rollen und Loyalitäten.
Man kann doch nicht gleichzeitig die Stabstelle und der Berater des Unternehmers und auf der anderen Seite der Vertreter der Beschäftigten sein, der gegenüber dem Unternehmer Forderungen stellt!
Die Maßnahmen im Arbeitsschutz, die ich dem Unternehmer als SIFA empfehle, könnten bei den Beschäftigten auf Kritik stoßen und den Betriebsrat einschalten.
Eine Doppelrolle ist bewusst zu vermeiden.
Weil Konflikte vorprogrammiert sind. Konflikte entstehen. Zuständigkeiten fehlen. Der Arbeitsschutz leidet.
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Guten Morgen,
ohne eine Diskussion vom Zaun zu brechen, aber ist es tatsächlich so, dass ein selbstgebautes Regal, welches nicht veräußert wird, dem ProdSG unterfällt?
VG Snooze
...und das ist korrekter der Betriebssicherheitsverordnung.
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Die DGUV Info 208-061 gibt Hinweise, wie ein Regal regel- und regalgerecht zu bauen ist. Von externen Prüfern oder Statikern ist dort nicht die Rede, sondern vom Nachweis der Statik.
Habe ich ein wenig anders formuliert, aber das meinte ich!
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Für selbstgebaute Regale gelten dieselben Maßstäbe wie für hergestellte Regale. Beide unterliegen dem Produktionssicherheitsgesetzt.
Ein externer Regalprüfer, Statiker muss den statischen Nachweis erstellen mit Fach- und Feldlasten. Der Statiker wird dann gemeinsam mit dem Betreiber zum Hersteller. Ein Statiker, der die Verantwortung übernimmt, muss dann auch gefunden werden.
Dann die Kosten - da könnten neu angeschaffte Regale preislich darunter liegen.
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1. DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
Die maßgebliche Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Gabelstapler und andere Flurförderzeuge in Deutschland ist die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Diese regelt unter anderem:
- Bestimmungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen (§ 6): Nur bestimmungsgemäß eingesetzte Geräte dürfen betrieben werden.
- Anbaugeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie technisch abgestimmt und sicher befestigt sind.
- Festlegung von Anhängerbetrieb und Zuglasten (§ 24): Auch beim Ziehen/Verfahren von Anhängern oder Geräten muss sichergestellt sein, dass Stapler und angekoppelte Lasten hierfür eingerichtet sind und die zulässigen Lasten nicht überschritten werden.
- Prüfungspflicht (§ 37): Stapler und ihre Anbaugeräte müssen regelmäßig (mindestens jährlich) durch einen Sachkundigen geprüft werden. Das schließt technische Hilfsmittel wie Rangierhilfen ein, wenn sie als Anbaugeräte gelten.
2. Anbaugeräte und Rangierhilfen
„Rangierhilfen“ wie spezielle Geräte zum Verfahren von Anhängern oder sonstige Aufnahmen für bestimmtes Rangieren sind technisch betrachtet Anbaugeräte am Stapler.
Auch wenn es keine eigene UVV nur für Rangierhilfen gibt, gelten für solche Hilfsmittel allgemein:- Sie müssen geeignet konstruiert und korrekt am Stapler montiert sein (kein unsicherer Zustand).
- Der Einsatz darf die zulässige Tragfähigkeit des Staplers nicht überschreiten und darf den sicheren Betrieb nicht beeinträchtigen (also z. B. Standsicherheit).
- Sie müssen in die Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung integriert werden.
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Naja, Jeder kann ja inzwischen die AI/KI seines Vertrauens fragen und sich sicherlich sogar digital in Echtzeit anleiten lassen.
Wozu soll ich da ein Plakat lesen?Kann das Jeder???
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Es gibt doch den Aushang Erste Hilfe, das ist die Betriebsanweisung. Noch ein weiteres Dokument halte ich für überflüssig.
Wie eine Betriebsanweisung vom Layout aussehen sollte geben die Berufsgenossenschaften vor.
Meiner Meinung nach sollte es eine Betriebsanweisung für die Erst-Hilfe geben, um zu erklären wie ich als Helfer vorgehen sollte, wenn ich mich um eine Verletzte oder nicht mehr ansprechbare bewusstlose Person kümmern muss .
Mehrmals habe ich erfahren das Helfer die Ersthelfer telefonisch erreichen wollten, anstatt sich an den Aushang des Ersten-Hilfe-Plakates zu orientieren.
Die Betriebsanweisung muss nicht direkt unbedingt aushängen aber sollte allen Mitarbeitern vorliegen und im Rahmen der pers. Unterweisungen erläutert werden.
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Wichtig ist vor allem, dass das Erste-Hilfe-Plakat der DGUV aushängt.
Dort finden wir auch eine Spalte der Ersthelfer.
Deshalb sollte die Liste der Ersthelfer, meiner Meinung nach, unmittelbar neben dem Plakat aushängen.
Das Plakat an sich zeigt deutlich in welcher Reihenfolge der Helfer agieren soll!
Bei den Unterweisungen der Mitarbeitenden muss darauf hingewiesen werden, das ein Ersthelfer bei der Ersten-Hilfe hinzugezogen werden kann. Telefonisch (wenn ich als Helfer nicht alleine bin) aber vor allem, durch einen Hilferuf!
Meiner Meinung nach ist auch eine Betriebsanweisung "Erste-Hilfe" sinnvoll.
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Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer Vorlage (Prüfbericht) für Waagenheber
Du meinst eine Checkliste für WAGENHEBER ??
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Willkommen an Bord.
Immer her mit den Fragen

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Brauche dringend einen Kunden in Meiningen

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Wenn ich jetzt die Gefährdungsbeurteilung anspreche und den Handlungskreislauf für die Erstellung der GBU.
Es gibt verschiedenen Maßnahmen, die bereits erwähnt wurden.
Fehlt nur noch die Umsetzung


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Ich finde "Lernen aus Schmerzen" ein wenig zu spät angesetzt!
Rechtsicherheit: Unterweisung mir der Betriebsanweisung ist eine Präventivmaßnahme um die Schmerzen und die Kosten danach zu verhindern.
Für meine Kunden erstelle ich die BA`s unterweise die MA und noch kein MA hat sich darüber beschwert, das ich Papierschneider erkläre

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Vor der ersten Benutzung von Arbeitsmittel müssen die Mitarbeiter an den Arbeitsmitteln eingewiesen werden, wenn ich mich nicht irre.
Die BA ist ein hilfreiches Toll, wie man heute in Neudeutsch sagen würde.
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Ja mit Antirutschmatten kann vor allem Zeit und Mühe gespart werden.
Mit Matten kann die Anzahl der Zurrgurte deutlich verringert werden.
Das lässt sich berechnen, das Wissen wir als Fachleute natürlich - auch der eine oder andere Fahrer ist in der Lage.