Beiträge von oytun9899

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    Desinfektionsmittel sind zum Desinfizieren da und nur dafür sollten sie auch verwendet werden. Denn bei unsachgemäßer Verwendung entgegen den Vorgaben der Hersteller (nicht ausreichende Einwirkzeit, falsches Einreiben z.B. nicht richtig zwischen den Fingern,...) werden die Erreger, die man eigentlich abtöten will, abgehärtet: es bilden sich resistente Erreger, die an das Desinfektionsmittel "gewöhnt" sind. Das wird auch in Deinem Anwendungsfall passieren.

    Das mag zwar im Einzelfall vielleicht keine Auswirkungen auf den Anwender haben, umso mehr Personen aber mit resistenten Erregern durch die Welt spazieren, umso schwieriger hat es in der Zukunft die Medizin. Erreger, die gegen Antimikrobielle Substanzen resistent sind, weisen häufig auch eine erhöhte Resistenz gegen Antibiotika auf.
    Sprich auch mal mit Deinem Betriebsarzt über das Thema und diesen Gesichtspunkt.

    Wir hatten diese Diskussion mit unserem Betriebsarzt bei der Frage, ob wegen der "Neuen Grippe" Desinfektionsmittelspender installiert werden sollen. Wir machen das nicht, aus dem einfachen Grund weil wir nicht sicherstelle können, dass unsere Mitarbeiter sich richtig die Hände desinfizieren und wir nicht das Risiko eingehen wollen, den Erreger zu stärken und Resistenzen zu schaffen.

    Ich kenne zwar das Sicherheitsdatenblatt nicht, aber schon der gesunde Menschenverstand sollte einem sagen, dass wenn ein Mittel desinfizierend (also antimikrobiell) wirkt, damit auch die Mikrobiologie der Haut geschädigt wird und damit das Risiko für eine weitere Hautschädigung deutlich erhöht ist.

    Wenn es wirklich zu teuer ist das passenden Reinigungsmittel vom Hersteller zu kaufen: Müssen die Metallteile wirklich mit Edding beschriftet werden? Zäum doch das Pferd mal von hinten auf, vielleicht löst sich das Problem dann ja ganz einfach...

    Gruß, oytun9899

    Hallo,

    der Mitarbeiter ist Rollstuhlfahrer, seine Tätigkeit soll ja die gleiche bleiben wie bisher nur eben im Wechsel mit einem Kollegen (Zweischichtbetrieb). Es ist auch nicht die Rede von Nachtschicht sondern lediglich Früh- und Spätschicht.

    Den Betriebsmediziner zu fragen ist eine gute Idee, wir haben auch mal eine Anfrage ans Integrationsamt gestellt, die wollen sich die Sache mal anschauen.

    @ A_B: Den Satz hab ich auch gefunden, aber was ist denn der Einzelfall? Eine Konkretisierung steht da nie dabei.

    Gruß,
    oytun9899

    Hallo,

    wir haben seit vielen Jahren einen Schwerbehinderten an einem Arbeitsplatz beschäftigt. Nun verhält es sich so, dass an seinem Arbeitsplatz mehr Arbeit anfällt als der Mitarbeiter alleine erledigen kann. Deshalb soll ein zweiter Mitarbeiter in Wechselschicht ebenfalls an diesem Arbeitsplatz arbeiten. Ein zusätzlicher Arbeitsplatz soll nicht eingerichtet werden.
    Der Schwerbehinderte hat daraufhin kategorisch abgelehnt, mit der Aussage dass "ein Schwerbehinderter keine Schichtarbeit zu machen braucht". Hintergründe dazu hat er aber nicht geliefert.

    In den einschlägigen Gesetzen konnte ich nichts konkretes dazu finden, ausser dass die Arbeitszeit "unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung" zu gestalten ist (SGB IX §81 Abs. 4).

    Wie seht ihr das? Gibt es bei euch ähnliche Fälle?

    Danke und Gruß
    oytun9899

    Hallo zusammen,

    tja, anscheined habe ich hier eine schwierig zu beantwortende Frage gestellt. Trotzdem Danke für alle Antworten soweit.

    Leider geht es bei den Verantwortlichen weiterhin nur zäh vorwärts, immerhin musste ja jetzt mal der Hersteller kommen um das Tor wieder zu richten :)

    Falls noch jemand Ideen zu dem Thema hat bin ich dafür weiterhin dankbar.

    Gruß,
    oytun9899

    Hallo 6%,

    bei uns ist Rauchen im Gebäude größtenteils verboten. Einzige Ausnahme: in den Wintermonaten ist ein Raucherraum geöffnet, der allerdings unglücklicherweise an einem Treppenhaus liegt. Entsprechend toll ist natürlich die Verteilung des Qualms in die angrenzenden Gebäudeteile. Hierüber gab es auch schon ein paar Beschwerden, aber es konnte noch keine Lösung gefunden werden.
    Außerhalb der Wintermonate müssen die Raucher raus. Auch bei uns gibt es im Innenhof ein Raucherhäuschen, bei schönem Wetter stehen viele aber auch außerhalb. Das Häuschen steht direkt am Gebäude (wegen Platzproblemen), im Sommer zieht der Rauch also schön in die geöffneten Fenster der angrenzenden Büros. Auch hier gab es schon Beschwerden.

    Und dann hatten wir noch einen Brand, der das ganze Thema wieder angeheizt hat: Bei Regen stehen die Raucher nicht nur im Raucherhäuschen, sondern auch gerne unter einem kleinen Vordach am Gebäude. Dort ist aber auch ein Lichtschacht, dahinein wurde eine noch glimmende Kippe geworfen, die im Lichtschacht trockenes Laub etc. entzündete. Zum Glück zog der Brandrauch durch die Zuluftöffnung in den mit Rauchmeldern überwachten Kompressorraum im Keller. Nur durch diese schnelle Alarmierung wurde ein Gebäudeschaden verhindert. Jetzt ist das Rauchen in diesen Bereichen auch verboten, und die Lichtschächte wurden mit einem feinen Drahtnetz abgedeckt.
    Also bitte auch an solche "Kleinigkeiten" denken.

    Gruß,
    oytun9899

    Hallo zusammen,

    wir haben kraftbetätigte Sektionaltore, die nach 10 Jahren Betrieb 2005 das erste und bisher auch letzte Mal geprüft wurden. Gestern ist nun ein Unfall mit Sachschaden passiert, ein Fahrzeug ist beim Einparken rückwärts gegen ein nicht vollständig geöffnetes Tor gefahren. Sowohl der Einweiser, als auch der Fahrer haben leider nicht rechtzeitig gemerkt, dass das Tor nicht ganz offen war. Die Tore haben an der Gebäudeinnenseite eine Lichtanzeige, wird das Tor hoch oder runter gefahren leuchtet es rot, ist das Tor ganz geöffnet leuchtet es grün. Ist das Tor nur teilweise geöffnet oder ganz geschlossen leuchtet gar nichts. Beim rückwärts Einparken ist die Leuchte auf der Innenseite vom Fahrer aus nicht zu sehen, steht der Einweiser weit genug im Gebäude, ist sie sichtbar.

    Nun meine Fragen:
    - muss die Lampe nicht auch rot leuchten, wenn das Tor nur teilweise geöffnet ist?
    - muss die Lampe nicht auch von aussen sichtbar sein?

    Bisher habe ich noch keine Anforderungen an solche Leuchten gefunden, die BGR 232 sagt über soetwas gar nichts aus. Rein vom gesunden Menschenverstand würde ich beides bejahen.
    Aber schon daran, dass die Prüfungen längst überfällig sind sieht man, dass die Verantwortlichen mit solchen Argumenten nicht zu beeindrucken sind ("ist doch noch nie was passiert, wir lassen die Tore nicht prüfen!").

    Bin dankbar für jeden Tipp!

    Gruß,
    oytun9899

    Hallo awen,

    also, seit dieser Änderung gibt es nur noch 2 Abfallkategorien, nämlich gefährliche und nicht gefährliche Abfälle (früher gab es nicht überwachungsbedürftig, überwachungsbedürftig und besonders überwachungsbedürftig). Welcher Abfall zu welcher Kategorie gehört findest Du in der in der AVV - Abfallverzeichnisverordnung.

    Abfallbilanz und Abfallkonzepte (falls Du das auch mal irgendwo lesen solltest) gibt es seit der Änderung nur noch für öffentlich-rechtliche Entsorger (§19 KrW-/AbfG).

    Abfallentsorger müssen grundsätzliche ein Abfallregister führen, ebenso Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer gefährlicher Abfälle (§42 KrW-/AbfG). Das Abfallregister ist mind. 3 Jahre aufzubewahren.

    Nachweispflichtig sind Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle nach §43 KrW-/AbfG (Stichwort Entsorgungsnachweise etc.).

    Ausgenommen von diesen Regelungen sind private Haushaltungen.


    Früher gab es Abfallbilanzen, -konzepte und die Nachweispflicht für alle mit überwachungsbedürftigen oder besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Das Abfallkonzept ist eine Vorausschau für die kommenden 5 Jahre, welche Menge von welcher Abfallart fällt in den nächsten 5 Jahren an. Zum Glück müssen wir das nicht mehr machen! Was Abfallkonzept und Abfallbilanz beinhalten musste, war in der AbfKoBiV (AbfallKonzept und BilanzVerordnung) geregelt.
    Abfallregister gab es früher nicht (das wurde ja durch die Abfallbilanz abgedeckt).

    Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen Klarheit verschaffen.
    Gruß,
    oytun9899

    Hallo zusammen,

    Danke für euere Argumentationshilfe und Unterstützung. Endlich bewegt sich was in der Sache und der Werksleiter wird aktiv (scheint momentan zumindest so...) um für eine verantwortliche Person in der Nachtschicht zu sorgen. Anscheinend trägt unsere Argumentation so langsam Früchte...
    Und die Leiharbeitnehmer sind inzwischen eh alle weg (die Finanzkrise grüßt)...

    Zum Thema Evakuierung: 10% Schwund sind immer, jaja, ich kenn die Scherze. Aber Spaß bei Seite, ich bin wirklich nicht überzeugt davon, dass das alles mit der Zeiterfassung überall so 1000%ig funktioniert. Ganz abgesehen davon, dass bei uns viele eh nicht stempeln (AT's sind bei uns ausgenommen,...). Ich weiß dass das nicht toll ist, und mir gefällt's auch nicht, aber von heute auf morgen eine Lösung zu finden ist nicht so ganz einfach. Da hat sich leider bisher niemand drum gekümmert.

    Und dann wäre da ja noch das Thema "Bier", das Martina111 so beiläufig erwähnt.... der betreffende Standort ist in der tiefsten Oberpfalz, da gehört das tägliche Bier sozusagen zur Brotzeit wie die Weißwürste Freitags um 9. Und das ist auch die Aussage vom Betriebsrat!!! Aber ich schweife vom eigentlichen Thema ab...

    Nur gut, dass wir ein amerikanischer Konzern sind, und "safety first" eines unserer obersten Leitlinien ist (Vorsicht, Sarkasmus!).

    Es gibt noch viel zu tun... Aber jetzt wo Veränderungen aufgrund der geringeren Aufträge und Auslastung zeitlich möglich wären machen wir erstmal Kurzarbeit, damit auch ja keiner auf irgendwelche Ideen kommt und sich Verbesserungen einfallen lässt.

    Etwas frustrierte Grüße,
    oytun9899

    Hallo Martina111,

    wir haben zumindest einige der von Dir genannten Punkte während der Nachtschicht, nämlich Leiharbeiter und gefährliche Arbeiten. Wobei für die gefährlichen Arbeiten extra ein Notfalltelefon mit Totmannschaltung und Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle vorhanden ist.
    Unternehmerpflichten können wohl schlecht deligiert werden wenn kein Vorgesetzter während der Nachtschicht da ist, oder seh ich das falsch?

    Zitat

    Dafür hat der Unternehmer eine geeignete Organisation zu schaffen. Egal - auch wenn das so aussieht, dass einer morgens zählen geht.


    Verstehe ich das richtig, dass ihr wirklich sofort und konsequent immer sagen könnt wer anwesend ist und wer nicht? Ich bin zwar erst seit 7 Jahren im Berufsleben, aber das konnte bisher noch keiner meiner bisherigen Arbeitgeber. Wie funktioniert das zum Beispiel im Verwaltungsbereich, da geht einer mal schnell zum Bäcker oder die Leute gehen zum Mittagessen raus, das kriegt doch niemand mit.
    Auch meine eigenen Feuerwehr-Erfahrungen sprechen dem entgegen, ich hatte bisher noch keine Räumung(sübung), wo der Chef auf die Schnelle zu 100% sicher war und damit auch Recht hatte...
    Dieser Zustand wäre natürlich erstrebenswert, aber ich denke dass er ziemlich utopisch ist, und mehr oder weniger nur mit einer "elektronischen Fußfessel" erreichbar ist. - Leider.
    Wie wird das bei euch realisiert?

    Gruß, oytun9899

    Hallo zusammen,

    danke für eure Bestärkung, ich sehe das genauso, für mich erschließt sich das auch aus dem gesunden Menschenverstand. Aber unser Werksleiter und einige Vorgesetzte sehen das leider anders.

    Ihre Argumentation: unsere Leute sind ausgebildet, wir haben ausreichend Ersthelfer und Brandschutzhelfer,... Auch tagsüber haben wir das Problem, dass wir im Falle einer Evakuierung nicht zu 100% wissen wer alles im Haus ist (außer die Besucher, die müssen sich registrieren). Die außertariflichen Mitarbeiter stempeln nicht, und bei den restlichen Mitarbeitern wird zwar gestempelt, aber eine Liste ist nicht sofort abrufbar. Die Evakuierung ist also ein Argument, das leider nicht voll zieht.
    Und wenn ein Notfall eintritt, dann sitzt die verantwortliche Person vielleicht gerade in Halle 1 und bekommt vom Unfall oder Problem in Halle 4 nichts bzw. erst sehr spät etwas mit... also was bringt er mir dann??? (O-Ton Werksleiter)

    Habt ihr vielleicht Gerichtsurteile oder andere "harte Fakten" zu dem Thema?

    Gruß, oytun9899

    Hallo zusammen,

    ich suche Infos darüber, ob während der Nachtschicht eine verantwortliche Person (mind. Meister) anwesend sein muss, oder ob die Mitarbeiter ohne Führungskraft im Werk arbeiten dürfen.

    Es handelt sich um einen Betrieb der Metallbearbeitung (Werkzeugbau), es sind also durchaus Gefährdungen unterschiedlichster Art vorhanden. In einer normalen Nachtschicht sind knapp 100 Mitarbeiter anwesend, allerdings niemand mit Vorgesetztenfunktion. Es ist sichergestellt, dass genügend Ersthelfer sowie Brandschutzhelfer anwesend sind. Außerdem existiert ein Notfallhandbuch mit Telefonnummern der Werksleitung, die ggf. angerufen werden können (was allerdings bisher noch nie gemacht wurde). Allerdings ist halt niemand vor Ort, der sich bei Notfällen verantwortlich fühlt und auch die Qualifikation eines Vorgesetzten hätte.

    Wie beurteilt ihr die Rechtssicherheit in dieser Situation?

    Gruß, oytun9899

    Hallo Martina111,

    schau doch mal in die brandneue ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18.12.2008.

    Im §3 geht es um die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers, im Absatz 3 steht dort explizit: "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sollen während der Arbeitszeit stattfinden."

    Es wird bei dieser Aussage nicht zwischen Angebots- und Pflichtuntersuchungen unterschieden, sondern es ist von allen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen die Rede.
    Klar ist ein "sollen" kein "müssen", aber ich denke die Intention des Gesetzgebers ist eindeutig - eben solche Fälle wie den von Dir geschilderten zu vermeiden. Um ein "sollen" zu umgehen sind aus meiner Sicht schon andere Gründe nötig als die (meiner Ansicht nach ethisch verwerfliche) Aussage, dass die AN ja froh sein sollen Arbeit zu haben.

    Gruß, oytun9899

    Hallo Jochen,

    es gibt eine Reihen renommierter Anbieter (siehe Antwort von temporis), die definitiv ihren Preis haben, aber auch eine entsprechende Leistung bieten. Es gibt aber auf dem Markt auch Billiganbieter, die das äußerst komplexe Thema in wenigen Tagen abhandeln (wollen) und entsprechend günstiger sind. Davon rate ich grundsätzlich ab.

    Am besten Du achtest darauf, dass der Kurs der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2001-07 "Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" entspricht. Darin sind neben der Dauer (2 Wochen, für SiFas Verkürzung auf 1 Woche möglich) auch die Inhalte und die Prüfung geregelt. Wenn Du Dich als BSB auch außerhalb Deutschlands bewegen willst, solltest Du zusätzlich darauf achten, dass der Kurs auch den Vorgaben der CFPA Europa entspricht.

    Gruß, oytun9899

    Hallo protecta1,

    die LEK 4 bei der VBG ist eigentlich kein Problem. Bei uns war es mehr die Kür, nachdem die Pflicht bestanden war.

    Ihr bekommt als Gruppe eine Aufgabe, die dann in Einzelaufgaben zerlegt und in Kleingruppen (ca. 4 Personen) entsprechend gelöst und danach präsentiert werden müssen. Wir hatten 1 Tag Zeit dazu und am nächsten Tag war dann die Präsentation. Jede Gruppe bekam einen Ordner mit Unterlagen (zB für das Thema relevante BGIs etc) und einen Laptop und die Lehrgangsleiter standen bei Fragen zur Verfügung.

    Du solltest natürlich die Grundlagen (7 Handlungsschritte, Arbeitssystemanalyse, Maßnahmenhierarchie etc) im Kopf haben, Spezialwissen für ein bestimmtes Thema brauchst Du aber nicht, das steht alles in den Unterlagen die ihr bekommt. Und präsentieren habt ihr ja oft genug geübt, oder?

    Gruß und viel Erfolg!
    oytun9899

    Hallo ElkeH,

    ja, wir machen auch was:
    Grundsätzlich bieten wir an allen Standorten kostenlose Grippeschutzimpfungen durch die Betriebsärzte während der Arbeitszeit an. Die Impfung gibt es zwar auch beim Hausarzt, aber seit wir das machen ist die Impfrate deutlich höher. Das Programm wird von den Beschäftigten sehr gut angenommen, die Firma übernimmt die Kosten.

    Außerdem gibt es für jeden Standort Pläne, wie im Falle von Großschadenslagen vorgegangen wird. Eigentlich sind die Pläne für Ereignisse wie zB. einem Großbrand an einem Standort entwickelt worden. Inzwischen haben wir die Pandemieszenarien zumindest teilweise darin integriert, ganz so optimal wie in den Links von MichaelD sind wir aber noch nicht.

    ...es gibt noch viel zu tun.

    Gruß, oytun9899

    Hallo zusammen,

    die Sprache des SDB ist ja eindeutig geklärt, wie sieht es aber aus, wenn kein SDB nötig ist und "nur" die Informationen nach Art. 32 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006) zur Verfügung gestellt werden (müssen).
    Im entsprechenden Art. 32 ist nicht definiert in welcher Sprache die Informationen geliefert werden müssen. In §6 GefStoffV ist nur auf den Art. 32 der REACH-VO verwiesen.

    Kann ein ausländischer Lieferant tatsächlich die Informationen in seiner Landessprache liefern egal ob englisch oder hindu? :45:

    Zitat

    Sollte ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden müssen, muss es aber auf deutsch sein. Siehe hierzu: Bekanntmachung 220 Sicherheitsdatenblatt (Punkt 4 Abschnitt 14)

    In der Bekanntmachung 220 steht aber auch drin, dass ein berufsmäßiger Verwender prinzipiell ein SDB fordern kann (Punkt 4 Abschnitt 9). Kann ich das auch bei außer-EU Lieferanten? Die gute REACH-VO gibt dazu leider nichts her.
    Und wenn ja, muss das dann nicht auch auf Deutsch sein? Denn in Punkt 4 Abschnitt 14 steht eigentlich drin, dass das SDB dem Abnehmer in Deutschland in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden muss. Es wird nicht eingegrenzt auf SDBs, die erstellt werden müssen.

    Vermutlich ist das jetzt alles Haarspalterei. Aber leider haben wir einen Lieferanten aus den USA der sich querstellt... :28:

    Gruß, oytun9899