Hallo zusammen,
wir haben kraftbetätigte Sektionaltore, die nach 10 Jahren Betrieb 2005 das erste und bisher auch letzte Mal geprüft wurden. Gestern ist nun ein Unfall mit Sachschaden passiert, ein Fahrzeug ist beim Einparken rückwärts gegen ein nicht vollständig geöffnetes Tor gefahren. Sowohl der Einweiser, als auch der Fahrer haben leider nicht rechtzeitig gemerkt, dass das Tor nicht ganz offen war. Die Tore haben an der Gebäudeinnenseite eine Lichtanzeige, wird das Tor hoch oder runter gefahren leuchtet es rot, ist das Tor ganz geöffnet leuchtet es grün. Ist das Tor nur teilweise geöffnet oder ganz geschlossen leuchtet gar nichts. Beim rückwärts Einparken ist die Leuchte auf der Innenseite vom Fahrer aus nicht zu sehen, steht der Einweiser weit genug im Gebäude, ist sie sichtbar.
Nun meine Fragen:
- muss die Lampe nicht auch rot leuchten, wenn das Tor nur teilweise geöffnet ist?
- muss die Lampe nicht auch von aussen sichtbar sein?
Bisher habe ich noch keine Anforderungen an solche Leuchten gefunden, die BGR 232 sagt über soetwas gar nichts aus. Rein vom gesunden Menschenverstand würde ich beides bejahen.
Aber schon daran, dass die Prüfungen längst überfällig sind sieht man, dass die Verantwortlichen mit solchen Argumenten nicht zu beeindrucken sind ("ist doch noch nie was passiert, wir lassen die Tore nicht prüfen!").
Bin dankbar für jeden Tipp!
Gruß,
oytun9899