Fluchtweg durch Tür im Hallentor

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  • Hallo an das Schwarmwissen,


    wir sind bei unserer Brandschutzbegehung auf folgendes Problem gestoßen. Wir haben ein Hallentor mit integrierter Tür und durch diese kann der Raum entsprechend verlassen werden. Es gibt keinen anderen Weg aus dem Raum und somit handelt es sich hierbei auch um den Fluchtweg (Markierung fehlt noch :wacko:). Laut unserem Brandschutzbeauftragten ist dies allerdings nicht zulässig, da die Tür eine Schwelle hat und somit nicht als Fluchtweg geeignet ist.


    2022-10-17-21.jpg


    Kann mir das Jemand bestätigen oder seht ihr da eine andere Möglichkeit, außer ein neues Tor zu installieren?


    Gruß,

    Andy

    Grüße,

    Andreas


    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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  • Kann mir das Jemand bestätigen oder seht ihr da eine andere Möglichkeit, außer ein neues Tor zu installieren?

    So eine Fluchttüre haben wir auch bei uns und das hat weder die Feuerwehr, Landratsamt, Berufsgenossenschaft und externe BSB interessiert.

    Lieber stolpere ich im Brandfall nach außen, als in der Halle zu verbrennen.

    Man sollte manchmal die Kirche im Dorf lassen und mit XMV handeln.

  • Dürfte so bautechnisch gar nicht abgenommen sein. Zum primären Fluchtweg gibt es entsprechende Vorgaben, wobei Schwellen oder andere Hindernisse ein no go sind.

    Das weitere werden dir die geschätzten Brandschützer vermitteln.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Zum primären Fluchtweg gibt es entsprechende Vorgaben, wobei Schwellen oder andere Hindernisse ein no go sind.

    Das habe ich leider in der ASR A2.3, bzw. DGUV 208-044, auch so heraus gelesen. Wollte mir nur nochmal etwas Expertenwissen einholen :doppelthumbsup:

    Grüße,

    Andreas


    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit noch eine Tür an einer der Außenwände anzubringen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Vielleicht bezieht sich der BSB auf die ASR A1.5, Stolperstellen ab 4 mm Höhenunterschied?


    Bei unserer Brandverhütungsschau wurde eine solche Tür auch nicht bemängelt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wie viele Personen würden denn im Ernstfall diesen Fluchtweg benutzen?

    Handelt sich hierbei um maximal 4 Personen...


    Ich sehe da eigentlich auch kein Problem darin, aber die ASR gibt da leider andere Vorgaben.


    Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit noch eine Tür an einer der Außenwände anzubringen.

    Diese Möglichkeit lassen wir gerade prüfen, bzw. müssen wir schauen ob wir den entsprechenden Platz schaffen können. Bisschen wie TETRIS mit den vielen Maschinen :)


    Danke schon mal für die Ausführungen von euch :thumbup:

    Grüße,

    Andreas


    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Die die zitierten ASR und DGUV -I sind "nur" Stand der Technik. Wenn das Schutzziel auf anderem Weg erreicht werden kann, muss man das nicht 1:1 umsetzen. Wenn man in der Gefährdungsbeurteilung feststellt, dass aufgrund der tatsächlichen Bedingungen (Brandlasten, Zündquellen, Brandmelder/ -alarm, Personenzahl, körperlicher Zustand der Leute etc.) dass das Risiko akzeptabel ist, geht das auch in Ordnung.


    Der einzige Unterschied ist, dass man sich nicht mehr die "Vermutungswirkung" zunutze machen kann, sondern die Erreichung des Schutzzieles (in der Gefährdungsbeurteilung) "beweisen" muss.

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  • Wir haben solch ein Tor in unserer Gefahrstoff"Garage". Da wird die Tür zum Reingehen benutzt und das Tor dann hochgefahren.
    Wäre das eine Argumentationshilfe?
    Dann wäre die Schwelle weg. Aber ob die Wartezeit zum Hochfahren zulässig wäre...keine Ahnung

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Dann wäre die Schwelle weg. Aber ob die Wartezeit zum Hochfahren zulässig wäre...keine Ahnung

    Laut der ASR und der DGUV ist die Wartezeit leider zu hoch. Wir werden jetzt erstmal prüfen, ob eine zusätzliche Tür möglich ist.


    Vielen Dank für alle Anmerkungen von euch! :thumbup:

    Grüße,

    Andreas


    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • In der Praxis bin ich bei Schmandhoff ( wenige Personen, Ortskundig - GBU), was den Fluchtweg angeht. Aber was ist mit den Rettungswegen? Der Bau der Halle ist doch ganz bestimmt mal genehmigt worden. Nach LBauO, SonderBauVO? Wie sind die Anforderungen an den oder die Rettungswege?

    Vielleicht gibt es ja Aktenvermerke oder genehmigte Ausnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens?

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  • Woher nehmt ihr das Argument, dass eine Schwelle in dieser als Notausgang zu nutzenden Schlupftür nicht zulässig ist? In der ASR A2.3 unter Punkt 8.4.2 Nr. 5 steht: "Gefahrenstellen und Hindernisse im Verlauf von Fluchtwegen, z. B. Vorsprünge, Stützen und Anstoßkanten, müssen deutlich und dauerhaft erkennbar sein." Unter Punkt 7 - Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen steht dazu nichts. In der ASR A1.5 finde ich auch kein ausdrückliches Verbot. Den -Absatz sehe ich als "technisch und baulich nicht vermeidbar" i.S. Punkt 5, Nr. 4 der ASR

  • Woher nehmt ihr das Argument, dass eine Schwelle in dieser als Notausgang zu nutzenden Schlupftür nicht zulässig ist? In der ASR A2.3 unter Punkt 8.4.2 Nr. 5 steht: "Gefahrenstellen und Hindernisse im Verlauf von Fluchtwegen, z. B. Vorsprünge, Stützen und Anstoßkanten, müssen deutlich und dauerhaft erkennbar sein." Unter Punkt 7 - Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen steht dazu nichts. In der ASR A1.5 finde ich auch kein ausdrückliches Verbot. Den -Absatz sehe ich als "technisch und baulich nicht vermeidbar" i.S. Punkt 5, Nr. 4 der ASR

    Das war ja auch mein Gedanke, sonst hätten die ja bei uns schon lange was gesagt.

    Deren ihr Wort ist mir lieber als all die ganzen Mutmaßungen hier (z.T. sehr theoretisch).

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  • Hallo,


    Deren ihr Wort ist mir lieber als all die ganzen Mutmaßungen hier (z.T. sehr theoretisch).

    Das mag sein, ob deren Wort aber rechtskonform ist, ist wieder

    eine andere Geschichte. Gibt genug Beispiele wo es gehörig schief

    gegangen ist und die Behörde/Feuerwehr etc. von ihren Aussagen

    nichts mehr wissen wollte.


    Was oft beim Brandschutz verkannt wird, es gibt meist mehrere

    Möglichkeiten.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    jetzt mal die ganzen Kommentare aussen vor gelassen, ob es jetzt ein No go ist oder nicht, ob es Regeln dazu gibt oder nicht, da kenne ich mich selber leider noch nicht so genau mit aus.

    Aber aus finanzieller Sicht wäre es glaube ich günstiger, die 2 oder 3 Torelemente gegen neue mit entsprechender Tür ohne Stolperfalle austauschen zu lassen, als eine neu Tür zu Planen, sollte es mal zur Debatte stehen in dieser Situation entscheiden zu müssen.