Woher nehmt ihr das Argument, dass eine Schwelle in dieser als Notausgang zu nutzenden Schlupftür nicht zulässig ist?
Man könnte mit ASR A1.8, Kapitel 4.1 argumentieren, da steht "(5) Verkehrswege müssen eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen, um Gefährdungen durch z. B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden. Einbauten (z. B. Schachtabdeckungen, Roste, Abläufe) sind bündig in die Verkehrswege einzupassen."