Unterschrift auf Betriebsanweisungen

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  • Hallo,

    Ist es zwingend erforderlich das Betriebsanweisungen vom Verantwortlichen unterschrieben werden müssen?

    Denn es gibt BA Vorlagen mit freiem Feld : Verantwortlicher Unterschrift, es gibt aber auch BA,s ohne das Feld " Verantwortlicher Unterschrift " ?

    Gruß Dieter

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  • Wir machen es nicht.

    Da die Betriebsanweisungen die Grundlage der Unterweisungen sind und der Verantwortliche das Unterweisungsprotokoll unterschreibt, ist die Betriebsanweisung implizit abgedeckt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wir haben dazu eine "Bereichsliste" ergänzt, in der vom Abteilungsleiter die in seinem Bereich zum Einsatz kommenden BA einträgt und diese dann unten auf dieser Liste unterschreibt. Schont bei vielen BA das Handgelenk und die Sehnen der Abteilungsleiter.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Betriebsanweisung unterschreiben?

    Da wurde das Thema bereits behandelt.

    Ich lass die Betriebsanweisungen generell immer unterschreiben. Die Verantwortlichen sollen ja über Gefahren an Arbeitsplätzen Bescheid wissen und Anweisungen geben. Durch die Unterschrift lass ich mir bestätigen, dass er sowohl die Gefahren als auch die Anweisungen zur Kenntnis genommen hat.

    Dazu eine gute Formulierung:

    "Eine entsprechende Unterschriftenzeile soll jedoch auch an die Gewissenhaftigkeit des Erstellers appellieren und den Beschäftigten einen Ansprechpartner für Fragen liefern. Wenn das Unterschriftenfeld also dazu führt, dass die Betriebsanweisung sorgfältiger erstellt und die darin festgehaltenen Maßnahmen strenger umgesetzt werden, empfiehlt es sich, die Betriebsanweisung vom Vorgesetzten unterschreiben zu lassen."

    https://www.gesi.de/blog/2021/05/1…schrieben-sein/

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

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  • Hey,

    ich lasse aktuell nur die Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Verfahren unterschreiben, weil die im allgemeinen deutlich über die verschiedenen Vorlagen hinausgehen und mir da die Unterschrift wichtig ist zur Dokumentation von Kenntnisnahme, Einverständnis etc.

    Die für Gefahrstoffe werden nicht unterschrieben, weil sie im wesentlichen den Vorlagen von wingisonline entsprechen. Da gibt es immer nur eine Info an alle Verantwortlichen, dass sie existiert und ab sofort gilt.

  • Das Unterschreiben von Betriebsanweisungen halte ich für einen komplett überflüssigen Overkill. Wenn wir das ganze genau betrachten (aus der Sicht des Arbeitsschützers und des Idealfalls), ist doch der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz zuständig. Diese Aufgabe delegiert er auf die Bereichsvorgesetzten. Zur Beratung der Leitung in Sachen Arbeitsschutz gibt es die SiFa. Somit sind die GBU, damit die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die daraus resultierenden Unterweisungsvorlagen und auch die Betriebsanweisungen bekannt. Was soll denn da noch unterschrieben werden? Kirche -> Dorf

  • Moin,

    ich sehe das ähnlich. Lasse ich die BAs unterschreiben, muss ich das immer nachpflegen, wenn sich Personen oder Funktionen ändern. Viele möchten auch gerne eine Unterschrift um im Fall der Fälle sagen zu können "Ali nix Schuld, habe ich nicht unterschrieben, bitte an Karl Napp wenden, der ist dafür verantwortlich".

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich habe schon alles Versucht genau diesen Gedanken aus den Köpfen zu holen, ist aber nicht gewollt. Die Ba wird unterschrieben so war es schon immer :28:

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

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  • Unsere BAs sind auch nicht unterschrieben. Sehe das genauso wie FalcoCGN.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Moin.

    Für mich macht die Unterschrift auch nicht wirklich Sinn. Sieht in der Praxis ja dann so aus:

    1) BA wird in Word oder Excel erstellt

    2) BA muss ausgedruckt und unterschrieben werden

    3) Unterschriebene BA muss eingescannt und als PDF abgespeichert werden, da ja jemand einen zweiten Ausdruck davon benötigen könnte, da der erste beim Aufräumen der Pinwand verschwunden ist.

    4) Archivierung von Word und PDF etc...

    Also, bei uns keine Unterschrift, aber der Ersteller wird namentlich genannt.


    Gruß,

    Hagen

  • Und wenn sicher der Ersthelfer ändert, erstellt Ihr dann alle BA neu?

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  • Moin,

    Fibssi

    Ersteller nicht Ersthelfer .... ;)

    ich hab den Lesefehler aber auch erst gemacht 8)

    Ersthelfer werden ja zum Glück nicht genannt, sonst hätte ich ne große Änderungshistorie ^^

    Der Ersteller ändert sich bei uns recht selten, deshalb hält sich der Aufwand in Grenzen. Aber ja, zur Not wird die BA dann geändert. Dies kann passieren bei der regelmäßigen Überprüfung von GBU und BA, oder wenn es einen Wechsel in der Zuständigkeit der Abteilungsführung gibt. Denn spätestens dann hinterfragt der "Neue" die Angaben in der BA (so ist zumindest das Wunschdenken meinerseits:/).

    Gruß,

    Hagen

  • Ersthelfer werden ja zum Glück nicht genannt, sonst hätte ich ne große Änderungshistorie ^^

    Der Ersteller ändert sich bei uns recht selten, deshalb hält sich der Aufwand in Grenzen. Aber ja, zur Not wird die BA dann geändert. Dies kann passieren bei der regelmäßigen Überprüfung von GBU und BA, oder wenn es einen Wechsel in der Zuständigkeit der Abteilungsführung gibt. Denn spätestens dann hinterfragt der "Neue" die Angaben in der BA (so ist zumindest das Wunschdenken meinerseits:/).

    Gruß,

    Hagen

    und da die ganzen BAs im Intranet liegen, erhalten alle relevanten Bereiche dann die Info zur Änderung des Dokumentes, rufen es auf, STRG + P und gut ist...

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  • Nach jeder Unterweisung werden die Unterlagen in einer PDF-Datei zusammengefasst.

    Deckblatt mit Namen und Unterschriften der Unterwiesenen, des Unterweisenden und des Verantwortlichen; dahinter die Betriebsanweisung und sonstige Quellen.

    So ist immer genau nachvollziehbar, wer wie unterwiesen würde, Unterschriften unter BAs sind nicht erforderlich und jede Änderung einer BA ist automatisch erkennbar.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallöle,

    bei uns werden die Betriebsanweisungen, egal zu welchem Thema, vom Ersteller und vom Chef unterschrieben. Damit ist es etwas sicherer, dass der Ersteller nicht nur einfach was "hinrotzt" und der Chef auch weiß um was es geht. Er ist immerhin der Hauptverantwortliche.

    Gruß

    *SarkAn* tägliche Arbeitszeit *SarkEnd*