Informationen über die Brandmelder gibt es auch in der DGUV-I 205-033 ![]()
Beiträge von AS-Paul
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Ich sende dann auch zurück - willkommen an Bord! -
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Hallo zusammen,
kennt jemand eine gute Checkliste für vor-Ortgefährdungen von Servicetechniker? Eine Art Just in time Gefährdungsbeurteilung? Die Bedingungen, unter denen ein technischer Außendienstmitarbeiter vor Ort tätig ist, können von uns nicht in dem Maße bestimmt und gestaltet werden, wie das innerhalb des eigenen Betriebs möglich ist. Trotzdem müssen wir diese möglichen Gefährdungen so weit wie möglich berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen vorsehen. Ich hätte folgende Punkte z.B.
- Fahrzeugeinsatz (Nutzung Stapler vor Ort), Ladungssicherung,
- Teilanhme am Strassenverkehr
- manuellen Transport von Lasten, da keine Hebehilfen vor Ort sind
- kritische Bedingungen am Einsatzort, wie z. B. Witterungsbedingungen, ungünstige räumliche Situation, Unordnung, Schmutz, fehlende sanitäre Einrichtungen usw.,
- Alleinarbeit,
- Risiken durch Arbeitsprozesse, die vor Ort durchgeführt werden,
- Einsatz von Leitern,
- unklare oder nicht hinreichend sichere Erstversorgung nach Unfällen sowie
- ggf. spezifische Risiken der durchgeführten Tätigkeit.
Hat jemand hierzu eventuell eine gute Vorlage?
Gruß TanjaHallo Tanja,
für eine vor-Ort Gefährdungsbeurteilung habe ich für "externe Arbeitsplätze" ein Baustelleneröffnungsprotokoll entworfen. Das Protokoll kann entsprechend deiner Vorgaben angepasst werden.
Das Protokoll geht der Mitarbeiter vor Beginn der Arbeiten durch, füllt es endsprechend aus und sendet es an seinen Vorgesetzen.
Viele Grüße
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und viele Grüße aus dem Ruhrpott
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Moin-Moin,
habe ich bestellt und bin gespannt.
Vom Typ her bin ich noch eher der Papierliebhaber und blättere gerne

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Tach auch und beste Grüße aus der Grimme-Stadt Marl

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Hallo Kollege Qualit,
ich glaube das machen unsere Kollegen hier nicht so gerne aber ich habe hier mal zwei Dateien angehängt.
Vielleicht hilfreich für dich, mit Verlaub!
An eine Gefährdungsbeurteilung gehe ich als erstes immer mit der Feststellung der
Gefährdungsfaktoren.
Zu den Faktoren gibt es bestimmt das eine oder andere Arbeitsmittel, was z.B. in einer Gesamt-GBU mit berücksichtigt werden sollte.
Z.B. Schlagschrauber in einer KFZ-Werkstatt.
Die Exceltabelle habe ich mir zusammengebaut.
Mehrere Vorlagen dazu habe ich mir angeschaut und bin mit dem Ergebnis zufrieden.
Vielleicht Hilfreich!
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Das sehe ich nicht so, auch heute sterben relativ oft noch Streckenarbeiter. Nicht unbedingt im Tunnel und dann längere Zeit unbemerkt, aber an der Bahnstrecke.
Ich spreche vom Unfall 1961.
Deshalb glaube ich nicht, das ein Unfall wie 1961 "im Tunnel" 2025 noch möglich währe!
Ich glaube allerdings, das sehe ich in den weiteren Antworten, das sich in der Einstellung der Mitarbeitenden etwas geändert hat. Und das leider nicht zum Guten! Im Ruhrgebiet sagen wir "Scheißegaleinstellung!"
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Deshalb, die Unfallmelden an die BG immer von der SIFA prüfen lassen.
Meine Kunden machen es.
Klappt vorzüglich!
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Man muss sich fragen was die Journalistin Kathrin Schnurrer mit diesem Artikel ansprechen oder woran erinnern wollte?
Natürlich an das Unglück !
Wir schreiben das Jahr 2025. Die Bauarbeiten, die an das Unglück vor 40 Jahren erinnern, fanden 2001 statt. Der letzte Todesfall durch ein Unglück im Tunnel 1988.
Der Arbeitsschutz 1961 war sehr einseitig ausgelegt.
Die Arbeiter wurden geschult.
Es gab gedruckte Informationen in der Landessprache der Arbeiter.
Es gab aber scheinbar keine Maßnahmen, z.B. verminderte Geschwindigkeit für durchfahrende Züge Signale vor der Einfahrt in den Tunnel
Das Arbeitsschutzgesetz haben wir seit 1996.
Deshalb bin ich der Meinung, das ein Unfall wie 1961 heute undenkbar ist!
Theorie und Praxis (aktuell) passen sehrwohl zusammen.
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1.5 Eignungsuntersuchung
Frage: Welche Eignungsuntersuchung empfiehlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten und an Prüfständen?
Antwort: Inhalt und Umfang der Eignungsuntersuchung ergeben sich aus der Tätigkeit und den damit verbundenen Gefährdungen. Gemäß §§ 3, 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Unternehmer und Unternehmerinnen die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf gesundheitliche Gefährdungen und daraus abzuleitende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durchführen, wobei sie von einem Arzt oder einer Ärztin mit arbeitsmedizinischer Fachkunde (Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin, Betriebsärztin/Betriebsarzt) beraten werden.
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Hallo,
Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung im Speziellen fordern vom Arbeitgeber die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, um systematisch die möglichen Gefahren, die mit der Benutzung z. B. eines Arbeitsmittels einhergehen, zu betrachten und angemessene, dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 Arbeitsschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.
Wie man dieses in der Praxis durchführt und lebt, liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Man muss nicht unbedingt jedes einzelne Arbeitsmittel, z. B. jede im Betrieb vorhandene Bohrmaschine, in der Gefährdungsbeurteilung aufführen.
Hier reicht es aus, z. B. eine Arbeitsmittelgruppe zu definieren. Gehen von gleichartigen elektrischen Betriebsmitteln die gleichen Gefahren aus, dann reicht es aus, für die Gruppe der elektrischen Betriebsmittel die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Im Falle von Maschinen, wo die Gefahr durch konstruktive Maßnahmen gebannt ist, muss sehr wohl dieses Arbeitsmittel in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. (z. B. Gabelstapler und auch Deichselgeräte, gerne als Ameise bezeichnet).
Viele Grüße
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Leider sind die e-Zigaretten leider häufig die Ursache.
Das Thema Brandgefahr durch Lithium-Akkus usw. kommuniziere ich mit meinen Kunden,
die auch darauf reagiert haben.
Unterweisungen, Brandschutzordnung, Aushänge usw.
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Im Kontext des Arbeitsschutzes werden Arbeitsmittel als alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen definiert, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten eingesetzt werden. Dies umfasst ein breites Spektrum, von einfachen Handwerkzeugen bis hin zu komplexen technischen Systemen.
Definition nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Gemäß § 2 Abs. 1 der BetrSichV sind Arbeitsmittel:
- Werkzeuge: z.B. Schraubendreher, Hammer, Bohrmaschine
- Geräte: z.B. Elektrogeräte, Diktiergeräte, Computer
- Maschinen: z.B. Fertigungsstraßen, Arbeitsmaschinen
- Anlagen: z.B. überwachungsbedürftige Anlagen wie Druckbehälter, Aufzüge
u.s.w.
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Für mich gehören Leitern zu den Arbeitsmitteln.
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Die passende Lektüre ist die BetrSichV und die Maschinenrichtlinie, bzw. die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz.
So wie ich das lese, irrt euer "Leiterbeauftragter". Dem würde ich die genannte Lektüre ans Herz legen, oder gleich jemand anderes als "zur Prüfung befähigte Person" (so heißt der "Leiterbeauftragte" im Schlausprech
) bestellen.Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit bedeutet dies: die Leiter darf so nicht verwendet werden. Das würde ich auch so kommunizieren und der verantwortlichen FK empfehlen, sie aus dem Verehr zu ziehen.
Ja genau - wie oben von mir ganz kurz und bündig beschrieben.

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Werden keine Originalteile verwendet, ist der Hersteller aus der Verantwortung raus.
Der Leiterbeauftragte, der die Leiter mit viel Fantasie repariert hat - ist nun der Hersteller!
...und übernimmt die Verantwortung!
Bei jeder Prüfung meinerseits, wird eine derartig reparierte Leiter von mir nicht abgenommen!
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Er hat einfach Angst die ganze Technik zu verlieren. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist der Schaden deutlich höher, als eine einmalige Investition in den anlagentechnischen Brandschutz zu investieren. Und das sollten sich andere Träger des Brandschutzes auch zu Herzen nehmen.
Ja und genau das ist meine Diskussionsgrundlage ! - Und auf diese Art der Begründung habe ich schon in vielen anderen Fällen überzeugen können - auch wenn es noch keine rechtliche, gesetzliche Verpflichtung gibt.
Ich wünsche Dir weiter alles Gute bei deinen Einsätzen und bleibe gesund

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Bei uns wurde jetzt ein Linear-Rauchmelder in der Wache nachgerüstet (Hausalarmanlage mit Schaltung zum Chefdienst der Stadt (hauptamtl. Feuerwehrleute). Sollte etwas im Argen sein wird sofort Großalarm ausgelöst. Möge nie der Ernstfall eintreten.
Da war die Diskussion erfolgreich!
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Dann wird spätestens dann diskutiert, wenn das erste menschliche Opfer zu beklagen ist!