Schichtarbeit für Schwerbehinderte?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    wir haben seit vielen Jahren einen Schwerbehinderten an einem Arbeitsplatz beschäftigt. Nun verhält es sich so, dass an seinem Arbeitsplatz mehr Arbeit anfällt als der Mitarbeiter alleine erledigen kann. Deshalb soll ein zweiter Mitarbeiter in Wechselschicht ebenfalls an diesem Arbeitsplatz arbeiten. Ein zusätzlicher Arbeitsplatz soll nicht eingerichtet werden.
    Der Schwerbehinderte hat daraufhin kategorisch abgelehnt, mit der Aussage dass "ein Schwerbehinderter keine Schichtarbeit zu machen braucht". Hintergründe dazu hat er aber nicht geliefert.

    In den einschlägigen Gesetzen konnte ich nichts konkretes dazu finden, ausser dass die Arbeitszeit "unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung" zu gestalten ist (SGB IX §81 Abs. 4).

    Wie seht ihr das? Gibt es bei euch ähnliche Fälle?

    Danke und Gruß
    oytun9899

  • ANZEIGE
  • Zitat

    Original von oytun9899
    "ein Schwerbehinderter keine Schichtarbeit zu machen braucht".
    ... SGB IX §81 Abs. 4.


    Was sagt denn Euer Betriebsmediziner dazu? ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Pauschal läßt sich die Frage nicht beantworten. Dazu müßte man mehr über den Arbeitsplatz und die Aufgabe wissen. Sicherlich ist auch die Art der Behinderung entscheidend.

    Mein Freund google hat folgendes gefunden:

    Grundsätzlich sind schwerbehinderte Beschäftigte nicht von Schichtarbeit befreit oder ausgeschlossen. Im Einzelfall kann jedoch ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen, ihn wegen der Besonderheiten der Behinderung von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen.

    Somit wird sich der Kollege schwer tun, seine Aussage zu untermauern.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo,

    der Mitarbeiter ist Rollstuhlfahrer, seine Tätigkeit soll ja die gleiche bleiben wie bisher nur eben im Wechsel mit einem Kollegen (Zweischichtbetrieb). Es ist auch nicht die Rede von Nachtschicht sondern lediglich Früh- und Spätschicht.

    Den Betriebsmediziner zu fragen ist eine gute Idee, wir haben auch mal eine Anfrage ans Integrationsamt gestellt, die wollen sich die Sache mal anschauen.

    @ A_B: Den Satz hab ich auch gefunden, aber was ist denn der Einzelfall? Eine Konkretisierung steht da nie dabei.

    Gruß,
    oytun9899

  • hallo

    auch ich bin Schwerbehindert (Hochgradig Schwerhörig) und besitze auch einen Schwerbehindertenausweis mit 100 %.

    So wie ich weiß, sind die Schwerbehinderten von Mehrarbeit und Nachtschichten befreit.
    Aber wenn Früh und Spätdienst erforderlich ist, da kann ich konkret nicht sagen.
    Es ist bei jeden unterschiedlich.
    Einige verkraften es den Schichtwechsel und einige nicht.
    Aber viel besser ist es Regelschicht.
    Das ist f. mich besser.

    Gruß Nikki

    ~~ hochgradig schwerhörig mit Gebärden Kompetenz ~~

  • ANZEIGE
  • @oytun9899
    Im Deinem konkreten Fall (Einzelfall) könnte ich mir vorstellen, dass aufgrund der Arbeitszeit der Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit hätte zur und von der Arbeitstelle zu kommen. Es sei denn, er fährt selbst mit einem Auto. Bei einem Zuckerkranken (ebenfalls schwerbehindert) sollte das wiederum kein Grund sein.

    Nikki
    Schwerbehinderten sind demnach auch nicht pauschal von Mehrarbeit befreit. Wenn Du diesbzgl. was offizielles hättest, wäre das schön.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo zusammen,

    nach Rücksprache mit dem Integrationsamt kann der betreffende Mitarbeiter durchaus Schichtarbeit leisten - ausser er legt ein Attest vom Arzt vor.
    Es ist also tatsächlich immer eine Einzelfallentscheidung.

    Danke für eure Antworten.

    Gruß,
    oytun9899

  • ANZEIGE