Sicherheitsdatenblatt in welcher Sprache?

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  • Hallo,

    ein Lieferant von uns behauptet, das die SDB nur in seiner Amtssprache (holländisch) und lt. EU in einer Amtssprache (hier englisch) geschrieben sein muss. Sollten wir die SDB in deutsch beötigen, dann müssten wir sie uns selbst übersetzen. Ich habe keine wirklich mir helfenden Infos gefunden, daher meine Frage an Euch: Kann mir jemand Infos geben bzw. Links nennen, ob die Aussage so korrekt ist?

    Gruß

    Michael
    :v:

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ein Auszug aus der Gefahrstoffverordnung..

    § 6 Sicherheitsdatenblatt

    (1) Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in den Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung nach Maßgabe der Richtlinie 91/155/EWG kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Werden Zubereitungen nach Artikel 14 Nr. 2.1 Buchstabe b der Richtlinie 1999/45/EG in den Verkehr gebracht, hat der Hersteller, Einführer oder der erneute Inverkehrbringer dem beruflichen Verwender auf Anforderung ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen. Der Hersteller oder Einführer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass das Sicherheitsdatenblatt von einer fachkundigen Person erstellt wird, fachlich richtig sowie vollständig ausgefüllt ist und regelmäßig aktualisiert wird.

    gruß, herbert

  • Der Auszug von Herbert stimmt ganz genau. Ich mache das immer so und es gab noch nie Probleme.
    Die müssen, ob Sie wollen oder nicht.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hi Biker-Mike, hallo Herbert,

    @ Herbert: Was Du hier machst ist ja eine ganz gefährliche Nummer. Ich weiss nicht aus welcher GefStoffV Du zitierst, aber die aktuelle (12.10.2007) ist es nicht und das ist - mit Verlaub gesagt - ein sehr böser Schnitzer, da Deine Information unter Bezugnahme auf die Quelle schlichtweg falsch ist!

    Biker-Mike,

    im Artikel 31 (5) der Verordnung 1907/2006 (auf den die GefStoffV Bezug nimmt) steht zu lesen:
    "[...] in einer Amtssprache des/der Mitgliedsstaates/n vorgelegt, in dem der Stoff [...] in Verkehr gebracht wird [...]"

    Kommt im Prinzip auf's selbe raus. Solltet ihr allerdings "Inverkehrbringer" sein, weil ihr den Stoff beispielsweise unter eurem Namen vertreibt, seit ihr auch für die Erstellung eines SDBS zuständig.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: Michael Kasper - auch Du solltest Deine Quellen von Zeit zu Zeit mal überprüfen...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    2 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (13. Dezember 2007 um 16:08)

  • Hallo zusammen,

    wenn schon, dann aber wirklich richtig!

    Gefahrstoffverordnung vom 12.10.2007

    "§ 6 Sicherheitsdatenblatt

    (1) Die vom Hersteller, Einführer oder erneutem Inverkehrbringer hinsichtlich des Sicherheitsdatenblatts beim Inverkehrbringen von Stoffen oder Zubereitungen zu beachtenden Anforderungen ergeben sich aus Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (REACH) vom 18. Dezember 2006 (ABl. EU Nr. L 396 S. 1)."
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 31 der REACH-Verordnung (Stand: 18.12.2006)

    5. Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache des/der Mitgliedstaates/n vorgelegt, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der/die betreffende/n Mitgliedstaat/en bestimmt/en etwas anderes.
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Gefahrstoffverordnung vom 12.10.2007 - Fortsetzung

    "§ 6 Sicherheitsdatenblatt

    Falls die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblatts nicht erforderlich ist, ergeben sich die Informationspflichten aus Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.


    @ Biker-Mike
    Du musst also erst einmal anhand des Artikels 31 der REACH-Verordnung abklären OB überhaupt ein Sicherheitsdatenblatt erfoderlich ist. Dazu sind die dort genannten Merkmale hinzuzuziehen.
    Den Artikel 31 findest Du hier:

    http://www.baua.de/de/Chemikalien….html__nnn=true

    /Klugscheisser-Modus aus ;)

    Gruß

    Isabeau

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  • Hallo miteinander

    Isabeau hat natürlich vollkommen recht mit Ihren Ausführungen.

    Sollte ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden müssen, muss es aber auf deutsch sein. Siehe hierzu: Bekanntmachung 220 Sicherheitsdatenblatt (Punkt 4 Abschnitt 14)

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    hallo,
    ich musste mich bisher zum thema gefahrstoffen noch nicht so sehr auseinander setzen, aber nach mehrmaligen lesen verschiedener beiträge, sowohl hier wie auch in anderen datenbänken bin ich ein wenig :smi:

    habe folgendes gefunden

    zitat ReachNet - KomNet Dialog:

    Zitat

    Ab dem 1. Juni 2007 besteht die Pflicht, ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, direkt gemäß Art. 31 der REACH-VO.
    § 6 der GefahrstoffV wird damit überflüssig und verweist zudem auf die außer Kraft getretene Richtlinie. Die Bundesregierung plant, alle erforderlichen Rechtsänderungen spätestens bis zum 1.06.2008 vorzunehmen. Die Änderungen zum Sicherheitsdatenblatt in der GefahrstoffV (insbesondere z.B. Streichung des § 6) sollen aber bereits vorgezogen zum 1. Juni 2007 in Kraft treten, damit diese Regelungen REACH-konform sind.

    Die am 1.Juni 2007 in Kraft tretenden Änderungen hinsichtlich der Sicherheitsdatenblätter sind im Wesentlichen die Reihenfolge der Angaben und einige zusätzliche Angaben wie die eMail-Adresse.

    Diese sind jedoch nicht so gravierend, dass die Sicherheitsdatenblätter sofort überarbeitet werden müssen.

    Die TRGS 220 muss entfallen, sie hat keine rechtliche Basis mehr.

    Quelle: https://sifaboard.de/www.reach-net.com.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hallo zusammen,

    die Sprache des SDB ist ja eindeutig geklärt, wie sieht es aber aus, wenn kein SDB nötig ist und "nur" die Informationen nach Art. 32 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006) zur Verfügung gestellt werden (müssen).
    Im entsprechenden Art. 32 ist nicht definiert in welcher Sprache die Informationen geliefert werden müssen. In §6 GefStoffV ist nur auf den Art. 32 der REACH-VO verwiesen.

    Kann ein ausländischer Lieferant tatsächlich die Informationen in seiner Landessprache liefern egal ob englisch oder hindu? :45:

    Zitat

    Sollte ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden müssen, muss es aber auf deutsch sein. Siehe hierzu: Bekanntmachung 220 Sicherheitsdatenblatt (Punkt 4 Abschnitt 14)

    In der Bekanntmachung 220 steht aber auch drin, dass ein berufsmäßiger Verwender prinzipiell ein SDB fordern kann (Punkt 4 Abschnitt 9). Kann ich das auch bei außer-EU Lieferanten? Die gute REACH-VO gibt dazu leider nichts her.
    Und wenn ja, muss das dann nicht auch auf Deutsch sein? Denn in Punkt 4 Abschnitt 14 steht eigentlich drin, dass das SDB dem Abnehmer in Deutschland in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden muss. Es wird nicht eingegrenzt auf SDBs, die erstellt werden müssen.

    Vermutlich ist das jetzt alles Haarspalterei. Aber leider haben wir einen Lieferanten aus den USA der sich querstellt... :28:

    Gruß, oytun9899

  • Hallo oytun9899,

    REACH kann sich nur an Personen die in der EU ansässig sind richten da es eine EU-Verordnung ist. D.h. Eurem Lieferanten aus USA kann REACH föllig egal sein.

    REACH richte sich an EUCH denn IHR seid der Importeur und somit seid IHR für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes verantwortlich und nicht der Lieferant aus USA.

    Ihr seid auch für die Registrierung verantwortlich nicht Euer Lieferant aus USA.

    Es ist keine Haarspaalterei sondern Juristerei, ist aber häufig nicht zu unterscheiden ;)

    viele Grüße

    Kuddel

  • hallo,
    ich musste mich bisher zum thema gefahrstoffen noch nicht so sehr auseinander setzen, aber nach mehrmaligen lesen verschiedener beiträge, sowohl hier wie auch in anderen datenbänken bin ich ein wenig :smi:

    habe folgendes gefunden

    zitat ReachNet - KomNet Dialog:


    Quelle: https://sifaboard.de/www.reach-net.com.

    Ich befasse mich auch gerade wieder damit weil ich für einen Kunden den Gefahrstoffkataster überarbeite und die SDB überprüfe. Und hier sind immer wieder Datenblätter in englisch.

    Auf der Suche nach Informationen zu der Sprache die in D verwendet werden darf, weil auch der Kunde mit Sicherheit nachfragt, bin ich dann unter anderem über diesen schon etwas älteren Thread gestolpert.

    Und dabei habe ich nun herausbekommen dass:

    Links hier nicht mehr stimmen, und Aussagen auch nicht mehr stimmen.

    Die TRGS 220 gibt es sehr wohl noch. Und unter 3.5 wird sehr wohl die deutsche Sprache als Muss benannt.

    Hier habe ich eine liste der Sprachen in den einzelnen EU Mitgliedstaaten gefunden.

    https://echa.europa.eu/documents/1016…_and_sds_en.pdf

    Hier die Version der neuesten TRGS 220:

    TRGS 220

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  • Auf der Suche nach Informationen zu der Sprache die in D verwendet werden darf

    Was ist in Deutschland Amtssprache?

    Dann ein Blick auf §5 GefStoffV. Dort wird auf Artikel 31 der VO 1907/2006 verwiesen.

    Dort kann man dann lesen: "(5) Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes."

    Deutschland hat nichts anderes bestimmt => wenn der Stoff in Deutschland in Verkehr ist, muss es auch ein deutsches SDB geben.

    Jetzt muss man nur noch abklären, wer es in Deutschland in Verkehr bringt. Bestellt man z.B. direkt in den USA und wird somit möglicherweise zum Importeur, ist man auch für das deutsche SDB zuständig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Axel, danke, ja, mir ist das schon klar, ich habe bloß keine Bibliothek im Kopf wo ich dem Kunden prompt beantworten kann wo was geschrieben steht. (mit § und Kapitel und so weiter) Mit 60 und seit Internet hat das Arg nachgelassen. ;)

    Meine Suche war auch eine reine Google suche. Da tauchte dann dieser Thread mit auf. Und mir vielen die nicht funktionierenden links und das Zitat in Tonis Post dass es die TRGS 220 nicht mehr geben dürfe.

    Für den Fall dass andere Google Sucher bei einer ähnlichen Frage auf diesen Thread stoßen wollte ich nur Korrekturen hier lassen.

  • So, jetzt habe ich doch noch ein neues Problem bezüglich der Sprache des SDB.

    Und zwar will ein Kunde von außerhalb der EU importierte Stoffe "intern" verarbeiten. Und nicht in Verkehr bringen. (so wie gekauft)

    Die Sicherheitsdatenblätter dazu sind in englisch. Er will jetzt von mir dass ich ihm Betriebsanweisungen für die interne Verwendung (seine Mitarbeiter) erstelle.

    Fragen:

    1 - Darf der Kunde diese Stoffe oder Gemische importieren und verarbeiten in Produkten die er anschließend mit deutschem SDB weiterverkauft?

    2 - Darf er seine Mitarbeiter mit diesen Stoffen und Gemischen hantieren lassen , wenn im Falle eines Unfalls zum Beispiel, ein Arzt oder Rettungsdienst das SDB das ihm in der Regel gezeigt werden soll gar nicht verstehen kann weil keine Englisch Kenntnisse?

    Bin etwas ratlos, da ich immer nur von "in Verkehr bringen" lese. Ist das interne Verwenden durch eigene Mitarbeiter kein in Verkehr bringen? Ich hab das bisher immer so verstanden dass egal ob ich das Produkt weiterverkaufe so wie es ist oder es durch meine Mitarbeiter verarbeiten lasse es keinen Unterschied macht was die Sprache der SDB betrifft.

  • Moin,

    we wäre es mit Reach -Verordnung Anhangs„ANHANG II

    0.2. Allgemeine Anforderungen an die Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts 0.2.1. Das Sicherheitsdatenblatt muss die Verwender in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zum Schutz der Umwelt zu ergreifen. Der Ersteller des Sicherheitsdatenblatts muss berücksichtigen, dass ein Sicherheitsdatenblatt seine Adressaten über die Gefahren eines Stoffs oder eines Gemischs informieren sowie Angaben über die sichere Lagerung, Handhabung und Entsorgung des Stoffs oder des Gemischs enthalten muss. 0.2.2. Die in Sicherheitsdatenblättern enthaltenen Angaben müssen außerdem den Anforderungen der Richtlinie 98/24/EG entsprechen. Insbesondere müssen die Sicherheitsdatenblätter dem Arbeitgeber ermöglichen festzustellen, ob es am Arbeitsplatz gefährliche chemische Arbeitsstoffe gibt, und die Risiken zu bewerten, die durch die Verwendung dieser Stoffe für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer entstehen.

    Wenn man weiter interpretiert, ist das alles gegeben, wenn das SDB auf Englisch ist ?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Moin, Moin

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann muss der "Inverkehrbringer" ein Datenblatt oder auch die CE Zertifizierung anfertigen. Wenn also dein Kunde etwas intern im EUROPA verarbeitet, dann ist er, nach meiner Meinung, auch der Inverkehrbringer und dann auch für die Dokumentation verantwortlich.

    CU WF

  • Wenn man weiter interpretiert, ist das alles gegeben, wenn das SDB auf Englisch ist ?

    der Kunde behauptet ja, weil er für seine Mitarbeiter deutsche Betriebsanweisungen erstellen läßt (durch uns/mich) anhand der englischen SDB.

  • dann ist er, nach meiner Meinung, auch der Inverkehrbringer

    sehe ich auch so, aber wie immer, die Kunden geben nichts auf Meinungen wenn es Zeit und Geld kostet wollen sie Fakten. Diese heißten dann "wo steht das geschrieben" ;)